Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Dahlem
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Issum
Jüchen
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreutzal
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Roetgen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willebadessen
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich

Deutschland – Schneeräumung – Winterdienst Handkolonnen 2026 - 2027

339716-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Schneeräumung – Winterdienst Handkolonnen 2026 - 2027
OJ S 94/2026 18/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Winterdienst Handkolonnen 2026 - 2027
Beschreibung: Der Auftragnehmer führt in der Winterdienstsaison 2026/2027 a) die Schneeräumung und b) das Streuen mit abstumpfenden Mitteln bei Schnee- und Eisglätte für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB) durch.
Kennung des Verfahrens: a67d5928-0c15-4448-bb9e-f252889b5cc0
Interne Kennung: ZVS 2026 0170
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bielefeld
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXX0YYDYTV69UTTL# Der UWB kann den Räum- und Streuplan während der Vertragsdauer ändern. Der Auftragnehmer wird davon rechtzeitig unterrichtet. Für die Durchführung dieser Aufgaben sind die damit zusammenhängenden Gesetze, Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bielefeld - in der jeweils geltenden Fassung - maßgebend. Der Auftragnehmer bzw. seine Beschäftigten sind verpflichtet, die für den Sicherheits- und den Gesundheitsschutz einschlägigen Anforderungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten (§ 5 (2) GUV V A1 bzw. BGV A1, VSG 1.1). Für die Entsorgungswirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst gilt gemäß Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst ein einheitlicher, verbindlicher Mindestlohn. Die Vergütung berechnet sich nach Einsatzstunden. Zum Ausgleich der Fixkosten erhält der Unternehmer für jede Handkolonne einen Sockelbetrag von 1.000,00 EUR (netto). Der Sockelbetrag reduziert sich für jeden geleisteten Winterdiensteinsatztag um 100,00 EUR, sodass er nach 10 Winterdiensteinsatztagen aufgebraucht ist. Der auszahlungsfähige Anteil des Sockelbetrages wird am Ende der Winterperiode ermittelt und abgerechnet. Voraussetzung für den Anspruch auf den Sockelbetrag ist die Teilnahme an der Winterdienstinformationsveranstaltung und die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten nach Alarmierung. Kann der Auftragnehmer seinen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommen, so ist der UWB unbedingt so rechtzeitig zu benachrichtigen, dass eine anderweitige ausreichende Verkehrssicherung noch möglich ist. Der Auftragnehmer muss für die Dauer der Vertragsausübung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mindestens 1.500.000 EUR für Personenschäden und in Höhe von mindestens 500.000 EUR für Sachschäden verfügen. Mit dem Angebot soll eine Eigenerklärung eingereicht werden, dass eine entsprechende Versicherung mit den o. g. Mindestdeckungssummen bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut im Auftragsfall spätestens zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird oder der Bieter bereits jetzt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügt. Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: gem. §§ 123 + 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: gem. §§ 123 + 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: gem. §§ 123 + 124 GWB
Betrug: gem. §§ 123 + 124 GWB
