2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort richtet sich nach dem Vertragswerk.
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 25 600 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5GYTVGL61FX# Die Bieterfragenfrist endet am 10.06.2026, 10:00 Uhr (nicht um 23:59 Uhr). Eine anderslautende Angabe in dieser Auftragsbekanntmachung ist rein auf technische Gründe zurückzuführen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" (dort V 11) zu belegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" (dort V 09 und V 10) zu belegen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" (dort V 09 und V 10) zu belegen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" (dort V 09 und V 10) zu belegen.
Betrug: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" (dort V 09 und V 10) zu belegen.
Korruption: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" (dort V 09 und V 10) zu belegen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" (dort V 09 und V 10) zu belegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" (dort V 09 und V 10) zu belegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" (dort V 09 und V 10) zu belegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" (dort V 09 und V 10) zu belegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" (dort V 09 und V 10) zu belegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" (dort V 09 und V 10) zu belegen.
Zahlungsunfähigkeit: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" (dort V 09 und V 10) zu belegen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" (dort V 09 und V 10) zu belegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" (dort V 09 und V 10) zu belegen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" (dort V 09 und V 10) zu belegen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" (dort V 09 und V 10) zu belegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" (dort V 09 und V 10) zu belegen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" (dort V 09 und V 10) zu belegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" (dort V 09 und V 10) zu belegen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" (dort V 09 und V 10) zu belegen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Die Bieter haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB durch die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der Vordrucke "Eignung & Ausschlussgründe" (dort V 09 und V 10) zu belegen.