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Deutschland – Beratung in Sachen Evaluierung – Konzeptionierung und Durchführung einer Evaluation der Förderausschreibung der Bundeszentrale für politische Bildung „Mitten im Alltag. Politische Bildung im Kontext sozialer Beratung, Unterstützung und (Selbst-)Hilfe“

315577-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Beratung in Sachen Evaluierung – Konzeptionierung und Durchführung einer Evaluation der Förderausschreibung der Bundeszentrale für politische Bildung „Mitten im Alltag. Politische Bildung im Kontext sozialer Beratung, Unterstützung und (Selbst-)Hilfe“
OJ S 88/2026 07/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für politische Bildung
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Konzeptionierung und Durchführung einer Evaluation der Förderausschreibung der Bundeszentrale für politische Bildung „Mitten im Alltag. Politische Bildung im Kontext sozialer Beratung, Unterstützung und (Selbst-)Hilfe“
Beschreibung: Eine formative und summative Evaluation soll die Förderausschreibung bis zum 30.06.2028 begleiten und nach Projektende eine Nachbefragung durchführen. Die BpB fördert modellhaft zehn Projekte aufsuchender politischer Bildung. Die Evaluation der Förderausschreibung setzt sich aus formativen und summativen Elementen zusammen. Die beratenden Aspekte der formativen Evaluation werden dabei in ständiger Rücksprache mit der Auftraggeberin im Verlaufe der gesamten Projektlaufzeit fortentwickelt. Das geplante Evaluationsdesign ist zur Bewerbung zunächst als schriftliches Grobkonzept einzureichen. Die durch die Auftraggeberin in der Leistungsbeschriebung vorgegebenen Elemente und Fragestellungen werden in einem gemeinsamen Auftaktworkshop mit der Auftraggeberin Ende des 2. Quartals 2026 weiter eingegrenzt und inhaltliche Schwerpunkte gesetzt. Auf dieser Basis und aufgrund der Zielvorgaben der Auftraggeberin stellt der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin das konkrete Evaluationsdesign inklusive der angewendeten Instrumente in einem Feinkonzept fertig. Die Evaluation untergliedert sich in drei Phasen: Phase 1 (Juni – November 2026) - Einarbeitung in die Förderausschreibung - Erste Datenerhebung mittels Dokumentenanalyse und zehn Einzelprojektworkshops - Datenauswertung: Die zehn Einzelprojektbesuche (in Präsenz) zu Beginn der Projekte – einer je Modellprojekt – (vgl. Punkt 6) dienen der formativen Projektbegleitung, Datenerhebung und beinhalten Feedback- und Beratungsprozessse - Leitfadengestützte Interviews mit den Projektverantwortlichen der geförderten Projekte - Vierstündiger digitaler Auftaktworkshop mit der BpB - Zweistündiger digitaler Workshop (digitale Vorstellung) der wissenschaftlichen Begleitung für die Modellprojekte - Zusätzlich wird ein zweistündiger Workshop für alle Projekte durchgeführt, in dem die bis dato vorhandenen Zwischenergebnisse vorgestellt werden. Der Workshop findet im Rahmen eines von der BpB organisierten zweitätigen Vernetzungstreffens in Präsenz mit allen Projektverantwortlichen statt. Phase 2 (Dezember 2026 – Dezember 2027) - Vierstündiger Workshop des/der AN und der BpB und später öffentlichkeitswirksame Tagesveranstaltung zur Vorstellung der Zwischenergebnisse der Evaluation und Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung der Projekte - Hauptaufgabe des/der AN in dieser Phase ist es, bis zum Ende der Förderausschreibung weitere Erhebungen, insbes. auch im direkten Kontakt mit den Projekten vor Ort (leitfadengestützte Interviews), durchzuführen und den Projekten u. a. als wissenschaftliche Begleitung zur Verfügung zu stehen - Zweistündiger Workshop im Rahmen eines zweitägigen Vernetzungstreffens zur Vorstellung der Zwischenergebnisse Phase 3 (Januar – Dezember 2028) - Fachwissenschaftliche Konferenz zur Vorstellung der Zwischenergebnisse - Hauptfokus dieser Phase sind die Datenauswertung (der von der Evaluation erhobenen Daten unter Einbezug der Zwischenberichte der Projekte (liegen vsl. ab Mitte 2027 vor) und die Erstellung des Abschlussberichtes (Abnahme des vorläufigen schriftlichen Abschlussberichtes erfolgt Mitte 2028) - Erweiterung des Abschlussberichtes fünf Monate nach Ende der Laufzeit - Vorstellung des Abschlussberichts im Rahmen einer digitalen dreistündigen Sitzung für die geförderten Projekte und Vorstellung in einem dreistündiger Workshop Die Aufbereitung und Verschriftlichung der Ergebnisse der Evaluation erfolgt in verschiedenen Formaten: (1) Erstellung eines niedrigschwellig formulierten Fachartikels, der für die Veröffentlichung in der Abschlusspublikation geeignet ist und sich an die Zielgruppe der Förderausschreibung richtet. (2) Erstellung eines Abschlussberichtes
