1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Organisation und Durchführung der Mitmach-Initiative „Kinder stark machen“ zur frühen Suchtprävention
Beschreibung: Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Konzeption und Umsetzung von personalkommunikativen Maßnahmen, die Aktualisierung und Neuentwicklung von Printmaterialien, die Entwicklung von Give-Aways, die Weiterentwicklung und Bereitstellung des Serviceangebots und die redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung der Webseite unter dem Motto „Kinder stark machen“.
Kennung des Verfahrens: f747e4aa-76be-4d48-be6a-e6089b13ee7a
Interne Kennung: BIÖG_RV2_08_26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Organisation und Durchführung der Mitmach-Initiative „Kinder stark machen“ zur frühen Suchtprävention
Beschreibung: Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Konzeption und Umsetzung von personalkommunikativen Maßnahmen, die Aktualisierung und Neuentwicklung von Printmaterialien, die Entwicklung von Give-Aways, die Weiterentwicklung und Bereitstellung des Serviceangebots und die redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung der Webseite unter dem Motto „Kinder stark machen“. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Interne Kennung: BIÖG_RV2_08_26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei han-delt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 196 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 600 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Es wird darauf geachtet, dass die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer hauptsächlich digital erfolgt, um den Papierverbrauch zu reduzieren. Die meisten Abstimmungsgespräche finden telefonisch oder digital statt, um den Aufwand für Fahrtkosten zu minimieren. Präsenztreffen finden nur statt, wenn sie inhaltlich zwingend erforderlich sind. Bei der Veranstaltungsplanung (Erlebnisland und Bühnenprogramm) werden Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt. So werden z. B. Kriterien wie „Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln“, „Barrierefreiheit“, „Abfallreduktion“, „Mehrweglösungen“ und „Wiederverwendbarkeit“ eingehalten. Der Versand der Aktionsboxen im Rahmen des KSM-Vereinsservices erfolgt mit der Zusatzoption GoGreen Plus zur aktiven Reduzierung von Emissionen durch Maßnahmen wie den Einsatz von Elektrofahrzeugen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Wertung des Preises nach der Bestangebots-Quotientenmethode (30%)
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Wertung der Qualität nach der Bestangebots-Quotientenmethode (70%)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Zuschlagskriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt auf der Grundlage der Best-Angebots-Quotienten-Methode. Die Kurzkonzepte werden mit 70 %, das Preisangebot mit 30 % gewichtet.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Aufforderungsschreiben und Bewerbungsbedingungen Seite 10 von 11 Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft Connect GmbH & neues handeln AG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 22/04/2026
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Registrierungsnummer: 991-00144-10
Postanschrift: Maarweg 149-161
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50825
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft Connect GmbH & neues handeln AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DE 165 860 536
Stadt: Kronberg
Postleitzahl: 61476
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3e16dbf9-85d2-4e9e-b49d-337f625e22e7 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/05/2026 16:45:20 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 309800-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 87/2026
Datum der Veröffentlichung: 06/05/2026