5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48614000 Datenerfassungssystem
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lievelingsweg 112
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Berufsregister; Handwerksrolle, Handelsregister, IHK (UVgO, VgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe über die Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle, IHK) ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise oder eine begründende Erklärung zu keiner Eintragung in einem der Register verpflichtet zu sein.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschäftigtenzahl - jahresdurchschn. Anzahl (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU)) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte. Maßgeblich ist die Mitarbeiteranzahl zum 01.01. eines jeden Jahres. Für den höchsten Wert eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert, werden die niedrigeren Werte linear abgestuft. Zur linearen Abstufung wird folgende Formel verwendet: Gewertete Punktzahl = Beschäftigtenanzahl / (Bestwert Beschäftigtenanzahl) x 5 Gewichtung: 15%.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mindestens 5 Mio. EUR), oder Erklärung, im Falle der Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen (UVgO, VgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bewertet wird mindestens eine (1) Unternehmensreferenz zur Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Unter einer vergleichbaren Leistung ist eine Leistung zu verstehen, die sowohl die Lieferung, Installation, Integration als auch den Betrieb von Telenotarztsystemen (mindestens eine (1) angeschlossene TNA-Zentrale und mehrere angeschlossene RTW) in Deutschland nachweist. Hierzu wird ebenfalls auf die beiliegende Prozessbeschreibung der Auftraggeberin verwiesen. Die geschilderten Prozesse sollen vergleichbar auch bei den angegebenen Referenzkunden derzeit abgebildet sein. Zudem liegt nur dann eine vergleichbare Leistung vor, wenn sich aus der Referenzangabe ergibt, dass der Betrieb des Telenotarztsystems in mindestens 500 Realeinsätzen nachweisbar ausgeübt wurde. Es ist mindestens eine (1) entsprechende Referenz nach dem definierten Vergleichbarkeitsmaßstab aufzuzeigen. Es werden Referenzen als bewertungsfähig angesehen, bei denen die Mehrheit der Leistungsphasen in den Jahren nach 2020 erbracht und angeschlossen wurden. Der Auftraggeber bewertet die Referenz sachlich und inhaltlich hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand und zwar unter dem Aspekt des Kostenvolumens, der Komplexität, der in der Referenz beschriebenen Aufgabe, sowie der Überprüfung beim Referenzgeber hinsichtlich Kosten- und Termintreue, Qualität der Leistungserfüllung und Kommunikation. Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen. Reichen Sie mindestens eine, aber nicht mehr als drei Referenzen ein. Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers. Jede Referenz wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Vergleichbarkeit zum Leistungsgegenstand und der Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber wie folgt bewertet: 5 Punkte = bei Übererfüllung 4 Punkte = bei vollständiger Erfüllung 3 Punkte = bei unwesentlichen Einschränkungen 2 Punkte = bei noch hinnehmbaren Einschränkungen 1 Punkte = bei deutlichen Einschränkungen 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung ? Gewichtung: 70%.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz (UVgO, VgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bewertet wird der Umsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Dienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen aus der Telemedizin, insbesondere Telenotfallmedizin und/oder Telemetrie. Mindestjahresumsatz sind 1 Millionen Euro netto pro Jahr. Für den höchsten Wert werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert, werden die niedrigeren Werte linear abgestuft. Zur linearen Abstufung wird folgende Formel verwendet: Gewertete Punktzahl = Bieterumsatz/(Bestwert Bieterumsatz) x 5 Gewichtung: 15%.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen (UVgO, VgV) - Bewertet wird mindestens eine (1) Unternehmensreferenz zur Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Unter einer vergleichbaren Leistung ist eine Leistung zu verstehen, die sowohl die Lieferung, Installation, Integration als auch den Betrieb von Telenotarztsystemen (mindestens eine (1) angeschlossene TNA-Zentrale und mehrere angeschlossene RTW) in Deutschland nachweist. Hierzu wird ebenfalls auf die beiliegende Prozessbeschreibung der Auftraggeberin verwiesen. Die geschilderten Prozesse sollen vergleichbar auch bei den angegebenen Referenzkunden derzeit abgebildet sein. Zudem liegt nur dann eine vergleichbare Leistung vor, wenn sich aus der Referenzangabe ergibt, dass der Betrieb des Telenotarztsystems in mindestens 500 Realeinsätzen nachweisbar ausgeübt wurde. Es ist mindestens eine (1) entsprechende Referenz nach dem definierten Vergleichbarkeitsmaßstab aufzuzeigen. Es werden Referenzen als bewertungsfähig angesehen, bei denen die Mehrheit der Leistungsphasen in den Jahren nach 2020 erbracht und angeschlossen wurden. Der Auftraggeber bewertet die Referenz sachlich und inhaltlich hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand und zwar unter dem Aspekt des Kostenvolumens, der Komplexität, der in der Referenz beschriebenen Aufgabe, sowie der Überprüfung beim Referenzgeber hinsichtlich Kosten- und Termintreue, Qualität der Leistungserfüllung und Kommunikation. Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen. Reichen Sie mindestens eine, aber nicht mehr als drei Referenzen ein. Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers. Jede Referenz wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Vergleichbarkeit zum Leistungsgegenstand und der Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber wie folgt bewertet: 5 Punkte = bei Übererfüllung 4 Punkte = bei vollständiger Erfüllung 3 Punkte = bei unwesentlichen Einschränkungen 2 Punkte = bei noch hinnehmbaren Einschränkungen 1 Punkte = bei deutlichen Einschränkungen 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung Gewichtung: 70%
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70,00
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschäftigtenzahl - jahresdurchschn. Anzahl (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU)) - Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte. Maßgeblich ist die Mitarbeiteranzahl zum 01.01. eines jeden Jahres. Für den höchsten Wert eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert, werden die niedrigeren Werte linear abgestuft. Zur linearen Abstufung wird folgende Formel verwendet: Gewertete Punktzahl = Beschäftigtenanzahl / (Bestwert Beschäftigtenanzahl) x 5 Gewichtung 15%
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15,00
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz (UVgO, VgV) - Bewertet wird der Umsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Dienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen aus der Telemedizin, insbesondere Telenotfallmedizin und/oder Telemetrie. Mindestjahresumsatz sind 1 Millionen Euro netto pro Jahr. Für den höchsten Wert werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert, werden die niedrigeren Werte linear abgestuft. Zur linearen Abstufung wird folgende Formel verwendet: Gewertete Punktzahl = Bieterumsatz/(Bestwert Bieterumsatz) x 5 Gewichtung: 15%
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Teilnahmeantrag ** Mittels Eigenerklärung: - Sanktionspaket 523 (VgV, VOB-EU): Bitte das Dokument "523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" verwenden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste