1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Qualitätssicherung ab LPH 5 für die Objektplanung
Beschreibung: Im Rahmen des Projekts ist im Oktober 2025 die Zuschlagserteilung für die Bauausführung des Neubaus Haus A einschließlich der Ausführungsplanung an einen Generalübernehmer (GÜ) erfolgt. In diesem Zusammenhang ist eine qualitätssichernde Begleitung in Form einer fachlichen Kontrolle der Planung und der anschließenden Ausführung erforderlich.
Kennung des Verfahrens: 9aa1f44c-b864-4d5f-bd89-e65e6fbce5e1
Interne Kennung: 260501_BE_QS_Objekt
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Verhandlungsverfahren wird in zwei Phasen durchgeführt: Phase 1 – Teilnahmewettbewerb: Interessierte Unternehmen sind in der derzeit stattfindenden Phase 1 zur Beteiligung am Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Auf der Grundlage der unter Ziffer 4.2.3 (Vergabeunterlagen) dargestellten Vorgehensweise werden unter allen grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs drei Unternehmen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Nachweis der Eignung Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus den Vorgaben des Teilnahmeformulars. Die Eignung ist für jeden Bewerber bzw. – bei Bewerbergemeinschaften – jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Zum Nachweis der Eignungsanforderungen ist das ausgefüllte Teilnahmeformular inklusive der dort aufgeführten Anlagen oder eine entsprechend der Vorgaben ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber: Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert. Mindestanforderungen an die Eignung Referenzprojekte (1) Nachweis über seitens des Bewerbers erbrachte vergleichbare Leistungen (Mindestreferenzen) Der Bieter hat mindestens zwei Referenzprojekt nachzuweisen, dass die nachfolgenden Anforderungen vollständig erfüllt: • Es muss sich um den Neubau und/oder Umbau eines Klinikgebäudes, eines Gebäudes des Gesundheitswesens mit vergleichbar komplexen Anforderungen, eines Forschungs- oder Laborgebäudes oder eines sonstigen Gebäudes mit ähnlicher technischer und funktionaler Komplexität handeln. • Das Referenzprojekt muss durch den Bieter, als Planer und nicht als Qualitätssicherung, mindestens in den folgenden Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI bearbeitet worden sein: - Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung), - Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) und - Leistungsphase 8 (Objektüberwachung). • Die Gesamtbaukosten (KG 200–600 nach DIN 276) müssen mindestens 20 Millionen Euro brutto betragen haben. Die Fertigstellung der Referenzprojekte darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als zehn Jahre sein. (2) Nachweis der Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters / der Projektleiterin und der stellvertretenden Projektleitung Der Bewerber hat im Teilnahmeantrag die für die Leistungserbringung vorgesehenen Schlüsselpersonen zu benennen und deren Qualifikation nachzuweisen. Dies betrifft insbesondere den Projektleiter / die Projektleiterin, die stellvertretende Projektleitung. Für beide Personen sind folgende Angaben zu machen: Name, beruflicher Werdegang, Qualifikation und Referenzobjekte. Der Projektleiter / die Projektleiterin muss über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung gemäß § 34 HOAI verfügen und in dieser Zeit mindestens ein Projekt mit vergleichbarer Komplexität in den Leistungsphasen 5–8 verantwortlich geleitet haben. Die stellvertretende Projektleitung muss über mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen. (3) Zusätzliches Referenzprojekt der vorgesehenen Projektleitung (wertungsrelevant) Über die Mindestanforderungen hinaus kann für die vorgesehene Projektleitung ein zusätzliches Referenzprojekt vorgelegt werden, das im Rahmen der Wertung positiv berücksichtigt wird. Bewertet wird ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt, bei dem die vorgesehene Projektleitung in leitender Funktion mit vergleichbarer Gesamtverantwortung tätig war. Das Referenzprojekt muss sich durch eine vergleichbare technische, funktionale und organisatorische Komplexität im Hochbau auszeichnen und Aufgaben der übergeordneten fachlichen Qualitätssicherung, Planungskoordination oder bauprozessbegleitenden Kontrolle umfasst haben. Das Projekt muss mindestens die Leistungsphasen 5 und 8 gemäß § 34 HOAI umfasst haben und in einem mit dem ausgeschriebenen