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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Münster
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Laborautomationssystem für die Klinische Chemie, Immunologie und Hämostaseologie
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Münster benötigt für die Zentrale Einrichtung UKM Labor ein Laborautomationssystem für die Klinische Chemie, Immunologie und Hämostaseologie. Das UKM steht für Spitzenmedizin in der deutschen Krankenhauslandschaft und gehört bundesweit zu den erfolgreichsten Maximalversorgern. Das UKM benötigt für die zentrale Einrichtung Labor ein vollständig automatisiertes System für die Labordiagnostik auf technisch und qualitativ höchstem Niveau, das die besonderen Anforderungen eines Maximalversorgers auch hinsichtlich der Notfallversorgung erfüllt. Die Laborautomation soll alle wesentlichen diagnostischen Disziplinen, also die klinische Chemie, die Immunologie und Hämostaseologie umfassen sowie die optionale Anbindung der Massenspektrometrie ermöglichen. Das UKM benötig zwingend eine hochintegrierte, vollautomatisierte Lösung, bei der die Steuerung und Überwachung aller Geräte der klinischen Chemie und Immunologie durch eine Middleware erfolgt und in der eine automatisierte Zuordnung der Proben möglich ist. Das intelligente Zusammenspiel zwischen Automation und Analytik ist erforderlich, um auf die Ergebnisse der Analytik schnellstmöglich zu reagieren, Proben bei Bedarf automatisch an den nächsten Analysenplatz zu transportieren und so das Ergebnis schnellstmöglich zu erhalten. Die vollintegrierte Lösung ist zudem zwingend erforderlich, um bei bestehendem Fachkräftemangel die Personalbindung zu minimieren. Um bei bestehendem Fachkräftemangel eine Diagnostik auf höchstem Niveau zu garantieren, wird in den nächsten Jahren eine Anbindung der massenspektrometrischen Analysen an die Automation angestrebt. Die Automation muss über entsprechende Möglichkeiten verfügen. Bestandteil der Automatisierung ist auch eine präanalytische Einheit, für Decapping, Primär- und Sekundärverteilung der Probenröhrchen, automatische Probenaliqoutierung inklusive Barcodetikettierung der Primär- und Sekundärröhrchen. Während der gesamten Migration ist der unterbrechungsfreie Ablauf der Routine- und Notfall-Diagnostik für eine kontinuierliche Patientenversorgung zu gewährleisten. Die Migration erfolgt parallel zum laufenden Betrieb auf den begrenzten Flächen des Zentrallabors. Zusätzliche Flächen stehen nicht zur Verfügung. Neben den standardmäßigen Anforderungen an eine Automation für die klinische Chemie, Immunologie und Hämostaseologie muss die Automation zusätzlich folgende besonderen Anforderungen eines universitären Maximalversorgers erfüllen: 1. Die Automatisierung soll ausgelegt sein für jährlich 4 Millionen Analysen, 24/7 betrieben werden und die Ansprüche eines universitären Maximalversorgers an die Notfallversorgung erfüllen. Die Bearbeitungszeit von Notfallproben muss kleiner 30 Minuten sein. Bei Maximalauslastung muss die Verfügbarkeit der Analyseergebnisse in unter 90 Minuten gewährleistet sein. 2. Die Automatisierung muss an das bestehende Laborinformationssystem OPUS:L angebunden werden. 3. Alle angebotenen Parameter müssen den Kriterien der europäischen Regularien für In-vitro Diagnostika (EU IVDR 2017/746) entsprechen. Der aktuelle Stand der Konformität der an den konsolidierten Analysesystemen eingesetzten Reagenzien mit dem deutschen Chemikaliengesetz (ChemG), Medizinprodukteverordnung (MPV), Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe (RoHS), Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und der Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IVDR) ist nachzuweisen. 4. Die Anzahl aller angebotenen Reagenzien und Verbrauchslösungen, die autorisierungspflichtig gemäß Annex XIV der REACH Verordnung sind, darf in Summe die Zahl 5 nicht überschreiten. Für den Anwender darf dementsprechend für in Summe max. 5 Reagenzien und Verbrauchsmaterialien durch deren Nutzung eine Meldepflicht bei der ECHA entstehen. 5. Durch die neue Automation soll ein noch höherer Automationsgrad erreicht werden und das Analysenspektrum um weitere Parameter erweitert werden, um so den stetig wachsenden Anforderungen an einen Maximalversorger gerecht zu werden. Dazu ist neben den Standardparametern auch die vollautomatisierte Abarbeitung von über den Standard hinausgehenden hochspezialisierten Parameter erforderlich. Dazu zählen insbesondere die folgenden Parameter: • CA72.4, • Total P1NP, • GDF-15, • ß-CrossLaps, • GAAD Score, • ADAPT Score, • SCC, • GFAP 6. Bestandteil der Automation muss auch ein Probenarchiv sein, in dem die Proben für 7 Tage gekühlt asserviert werden und für Nachforderungen zur Verfügung stehen. 7. Entsprechend den Empfehlungen der WHO ist das UKM zertifizierte Klinik des Patienten Blood Management. Zur Erfüllung der Anforderungen des Patienten Blood Management muss das Archiv bei Funktions- oder IT Störungen manuell zugänglich sein. 8. Eine weitere Anforderung an die Automation ergibt sich ebenfalls aus der Patienten Blood Management Zertifizierung. Die Notfallparameter CRP, NT-proBNP, Troponin, TSH, PCT, CK, beta-HCG sind aus einem minimalen Probenvolumen von 100 µl zu erstellen. Das Erstellen der genannten Analysen aus dem minimalem Probenvolumen ist neben den genannten Gründen auch unbedingt erforderlich, da das UKM über eine große pädiatrische Klinik mit vielen neonatologischen Patienten verfügt. Probenvolumen ist neben den genannten Gründen auch unbedingt erforderlich, da das UKM über eine große pädiatrische Klinik mit vielen neonatologischen Patienten verfügt.
Kennung des Verfahrens: 74c2bbec-3664-4199-9ca1-a1a2ef156905
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48149
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Insbesondere die folgenden Anforderungen können nur mit Systemen von Roche Diagnostics Deutschland GmbH umgesetzt werden: Ein auch bei Störungen manuell bedienbares Probenarchiv ist derzeit nur für die gewählte Lösung von Roche Diagnostics Deutschland GmbH erhältlich. Die automatisierte Bestimmung der genannten Notfallparameter aus 100 µl Probenvolumen ist ebenfalls nur mit Systemen von Roche Diagnostics Deutschland GmbH möglich. Systeme anderer Hersteller benötigen ein deutlich höheres Probenvolumen. Das System der Fa. Roche Diagnostics Deutschland GmbH ist außerdem das einzige System am Markt, bei dem alle erforderlichen Parameter nach EU IVDR 2017/746 zertifiziert sind. Ebenso ist Roche Diagnostics Deutschland GmbH zur Zeit der einzige Hersteller, bei dem bis auf wenige Ausnahmen alle Reagenzien entsprechend der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) nicht autorisierungspflichtig und meldepflichtig nach ECHA sind. Die vollautomatisierte Analyse aller erforderlichen hochspezialisierten Parameter ist ebenfalls nur auf den Systemen von Roche Diagnostics Deutschland GmbH möglich. Zusätzlich ist Roche Diagnostics Deutschland GmbH der einzige Anbieter, bei dem eine Anbindung der massenspektrometrischen Analysen an die Automation möglich ist. Weiterhin ist die Migration bei laufendem Betrieb nur mit Systemen des Herstellers Roche Diagnostics Deutschland GmbH möglich, da diese im laufenden Betrieb an die bestehende Automation angebunden werden können. Flächen um parallel ein zweites System aufzubauen stehen nicht zur Verfügung. Eine zeitweiße Außerbetriebnahme der vorhandenen Systeme ist nicht möglich. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung zu dem zu beschaffenden System von Roche im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV ist nicht vorhanden. Auch ist der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter. Es gibt keine technisch gleichwertigen Gesamtlösungen für die hochspezialisierten Parameter. Ein Weiterverarbeitung der spezialisierten Parameter in einen anderen getrennten System ist keine gleichwertige Lösung. Die Bearbeitung der spezialisierten Parameter auf einem getrennten System hat alle schon zuvor genannten Nachteile. In diesem Fall ist eine Überwachung und Steuerung der spezialisierten Parameter durch die Middleware des führenden Systems nicht möglich. Dies führt zu einem erhöhten Personal- und Zeitaufwand und verzögert die Ergebniserstellung. Insbesondere nicht vollständig integrierte Systeme mit mehreren Systemen sind nicht als vernünftige Alternative oder Ersatzlösung anzusehen. Eine manuelle Entnahme der hochspezialisierten, seltenen Parameter aus dem Regelprozess ist keine Alternative zu einem vollintegrierten System und stell qualitativ einen deutlichen Unterschied zu einem hochintegrierten System dar. Derartige Systeme sind nicht in der Lage, den bestehenden Beschaffungsbedarf des UKM zu decken. Ein nicht vollständig integriertes System mit mehreren Systemen erfordert eine Einarbeitung des Personals an mehreren Systemen. Eine derartige Lösung ist erfahrungsgemäß deutlich störanfälliger und erhöht das Risiko individueller Fehler, was in der Konsequenz zu einer verringerten Patientensicherheit fährt. Ein nicht vollintegriertes System mit Lösungen unterschiedlicher Hersteller erfordert zudem einen deutlich erhöhten Aufwand bei der Wartung und der Fehlerbehebung bei Störungen und führt zu einem erheblichen Mehraufwand bzw. zu einer signifikant erhöhten Störanfälligkeit durch unterschiedliche Schnittstellen. Die Zusatzaufwände bei kombinierten Lösungen von mehreren Herstellern sind vor dem Hintergrund einer zunehmenden Knappheit qualifizierten akademischen und nichtakademischen Personals in den kommenden Jahren bei gleichzeitig höherer Leistungsdichte hochrelevant. Erfahrungsgemäß ist die Anbindung von Fremdsystemen an eine Laborautomation eines Herstellers entweder ein- oder beidseitig nicht möglich oder störanfällig und bietet darüber hinaus auch nicht die gleiche Funktionalität wie eine vollintegrierte Automation aus einer