Korruption: gem. §§ 123 + 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: gem. §§ 123 + 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: gem. §§ 123 + 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: gem. §§ 123 + 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gem. §§ 123 + 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: gem. §§ 123 + 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: gem. §§ 123 + 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: gem. §§ 123 + 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: gem. §§ 123 + 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: gem. §§ 123 + 124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: gem. §§ 123 + 124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: gem. §§ 123 + 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: gem. §§ 123 + 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: gem. §§ 123 + 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: gem. §§ 123 + 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: gem. §§ 123 + 124 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: gem. §§ 123 + 124 GWB

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Winterdienst Handkolonnen 2026 - 2027
Beschreibung: Auftrag Für diese Arbeiten setzt der Unternehmer Arbeitsgruppe(n)/Kolonnen von je 3 zuverlässigen Arbeitskräften (einschließlich Fahrer) mit Arbeitsgeräten (Schneeschiebern, Schaufeln, Streukarren usw.) zum Räumen und Streuen sowie je Arbeitsgruppe ein Transportfahrzeug ein. Ein Mitglied der Gruppe ist als Leiter zu benennen. Zur Schneeräumung auf längeren Rad- oder Gehwegstrecken kann der Unternehmer auf besondere Vereinbarung Schneeräumgerät einsetzen. Ausführung der Arbeiten Die Winterdienstarbeiten sind während der Winterperiode täglich (auch an Wochenenden und Feiertagen) zwischen 4:00 Uhr und 20:00 Uhr durchzuführen, an denen auf Grund der Witterung und des Zustandes der Verkehrsflächen Einsätze durch den UWB angeordnet werden. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn liegenbleibender Schnee den Verkehr behindert oder durch Eis und Schnee Glättegefahr besteht. Die Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers sowie die Aufnahme des Winterdiensteinsatzes durch den Auftragnehmer muss im Vertragszeitraum in jedem Jahr vom 01.11. bis zum 31.03. zwischen 3:00 Uhr und 20:00 Uhr innerhalb von 60 Minuten nach Alarmierung durch den verantwortlichen Straßenbaumeister der Abteilung Straßeninstandhaltung und -beschilderung, auch an Wochenenden u. Feiertagen, gewährleistet sein. Start des Winterdiensteinsatzes ist am Bauhof Wiehagen des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld, Am Wiehagen 75, 33607 Bielefeld. Der Auftragnehmer hat sein(e) Fahrzeug(e) den Weisungen des UWB entsprechend pünktlich zu den ihm angegebenen Zeiten oder im Bedarfsfall, wenn die Verhältnisse es kurzfristig erfordern, unverzüglich zum Einsatz zu bringen. Beginn und Ende des Einsatzes werden je nach Witterungseinfluss vom Auftraggeber angeordnet. Die Arbeiten sind auf Anweisung des zuständigen Bauhofmeisters zu wiederholen, wenn z. B. durch Witterungseinflüsse die Wirkung des Streuens aufgehoben wird, Neuschnee gefallen ist, der liegen bleibt, oder Glätte eintritt. Die Arbeiten sind gewissenhaft und zügig durchzuführen, damit die im Räum- und Streuplan genannten Flächen möglichst frühzeitig in einem verkehrssicheren Zustand sind. Die Arbeiten sind in der im Räum- und Streuplan aufgeführten Folge auszuführen. Nach Schneefall sind die Flächen zuerst vom Schnee frei zu räumen, bevor sie abgestreut werden. Streumaterial Das für die Durchführung der Arbeiten benötigte Streumaterial wird vom UWB gestellt und ist vor Beginn des Einsatzes auf dem Bauhof Wiehagen zu laden. Einsatzberichte Über jeden Einsatz ist ein Einsatzbericht nach den von der Stadt Bielefeld zur Verfügung gestellten Vordrucken zu fertigen. Die Einsatzberichte sind gewissenhaft und vollständig zu führen und vom Fahrer zu unterschreiben, da sie bei Schadensersatzansprüchen als Nachweis über die durchgeführten Arbeiten zur Verfügung stehen und ggf. als Beweismittel bei Gerichten vorgelegt werden müssen. Der Unterzeichner hat in diesen Ausnahmefällen mit der Ladung als Zeuge zu rechnen. Die Einsatzberichte sind nach Beendigung jedes Einsatzes vom Fahrer unverzüglich dem zuständigen Bauhofmeister vorzulegen.
