1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Fachliche Betreuung der Beratungsprogramme, redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung der Website www.check-dein-spiel.de
Beschreibung: Gegenstand der RV ist die redaktionell-fachliche Betreuung, Aktualisierung und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.check-dein-spiel.de sowie die fachliche Betreuung der Beratungsprogramme „Check out“ und „Time out“.
Kennung des Verfahrens: 0c18ca73-8d50-4977-b816-54bdc073a587
Interne Kennung: BIÖG_RV2_10_26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72413000 Website-Gestaltung, 79822500 Dienstleistungen im Grafik-Design
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 087 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Fachliche Betreuung der Beratungsprogramme, redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung der Website www.check-dein-spiel.de
Beschreibung: Gegenstand der RV ist die redaktionell-fachliche Betreuung, Aktualisierung und Weiterentwicklung des Internetauftritts www.check-dein-spiel.de sowie die fachliche Betreuung der Beratungsprogramme „Check out“ und „Time out“.
Interne Kennung: BIÖG_RV2_10_26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Rahmenvereinbarung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 42 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt zweimal um jeweils sechs Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resul-tiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die In-anspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Ober-grenze bereits ausgeschöpft ist.
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 087 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Vermeidung von vor Ort Terminen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Qualität des Angebots wird nach dem nachfolgenden Bewertungsschema ermittelt: Die Bewertungspunktzahl für die Qualität ergibt sich aus der Bewertung der einzureichenden Kurzkonzepte und Arbeitsproben. Dafür prüft der Auftraggeber die Kurzkonzepte und Arbeitsproben der Bieter anhand der Erfüllung der Kriterien in der Bewertungsmatrix (Anhang 08). Maximal können 400 Punkte erreicht werden.
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Im Falle der Wahrnehmung der Übernahme und Einarbeitung in die redaktionelle Betreuung (Bedarfsoption gem. § 4 (1) Nr. 1 der Leistungsbeschreibung (Anhang 03) wird diese vom Aufraggeber mit einem pauschalen Festpreis in Höhe von 4.000,00 Euro (ohne USt.) vergütet. Vom Bieter ist daher im Preisblatt (Anlage 06 zu den Vergabeunterlagen, Pos. 1.1) kein gesonderter Preis einzukalkulieren, sodass diese Preisposition auch nicht in die Wertung des Angebotes einfließt. Nur nach § 60 VgV auskömmliche Preise werden berücksichtigt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Zuschlagskriterien werden in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses wird die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 angewendet.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 1 087 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 087 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 1 087 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: delphi – Gesellschaft für Forschung, Beratung und Pro-jektentwicklung mbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Datum der Auswahl des Gewinners: 15/05/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 15/05/2026
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Registrierungsnummer: 991-00144-10
Postanschrift: Maarweg 149-161
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50825
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: delphi – Gesellschaft für Forschung, Beratung und Pro-jektentwicklung mbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE215792656
Postanschrift: Kaiserdamm 8
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 14057
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b44c2a29-f4fd-4e6a-b87a-5555fa7a64aa - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/05/2026 14:47:27 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 341630-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 95/2026
Datum der Veröffentlichung: 19/05/2026