Kennung des Verfahrens: 19c03b21-0e6a-4e8a-a321-265fde26689e
Interne Kennung: R65-33500/0449-0001-0006-BÄe
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 201 050,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Neben den angegebenen Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot (Vertrag, Angebotsvordruck (Anlage 1), Grobkonzept inkl. Gesamtzeitplan) die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen. a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die BpB hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen. b) Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber/-in oder Bieter/-in auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer/-in, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die BpB hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Sanktionen Russland“, in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. c) Unternehmensdaten Das Formular „Unternehmensdaten“ ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben benötigt die BpB für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Wettbewerbsregister insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz. Darüber hinaus behält sich die BpB vor, gemäß § 150a Gewerbeordnung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern. Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. d) Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin/ den künftigen Auftragnehmer personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeitende werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden. Daher wird bei der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin/ dem künftigen Auftragnehmer abgeschlossen. Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die unterschriebene oder elektronisch signierte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bei. Für die Evaluation stehen maximal 212.000,00 Euro brutto zur Verfügung. Angebote, die diesen Preis überschreiten, werden von der Wertung ausgeschlossen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 119 Abs. 3 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 2, 15 VgV i. V. m. den Beschaffungsregeln über öffentliche Aufträge des BMI vom 01.12.2017
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Zahlungsunfähigkeit:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Konzeptionierung und Durchführung einer Evaluation der Förderausschreibung der Bundeszentrale für politische Bildung „Mitten im Alltag. Politische Bildung im Kontext sozialer Beratung, Unterstützung und (Selbst-)Hilfe“
Beschreibung: Eine formative und summative Evaluation soll die Förderausschreibung bis zum 30.06.2028 begleiten und nach Projektende eine Nachbefragung durchführen. Die BpB fördert modellhaft zehn Projekte aufsuchender politischer Bildung. Die Evaluation der Förderausschreibung setzt sich aus formativen und summativen Elementen zusammen. Die beratenden Aspekte der formativen Evaluation werden dabei in ständiger Rücksprache mit der Auftraggeberin im Verlaufe der gesamten Projektlaufzeit fortentwickelt. Das geplante Evaluationsdesign ist zur Bewerbung zunächst als schriftliches Grobkonzept einzureichen. Die durch die Auftraggeberin in der Leistungsbeschriebung vorgegebenen Elemente und Fragestellungen werden in einem gemeinsamen Auftaktworkshop mit der Auftraggeberin Ende des 2. Quartals 2026 weiter eingegrenzt und inhaltliche Schwerpunkte gesetzt. Auf dieser Basis und aufgrund der Zielvorgaben der Auftraggeberin stellt der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin das konkrete Evaluationsdesign inklusive der angewendeten Instrumente in einem Feinkonzept fertig. Die Evaluation untergliedert sich in drei Phasen: Phase 1 (Juni – November 2026) - Einarbeitung in die Förderausschreibung - Erste Datenerhebung mittels Dokumentenanalyse und zehn Einzelprojektworkshops - Datenauswertung: Die zehn Einzelprojektbesuche (in Präsenz) zu Beginn der Projekte – einer je Modellprojekt – (vgl. Punkt 6) dienen der formativen Projektbegleitung, Datenerhebung und beinhalten Feedback- und Beratungsprozessse - Leitfadengestützte Interviews mit den Projektverantwortlichen der geförderten Projekte - Vierstündiger digitaler Auftaktworkshop mit der BpB - Zweistündiger digitaler Workshop (digitale Vorstellung) der wissenschaftlichen Begleitung für die Modellprojekte - Zusätzlich wird ein zweistündiger Workshop für alle Projekte durchgeführt, in dem die bis dato vorhandenen Zwischenergebnisse vorgestellt werden. Der Workshop findet im Rahmen eines von der BpB organisierten zweitätigen Vernetzungstreffens in Präsenz mit allen Projektverantwortlichen statt. Phase 2 (Dezember 2026 – Dezember 2027) - Vierstündiger Workshop des/der AN und der BpB und später öffentlichkeitswirksame Tagesveranstaltung zur Vorstellung der Zwischenergebnisse der Evaluation und Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung der Projekte - Hauptaufgabe des/der AN in dieser Phase ist es, bis zum Ende der Förderausschreibung weitere Erhebungen, insbes. auch im direkten Kontakt mit den Projekten vor Ort (leitfadengestützte Interviews), durchzuführen und den Projekten u. a. als wissenschaftliche Begleitung zur Verfügung zu stehen - Zweistündiger Workshop im Rahmen eines zweitägigen Vernetzungstreffens zur Vorstellung der Zwischenergebnisse Phase 3 (Januar – Dezember 2028) - Fachwissenschaftliche Konferenz zur Vorstellung der Zwischenergebnisse - Hauptfokus dieser Phase sind die Datenauswertung (der von der Evaluation erhobenen Daten unter Einbezug der Zwischenberichte der Projekte (liegen vsl. ab Mitte 2027 vor) und die Erstellung des Abschlussberichtes (Abnahme des vorläufigen schriftlichen Abschlussberichtes erfolgt Mitte 2028) - Erweiterung des Abschlussberichtes fünf Monate nach Ende der Laufzeit - Vorstellung des Abschlussberichts im Rahmen einer digitalen dreistündigen Sitzung für die geförderten Projekte und Vorstellung in einem dreistündiger Workshop Die Aufbereitung und Verschriftlichung der Ergebnisse der Evaluation erfolgt in verschiedenen Formaten: (1) Erstellung eines niedrigschwellig formulierten Fachartikels, der für die Veröffentlichung in der Abschlusspublikation geeignet ist und sich an die Zielgruppe der Förderausschreibung richtet. (2) Erstellung eines Abschlussberichtes
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 29/12/2028
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 201 050,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bitte reichen Sie, unter Nutzung der Vorlage „Vordruck Referenzen“, zwei Referenzen (mindestens eine gleichwertige Referenz je Referenzobjekt) in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar: • Referenzobjekt 1 – Nachweis über Erfahrung in der Anfertigung einer Evaluation von Projekten im Bereich sozialer Beratung/ wohlfahrtspflegerischen Diensten/ -Einrichtungen • Referenzobjekt 2 – Nachweis über Erfahrung in der Anfertigung einer Evaluation von Projekten der politischen Bildung Möglich sind analoge, digitale oder hybride Projekte. Es sind Nachweise für beide Referenzobjekte erforderlich. Sofern Sie ein Referenzprojekt vorlegen können, dass die Anforderungen für beide Referenzobjekte erfüllt, können Sie dieses zweimal, unter entsprechender Kenntlichmachung, einreichen. Eine Referenz wird als gleichwertig angesehen, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt: Referenzobjekt 1: Nachweis über Kompetenz in der Evaluation von Projekten im Bereich sozialer Beratung/ wohlfahrtspflegerischen Diensten/ -Einrichtungen • Es handelt sich um ein Projekt im Bereich der Sozialen Arbeit – vorzugsweise in der sozialen Beratung oder wohlfahrtspflegerischen Diensten/ Einrichtungen. Dies können z. B. Beratungseinrichtungen (z. B. Allgemeine Sozialberatung, Insolvenzberatung, Suchtberatung), Sozialkaufhäuser, Sozialcafés oder (Selbst-)Hilfeangebote (z. B. Erwerbslosen-Selbsthilfestrukturen aber auch Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) sein. • Leistungsgegenstand war eine formative und/oder summative Evaluation • Auftragswert mindestens 30.000,00 € netto Referenzobjekt 2: Nachweis über Erfahrung in der Evaluation von Projekten der politischen Bildung • Es handelt sich um ein Projekt im Bereich der politischen Bildung • Leistungsgegenstand war eine formative und/oder summative Evaluation • Auftragswert mindestens 60.000,00 € netto Insgesamt muss die Durchführung einer formativen und einer summativen Evaluation nachzuweisen werden. Es ist dabei unerheblich für welches Referenzobjekt welche der beiden Evaluationsarten vorgelegt wird. Für den Nachweis der Eignung ist entscheidend, dass in Summe mindestens ein Nachweis zu beiden Evaluationsarten vorliegt und zugleich Nachweise in beiden Referenzobjekten (Soziale Arbeit und Politische Bildung) vorlegt werden. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Beschreibung der ausgeführten Leistungen, • Wert des Auftrages, • Zeitraum der Leistungserbringung, • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Bitte beachten Sie, dass aus der Beschreibung hervorgehen muss, inwiefern die Referenz die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt. Ein Link zur Leistung (z.B. zu veröffentlichten Evaluationsberichten) ist möglich, ersetzt jedoch nicht die Beschreibung. Die (Download-)Links dienen lediglich zur zusätzlichen, weiterführenden Information. Eine Prüfung der Inhalte, die in (Download-)Links hinterlegt sind, erfolgt nicht. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: • Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). • Die genannten Referenzprojekte müssen nicht zwingend abgeschlossen sein. Es ist ausreichend, wenn mindestens die erste Auswertungsphase begonnen wurde. Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage „Vordruck_Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (einmal je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss der BpB die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld „Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang“ die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen. Für die oben genannten Referenzobjekte ist jeweils eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters/der Bieterin nach sich zieht, empfiehlt die BpB, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die BpB behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Es können nur Drittreferenzen eingereicht werden. Eigenreferenzen werden nicht akzeptiert. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der BpB mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die BpB entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die BpB unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Die Ermittlung der Preiskennzahl erfolgt gemäß Nr. 5.2.2 der Besonderen Bewerbungsbedingungen.
Beschreibung: Gesamtangebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Ermittlung der Leistungskennzahl erfolgt gemäß Nr. 4 und Nr. 5.2.1 der Besonderen Bewerbungsbedingungen.
Beschreibung: Summe der gewichteten Leistungspunktwerte (Leistungskennzahl)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/06/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=858667
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 4 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die BpB kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, § 56 Abs. 3 VgV. Die Nachforderung der im Rahmen der Eignungsprüfung einzureichenden Nachweise (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) ist nicht möglich: Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich, Nr. 3.1 Besondere Bewerbungsbedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 08/06/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rechtsbehelfsbelehrung Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), vertreten durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), diese vertreten durch den Präsidenten der BpB. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BpB zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BpB gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die BpB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BpB geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BpB. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Die BpB ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundeszentrale für politische Bildung
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundeszentrale für politische Bildung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundeszentrale für politische Bildung

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für politische Bildung
Registrierungsnummer: 991-04383-97
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: 000
Fax: +49 228 99 515 113
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: DE122118987
Abteilung: Überprüfungsstelle
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a412c7b9-1002-48d7-8efe-fd1802fa2f9f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/05/2026 19:32:49 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 315577-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 88/2026
Datum der Veröffentlichung: 07/05/2026