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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Lüdinghausen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Stadt Lüdinghausen – Teilabbruch und Erweiterung der Feuerwache Seppenrade – Objektplanung
Beschreibung: Die Stadt Lüdinghausen plant, den Teilabbruch und die Erweiterung der Feuerwache in Seppenrade. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Objektplanungsleistungen LP 1-9 gem. HOAI. Die Planungsleistungen werden stufenweise vergeben: Stufe 1: LP 1-3; Stufe 2: LP 4-5; Stufe 3: LP 6-9.
Kennung des Verfahrens: 3df35295-b7a0-4160-a2cd-ad8af50edfa4
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Lüdinghausen
Land, Gliederung (NUTS): Coesfeld (DEA35)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - §§ 119 Abs. 5 GWB i.V.m. §§ 74, 17 VgV
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Stadt Lüdinghausen – Teilabbruch und Erweiterung der Feuerwache Seppenrade – Objektplanung
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Objektplanungsleistungen gem. HOAI. Die Stadt Lüdinghausen plant den Teilabbruch und die Erweiterung der Feuerwache Seppenrade. Es sollen zwei neue Abstellhallen für Feuerwehrfahrzeuge gemäß den Ansprüchen eines modernen Feuerwehrgerätehauses ergänzt werden. Eine weitere Nutzung des gesamten Bestandes soll das der „Neuordnung“ möglich sein. Die Planungsleistungen werden stufenweise vergeben: Stufe 1: LP 1-3; Stufe 2: LP 4-5; Stufe 3: LP 6-9.
Interne Kennung: 44-2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Coesfeld (DEA35)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Soweit mehr als fünf Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften eingehen, erfolgt die Auswahl derjenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Abgabe zunächst eines Erstangebots aufgefordert werden, auf der Grundlage der angegebenen Punktereferenzen (siehe Anlage A.2 der Vergabeunterlagen). Die angegebenen Punktereferenzen, die die genannten Kriterien erfüllen, werden zunächst anhand der Bewertungsmatrix bewertet. Die mit den einzelnen Punktereferenzen jeweils erzielten Punktzahlen werden anschließend addiert. Fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Bei Punktegleichheit von mehr als fünf Bewerbern erfolgt die Auswahl unter diesen punktgleichen Bewerbern nach dem Losverfahren.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Der wirtschaftlichste Bieter wurde gemäß der Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen ermittelt.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Der wirtschaftlichste Bieter wurde gemäß der Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen ermittelt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der wirtschaftlichste Bieter wird gemäß der Bewertungsmatrix Anlage B.4 – Zuschlagskriterien ermittelt, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Lüdinghausen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Lüdinghausen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Lüdinghausen
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 270 234,05 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schnoklake Betz Dömer Generalplaner GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: FW
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 270 234,05 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: FW
Datum der Auswahl des Gewinners: 10/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 24/04/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Lüdinghausen
Registrierungsnummer: 00002727
Postanschrift: Borg 2
Stadt: Lüdinghausen
Postleitzahl: 59348
Land, Gliederung (NUTS): Coesfeld (DEA35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2591926-140
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-0
Fax: +49 251411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Schnoklake Betz Dömer Generalplaner GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE313369962
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48153
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: f481418c-0782-4a9d-8fbc-24fdbb6f3432-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Beschreibung: Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig und lediglich aus Transparenzgründen. Der Abschluss des Nachtrages zu dem Objektplanungsvertrag ist nach § 132 GWB zulässig. Der Auftraggeber ist nach einer rechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass der Nachtrag keine wesentliche Änderung eines öffentlichen Auftrages während der Vertragslaufzeit im Sinne von § 132 Abs. 1 S. 1 GWB darstellt, da weder ein Beispielfall nach § 132 Abs. 1 S. 3 GWB erfüllt ist, noch eine sonstige wesentliche Änderung nach § 132 Abs. 1 S. 2 GWB gegeben ist. Der Leistungsgegenstand - Objektplanung der Feuerwache Seppenrade - bleib unverändert. Aus planungs- und immissionsschutzrechtlichen Gründen wird lediglich der Standort des zu planenden Gebäudes auf das Grundstück Deibaum/Dülmener Str./B58 in 59348 Lüdinghausen verschoben. Zudem liegen die Voraussetzungen nach § 132 Abs. 3 GWB vor. Die anrechenbaren Kosten verändern sich nach den derzeitigen Erkenntnissen in zu vernachlässigendem Umfang. Nach aktueller Schätzung betragen sie jetzt 2.360.531,25 €/netto. Im Zeitpunkt des Beginns der Vergabe im Jahr 2025 wurden sie auf 2.358.276,00 €/netto geschätzt. Daher liegt das Honorar für eine teilweise Wiederholung der LPH 1 sicher unterhalb der Schwellen aus § 132 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GWB. Das Honorar der LPH 1 beträgt 2%. Bei den anrechenbaren Kosten (neu) von 2.360.531,25 € beläuft sich das Honorar damit auf 4.945,93 €/netto. Der Wert liegt sicher unterhalb des Schwellenwertes und mit 2% des Gesamthonorars unterhalb der 10%-Schwelle des § 132 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Schließlich bleibt der Gesamtcharakter des Auftrages erhalten. Die Planungsziele bleiben gleich. Nur der Standort verändert sich. Rein hilfsweise wird die Änderung von § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB gedeckt. Nach dieser Regelung ist unbeschadet von § 132 Abs. 1 GWB die Änderung eines öffentlichen Auftrages ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber (AG) im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrages nicht verändert. Hier war bei Einleitung des Vergabeverfahrens nicht absehbar, dass auf dem Grundstück an der Mollstraße/Alter Berg aus planungs- und immissionsschutzrechtlichen Gründen die Räumlichkeiten für die Feuerwache Seppenrade nicht realisiert werden können. Dies haben erst Gespräche mit der zuständigen Baugenehmigungsbehörde im Rahmen der LPH 1 ergeben. Nur aus diesem Grund muss die Verschiebung des Standortes erfolgen. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Tagen nach der Information der betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber (AG) über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche AG der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU zulässig ist, 2. der öffentliche AG eine Bekanntmachung im Amtsblatt der EU veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen. gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen AG, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des AG, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2. § 134 Abs.1 S.2 bleibt unberührt.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: CON-0001
Beschreibung der Änderungen: Der Vertrag wurde aufgrund des geschilderten Sachverhaltes entsprechend angepasst.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 21/05/2026
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 097a3a5c-9f65-4747-8087-3169a610f175 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/05/2026 08:22:45 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 357635-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 99/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/05/2026