5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911100 Reinigung von Unterkünften
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerungsoption besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wilhelm-Raabe-Straße 46
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wilhelm-Raabe-Straße 46
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer Objektleitung erforderlich, die gegenüber den Reinigungskräften weisungsberechtigt ist, Entscheidungsbefugnis zu Beanstandungen des Auftraggebers hat und nicht für Reinigungsleistungen herangezogen werden darf. Die Ausübung dieser Funktion setzt die Beherrschung der deutschen Sprache voraus. Zusätzlich ist die Benennung eines Vorarbeiters erforderlich.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Stundenverrechnungssatz Sonderreinigung
Beschreibung: niedrigster Stundenverrechnungssatz = 5 Punkte, höherer Ansatz = prozentualer Abzug
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anzahl Jahresstunden
Beschreibung: höchste Anzahl Jahresstunden = 36 Punkte, niedrigere Werte = prozentualer Abzug
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 36
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einsatzzeiten Vorarbeiter
Beschreibung: Einsatz täglich 8 und mehr Stunden = 5 Punkte Einsatz täglich 6 bis zu 7 Stunden = 3 Punkte Einsatz täglich 4 bis zu 5 Stunden = 1 Punkt Einsatz weniger als 4 Stunden = keine Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Energieeffizienzklasse Waschmaschine/Trockner
Beschreibung: Energieeffizienzklasse Waschmaschine/Trockner Energieeffizienzklasse A = jeweils 3 Punkte für entsprechende Waschmaschinen und/oder Trockner Energieeffizienzklasse B = jeweils 1 Punkt für entsprechende Waschmaschinen und/oder Trockner Energieeffizienzklassen C bis G = keine Punkte Der Nachweis ist über Produktdatenblätter bzw. über eine entsprechende Eigenerklärung zu führen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einsatz umweltschonender Reinigungsmittel
Beschreibung: Der Einsatz von mit den nachfolgend genannten Umweltzeichen zertifizierten Reinigungsmitteln wird mit 4 Punkten bewertet. • Blauer Engel, EU Ecolabel, Nordic Ecolabel oder gleichwertig Der Nachweis ist über Produktdatenblätter bzw. über eine entsprechende Eigenerklärung zu führen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 4
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Wiederverwendbare Abfallsäcke
Beschreibung: Der Nachweis ist über ein Produktdatenblatt bzw. über eine entsprechende Eigenerklärung zu führen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: niedrigster Preis = 42 Punkte, höhere Preise = prozentualer Abzug
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 42
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Köln