Hand. Verantwortlichkeiten sind bei Leistungen aus einer Hand klar geregelt, das Verweisproblem entfällt. Die einschlägige Rechtsprechung hat mehrfach entschieden, dass sich der öffentliche Auftraggeber für die „sicherste Lösung“ entscheiden und auch eine „Ein-Hersteller-Strategie“ verfolgen darf (vgl. zuletzt OLG Naumburg, Beschluss vom 12.11.2025 – 6 Verg 2/25). Eine sachliche Rechtfertigung für eine bestimmte Leistung aus technischen Gründen wird von der Rechtsprechung bejaht, wenn im Interesse der Systemsicherheit und Funktion eine wesentliche Verringerung von tatsächlich bestehenden und abzuwendenden Risikopotentialen wie das Risiko von Fehlfunktionen und Kompatibilitätsproblemen bewirkt wird (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.10.2019 – VII Verg 66/18; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 31.05.2017 – VII Verg 36/16; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.04.2016 - VII Verg 47/15; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.05.2013 – VII Verg 16/12. Insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen dürfen Auftraggeber den sichersten Weg einschlagen und so jedwedes Risikopotential ausschließen (OLG Celle, Beschl. v. 31.03.2020 - 13 Verg 13/19). Das muss gleichermaßen bei den hier betroffenen überragenden Rechtsgütern von Leib und Leben der Patienten gelten. Im Übrigen rechtfertigen auch der hier entstehende unverhältnismäßige Mehraufwand bzw. die zu besorgende nicht hinnehmbare Beeinträchtigung der Funktionalität die B (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.10.2019 – VII Verg 66/18). Im Ergebnis sind die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b), Abs. 6 VgV für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb damit hier vor und durfte das UKM als öffentlicher Auftraggeber hier vertretbar zu der Auffassung kommen, die in Rede stehende Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der EU durchzuführen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Laborautomationssystem für die Klinische Chemie, Immunologie und Hämostaseologie
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Münster benötigt für die Zentrale Einrichtung UKM Labor ein Laborautomationssystem für die Klinische Chemie, Immunologie und Hämostaseologie. Das UKM steht für Spitzenmedizin in der deutschen Krankenhauslandschaft und gehört bundesweit zu den erfolgreichsten Maximalversorgern. Das UKM benötigt für die zentrale Einrichtung Labor ein vollständig automatisiertes System für die Labordiagnostik auf technisch und qualitativ höchstem Niveau, das die besonderen Anforderungen eines Maximalversorgers auch hinsichtlich der Notfallversorgung erfüllt. Die Laborautomation soll alle wesentlichen diagnostischen Disziplinen, also die klinische Chemie, die Immunologie und Hämostaseologie umfassen sowie die optionale Anbindung der Massenspektrometrie ermöglichen. Das UKM benötig zwingend eine hochintegrierte, vollautomatisierte Lösung, bei der die Steuerung und Überwachung aller Geräte der klinischen Chemie und Immunologie durch eine Middleware erfolgt und in der eine automatisierte Zuordnung der Proben möglich ist. Das intelligente Zusammenspiel zwischen Automation und Analytik ist erforderlich, um auf die Ergebnisse der Analytik schnellstmöglich zu reagieren, Proben bei Bedarf automatisch an den nächsten Analysenplatz zu transportieren und so das Ergebnis schnellstmöglich zu erhalten. Die vollintegrierte Lösung ist zudem zwingend erforderlich, um bei bestehendem Fachkräftemangel die Personalbindung zu minimieren. Um bei bestehendem Fachkräftemangel eine Diagnostik auf höchstem Niveau zu garantieren, wird in den nächsten Jahren eine Anbindung der massenspektrometrischen Analysen an die Automation angestrebt. Die Automation muss über entsprechende Möglichkeiten verfügen. Bestandteil der Automatisierung ist auch eine präanalytische Einheit, für Decapping, Primär- und Sekundärverteilung der Probenröhrchen, automatische Probenaliqoutierung inklusive Barcodetikettierung der Primär- und Sekundärröhrchen. Während der gesamten Migration ist der unterbrechungsfreie Ablauf der Routine- und Notfall-Diagnostik für eine kontinuierliche Patientenversorgung zu gewährleisten. Die Migration erfolgt parallel zum laufenden