1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG)
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Karl-Hansen-Klinik GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Outputmanagement / KDF-Systeme
Beschreibung: Die beiden Auftraggeber (Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH - MZG Westfalen - und Karl-Hansen-Klinik GmbH) sind Teil des Konzernverbundes Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH. Das gemeinnützige Unternehmen betreibt Kliniken und Institute in den Bereichen Rehabilitation, Akutmedizin, Pflege, ambulante Versorgung, Sanitätshandel sowie Lehre und Forschung. Gesellschafter sind die Stadt Bad Lippspringe (94 % der Anteile) und der Verein zur Förderung des MZG (6 % der Anteile). Die Durchführung des Verfahrens liegt beim MZG. Es ist alleiniger Ansprechpartner der Bewerber/Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Die Auftraggeber beauftragen mit der ausgeschriebenen Ein-Partner-Rahmenvereinbarung den Auftragnehmer, den Betrieb der Drucker und Multifunktionsgeräte (Dokumentenverarbeitungsgeräte) an einen externen Dienstleister auszulagern: Die von den Auftraggebern benötigten Dokumentenverarbeitungsgeräte sollen gemietet und auf der Grundlage einer Full-Service-Vereinbarung betrieben werden. Reparaturen, Wartungen und Supportleistungen sind dabei im Einklang mit den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Teil B) festgelegt. Welche Dokumentenverarbeitungsgeräte benötigt werden und welche Anforderungen gelten, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B) einschließlich den Vorgaben des Preisblatts (Anlage B.1) und dem Anforderungskatalog (Anlage B.2). Der Auftragnehmer stellt den Auftraggebern die Hard- und Software zu den in dem Preisblatt ausgewiesenen Konditionen über die gesamte Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung mietweise bereit. Ziel ist die Einführung eines wirtschaftlichen, standardisierten und qualitativ hochwertigen Managed-Print-Service unter Einsatz aktueller Technologien. Dokumentenverarbeitungsgeräte und Konfigurationen sind zu vereinheitlichen. Datenschutz und IT-Sicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte und Softwarekomponenten müssen dem Stand der Technik entsprechen; dieser ist den Auftraggebern regelmäßig - auch ohne Änderungen - transparent darzustellen und zu dokumentieren. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung, das Gesamtsystem in einen betriebsbereiten Zustand zu überführen und diesen über die gesamte Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung (48 Monate) sicherzustellen. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Der Bestand der Rahmenvereinbarung sowie andere Einzelbestellungen bleiben hiervon unberührt. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.
Kennung des Verfahrens: c1c18411-8cb7-4dc6-a523-69037f7a2ad5
Interne Kennung: MZG-02-2026
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: 1. Teilnahmewettbewerb: Alle interessierten Bewerber haben die Möglichkeit, einen Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an der Verhandlungsphase und die Möglichkeit zur Abgabe eines indikativen bzw. verbindlichen Angebots setzt die Erfüllung von in den Vergabeunterlagen detailliert beschriebenen Eignungskriterien voraus. Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung erfüllen, werden 3 bis 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Sollten mehr als 3 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der bekanntgemachten Kriterien. Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, ist aber nur noch ein Platz zu vergeben, erfolgt die Vergabe des Platzes durch Losentscheid. 3. Verhandlungsphase: Nach Eingang der indikativen Angebote finden getrennte Verhandlungsgespräche mit den Bietern statt, die ein anforderungsgerechtes indikatives Angebot eingereicht haben. 4. Verbindliches Angebot: Nach Abschluss der ersten Verhandlungsrunde werden deren Teilnehmer, die zuvor ein anforderungsgerechtes indikatives Angebot eingereicht haben, zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert werden. 5. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, welches die Anforderungen des Auftraggebers am besten erfüllt. 6. Transparenz: Das Verfahren wird insbesondere unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz und Nichtdiskriminierung durchgeführt. 7. Maßgeblich sind die Regelungen der VgV für ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30232100 Drucker und Plotter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48773000 Softwarepaket mit Druckdienstprogrammen, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Auguste-Viktoria-Allee 25
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Klinik am Park (MZG)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kurparkstraße 21
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Teutoburger-Wald-Klinik (MZG)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lindenstraße 26
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Cecilien-Klinik (MZG)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Antoniusstraße 17
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ambulanter Intensiv-Pflegedienst / Intensivpflege-WG "Mehr Zeit Gemeinsam" (MZG)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: An der Martinusquelle 10
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Klinik Martinusquelle (MZG)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Antoniusstraße 21
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Therapiezentrum (MZG)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schanzenstraße 23
Stadt: Horn - Bad Meinberg
Postleitzahl: 32805
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Klinik Schanzenberg (MZG)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Peter-Hartmann-Allee 1
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Verwaltung (MZG)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Antoniusstraße 19
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Karl-Hansen-Klinik GmbH (Karl-Hansen-Klinik GmbH)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Burgstraße 12
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Schleppersche Villa (MZG)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YXSMKWK# (A.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den eingegangenen Fragen der Interessenten und Teilnehmer an dem Vergabeverfahren sind unter dem genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal. (B.) Das Angebot muss mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen über die Elektronische Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Eine Einreichung auf dem Postweg, über die Nachrichtenfunktion der E-Vergabeplattform oder per E-Mail ist unzulässig. Etwaige in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. (C.) Mehrere Bewerber/Bieter können sich zu einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bewerber-/ Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag / den Angeboten die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.2 zu Teil A) einzureichen. Soweit ausdrücklich gefordert, sind die Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag / den Angeboten vorzulegen. Die übrigen Nachweise zum Nachweis der Eignung können für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Angebotserstellungs-/- wertungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft im Einzelfall eine Um-/ oder Neubildung erwägen, wird empfohlen, sich mit der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung im Vorfeld vertraut zu machen. (D.) Beabsichtigt der Bieter/ Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (sog. Unteraufträge) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (ohne Eignungsleihe) sind mit der Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die der Bieter/Bietergemeinschaft im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, mit Hilfe des vorgesehenen Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gem. Vordruck Anlage A.3 zu Teil A) anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen. Ferner muss der Bieter-/Bietergemeinschaft nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung sind außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck Anlage A.5 zu Teil A (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG) und der Vordruck A.6 zu Teil A (Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und § 98c AufenthG) sowie der Vordruck Anlage A.7 zu Teil A (Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/214 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025) einzureichen. Die Auftraggeber überprüfen vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangen die Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Die Auftraggeber werden dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. Im Übrigen wird ausdrücklich auf § 36 VgV verwiesen. (E.) Ein Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (sog. Eignungsleihe). Andere Unternehmen sind auch konzernverbundene, aber rechtlich selbständige Unternehmen. Eine Eignungsleihe für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (z.B. Referenzen) ist aber nur dann möglich, wenn das/die andere/n Unternehmen auch die Leistung erbringt/en, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In jedem Fall einer Eignungsleihe hat der Bewerber/ Bewerbergemeinschaft das andere Unternehmen bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.3 zu Teil A). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) zu verwenden. Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der der Bewerber/Bewerbergemeinschaft auf ihre Eignung beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß der Vordrucke Anlagen A.5, A.6 und A.7 zu Teil A) einzureichen. Soweit die Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen haben, schreiben sie hiermit vor, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit die Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug genommen haben, schreiben sie hiermit vor, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Die Auftraggeber werden dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft dafür eine Frist setzen. Im Übrigen wird ausdrücklich auf § 47 VgV verwiesen. (F.) Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Outputmanagement / KDF-Systeme
Beschreibung: Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.
