1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wendlingen am Neckar
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Tragwerksplanung für die Aufstockung der Mensa des Schulzentrum am Berg in Wendlingen am Neckar
Beschreibung: Das Schulzentrum am Berg in Wendlingen am Neckar soll gemäß des Gesamtkonzept der "ARGE Werkgemeinschaft - Bräuning Architekten + bauquadrat" erweitert werden. Beabsichtigt sind als drei Teilprojekte die Herstellung einer barrierefreien Erschließung aller Gebäude des Campus, ein dreigeschossiger Erweiterungsbau, sowie die Aufstockung der Mensa. Für das Teilprojekt Aufstockung Mensa und das Teilprojekt Erweiterungsbau sucht die Stadt Wendlingen am Neckar einen Planer zur Erfüllung des Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49 und 51 HOAI.
Kennung des Verfahrens: acfd1deb-c505-42d0-9a19-e27e76e15a10
Interne Kennung: 02572-1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Höhenstraße 31
Stadt: Wendlingen am Neckar
Postleitzahl: 73240
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4DMZMAJH# Es werden lediglich Bieter/Bietergemeinschaften berücksichtigt, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 ff. GWB vorliegen und deren Eignung den Vorgaben des Auftraggebers entspricht. Die eingegangenen Angebote werden auf Vollständigkeit, auf fachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot anhand der festgelegten Zuschlagskriterien erteilt. Hierzu werden die Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien geprüft und bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Unvollständige Angebote, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots anhand der Zuschlagskriterien und zur Bewertung der Zuschlagskriterien wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Der Bieter muss Angebote für alle Lose einreichen
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Aufstockung der Mensa
Beschreibung: Für die Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI LPH 2-6 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Die Beauftragung erfolgt in der ersten Stufe für die LPHs 2-3.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Höhenstraße 31
Stadt: Wendlingen am Neckar
Postleitzahl: 73240
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Beschreibung des Kriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Beschreibung des Kriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Beschreibung des Kriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Beschreibung des Kriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Beschreibung des Kriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot
Beschreibung: Die Beschreibung des Wertungskriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Die Beschreibung des Wertungskriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Die Beschreibung des Wertungskriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Kommunikationskanal der Vergabeplattform DTVP.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen, welche nicht gegen die Bestimmungen des europäischen oder deutschen Vergaberechts verstoßen werden vorgenommen, solange der Bieter nicht bereits auf Grund sonstiger Angaben vom Verfahren auszuschließen ist. Nachforderungen sind gemäß den im Verfahrensleitfaden definierten Fristen einzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort des Eröffnungstermins: DTVP
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten §§ 134, 135 GWB. Nach § 134 Abs.1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Nach § 134 Abs.2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Wendlingen am Neckar
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Wendlingen am Neckar
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Erweiterungsbau
Beschreibung: Für die Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI LPH 2-6 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Die Beauftragung erfolgt in der ersten Stufe für die LPHs 2-3.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Höhenstraße 31
Stadt: Wendlingen am Neckar
Postleitzahl: 73240
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Beschreibung des Kriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Beschreibung des Kriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Beschreibung des Kriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Beschreibung des Kriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Beschreibung des Kriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot
Beschreibung: Die Beschreibung des Wertungskriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Die Beschreibung des Wertungskriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Die Beschreibung des Wertungskriteriums ist dem Verfahrensleitfaden zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Kommunikationskanal der Vergabeplattform DTVP.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen, welche nicht gegen die Bestimmungen des europäischen oder deutschen Vergaberechts verstoßen werden vorgenommen, solange der Bieter nicht bereits auf Grund sonstiger Angaben vom Verfahren auszuschließen ist. Nachforderungen sind gemäß den im Verfahrensleitfaden definierten Fristen einzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort des Eröffnungstermins: DTVP
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten §§ 134, 135 GWB. Nach § 134 Abs.1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Nach § 134 Abs.2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Wendlingen am Neckar
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Wendlingen am Neckar
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wendlingen am Neckar
Registrierungsnummer: 74051/07009
Postanschrift: Am Marktplatz 2
Stadt: Wendlingen am Neckar
Postleitzahl: 73240
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen (DE113)
Land: Deutschland
Kontaktperson: CPM GmbH
Telefon: 016098637449
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: CPM GmbH Gesellschaft für Projektmanagement
Registrierungsnummer: HRB 244170
Postanschrift: Sigmaringer Straße 111
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: CPM GmbH / Herr Noah Lehmann
Telefon: 016098637449
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 500d6713-3c8d-4140-bec9-bd469b32fcfd - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/05/2026 17:44:13 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 322090-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 90/2026
Datum der Veröffentlichung: 11/05/2026