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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verlängerung ÖPNV-Beförderungsverträge
Beschreibung: Im Linienbündel „rechtsrheinisches Kreisgebiet“ erbringt die RSVG im Auftrag des ÖPNV-Aufgabenträgers Rhein-Sieg-Kreis den Busverkehr auf Basis eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA). Die RSVG hält im Rahmen der Erbringung dieses öDA aktuell 13 befristete Beförderungsverträge mit verschiedenen Subunternehmern, die jeweils im Dezember 2026 (12.12.2026 bzw. 31.12.2026) auslaufen. Einer Neuvergabe der vertragsgegenständlichen Leistungen mit einem Leistungsbeginn 13.12.2026 bzw. 01.01.2027 stehen jedoch gewichtige Gründe entgegen. Denn aufgrund des jüngst ausgebrochenen Irankriegs besteht nicht nur derzeit eine hohe Volatilität der Rohöl- und Kraftstoffpreise; vielmehr sind weitere systematische Erhöhungen sowie zusätzliche Preissprünge des Dieselpreises vor dem Hintergrund der andauernden Konfliktlage zu erwarten. Im Falle einer kurzfristigen Neuausschreibung der vertragsgegenständlichen Leistungen wäre daher nicht nur mit erheblich höheren kalkulatorischen Kosten aufseiten der Bieter, sondern auch mit zusätzlichen Wagnisaufschlägen und damit erheblich höheren Preisen für die gesamte Vertragsperiode zu rechnen. Die zu erwartende Mehrbelastung des ÖPNV-Haushalts wäre erheblich und haushaltswirtschaftlich letztlich nicht zu verantworten. Gleichzeitig wäre aufgrund der aktuellen Preisunsicherheiten aber auch zu befürchten, dass bei einer Neuausschreibung unter den aktuellen Vorzeichen gar keine vergleichbaren Angebote eingehen würden. Vor dem Hintergrund dieser im Zeitpunkt der ursprünglichen Auftragsvergabe unvorhersehbaren Umstände beabsichtigt die RSVG, die Bestandsverträge mit den Subunternehmern auf der Grundlage von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB (hilfsweise § 13 Abs. 2 Nr. 8 SektVO) einmalig bis zum 10.12.2027 zu verlängern. Einzelheiten zu den betroffenen Beförderungsverträgen und Linien ergeben sich aus den nachfolgenden Ausführungen zu den Losen 1 bis 13. Die RSVG wird die verlängerte Laufzeit nutzen, um eine Neuausschreibung sämtlicher dieser Beförderungsverträge mit Beginn 11.12.2027 vorzubereiten und durchzuführen.
Kennung des Verfahrens: b026980a-dd0c-4299-9cea-e27e96fe0933
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Troisdorf
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Verlängerung Beförderungsvertrag lfd. Nr. 1 (Fa. Bischoff)
Beschreibung: Dieser Beförderungsvertrag umfasst Beförderungsaufträge innerhalb der Linien mit den Liniennummern 502, 510, 512, 521, 522, 523, 527, 529, 537, 560, SB51, SB52. Der Beförderungsvertrag läuft seit dem 09.12.2018 und würde ohne Verlängerung am 12.12.2026 auslaufen. Die RSVG plant aus den unter Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung genannten Gründen, den Vertrag einmalig zu verlängern bis zum 10.12.2027. Über die Verlängerung des Vertrags hinausgehende Änderungen sind nicht beabsichtigt.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Troisdorf
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Verlängerung Beförderungsvertrag lfd. Nr. 2 (Fa. Bischoff)
Beschreibung: Dieser Beförderungsvertrag umfasst Beförderungsaufträge innerhalb der Linien mit den Liniennummern 178, 510, 512, 520, 521, 522, 525, 527, 529, 535, 536, 537, 539, 541, 560, 562, 565, SB51, SB52, 614TSK. Der Beförderungsvertrag läuft seit dem 01.01.2019 und würde ohne Verlängerung am 31.12.2026 auslaufen. Die RSVG plant aus den unter Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung genannten Gründen, den Vertrag einmalig zu verlängern bis zum 10.12.2027. Über die Verlängerung des Vertrags hinausgehende Änderungen sind nicht beabsichtigt.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Troisdorf
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Verlängerung Beförderungsvertrag lfd. Nr. 3 (Fa. Brenner)
Beschreibung: Dieser Beförderungsvertrag umfasst Beförderungsaufträge innerhalb der Linien mit den Liniennummern 117, 503, 504, 505, 506, 507, 508, 510, 512, 520, 521, 522, 527, 529, 530, 531, 533, 537, 540, 551, 555, 556, 557, 560, 564, 573, 578, 579, 592, 599, SB51, 150TSK, 359TSK, 614TSK . Der Beförderungsvertrag läuft seit dem 09.12.2018 und würde ohne Verlängerung am 12.12.2026 auslaufen. Die RSVG plant aus den unter Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung genannten Gründen, den Vertrag einmalig zu verlängern bis zum 10.12.2027. Über die Verlängerung des Vertrags hinausgehende Änderungen sind nicht beabsichtigt.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Troisdorf
