2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118000 Automobil-Pannendienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40200
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet nach 36 Monaten + einer einmaligen optionalen Verlängerungszeit von 12 Monaten. Der Rahmenvertrag wird je Los mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Für die Anzahl der einzelnen Abschleppaufträge sind allein ordnungsrechtliche Gesichtspunkte maßgebend, so dass der Durchschnitt der tatsächlich erfolgten Abschleppungen des letzten Jahres lediglich als Anhaltspunkt für eine Mengenangabe herangezogen werden kann. Über- oder Unterschreitungen der jeweiligen Mengen sind jederzeit möglich. Volumen: Los 1: ca. 4.700 Abschleppungen pro Jahr (Schätzwert 3.000.000€ über die gesamte Laufzeit 36 Monate inkl. Verlängerungsoption von 12 Monaten) Los 2: ca. 5.300 Abschleppungen pro Jahr (Schätzwert 3.000.000€ über die gesamte Laufzeit 36 Monate inkl. Verlängerungsoption von 12 Monaten) Aus der Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber Leistungen bis zu einer Gesamthöchstmenge von 5.000.000 EUR netto je Los abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig. Die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere gemäß § 132 GWB) bleibt unberührt. Ein Anspruch des Rahmenvertragspartners auf Abruf von Leistungen in voller Höhe des geschätzten Volumens besteht nicht. - Der Zuschlag erfolgt auf das preisgünstigste Angebot. Jeder Bieter erhält maximal 1 Los. Die Verteilung der Lose erfolgt in der für die Stadt Düsseldorf wirtschaftlichsten Kombination.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB
Korruption: § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB
Betrug: § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Zahlungsunfähigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG)