1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ennepe-Ruhr-Kreis
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Verwertung einschl. Übernahme und Transport von Bio- und Grünabfall aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis
Beschreibung: Die wesentlichen Leistungen sind • Übernahme von Bio- und Grünabfall aus der kommunalen Sammlung im Ennepe-Ruhr-Kreises, • soweit erforderlich: Transport und Anlieferung an eine oder mehrere Verwertungsanlage(n). • Verwertung des Bio- und Grünabfalls.
Kennung des Verfahrens: af0fb35f-1342-495a-8b88-a9cfe3ebd9e8
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E5 523 EU-EN) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten drei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen on Ausschlussgründen (Datei E1 521 EU-EN) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise. (Entsprechende Erklärungen sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied, jedem Eignungsleiher sowie bei Unterauftragsvergabe wesentlicher Leistungsbestandteile mit dem Angebot abzugeben, ansonsten auf Anforderung der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung. Weiterhin gelten die Ausschlussregelungen der VGV (vgl. § 57 VgV, § 60 VGV).
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Verwertung einschl. Übernahme und Transport von Bio- und Grünabfall aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis
Beschreibung: Die wesentlichen Leistungen sind • Übernahme von Bio- und Grünabfall aus der kommunalen Sammlung im Ennepe-Ruhr-Kreises, • soweit erforderlich: Transport und Anlieferung an eine oder mehrere Verwertungsanlage(n). • Verwertung des Bio- und Grünabfalls.
Interne Kennung: 10.ZV.26.010 D
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2037
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag endet entsprechend dem beigefügten Vertragsentwurf mit Ablauf des 30.06.2037 (Vertragsende), sofern der Auftraggeber den Vertrag kündigt. Anderenfalls verlängert sich die Vertragslaufzeit zunächst um fünf Jahre bis zum Ablauf des 30.06.2042 (erstes neues Vertragsende). Sofern Auftraggeber oder Auftragnehmer den verlängerten Vertrag nicht kündigen, verlängert sich die Vertragslaufzeit nochmals um weitere fünf Jahre bis zum Ablauf des 30.06.2047 (zweites – und zugleich letztmögliches – Vertragsende). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E5 523 EU-EN) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Anforderungen an die Transportfahrzeuge: Als Transportfahrzeuge sind geräuscharme und schallgedämmte Fahrzeuge und Maschinen einzusetzen, die den Anforderungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) genügen. Zur Sicherstellung eines umweltfreundlichen Transports sind ab 01.07.2028 Fahrzeuge ohne Verbrennungskraftmaschine, insbesondere batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, einzusetzen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung C.4.3.3.2) zu entnehmen. Abweichend hiervon sind Fahrzeuge mit Verbrennungskraftmaschine zulässig, wenn diese nachweislich ausschließlich mit Wasserstoff als Kraftstoff betrieben werden. Fahrzeuge mit anderen Kraftstoffen oder mit Hybridantrieb sind unzulässig.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister. Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten: Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister mit amtlich anerkannter Übersetzung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung des Bieters (der Bietergemeinschaftsmitglieder) über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jährlich zweifach maximiert, mit Angabe des Versicherungsunternehmens sowie der Versicherungshöhen bzw. Erklärung, dass im Auftragsfall eine solche abgeschlossen sowie dass eine entsprechende Versicherung während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (Formular E6 – Nr. 2.1). Die Versicherungen müssen auch solche Schäden abdecken, die erst nach Ablauf der Vertragsdauer offenbar werden. Die Haftpflichtversicherung muss bei Einsatz von Nachunternehmern auch Schäden aus Auswahlverschulden decken.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Formular E6 – Nr. 2.2).
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters hinsichtlich der der ausgeschriebenen Leistungen Übernahme, Transport und Verwertung von Bio- und Grünabfällen, die durch eine Kaskadennutzung erwirtschaftet worden sind, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Formular E6 – Nr. 2.2).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über in den letzten drei Jahren (ab 2023) im Bereich der Übernahme und Verwertung von Bioabfällen erbrachten Leistungen des Bieters. Es ist jeweils anzugeben (Formular E6 – Nr. 2.3 oder eigene Übersicht): • Abfallmenge pro Jahr (in Mg/a), • Abfallart, • Art der Verwertung (Vergärung, Kompostierung etc.) • Leistungszeit und • Leistungsempfänger (Ansprechstelle + Telefonnummer). Mindestanforderung: Mindestens eine Referenz eines kommunalen Auftraggebers über die Übernahme und Verwertung von Bioabfällen in einer Vergärungsanlage mit einer Dauer von mindestens einem Jahr und einer Vertragsmenge von mindestens 15.000 Mg/a. Hinweis : Die Mindestmengen können sich auf verschiedene Referenzen verteilen, müssen aber innerhalb eines Jahres erbracht worden sein. Bitte beachten Sie, dass die Referenzen von dem Unternehmen stammen müssen, das die genannten ausgeschriebenen Leistungen ausführen soll. Sofern diese nicht selbst durchgeführt werden, sondern durch Dritte (Unterauftragnehmer, verbundene Unternehmen) muss das ausführende Drittunternehmen Referenzinhaber sein, das in diesem Fall (gleichzeitig) als Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher tätig wird.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: ******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Entsorgungsfachbetriebezertifikate des Bieters und ggf. des Nachunternehmers im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG für die vertragsgegenständlichen Leistungen hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Abfallschlüsselnummern (mindestens 20 02 01 und 20 01 08) oder vergleichbare(n) Zertifizierungen (ausländische Unternehmen) (dem Angebot vom Bieter gesondert beizufügen)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: ******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich sowie von evtl. Bietergemeinschaftsmitgliedern (Datei E1 521 EU-EN/521EN) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise. (Eine entsprechende Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist auch von jedem Bietergemeinschaftsmitglied, jeden Eignungsleiher sowie bei Unterauftragsvergabe wesentlicher Leistungsbestandteile abzugeben, ansonsten spätestens vor Vertragsschluss/auf gesonderte Anforderung.)
