1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BwFuhrparkService GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabeverfahren zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von Radschleppern Luftfahrzeuge in fünf Losen im Kauf
Beschreibung: Die BwFPS stellt der Bundeswehr verschiedene Typen Radschlepper Luftfahrzeuge (nachfolgend auch Fahrzeug genannt) zum Ziehen, Drücken und Rangieren unterschiedlicher Starr- und Drehflügler zur Verfügung. Die Bestandsfahrzeuge in den unten genauer beschriebenen Klassen erreichen in naher Zukunft ihren Ersatzzeitpunkt und sollen daher ausgetauscht werden. Primäres Einsatzgebiet für die Radschlepper Luftfahrzeuge sind Flugplätze der Luftwaffe, Marine und der NATO im Inland und Ausland, eine Verwendung kann aber auch auf entsprechend geeigneten Flugplätzen in Einsatzgebieten der Bundeswehr vorgesehen werden. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Radschleppern Luftfahrzeuge im Kauf. Je Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvereinbarungspartner geschlossen.
Kennung des Verfahrens: 62c75069-c76a-4691-b9c2-a7e1e98fd005
Interne Kennung: 26/Radschlepper Luftfahrzeuge/06
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144740 Flugzeugschlepper
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144700 Nutzfahrzeuge, 34144000 Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Der Bereitstellungsort ist entweder eine Dienststelle der Bundeswehr in Deutschland oder ein Standort des Auftraggebers in Deutschland. Der Bereitstellungsort wird in der Bestellung gem. Kapitel 6.3.2 der Leistungsbeschreibung benannt.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 55 487 172,80 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUMFZM#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Radschlepper Luftfahrzeuge (Lfz) 1 bis 15 t Elektro
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Radschleppern Luftfahrzeuge in fünf Losen im Kauf mit einer Laufzeit von 6 Jahren. Hier: Los 1: Radschlepper Lfz 1 - 15 t Elektro - Mindestabnahmemenge: 14 Fahrzeuge inklusive Musterfahrzeug - Abrufobergrenze: 54 Fahrzeuge
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144740 Flugzeugschlepper
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Der Bereitstellungsort ist entweder eine Dienststelle der Bundeswehr in Deutschland oder ein Standort des Auftraggebers in Deutschland. Der Bereitstellungsort wird in der Bestellung gem. Kapitel 6.3.2 der Leistungsbeschreibung benannt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf von 4 Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens nach 6 Jahren endet. Der Vertrag endet ohne weiteres Zutun der Parteien, sobald die losspezifische maximale Anzahl an Vertragsprodukten bestellt worden ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Beschaffung fällt in den Geltungsbereich der Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) (EU) 2023/1791
Liste der Produkte, Arbeiten, Dienstleistungen und Gebäude, die mit der Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) in Verbindung stehen:
Elektrische Motoren und Drehzahlregelungen
Produkte
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 10 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Bestehens eines Qualitätsmanagementsystems gemäß § 46 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 3 VgV
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Begründeter Sonderfall gem. § 21 Abs. 6 VgV: Vor Beginn der Serienfertigung der Radschlepper Luftfahrzeuge müssen die Rahmenvereinbarungspartner je Los eine Bereitstellungsgenehmigung (BerGe) erhalten. Die BerGe ist vergleichbar mit einer militärischen Betriebserlaubnis. Der Prozess kann bis zu zwölf Monate in Anspruch nehmen. Hierfür wird ein Musterfahrzeug benötigt. Für die Abstimmungen anhand des Fahrzeugkonzepts und die Produktion des abgestimmten Musterfahrzeugs ist ebenfalls mit einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten zu kalkulieren. Insgesamt ist somit davon auszugehen, dass ca. 24 Monate vergehen, bevor die Bestellfähigkeit hergestellt werden kann. Gemäß § 103 Abs. 5 GWB dienen Rahmenvereinbarungen dazu, die Bedingungen für öffentliche Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis. Faktisch kann vorliegend eine Auftragsvergabe, wie oben dargelegt, nicht in einem absehbaren Zeitraum nach Zuschlag und Vertragsbeginn, sondern erst nach Erlangung der BerGe und somit erst nach einem Zeitraum von über 24 Monaten nach Zuschlag und Vertragsbeginn erfolgen. Die tatsächliche Vertragslaufzeit - also die Zeit, in welcher Beschaffungsbedarfe gedeckt werden können - und somit die Amortisationsdauer würde sich bei einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren somit auf weniger als zwei Jahre verkürzen, in denen sämtliche Bedarfe innerhalb von weniger als zwei Jahren platziert werden. Eine derart kurze Nutzdauer der Rahmenvereinbarung je Los würde sie somit deren grundlegendem Charakter, nämlich der Flexibilität, berauben. Eine wirtschaftliche Leistungserbringung wäre in diesem Zeitraum nicht möglich. Darüber hinaus soll die über die vier Jahre hinausgehende Laufzeit es dem Mittelstand ermöglichen und es diesem attraktiv machen, sich an einem derartig komplexen Vergabeverfahren zu beteiligen.