2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s. Nr. 3.1.2, 3.1.3, 3.1.4 bzw. 3.1.5 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen) Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen) Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen) Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s. Nr. 3.1.2 bzw. 3.1.4 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen) Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Betrug: Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen) Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Korruption: Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen) Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s. Nr. 3.1.2 bzw. 3.1.3 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen) Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s. Nr. 3.1.2 bzw. 3.1.3 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen) Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s. Nr. 3.1.2 bzw. 3.1.3 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen) Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen) Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s. Nr. 3.1.2 bzw. 3.1.3 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen) Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s. Nr. 3.1.2 bzw. 3.1.3 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen) Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen) Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen) Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen) Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen) Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s. Nr. 3.1.2, 3.1.3, 3.1.4 bzw. 3.1.5 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen) Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s. Nr. 3.1.2 bzw. 3.1.5 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen) Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s. Nr. 3.1.2 bzw. 3.1.5 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen) Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen) Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen) Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw. fakutative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB s. Nr. 3.1.2 der Anlage RBM 6.1 (Bewerberbogen) Die Angabe ist erforderlich von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ jedem Nachunternehmer, auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.