Interne Kennung: MZG-02-2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30232100 Drucker und Plotter
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48773000 Softwarepaket mit Druckdienstprogrammen, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Auguste-Viktoria-Allee 25
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Klinik am Park (MZG)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kurparkstraße 21
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Teutoburger-Wald-Klinik (MZG)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lindenstraße 26
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Cecilien-Klinik (MZG)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Antoniusstraße 17
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ambulanter Intensiv-Pflegedienst / Intensivpflege-WG "Mehr Zeit Gemeinsam" (MZG)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: An der Martinusquelle 10
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Klinik Martinusquelle (MZG)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Antoniusstraße 21
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Therapiezentrum (MZG)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schanzenstraße 23
Stadt: Horn - Bad Meinberg
Postleitzahl: 32805
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Klinik Schanzenberg (MZG)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Peter-Hartmann-Allee 1
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Verwaltung (MZG)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Antoniusstraße 19
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Karl-Hansen-Klinik GmbH (Karl-Hansen-Klinik GmbH)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Burgstraße 12
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Schleppersche Villa (MZG)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: (A) Die Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) sind zu beachten und werden vertraglich abgebildet. (vgl. § 23 der Rahmenvereinbarung) (B) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung folgende Versicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen nachzuweisen: Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens EUR 3.000.000,00 für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr. Auf Anforderung der Auftraggeber wird der Auftragnehmer den Abschluss dieser Versicherung sowie deren Fortbestehen während der Vertragslaufzeit durch Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung jederzeit nachweisen. (vgl. § 18 der Rahmenvereinbarung) (C) Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung (Teil C) verwiesen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität im Rahmen der erweiterten Richtwertmethode
Beschreibung: Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" sind die vom Bieter in dem Preisblatt (gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B) angegebenen "Summe brutto" in EUR (nachfolgend "Preis" genannt). Die Summe brutto setzt sich zusammen aus den Preisen für die einzelnen ausgewiesenen Positionen des Preisblattes. Bezüglich der Ermittlung der Leistungspunkte wird auf die Erläuterungen unter Ziffer 6. der Leistungsbeschreibung (Teil B) verwiesen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der "erweiterten Richtwertmethode" entsprechend der UfAB VI, (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen VI - Version 1.0). Dabei wird eine Kennzahl Z als Wert des Quotienten (L/P) für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt: Z = Gesamtsumme der Leistungspunkte (L) / Preis (P). Die Formelparameter werden in folgender Weise definiert: Z = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis L = Gesamtsumme der Leistungspunkte (Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) P = Gesamtpreis (Euro) Die Gesamtsumme der Leistungspunkte ergibt sich aus den gewichteten Bewertungskriterien (B-Kriterien). Die Gewichtung der Hauptwertungsbereiche der Leistungspunkte wird wie folgt festgelegt: L = Leistungspunkte Bei der hier vorgesehenen Anwendung der "erweiterten Richtwertmethode" nach der UfAB VI ist für nah beieinander liegende Angebote ein Schwankungsbereich (SB) für die Kennzahl (Leistungs-Preis-Verhältnis) und für den Zuschlag ein Entscheidungskriterium (EK) für die Wirtschaftlichkeit zu definieren. Bei der Wertung der Angebote werden alle Bieter, deren ermittelte Kennzahlen Z innerhalb des Schwankungsbereichs (SB) des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses liegen in der Zuschlagsentscheidung berücksichtigt. In der vorliegenden Ausschreibung ist der Schwankungsbereich (SB) mit 10 % definiert. Innerhalb dieses Schwankungsbereichs erhält dasjenige Angebot den Zuschlag, welches die höchste Anzahl an Leistungspunkten (L) aufweist (Entscheidungskriterium EK). Sofern kein weiteres Angebot innerhalb des Schwankungsbereichs liegt, erhält das Angebot mit der Kennzahl Z (max) den Zuschlag. (vgl. zur Zulässigkeit, UfAB VI, Version 1.0 vom 30.04.2015, 4.21.3; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2009, Az. VII Verg 32/09)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG)
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG)
Registrierungsnummer: DE184126509
Postanschrift: Peter-Hartmann-Allee 1
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5252-9500
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Karl-Hansen-Klinik GmbH
Registrierungsnummer: DE184126509
Postanschrift: Antoniusstraße 19
Stadt: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5252-9500
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514113094
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3f85f27e-f83a-4a91-bf9a-eb6e998f2f93 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/05/2026 15:14:02 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 345949-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 96/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/05/2026