Betrieb auf den begrenzten Flächen des Zentrallabors. Zusätzliche Flächen stehen nicht zur Verfügung. Neben den standardmäßigen Anforderungen an eine Automation für die klinische Chemie, Immunologie und Hämostaseologie muss die Automation zusätzlich folgende besonderen Anforderungen eines universitären Maximalversorgers erfüllen: 1. Die Automatisierung soll ausgelegt sein für jährlich 4 Millionen Analysen, 24/7 betrieben werden und die Ansprüche eines universitären Maximalversorgers an die Notfallversorgung erfüllen. Die Bearbeitungszeit von Notfallproben muss kleiner 30 Minuten sein. Bei Maximalauslastung muss die Verfügbarkeit der Analyseergebnisse in unter 90 Minuten gewährleistet sein. 2. Die Automatisierung muss an das bestehende Laborinformationssystem OPUS:L angebunden werden. 3. Alle angebotenen Parameter müssen den Kriterien der europäischen Regularien für In-vitro Diagnostika (EU IVDR 2017/746) entsprechen. Der aktuelle Stand der Konformität der an den konsolidierten Analysesystemen eingesetzten Reagenzien mit dem deutschen Chemikaliengesetz (ChemG), Medizinprodukteverordnung (MPV), Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe (RoHS), Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und der Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IVDR) ist nachzuweisen. 4. Die Anzahl aller angebotenen Reagenzien und Verbrauchslösungen, die autorisierungspflichtig gemäß Annex XIV der REACH Verordnung sind, darf in Summe die Zahl 5 nicht überschreiten. Für den Anwender darf dementsprechend für in Summe max. 5 Reagenzien und Verbrauchsmaterialien durch deren Nutzung eine Meldepflicht bei der ECHA entstehen. 5. Durch die neue Automation soll ein noch höherer Automationsgrad erreicht werden und das Analysenspektrum um weitere Parameter erweitert werden, um so den stetig wachsenden Anforderungen an einen Maximalversorger gerecht zu werden. Dazu ist neben den Standardparametern auch die vollautomatisierte Abarbeitung von über den Standard hinausgehenden hochspezialisierten Parameter erforderlich. Dazu zählen insbesondere die folgenden Parameter: • CA72.4, • Total P1NP, • GDF-15, • ß-CrossLaps, • GAAD Score, • ADAPT Score, • SCC, • GFAP 6. Bestandteil der Automation muss auch ein Probenarchiv sein, in dem die Proben für 7 Tage gekühlt asserviert werden und für Nachforderungen zur Verfügung stehen. 7. Entsprechend den Empfehlungen der WHO ist das UKM zertifizierte Klinik des Patienten Blood Management. Zur Erfüllung der Anforderungen des Patienten Blood Management muss das Archiv bei Funktions- oder IT Störungen manuell zugänglich sein. 8. Eine weitere Anforderung an die Automation ergibt sich ebenfalls aus der Patienten Blood Management Zertifizierung. Die Notfallparameter CRP, NT-proBNP, Troponin, TSH, PCT, CK, beta-HCG sind aus einem minimalen Probenvolumen von 100 µl zu erstellen. Das Erstellen der genannten Analysen aus dem minimalem Probenvolumen ist neben den genannten Gründen auch unbedingt erforderlich, da das UKM über eine große pädiatrische Klinik mit vielen neonatologischen Patienten verfügt. Probenvolumen ist neben den genannten Gründen auch unbedingt erforderlich, da das UKM über eine große pädiatrische Klinik mit vielen neonatologischen Patienten verfügt.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Menge: 1 Stück
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Münster
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Das UKM ist gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU zulässig ist. Das UKM als öffentlicher Auftraggeber hat bei seiner Bewertung, den Auftrag ohne vorherige Bekanntmachung vergeben zu dürfen, sorgfältig gehandelt. Es hat den seiner Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt und ist auf dieser Grundlage zu der zulässigen Schlussfolgerung gekommen, dass der Auftrag im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b, Abs. 6 VgV vergeben werden darf, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Beschafft werde soll eine Automation der Firma Roche Diagnostics Deutschland GmbH. Das von dem Tatbestand des §14 Abs. 4 Nr. 2b, Abs. 6 VgV vorausgesetzte objektive Fehlen von Wettbewerb aus technischen Gründen ist vom öffentlichen Auftraggeber darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2017 – VII-Verg 53/16). Der Nachweis muss regelmäßig aufgrund einer umfassenden Marktanalyse auf europäischer Ebene erfolgen, wobei der öffentliche Auftraggeber wettbewerbliche Alternativen prüfen muss, um entscheiden zu können, ob zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung objektiv und ohne vernünftige Zweifel ausschließlich ein bestimmtes Unternehmen zur Durchführung des Auftrages in Betracht kommt. Sind dem öffentlichen Auftraggeber Unternehmen bekannt, welche die Fähigkeit zur Leistungserbringung haben könnten, ist jedenfalls diesen Unternehmen Gelegenheit zu geben, ihre Fähigkeit zur Erbringung der konkret geforderten Leistung selbst einzuschätzen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 19.09.2022 – VK 2-80/22VK 2-80/22). Im Ergebnis bedarf es vor einer Vergabe ohne Wettbewerb einer belastbaren Prüfung des Auftraggebers, ob alternative wettbewerbliche Lösungen unter Einbeziehung bekannter Bewerber oder Bieter im Wege eines Mini-Wettbewerbs in Betracht kommen. Diese belastbare Prüfung hat das UKM auf der Grundlage einer umfassenden Marktanalyse auf europäischer Ebene vorgenommen. Im Rahmen einer EU-weiten Markterkundung wurde am 01.04.2026 im europäischen Markt abgefragt, welche Lieferanten über die Fähigkeiten verfügen, eine vollintegrierte Automation liefern zu können. Sämtliche in dem relevanten Markt tätigen bzw. für eine Leistungserbringung in Betracht kommenden sowie dem UKM bekannten Unternehmen haben anhand einer detailliertem Anforderungsmatrix, welchen den oben unter Ziffer I. dargestellten Beschaffungsbedarf des UKM widerspiegelt, die Möglichkeit erhalten, ihre Fähigkeit zur Erbringung der konkret geforderten Leistung zu verifizieren. Seinen Beschaffungsbedarf hat das UKM im Rahmen des ihm zustehenden Leistungsbestimmungsrechts dabei in zulässiger Weise festgelegt. Bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden. Die Entscheidung wird erfahrungsgemäß von zahlreichen Faktoren beeinflusst, unter anderem von technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen oder solchen der sozialen, ökologischen oder ökonomischen Nachhaltigkeit. Die Wahl unterliegt der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers, deren Ausübung dem Vergabeverfahren vorgelagert ist. Sie muss zunächst einmal getroffen werden, um eine Nachfrage zu bewirken. Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung. Einer besonderen vergaberechtlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf die Bestimmung des Auftragsgegenstands durch den Auftraggeber nicht. Sie ergibt sich aus der Vertragsfreiheit. Die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen im Ausgangspunkt nicht zu kontrollieren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.7.2024 – VII-Verg 2/24 mWN, Rn. 79 f.). Die Bestimmung des Beschaffungsbedarfs des UKM ist hier durch die unter Ziffer I. genannten nachvollziehbaren sachlichen und auftragsbezogenen Gründe gerechtfertigt sowie vom UKM unter Wahrung der Grundsätze des Wettbewerbs und der Transparenz gemäß § 97 Abs. 1 GWB, die der Bestimmungsfreiheit Grenzen setzen, willkür- sowie diskriminierungsfrei getroffen worden. Nach der EU-weiten Markerkundung auf der Basis des vom UKM im Rahmen seines ihm zustehenden Leistungsbestimmungsrechts zulässig festgelegten Anforderungsprofils ist im Ergebnis allein die Fa. Roche Diagnostics Deutschland GmbH in der Lage, das benötigte vollintegrierte hochautomatisierte System zu liefern.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Münster
Registrierungsnummer: 05515-99003-03
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude A3
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48149
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 83-55555
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Roche Diagnostics Deutschland GmbH
Postanschrift: Sandhofer Straße 116
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68305
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ca1aadda-e9e9-46c3-97fd-3fa9e1dc05f5 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/05/2026 11:39:27 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 323645-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 91/2026
Datum der Veröffentlichung: 12/05/2026