Vorhaben vergleichbaren Abwicklungsmodell durchgeführt worden sein, insbesondere im Rahmen eines Generalübernehmer-, Generalunternehmer- oder funktional vergleichbaren integrierten Planungs- und Ausführungsmodells. Das Referenzprojekt darf nicht identisch mit den zur Erfüllung der Mindestanforderungen eingereichten Referenzen sein. • Bewertungssystem (max. 10 Zusatzpunkte) Die Bewertung erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien: 1. Vergleichbarkeit zum Auftragsgegenstand 0–4 Punkte: geringe Vergleichbarkeit (anderer Gebäudetyp oder reduzierte Komplexität) 5–7 Punkte: teilweise vergleichbar (ähnliche Gebäudestruktur, aber geringere Projektkomplexität oder eingeschränkte GÜ-Struktur) 8–10 Punkte: voll vergleichbar (vergleichbarer Klinik-/Gesundheitsbau, hohe technische und funktionale Komplexität, GÜ-/GU-Modell oder gleichwertige integrierte Abwicklung) Auswahl der Bewerber Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Hinsichtlich der Mindestreferenzen ist folgendes zu beachten: Je Bewerber werden lediglich zwei Mindestreferenzen im Bereich der vergleichbaren Leistungen herangezogen. Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist erwünscht. Phase 2 – Angebots- und Verhandlungsphase: Die Vergabestelle plant, drei geeignete Bewerber auszuwählen und zur Abgabe eines ersten Angebots aufzufordern. Die Vergabeunterlagen werden allen zur Abgabe eines ersten Angebots aufgeforderten Teilnehmern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Der geforderte Inhalt der Angebote ist in den Vergabeunterlagen dargestellt, die den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Bewerbern zugehen werden. Anschließend ist für das gesamte Verfahren eine Verhandlungsrunde geplant. Die ersten Angebote werden auf Grundlage der Zuschlagskriterien, die den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerbern mitgeteilt werden, bewertet. Auf dieser Grundlage wird ein Bieterranking erstellt. Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des weiteren Verhandlungsverfahrens, sukzessive weniger gut platzierte Bieter auf Grundlage einer Bewertung nach den Vorgaben der Bewertungsmatrix auszuscheiden und nur mit einzelnen Bietern in weitere Verhandlungen zu treten. Die Vergabestelle behält sich weiter vor, schon auf Grundlage des ersten Angebots entsprechend zu verfahren. Nach ggf. erfolgter Durchführung der Verhandlungen sowie Prüfung und Wertung der Angebote wird dem auf Grundlage der Zuschlagskriterien wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: .
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Zahlungsunfähigkeit:
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Qualitätssicherung ab LPH 5 für die Objektplanung
Beschreibung: Im Rahmen des Projekts ist im Oktober 2025 die Zuschlagserteilung für die Bauausführung des Neubaus Haus A einschließlich der Ausführungsplanung an einen Generalübernehmer (GÜ) erfolgt. In diesem Zusammenhang ist eine qualitätssichernde Begleitung in Form einer fachlichen Kontrolle der Planung und der anschließenden Ausführung erforderlich.
Interne Kennung: 260501_BE_QS_Objekt
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Honorar
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kompetenz und Erfahrung der Projektleitung und des Projektteams
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Konzept zum Personaleinsatz und Qualitätsbeständigkeit des Projektteams im Projektverlauf
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Konzept zur Arbeitsweise, Berichtswesen, Qualitätsmanagement
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 08/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
Registrierungsnummer: 071127832414
Postanschrift: Kriegsbergstraße 60
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 711 278 32414
Fax: +49 711 278 32119
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
Registrierungsnummer: 071127832414
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Kriegsbergstraße 60
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: +49 721 9260
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721 9260
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 008cecdd-c85a-4a7f-9f1e-a9ad1b5c4437 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/05/2026 15:54:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 321920-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 90/2026
Datum der Veröffentlichung: 11/05/2026