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Verlängerung Beförderungsvertrag lfd. Nr. 4 (Fa. Decker)
Beschreibung: Dieser Beförderungsvertrag umfasst Beförderungsaufträge innerhalb der Linien mit den Liniennummern 176, 180, 520, 521, 522, 525, 536, 537, 556, 557, 560, 565, 566, 567, 568, 577, SB52, 615TSK. Der Beförderungsvertrag läuft seit dem 01.01.2019 und würde ohne Verlängerung am 12.12.2026 auslaufen. Die RSVG plant aus den unter Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung genannten Gründen, den Vertrag einmalig zu verlängern bis zum 10.12.2027. Über die Verlängerung des Vertrags hinausgehende Änderungen sind nicht beabsichtigt.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Troisdorf
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Verlängerung Beförderungsvertrag lfd. Nr. 5 (Fa. Frank Reisen)
Beschreibung: Dieser Beförderungsvertrag umfasst Beförderungsaufträge innerhalb der Linien mit den Liniennummern 541 und 598. Der Beförderungsvertrag läuft seit dem 28.04.2025 und würde ohne Verlängerung am 12.12.2026 auslaufen. Die RSVG plant aus den unter Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung genannten Gründen, den Vertrag einmalig zu verlängern bis zum 10.12.2027. Über die Verlängerung des Vertrags hinausgehende Änderungen sind nicht beabsichtigt.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Troisdorf
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Verlängerung Beförderungsvertrag lfd. Nr. 6 (Fa. Kolf)
Beschreibung: Dieser Beförderungsvertrag umfasst Beförderungsaufträge innerhalb der Linien mit den Liniennummern 503, 506, 507, 508, 510, 522, 523, 524, 527, 531, 551, 570, 592, SB53. Der Beförderungsvertrag läuft seit dem 09.12.2018 und würde ohne Verlängerung am 12.12.2026 auslaufen. Die RSVG plant aus den unter Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung genannten Gründen, den Vertrag einmalig zu verlängern bis zum 10.12.2027. Über die Verlängerung des Vertrags hinausgehende Änderungen sind nicht beabsichtigt.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Troisdorf
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Verlängerung Beförderungsvertrag lfd. Nr. 7 (Fa. Krautscheid)
Beschreibung: Dieser Beförderungsvertrag umfasst Beförderungsaufträge innerhalb der Linien mit den Liniennummern 506, 510, 512, 516, 517, 522, 527, 529. Der Beförderungsvertrag läuft seit dem 15.12.2024 und würde ohne Verlängerung am 12.12.2026 auslaufen. Die RSVG plant aus den unter Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung genannten Gründen, den Vertrag einmalig zu verlängern bis zum 10.12.2027. Über die Verlängerung des Vertrags hinausgehende Änderungen sind nicht beabsichtigt.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Troisdorf
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Verlängerung Beförderungsvertrag lfd. Nr. 8 (Fa. Oettershagen)
Beschreibung: Dieser Beförderungsvertrag umfasst Beförderungsaufträge innerhalb der Linien mit den Liniennummern 510, 516, 522, 523, 524, 527, 529, 531, 532, 543, 558, 578, 592, SB53. Der Beförderungsvertrag läuft seit dem 09.12.2018 und würde ohne Verlängerung am 12.12.2026 auslaufen. Die RSVG plant aus den unter Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung genannten Gründen, den Vertrag einmalig zu verlängern bis zum 10.12.2027. Über die Verlängerung des Vertrags hinausgehende Änderungen sind nicht beabsichtigt.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Troisdorf
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Verlängerung Beförderungsvertrag lfd. Nr. 9 (Fa. Oettershagen)
Beschreibung: Dieser Beförderungsvertrag umfasst Beförderungsaufträge innerhalb der Linien mit den Liniennummern 520, 536. Der Beförderungsvertrag läuft seit dem 15.12.2024 und würde ohne Verlängerung am 12.12.2026 auslaufen. Die RSVG plant aus den unter Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung genannten Gründen, den Vertrag einmalig zu verlängern bis zum 10.12.2027. Über die Verlängerung des Vertrags hinausgehende Änderungen sind nicht beabsichtigt.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Troisdorf
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Verlängerung Beförderungsvertrag lfd. Nr. 10 (Fa. Wallmeroth)
