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Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich

Deutschland – Bedarfspersonenbeförderung – Ausschreibung von Personenverkehrsdiensten im Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr)

333887-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Bedarfspersonenbeförderung – Ausschreibung von Personenverkehrsdiensten im Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr)
OJ S 93/2026 15/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coesfeld
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Ausschreibung von Personenverkehrsdiensten im Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr)
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Verkehrsleistungen im Linienbedarfsverkehr. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Kennung des Verfahrens: 824c3b8f-6085-4346-882b-54df498d7201
Interne Kennung: 26-011 OV
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Markt 8
Stadt: Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land, Gliederung (NUTS): Coesfeld (DEA35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, das Bedienungsgebiet sowie die Betriebszeiten in der Stadt Coesfeld vor oder während der vorgesehenen Laufzeit anzupassen. Auch eine Bedienung von ausgewählten Haltestellen in angrenzenden Verkehrsgebieten, insbesondere in den Grenzbereichen des Bedienungsgebietes sind möglich.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPWYDRLAP0#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ausschreibung von Personenverkehrsdiensten im Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr)
Beschreibung: Die Pflicht zur Leistungserbringung beginnt am 10.10.2026 und endet am 09.10.2029. Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption, mit der er den Vertrag maximal zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängern kann.
Interne Kennung: 26-011 OV
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Markt 8
Stadt: Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land, Gliederung (NUTS): Coesfeld (DEA35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, das Bedienungsgebiet sowie die Betriebszeiten in der Stadt Coesfeld vor oder während der vorgesehenen Laufzeit anzupassen. Auch eine Bedienung von ausgewählten Haltestellen in angrenzenden Verkehrsgebieten, insbesondere in den Grenzbereichen des Bedienungsgebietes sind möglich.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 09/10/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der AG behält sich die Option vor, den Auftrag bis zu zwei Mal um jeweils bis zu ein Jahr zu verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass der Bieter, gerechnet zum Tag der Angebotsfrist, durch Vorlage mindestens einer Referenz im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz und/oder des Vereinigten Königreichs belegen kann, dass er die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Der Bieter muss nachweisen, dass er in der Vergangenheit Verkehrsleistungen im Bedarfsverkehr im öffentlichen Personennahverkehr erbracht hat. Dazu zählen sowohl Linienbedarfsverkehrsleistungen i. S. d. § 44 PBefG als auch Bedarfsverkehre im Rahmen eines nach § 42 PBefG genehmigten Linienverkehrs wie "Anruflinientaxis" (oder jeweils Genehmigung nach § 2 Abs. 6 oder Abs. 7 PBefG). Bei diesem Verkehr müssen mindestens zwei Fahrzeuge in der Spitze im Einsatz gewesen sein. Der Bieter muss nachweisen, dass er in der Vergangenheit selbst Inhaber einer ÖPNV-Genehmigung (§ 42 oder § 44 PBefG, ggf. i. V. m. § 2 Abs. 6 PBefG oder § 2 Abs. 7 PBefG) war und nicht als Subunternehmer, sondern als Genehmigungsinhaber Verkehrsleistungen erbracht hat. Es handelt sich nur um eine gültige Referenz, wenn der Ausführungszeitraum der jeweiligen Referenz zumindest teilweise innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist gelegen hat. Die Leistung muss zudem zu diesem Zeitpunkt insgesamt bereits mindestens sechs Monate lang erbracht worden sein. Es müssen nicht zwingend alle Voraussetzungen mit derselben Referenz nachgewiesen werden. Es genügt ausdrücklich auch, wenn der Bewerber durch mehrere Referenzen insgesamt die oben genannten Anforderungen nachweist (Bsp.: Erfahrungen mit Linienbedarfsverkehren als Subunternehmer in einer Referenz und Erfahrungen als Inhaber einer ÖPNV-Genehmigung im regulären Linienverkehr in einer anderen Referenz. Es darf sich bei den angegebenen Referenzen entweder um unternehmensbezogene oder personenbezogene Referenzen handeln. Werden personenbezogene Referenzen angegeben, ist es erforderlich, dass weitgehende Personenidentität zwischen den in wesentlicher Position Mitarbeitenden an den Referenzprojekten und den in wesentlicher Position Mitarbeitenden im Zusammenhang mit dem hiesigen Auftrag besteht. Die fraglichen Personen sind mit einer Beschreibung ihrer Tätigkeit zu benennen. Der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des § 10 des Verkehrsvertrages bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Anlage 1 - Vordruck 5 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieter haben mit ihrem Angebot außerdem eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für sie Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen und zu erklären, das er keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat, in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist und dass der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Für diese Erklärung ist der Vordruck 5 zu verwenden. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob - und wenn ja, welche - Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Die Bieter haben mit ihrem Angebot außerdem eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für sie Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen und zu erklären, dass er keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat, in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist und dass der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Für diese Erklärung ist der Vordruck 5 zu verwenden. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob - und wenn ja, welche - Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dort genannten Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Die Bieter haben daher diesbezüglich die "Eigenerklärung zu einem Bezug zu Russland nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576" mit dem Angebot abzugeben. Für diese Erklärung ist der Vordruck 6 zu verwenden. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des § 10 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt und dem Abschnitt 2.1.6 sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 100 %
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. Der Wertungspreis berechnet sich nach Maßgabe der im Angebot im Kalkulationsblatt (Anlage 2) angegebenen Kostensätze und der geschätzten Leistungsmengen entsprechend Ziffer 20 der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/06/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 43 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe des § 56 VgV nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 15/06/2026 09:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Coesfeld
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Coesfeld

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coesfeld
Registrierungsnummer: 055580012012-31001-88
Postanschrift: Markt 8
Stadt: Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land, Gliederung (NUTS): Coesfeld (DEA35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2541-939-8313
Fax: +49 2541-939-7518
Internetadresse: https://www.coesfeld.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-0
Fax: +49 251411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b6ccb454-f773-4fb1-a3a5-486482c39e82 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/05/2026 10:34:06 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 333887-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 93/2026
Datum der Veröffentlichung: 15/05/2026