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben des Bieters zu einer oder mehreren Verwertungsanlage(n) sowie der Anlage(n) des Ausfallverbundes für die ausschreibungsgegenständlichen Abfälle, einschl. Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtlichen Zulässigkeit der angegebenen Anlage für die Leistungen und Aufgaben, die nach den Vergabeunterlagen zu erbringen bzw. zu erfüllen sind, sowie Eigenerklärung zur Anlagenverfügbarkeit (Formular E7).
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Sofern der Bieter beabsichtigt eine eigene Übernahmestelle zu stellen: Angaben zur Übernahmestelle für die ausschreibungsgegenständlichen Abfälle (Formular E8): o Angabe des Standorts o Beschreibung der Ausstattung (insbesondere Waage, Lagerhallen) o Angabe weiterer Abfallarten, die dort angenommen werden o Darstellung der genehmigten Kapazität für Bio- und Grünabfall o die Angabe ob es sich hierbei auch um die Verwertungsanlage handelt o Abgabe einer Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtlichen Zulässigkeit der angegebenen Übernahmestelle(n) für die Leistungen und Aufgaben die nach den Vergabeunterlagen zu erbringen bzw. zu erfüllen sind sowie o Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der Übernahmestelle(n)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: ******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Bietergemeinschaften Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist mit dem Angebot neben der o.a. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular E1 521 EN-EU) eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung zur Vertretung und gemeinsamen Haftung mit Angabe aller Mitglieder und der vorgesehenen Teilleistungen (Formular E2 531 EU-EN/531EN) einzureichen. Zudem ist die Eignung von jedem Mitglied gesondert nachzuweisen.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: ******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************* Weitergabe von Leistungen an Nach-/Unterauftragnehmer / Eignungsleihe: Bei beabsichtigter Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV) / Eignungsleihe (nach § 47 VgV): Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme und den vorgesehenen Teilleistungen (E3 532 EU-EN) und Verpflichtungserklärung gemäß Formular E4 533 EU-EN. Der Bieter hat bei der Eignungsleihe und bei der Unterauftragsvergabe wesentlicher Leistungen mit dem Angebot (ansonsten vor Zuschlagserteilung auf gesondertes Verlangen des Auftragsgebers zu einem von diesem bestimmten Zeitpunkt) mit der Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Die Erklärungen sind vom Unterauftragnehmer zu unterschreiben; hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden: • Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder • Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung. Insbesondere bei Unter-/Nachunternehmern ist zu beachten: Der Bieter muss mit dem Angebot diejenigen Nachweise des Nachunternehmers zur wirtschaftlichen/finanziellen und technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß Bekanntmachung abgeben, soweit diese den jeweils auf den Nachunternehmer entfallenden Teil der Auftragsdurchführung betreffen. Insbesondere bei Eignungsleihe ist zu beachten: Sofern ein Bieter zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach näherer Maßgabe des § 47 VgV die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (sog. Eignungsleihe), sind durch den Auftragnehmer ebenfalls bereits mit Angebotsabgabe sämtliche Nachweise des Eignungsverleihers zu erbringen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtwertungspreis (inklusive Wertungsbonus und Wertungsmalus)
Beschreibung: Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, also dem geringsten Wertungspreis über die Laufzeit von 15 Jahren. Zu deren Ermittlung wird wie folgt vorgegangen: Die Verwertungskosten für den Bio- und Grünabfall werden mit der jährlichen Auftragsmenge im Ennepe-Ruhr-Kreis sowie der Vertragslaufzeit von 15 Jahren multipliziert. Sofern der Bieter ab 01.07.2027 den Betrieb von einer Umschlagsanlage im Nordkreis bzw. ab 01.01.2032 im Südkreis anbietet, werden die Kosten für den Nordkreis für 15 Jahre bzw. für den Südkreis für 10,5 Jahre hinzugerechnet. Ebenso werden evtl. Kosten für die Übernahme und den Transport zur Verwertungsanlage addiert. Die Summe dieser 3 Preispositionen stellt das Gesamtwertungsentgelt dar. „Wertungsbonus Eigene Übernahmestelle“ Sofern der AN (eine) eigene Übernahmestelle(n) anbietet, wird ihm für die