Interne Kennung: ZVS 2026 0170
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bielefeld
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Es werden insgesamt 41 Touren vergeben. Eine Tour entspricht hierbei einer Arbeitsgruppe/Kolonne (s. Ziff. I. A. der Leistungsbeschreibung). Pro Bieter werden maximal 6 Kolonnen bezuschlagt. Die Zuteilung der Touren zu den jeweiligen Arbeitsgruppen nimmt der UWB in eigener Verantwortung vor.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Umweltverträglichkeit der eingesetzten Streumittel: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten vor Beginn der Arbeiten einzuweisen und dabei auch über die optimale Durchführung des Streuens zu unterweisen. Dabei ist insbesondere auf die Umweltverträglichkeit auftauender Stoffe einzugehen.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Der Auftragnehmer bzw. seine Beschäftigten sind verpflichtet, die für den Sicherheits- und den Gesundheitsschutz einschlägigen Anforderungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten (§ 5 (2) GUV V A1 bzw. BGV A1, VSG 1.1). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Missachtung dieser Vorschriften zum Entzug des Auftrages führen kann. Dieselbe Konsequenz ergibt sich, wenn sich die zur Erfüllung des Auftrages vom Auftragnehmer eingebrachten Fahrzeuge (inkl. An- und Aufbauten) trotz gültiger Prüfplaketten offensichtlich nicht in einem betriebssicheren Zustand befinden. Für die Entsorgungswirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst gilt gemäß Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst ein einheitlicher, verbindlicher Mindestlohn. Er richtet sich nach dem Mindestlohntarifvertrag für die Branche Abfallwirtschaft in der jeweils geltenden Fassung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, gegenüber der Stadt Bielefeld, Umweltbetrieb, die Vorgabe zum Mindestlohn und die übrigen allgemeinen Arbeitsbedingungen stets einzuhalten und insbesondere sämtlichen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, die in der Umsetzung des Vertrages eingesetzt sind, das jeweils gültige Mindestentgelt zu gewähren. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber von Ersatzansprüchen, die sich aus einem Verstoß gegen das ihm obliegende Mindestlohngebot ergeben, freizustellen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss Referenzen über bisher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge benennen. Gefordert wird mind. eine positive Referenz, die nicht älter als aus dem Jahre 2023 sein darf. Neben der Anschrift sind der Ansprechpartner vor Ort des jeweiligen Auftraggebers sowie dessen Erreichbarkeit (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie der Zeitraum der Leistungserbringung anzugeben. Die Referenz(en) soll(en) mit dem Angebot eingereicht werden. Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden. Nachweise hierzu (u. a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Betriebsbeschreibung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit kann der Auftraggeber nach Angebotsöffnung von Bietern, insbesondere, die ihm nicht aus früheren oder aktuellen Leistungserbringungen bekannt sind, eine Betriebsbeschreibung anfordern, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter sowie die Ausstattung des Bieters mit technischen Geräten hervorgehen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer muss für die Dauer der Vertragsausübung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mindestens 1.500.000 EUR für Personenschäden und in Höhe von mindestens 500.000 EUR für Sachschäden verfügen. Mit dem Angebot soll eine Eigenerklärung eingereicht werden, dass eine entsprechende Versicherung mit den o. g. Mindestdeckungssummen bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut im Auftragsfall spätestens zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird oder der Bieter bereits jetzt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die im Aufforderungsschreiben aufgelisteten Nachweise/Angaben sind mit Abgabe des Angebotes einzureichen. Sollten Nachweise/Angaben fehlen, können diese gem. § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022. Der Auftragnehmer muss für die Dauer der Vertragsausübung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mindestens 1.500.000 EUR für Personenschäden und in Höhe von mindestens 500.000 EUR für Sachschäden verfügen. Mit dem Angebot soll eine Eigenerklärung eingereicht werden, dass eine entsprechende Versicherung mit den o. g. Mindestdeckungssummen bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut im Auftragsfall spätestens zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird oder der Bieter bereits jetzt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügt.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: s. § 17 VOL/B
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Registrierungsnummer: 05711-31001-60
Postanschrift: Werner-Bock-Str. 38
Stadt: Bielefeld
Postleitzahl: 33602
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 521513244
Fax: +49 521513350
Internetadresse: https://www.bielefeld.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514113094
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e287c84f-2651-408c-8d15-a6ab61bd38ef - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/05/2026 00:00:01 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 339716-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 94/2026
Datum der Veröffentlichung: 18/05/2026