Beschreibung: Dieser Beförderungsvertrag umfasst Beförderungsaufträge innerhalb der Linien mit den Liniennummern 176, 177, 180, 181, 182,183. Der Beförderungsvertrag läuft seit dem 10.12.2023 und würde ohne Verlängerung am 12.12.2026 auslaufen. Die RSVG plant aus den unter Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung genannten Gründen, den Vertrag einmalig zu verlängern bis zum 10.12.2027. Über die Verlängerung des Vertrags hinausgehende Änderungen sind nicht beabsichtigt.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Troisdorf
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Verlängerung Beförderungsvertrag lfd. Nr. 11 (Fa. Wallmeroth)
Beschreibung: Dieser Beförderungsvertrag umfasst Beförderungsaufträge innerhalb der Linien mit den Liniennummern 503, 506, 520, 521, 525, 536, 537, 541, 560. Der Beförderungsvertrag läuft seit dem 11.12.2022 und würde ohne Verlängerung am 12.12.2026 auslaufen. Die RSVG plant aus den unter Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung genannten Gründen, den Vertrag einmalig zu verlängern bis zum 10.12.2027. Über die Verlängerung des Vertrags hinausgehende Änderungen sind nicht beabsichtigt.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Troisdorf
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Verlängerung Beförderungsvertrag lfd. Nr. 12 (Fa. Willms)
Beschreibung: Dieser Beförderungsvertrag umfasst Beförderungsaufträge innerhalb der Linien mit den Liniennummern 507, 508, 551, 556, 557, 576, 577, 578, SB54. Der Beförderungsvertrag läuft seit dem 01.01.2019 und würde ohne Verlängerung am 12.12.2026 auslaufen. Die RSVG plant aus den unter Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung genannten Gründen, den Vertrag einmalig zu verlängern bis zum 10.12.2027. Über die Verlängerung des Vertrags hinausgehende Änderungen sind nicht beabsichtigt.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Troisdorf
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Verlängerung Beförderungsvertrag lfd. Nr. 13 (Fa. Willms)
Beschreibung: Dieser Beförderungsvertrag umfasst Beförderungsaufträge innerhalb der Linien mit den Liniennummern 510, 527, 531. Der Beförderungsvertrag läuft seit dem 15.12.2024 und würde ohne Verlängerung am 12.12.2026 auslaufen. Die RSVG plant aus den unter Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung genannten Gründen, den Vertrag einmalig zu verlängern bis zum 10.12.2027. Über die Verlängerung des Vertrags hinausgehende Änderungen sind nicht beabsichtigt.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Troisdorf
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 GWB gilt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Beschaffer unvorhersehbaren Ereignissen
Sonstige Begründung: Die Verlängerung der Bestandsverträge ändert nicht den Gesamtcharakter des Auftrags und ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die die RSVG als öffentlicher Auftraggeber im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Der Irankrieg und die sich daraus ergebenden Preisentwicklungen für Rohöl und Diesel fallen unter den Begriff des unvorhersehbaren Ereignisses im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB. Allgemeine Marktpreisschwankungen – wie normale Dieselpreiserhöhungen – sind zwar grundsätzlich Teil des normalen Vertragsrisikos und daher vorhersehbar. Die vorliegende Preissteigerung geht jedoch deutlich über das normale Marktrisiko hinaus und ist als kriegsbedingte, strukturelle Kostenverschiebung zu qualifizieren, nicht als bloße Marktschwankung. Gleichzeitig ist die Vertragsverlängerung aufgrund der geschilderten Umstände auch erforderlich. Denn die im Falle einer kurzfristigen Neuausschreibung unter den aktuellen Marktgegebenheiten prognostizierten Mehrkosten erreichen ein Maß, das für die RSVG aus haushalterischer Sicht nicht mehr tragbar ist. Die ihrem Umfang nach begrenzte Verlängerung der Bestandsverträge bis zum 10.12.2027 (nächster Fahrplanwechsel) ist daher keine bloße Frage der Opportunität, sondern eine haushaltswirtschaftliche Notwendigkeit, um eine erhebliche und nicht zu verantwortende Mehrbelastung des ÖPNV-Haushalts zu vermeiden. Damit ist sowohl der Tatbestand des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB erfüllt als auch der Tatbestand des § 13 Abs. 2 Nr. 8 SektVO (Gelegenheitsbeschaffungen, bei denen es möglich ist, Lieferungen zu beschaffen, indem eine besonders vorteilhafte Gelegenheit genutzt wird, die nur kurzfristig besteht und bei der ein Preis erheblich unter den üblichen Marktpreisen liegt).