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BwFuhrparkService GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: BwFuhrparkService GmbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Radschlepper Lfz 2 15 - 30 t Diesel, WDG
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Radschleppern Luftfahrzeuge in fünf Losen im Kauf mit einer Laufzeit von 6 Jahren. Hier: Los 2: Radschlepper Lfz 2 15 - 30 t Diesel, WDG - Mindestabnahmemenge: 120 Fahrzeuge inklusive Musterfahrzeug - Abrufobergrenze: 185 Fahrzeuge
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144740 Flugzeugschlepper
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Der Bereitstellungsort ist entweder eine Dienststelle der Bundeswehr in Deutschland oder ein Standort des Auftraggebers in Deutschland. Der Bereitstellungsort wird in der Bestellung gem. Kapitel 6.3.2 der Leistungsbeschreibung benannt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf von 4 Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens nach 6 Jahren endet. Der Vertrag endet ohne weiteres Zutun der Parteien, sobald die losspezifische maximale Anzahl an Vertragsprodukten bestellt worden ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Beschaffung fällt in den Geltungsbereich der Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) (EU) 2023/1791
Liste der Produkte, Arbeiten, Dienstleistungen und Gebäude, die mit der Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) in Verbindung stehen:
Elektrische Motoren und Drehzahlregelungen
Produkte
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 10 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Bestehens eines Qualitätsmanagementsystems gemäß § 46 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 3 VgV
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Begründeter Sonderfall gem. § 21 Abs. 6 VgV: Vor Beginn der Serienfertigung der Radschlepper Luftfahrzeuge müssen die Rahmenvereinbarungspartner je Los eine Bereitstellungsgenehmigung (BerGe) erhalten. Die BerGe ist vergleichbar mit einer militärischen Betriebserlaubnis. Der Prozess kann bis zu zwölf Monate in Anspruch nehmen. Hierfür wird ein Musterfahrzeug benötigt. Für die Abstimmungen anhand des Fahrzeugkonzepts und die Produktion des abgestimmten Musterfahrzeugs ist ebenfalls mit einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten zu kalkulieren. Insgesamt ist somit davon auszugehen, dass ca. 24 Monate vergehen, bevor die Bestellfähigkeit hergestellt werden kann. Gemäß § 103 Abs. 5 GWB dienen Rahmenvereinbarungen dazu, die Bedingungen für öffentliche Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis. Faktisch kann vorliegend eine Auftragsvergabe, wie oben dargelegt, nicht in einem absehbaren Zeitraum nach Zuschlag und Vertragsbeginn, sondern erst nach Erlangung der BerGe und somit erst nach einem Zeitraum von über 24 Monaten nach Zuschlag und Vertragsbeginn erfolgen. Die tatsächliche Vertragslaufzeit - also die Zeit, in welcher Beschaffungsbedarfe gedeckt werden können - und somit die Amortisationsdauer würde sich bei einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren somit auf weniger als zwei Jahre verkürzen, in denen sämtliche Bedarfe innerhalb von weniger als zwei Jahren platziert werden. Eine derart kurze Nutzdauer der Rahmenvereinbarung je Los würde sie somit deren grundlegendem Charakter, nämlich der Flexibilität, berauben. Eine wirtschaftliche Leistungserbringung wäre in diesem Zeitraum nicht möglich. Darüber hinaus soll die über die vier Jahre hinausgehende Laufzeit es dem Mittelstand ermöglichen und es diesem attraktiv machen, sich an einem derartig komplexen Vergabeverfahren zu beteiligen.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BwFuhrparkService GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: BwFuhrparkService GmbH
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Radschlepper Lfz 3 25 - 150 t Diesel
