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Deutschland – Dienstleistungen im Maschinenbau – Modifizierung Transport- und Stapelfahrzeug

304719-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Dienstleistungen im Maschinenbau – Modifizierung Transport- und Stapelfahrzeug
OJ S 86/2026 05/05/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
E-Mail: vergabe@bgz.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Modifizierung Transport- und Stapelfahrzeug
Beschreibung: Modifizierung Transport- und Stapelfahrzeug zur Erlangung der Genehmigung und anschließender Inbetriebsetzung zwecks Handhabung von Behältern der Bauart Castor MTR3 mit abgebrannten Brennelementen
Kennung des Verfahrens: dae5d029-77e0-49de-87fc-441ddf89d2a9
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71333000 Dienstleistungen im Maschinenbau
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ahaus
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 Absatz 4 Nr. 5 VgV

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Modifizierung Transport- uns Stapelfahrzeug (TSF)
Beschreibung: Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH gewährleistet als in privater Rechtsform organisierte Gesellschaft des Bundes mit Sitz in Essen den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Zwischenlager Ahaus und Gorleben. Zum 1. Januar 2019 wurden auch die genehmigten dezentralen Zwischenlager an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke an die BGZ übertragen. Seit 2020 führt die BGZ auch Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle an den Standorten deutscher Kernkraftwerke. Dadurch liegt die Verantwortung für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle der Energieversorgungsunternehmen zentral in der Hand der BGZ. Für die Handhabung von Behältern der Bauart Castor MTR3 mit abgebrannten Brennelementen hat die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH ab dem Jahr 2015 in Zusammenarbeit mit der Fa. HUBTEX sowie AMAS Technology GmbH ein Transport- und Stapelfahrzeug (TSF) entwickelt. Die Anforderungen für die Entwicklung/ Ausführung mussten aus dem bestehenden Regelwerk (KTA3902 4.3) übertragen werden, da es kein eigenständiges Regelwerk für den Anwendungsbereich gibt. Die Komplexität dieser Prototypentwicklung erforderte eine Aufteilung des TSF in zwei Hauptkomponenten - Fahrwerk und Hubsystem. Das Hubsystem ist hierbei die primäre Komponente, da die Behälter damit hantiert werden. Dieses hat die Firma Hubtex entwickelt und gefertigt. Das TSF ist mit Abschluss der Kalthandhabung im BZA gem. den Anforderungen aus der KTA 3902 und 3903 erfolgreich abgenommen. Die gestellten Anforderungen aus der Richtlinie zur SEWD-IT, resultierend aus der ursprünglich festgelegten Schutzbedarfseinstufung, konnten aber nicht vollumfänglich nachgewiesen werden. Daher war eine vollständige Genehmigung zu Inbetriebsetzung des TSF nicht erfolgt. Mit Anpassung der Handhabungsbedingungen /-abläufen und technischen Anpassungen konnte eine Zustimmung zur Herabstufung der Schutzbedarfseinstufung erlangt werden, woraus sich eine Umsetzungsfähigkeit gem. der Richtlinie zur SEWD-IT erwirkt werden kann und somit zur Genehmigung der Inbetriebsetzung des TSF beiträgt. Zur Erlangung der Genehmigung muss das TSF technisch modifiziert werden. Die durchzuführenden technischen Anpassungen umfassen im Wesentlichen das Hubsystem, welches von HUBTEX entwickelt und gefertigt wurde. Erforderliche Anpassungen: 1. Begrenzung der Hubhöhe 2. Installation mehrstufiger Schalter 3. Begrenzung des Drehwerks 4. Begrenzung Fahrbereiche Die Umsetzung der v.g. Anpassungen erfordert umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Komplexität des Gesamtaufbaus zur Steuerung, Programmierung und technischen Dokumentation, sowie der Anforderungen zur Prüfung und QS-Nachweise im Sinne der Auslegungskriterien nach KTA 3902 und KTA3903, sowie der Richtlinie SEWD-IT. Es werden demnach zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beauftragt, welche als Erweiterung i.S.d. § 14 Absatz 4 Nr. 5 VgV zu betrachten sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde eine technische Unvereinbarkeit herbeiführen und das Projektziel gefährden.
Interne Kennung: Modifizierung Transport- uns Stapelfahrzeug
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71333000 Dienstleistungen im Maschinenbau
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ahaus
Postleitzahl: 48638
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen: - § 134 GWB Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. - § 160 GWB: Einleitung, Antrag „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

6. Ergebnisse

Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH gewährleistet als in privater Rechtsform organisierte Gesellschaft des Bundes mit Sitz in Essen den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Zwischenlager Ahaus und Gorleben. Zum 1. Januar 2019 wurden auch die genehmigten dezentralen Zwischenlager an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke an die BGZ übertragen. Seit 2020 führt die BGZ auch Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle an den Standorten deutscher Kernkraftwerke. Dadurch liegt die Verantwortung für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle der Energieversorgungsunternehmen zentral in der Hand der BGZ. Für die Handhabung von Behältern der Bauart Castor MTR3 mit abgebrannten Brennelementen hat die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH ab dem Jahr 2015 in Zusammenarbeit mit der Fa. HUBTEX sowie AMAS Technology GmbH ein Transport- und Stapelfahrzeug (TSF) entwickelt. Die Anforderungen für die Entwicklung/ Ausführung mussten aus dem bestehenden Regelwerk (KTA3902 4.3) übertragen werden, da es kein eigenständiges Regelwerk für den Anwendungsbereich gibt. Die Komplexität dieser Prototypentwicklung erforderte eine Aufteilung des TSF in zwei Hauptkomponenten - Fahrwerk und Hubsystem. Das Hubsystem ist hierbei die primäre Komponente, da die Behälter damit hantiert werden. Dieses hat die Firma Hubtex entwickelt und gefertigt. Das TSF ist mit Abschluss der Kalthandhabung im BZA gem. den Anforderungen aus der KTA 3902 und 3903 erfolgreich abgenommen. Die gestellten Anforderungen aus der Richtlinie zur SEWD-IT, resultierend aus der ursprünglich festgelegten Schutzbedarfseinstufung, konnten aber nicht vollumfänglich nachgewiesen werden. Daher war eine vollständige Genehmigung zu Inbetriebsetzung des TSF nicht erfolgt. Mit Anpassung der Handhabungsbedingungen /-abläufen und technischen Anpassungen konnte eine Zustimmung zur Herabstufung der Schutzbedarfseinstufung erlangt werden, woraus sich eine Umsetzungsfähigkeit gem. der Richtlinie zur SEWD-IT erwirkt werden kann und somit zur Genehmigung der Inbetriebsetzung des TSF beiträgt. Zur Erlangung der Genehmigung muss das TSF technisch modifiziert werden. Die durchzuführenden technischen Anpassungen umfassen im Wesentlichen das Hubsystem, welches von HUBTEX entwickelt und gefertigt wurde. Erforderliche Anpassungen: 1. Begrenzung der Hubhöhe 2. Installation mehrstufiger Schalter 3. Begrenzung des Drehwerks 4. Begrenzung Fahrbereiche Die Umsetzung der v.g. Anpassungen erfordert umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Komplexität des Gesamtaufbaus zur Steuerung, Programmierung und technischen Dokumentation, sowie der Anforderungen zur Prüfung und QS-Nachweise im Sinne der Auslegungskriterien nach KTA 3902 und KTA3903, sowie der Richtlinie SEWD-IT. Es werden demnach zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beauftragt, welche als Erweiterung i.S.d. § 14 Absatz 4 Nr. 5 VgV zu betrachten sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde eine technische Unvereinbarkeit herbeiführen und das Projektziel gefährden.

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Registrierungsnummer: DE311803096
Postanschrift: Frohnhauser Str. 50
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45127
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@bgz.de
Telefon: 0049 201 27961674
Fax: 0049 201 279621674
Internetadresse: https://bgz.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: HUBTEX Maschinenbau GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: UStID DE 112 401 680
Stadt: Fulda
Postleitzahl: 36041
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
E-Mail: info@hubtex.com
Telefon: +49-661-8382-0
Fax: +49-661-8382-120
Internetadresse: https://www.hubtex.com/de-de
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0049 228 94990
Fax: 0049 228 9499163
Internetadresse: https://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 302f95be-340f-404b-aa32-a184e700da37 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/05/2026 14:18:35 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 304719-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 86/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/05/2026