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bischoff – Touristik GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Bestandsauftragnehmer Fa. Bischoff (1)
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Beförderungsvertrag lfd. Nr. 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bischoff – Touristik GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Bestandsauftragnehmer Fa. Bischoff (2)
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Beförderungsvertrag lfd. Nr. 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Brenner Omnibusbetrieb GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Bestandsauftragnehmer Fa. Brenner
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Beförderungsvertrag lfd. Nr. 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Decker Reisen (Inh. Markus Decker)
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Bestandsauftragnehmer Fa. Decker
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Beförderungsvertrag lfd. Nr. 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Frank Reisen (Inh. Jasmin Eymael)
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Bestandsauftragnehmer Fa. Frank Reisen
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Beförderungsvertrag lfd. Nr. 5
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bernd Kolf GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Bestandsauftragnehmer Fa. Kolf
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Beförderungsvertrag lfd. Nr. 6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Peter Krautscheid & Söhne GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Bestandsauftragnehmer Fa. Krautscheid
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Beförderungsvertrag lfd. Nr. 7
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Omnibusbetrieb Oettershagen GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Bestandsauftragnehmer Fa. Oettershagen (1)
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0008
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Beförderungsvertrag lfd. Nr. 8
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Omnibusbetrieb Oettershagen GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Bestandsauftragnehmer Fa. Oettershagen (2)
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0009
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Beförderungsvertrag lfd. Nr. 9
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Wallmeroth Busreisen GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Bestandsauftragnehmer Fa. Wallmeroth (1)
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0010
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Beförderungsvertrag lfd. Nr. 10
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Wallmeroth Busreisen GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Bestandsauftragnehmer Fa. Wallmeroth (2)
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0011
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Beförderungsvertrag lfd. Nr. 11
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0012
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Willms Reinhold Verkehrsgesellschaft mbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Bestandsauftragnehmer Fa. Willms (1)
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0012
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Beförderungsvertrag lfd. Nr. 12
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0013
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Willms Reinhold Verkehrsgesellschaft mbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Bestandsauftragnehmer Fa. Willms (2)
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0013
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Beförderungsvertrag lfd. Nr. 13
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Steinstraße 31
Stadt: Troisdorf-Sieglar
Postleitzahl: 53844
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Telefon: 02241-499213
Fax: 02241-499222
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bischoff – Touristik GmbH & Co. KG
Postanschrift: Mehrener Straße 2
Stadt: Fiersbach
Postleitzahl: 57635
Land, Gliederung (NUTS): Altenkirchen (Westerwald) (DEB13)
Land: Deutschland
Telefon: 02686-980610
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Brenner Omnibusbetrieb GmbH
Postanschrift: Reutherstraße 7
Stadt: Hennef
Postleitzahl: 53773
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Telefon: 0152-37714835
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Decker Reisen (Inh. Markus Decker)
Postanschrift: Wennerscheider Str. 85
Stadt: Neunkirchen - Seelscheid
Postleitzahl: 53819
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Telefon: 02247-900540
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0004
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Frank Reisen (Inh. Jasmin Eymael)
Postanschrift: Siegburger Str. 11
Stadt: Königswinter
Postleitzahl: 53639
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Telefon: 02244-5128
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0005
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Bernd Kolf GmbH
Postanschrift: Altebach 40
Stadt: Eitorf
Postleitzahl: 53783
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Telefon: 02243-843500
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0006
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Peter Krautscheid & Söhne GmbH
Postanschrift: Heilig-Kreuz-Straße 25-31
Stadt: Hennef
Postleitzahl: 53773
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Telefon: 02248-91710
Fax: 02248-917110
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0007
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Omnibusbetrieb Oettershagen GmbH
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Str. 19
Stadt: Windeck
Postleitzahl: 51570
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Telefon: 02292-931920
Fax: 02292-6690
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0008, LOT-0009
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: Wallmeroth Busreisen GmbH
Postanschrift: Grubenstraße 6
Stadt: Willroth
Postleitzahl: 56594
Land, Gliederung (NUTS): Altenkirchen (Westerwald) (DEB13)
Land: Deutschland
Telefon: 02687-1047
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0010, LOT-0011
8.1.
ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: Willms Reinhold Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Zeithstraße 109
Stadt: Neunkirchen-Seelscheid
Postleitzahl: 53819
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Telefon: 02247-97710
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0012, LOT-0013
8.1.
ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50606
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221 147-3045
Fax: +49 221 147-2889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 77c282ef-78d8-46a0-bc1b-74a1e607bb6b - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/05/2026 08:06:15 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 334683-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 94/2026
Datum der Veröffentlichung: 18/05/2026