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Radschleppern Luftfahrzeuge in fünf Losen im Kauf mit einer Laufzeit von 6 Jahren. Hier: Los 3: Radschlepper Lfz 3 25 - 150 t Diesel - Mindestabnahmemenge: 4 Fahrzeuge inklusive Musterfahrzeug - Abrufobergrenze: 6 Fahrzeuge
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144740 Flugzeugschlepper
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Der Bereitstellungsort ist entweder eine Dienststelle der Bundeswehr in Deutschland oder ein Standort des Auftraggebers in Deutschland. Der Bereitstellungsort wird in der Bestellung gem. Kapitel 6.3.2 der Leistungsbeschreibung benannt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf von 4 Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens nach 6 Jahren endet. Der Vertrag endet ohne weiteres Zutun der Parteien, sobald die losspezifische maximale Anzahl an Vertragsprodukten bestellt worden ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Beschaffung fällt in den Geltungsbereich der Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) (EU) 2023/1791
Liste der Produkte, Arbeiten, Dienstleistungen und Gebäude, die mit der Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) in Verbindung stehen:
Elektrische Motoren und Drehzahlregelungen
Produkte
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 10 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Bestehens eines Qualitätsmanagementsystems gemäß § 46 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 3 VgV
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Begründeter Sonderfall gem. § 21 Abs. 6 VgV: Vor Beginn der Serienfertigung der Radschlepper Luftfahrzeuge müssen die Rahmenvereinbarungspartner je Los eine Bereitstellungsgenehmigung (BerGe) erhalten. Die BerGe ist vergleichbar mit einer militärischen Betriebserlaubnis. Der Prozess kann bis zu zwölf Monate in Anspruch nehmen. Hierfür wird ein Musterfahrzeug benötigt. Für die Abstimmungen anhand des Fahrzeugkonzepts und die Produktion des abgestimmten Musterfahrzeugs ist ebenfalls mit einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten zu kalkulieren. Insgesamt ist somit davon auszugehen, dass ca. 24 Monate vergehen, bevor die Bestellfähigkeit hergestellt werden kann. Gemäß § 103 Abs. 5 GWB dienen Rahmenvereinbarungen dazu, die Bedingungen für öffentliche Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis. Faktisch kann vorliegend eine Auftragsvergabe, wie oben dargelegt, nicht in einem absehbaren Zeitraum nach Zuschlag und Vertragsbeginn, sondern erst nach Erlangung der BerGe und somit erst nach einem Zeitraum von über 24 Monaten nach Zuschlag und Vertragsbeginn erfolgen. Die tatsächliche Vertragslaufzeit - also die Zeit, in welcher Beschaffungsbedarfe gedeckt werden können - und somit die Amortisationsdauer würde sich bei einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren somit auf weniger als zwei Jahre verkürzen, in denen sämtliche Bedarfe innerhalb von weniger als zwei Jahren platziert werden. Eine derart kurze Nutzdauer der Rahmenvereinbarung je Los würde sie somit deren grundlegendem Charakter, nämlich der Flexibilität, berauben. Eine wirtschaftliche Leistungserbringung wäre in diesem Zeitraum nicht möglich. Darüber hinaus soll die über die vier Jahre hinausgehende Laufzeit es dem Mittelstand ermöglichen und es diesem attraktiv machen, sich an einem derartig komplexen Vergabeverfahren zu beteiligen.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BwFuhrparkService GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: BwFuhrparkService GmbH
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: adschlepper Lfz 3 25 - 150 t Elektro
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Radschleppern Luftfahrzeuge in fünf Losen im Kauf mit einer Laufzeit von 6 Jahren. Hier: Los 4: Radschlepper Lfz 3 25 - 150 t Elektro - Mindestabnahmemenge: 2 Fahrzeuge inklusive Musterfahrzeug - Abrufobergrenze: 6 Fahrzeuge
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144740 Flugzeugschlepper
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Der Bereitstellungsort ist entweder eine Dienststelle der Bundeswehr in Deutschland oder ein Standort des Auftraggebers in Deutschland. Der Bereitstellungsort wird in der Bestellung gem. Kapitel 6.3.2 der Leistungsbeschreibung benannt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf von 4 Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens nach 6 Jahren endet. Der Vertrag endet ohne weiteres Zutun der Parteien, sobald die losspezifische maximale Anzahl an Vertragsprodukten bestellt worden ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Beschaffung fällt in den Geltungsbereich der Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) (EU) 2023/1791