entsprechende Menge, die insgesamt an seiner / seinen Übernahmestellen - und damit nicht mehr an den Übernahmestellen des AG - angeliefert wird, ein Bonus von 30,39 €/Mg gewährt. Dieser Bonus ergibt sich daraus, dass der AG für diese Menge Übernahmekosten an von ihm bzw. seinen beauftragten Dritten zur Verfügung zu stellenden Übernahmestellen einspart. Bezüglich der Nordkreis-Kommunen wird der Wertungsbonus für die Gesamtmenge über die Laufzeit des Vertrages von 15 Jahren berechnet (jährliche Auftragsmenge in Mg * 15 Jahre * 30,39 €/Mg). Da bezüglich der Südkreis-Kommunen die eigene Übernahmestelle erst ab dem 01.01.2032 genutzt werden kann, ergibt sich für die Nutzung der eigenen Übernahmestelle folgende Formel: jährliche Auftragsmenge in Mg * 10,5 Jahre * 30,39 €/Mg. Der Bonus wird auch gewährt, wenn der AN eine Direktanlieferung ermöglicht. „Wertungsmalus Umweltkosten“ Der LKW-Transport bzw. Verkehr verursacht Lärmbelastung und negative Effekte auf Natur und Landschaft. Diese werden im Rahmen der Angebotsbewertung als „Wertungsmalus für Umweltkosten“ ermittelt. Dazu wird die kürzeste Entfernung (einfache Strecke) berücksichtigt zwischen der Verwertungsanlage und der Übernahmestelle Nordkreis (Bebbelsdorf 73, 58454 Witten) bzw. der Übernahmestelle Südkreis (Hundeicker Str. 24-26, 58285 Gevelsberg). Bietet der AN im Nordkreis die Direktanlieferung an, wird kein Wertungsmalus berechnet, bietet er im Südkreis eine Direktanlieferung an, wird der Wertungsmalus nach den oben genannten Vorgaben für die Gesamtmenge Bio- und Grünabfälle für 4,5 Jahre berechnet. Die Berechnung des „Wertungsmalus Umweltkosten“ erfolgt nach der Formel: Umweltkosten (Lärmkosten gemäß UBA von 0,102 €, gerundet auf 0,10 € (netto)/[Mg*km]) x dem Ortspunkt zugeordnete Bio- und Grünabfallmenge (Mg) x einfache (kürzeste befahrbare) Strecke vom Ortspunkt zu der Verwertungsanlage (km - eine Nachkommastelle) x Anzahl der Jahre, für die die Umweltkosten anfallen (keine Umweltkosten für die Jahre, in denen eine Direktanlieferung erfolgt). Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Gesamtwertungsentgelt abzgl. Gesamtwertungsbonus für eine „eigene Übernahmestelle“ im Nord- bzw. Südkreis (s.o.) zzgl. Gesamtwertungsmalus „Umweltkosten“ (s.o.) = Gesamtkosten über 15 Jahre Nähere Erläuterungen zur Berechnung ergeben sich aus "C Leistungsbeschreibung, Kapitel C.7".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/06/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Als Sicherheit für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungspflichten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber bis spätestens zum 31.03.2027 eine unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft (Bankbürgschaft) vorzulegen. Mit Angebotsabgabe ist vom Bieter eine Bestätigung einer Bank vorzulegen, dass die geschuldete Bankbürgschaft spätestens zum 31.03.2027 ausgestellt wird. Die Höhe der Bankbürgschaft muss zu Beginn 5 % des Brutto-Auftragswertes über die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit von 10 Jahren betragen. Die Bankbürgschaft muss jeweils nur die noch ausstehende Leistungszeit abdecken. Mit Ablauf des ersten Vertragsjahres reduziert sich die geforderte Höhe daher auf 5 % der Brutto-Auftragsmenge über die noch ausstehenden Leistungszeit (neun Jahre). Die Reduktion erfolgt automatisch zum Jahrestag der Vertragsunterzeichnung. Erhöht sich die Vertragslaufzeit wieder durch die Ausübung der Verlängerungsoption, erhöht sich auch die geforderte Höhe der Bankbürgschaft entsprechend.
Frist für den Eingang der Angebote: 16/06/2026 08:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 16/06/2026 08:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Ennepe-Ruhr-Kreis
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ennepe-Ruhr-Kreis
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 059540024024-31002-04
Postanschrift: Hauptstr. 92
Stadt: Schwelm
Postleitzahl: 58332
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
Telefon: 02336 932244
Fax: +49 2336 9312531
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: USt-ID-Nr.: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: 0251411-1691
Fax: 0251411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a70e6c95-f052-40a0-aca4-6ac9133e6858 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/05/2026 16:03:31 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 313116-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 88/2026
Datum der Veröffentlichung: 07/05/2026