Liste der Produkte, Arbeiten, Dienstleistungen und Gebäude, die mit der Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) in Verbindung stehen:
Elektrische Motoren und Drehzahlregelungen
Produkte
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 10 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Bestehens eines Qualitätsmanagementsystems gemäß § 46 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 3 VgV
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Begründeter Sonderfall gem. § 21 Abs. 6 VgV: Vor Beginn der Serienfertigung der Radschlepper Luftfahrzeuge müssen die Rahmenvereinbarungspartner je Los eine Bereitstellungsgenehmigung (BerGe) erhalten. Die BerGe ist vergleichbar mit einer militärischen Betriebserlaubnis. Der Prozess kann bis zu zwölf Monate in Anspruch nehmen. Hierfür wird ein Musterfahrzeug benötigt. Für die Abstimmungen anhand des Fahrzeugkonzepts und die Produktion des abgestimmten Musterfahrzeugs ist ebenfalls mit einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten zu kalkulieren. Insgesamt ist somit davon auszugehen, dass ca. 24 Monate vergehen, bevor die Bestellfähigkeit hergestellt werden kann. Gemäß § 103 Abs. 5 GWB dienen Rahmenvereinbarungen dazu, die Bedingungen für öffentliche Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis. Faktisch kann vorliegend eine Auftragsvergabe, wie oben dargelegt, nicht in einem absehbaren Zeitraum nach Zuschlag und Vertragsbeginn, sondern erst nach Erlangung der BerGe und somit erst nach einem Zeitraum von über 24 Monaten nach Zuschlag und Vertragsbeginn erfolgen. Die tatsächliche Vertragslaufzeit - also die Zeit, in welcher Beschaffungsbedarfe gedeckt werden können - und somit die Amortisationsdauer würde sich bei einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren somit auf weniger als zwei Jahre verkürzen, in denen sämtliche Bedarfe innerhalb von weniger als zwei Jahren platziert werden. Eine derart kurze Nutzdauer der Rahmenvereinbarung je Los würde sie somit deren grundlegendem Charakter, nämlich der Flexibilität, berauben. Eine wirtschaftliche Leistungserbringung wäre in diesem Zeitraum nicht möglich. Darüber hinaus soll die über die vier Jahre hinausgehende Laufzeit es dem Mittelstand ermöglichen und es diesem attraktiv machen, sich an einem derartig komplexen Vergabeverfahren zu beteiligen.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BwFuhrparkService GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: BwFuhrparkService GmbH
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Radschlepper Lfz 4 45 - 300 t Diesel
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Radschleppern Luftfahrzeuge in fünf Losen im Kauf mit einer Laufzeit von 6 Jahren. Hier: Los 5: Radschlepper Lfz 4 45 - 300 t Diesel - Mindestabnahmemenge: 10 Fahrzeuge inklusive Musterfahrzeug - Abrufobergrenze: 18 Fahrzeuge
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144740 Flugzeugschlepper
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Der Bereitstellungsort ist entweder eine Dienststelle der Bundeswehr in Deutschland oder ein Standort des Auftraggebers in Deutschland. Der Bereitstellungsort wird in der Bestellung gem. Kapitel 6.3.2 der Leistungsbeschreibung benannt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf von 4 Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens nach 6 Jahren endet. Der Vertrag endet ohne weiteres Zutun der Parteien, sobald die losspezifische maximale Anzahl an Vertragsprodukten bestellt worden ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Beschaffung fällt in den Geltungsbereich der Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) (EU) 2023/1791
Liste der Produkte, Arbeiten, Dienstleistungen und Gebäude, die mit der Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) in Verbindung stehen:
Elektrische Motoren und Drehzahlregelungen
Produkte
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 10 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Bestehens eines Qualitätsmanagementsystems gemäß § 46 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 3 VgV
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Begründeter Sonderfall gem. § 21 Abs. 6 VgV: Vor Beginn der Serienfertigung der Radschlepper Luftfahrzeuge müssen die Rahmenvereinbarungspartner je Los eine Bereitstellungsgenehmigung (BerGe) erhalten. Die BerGe ist vergleichbar mit einer militärischen Betriebserlaubnis. Der Prozess kann bis zu zwölf Monate in Anspruch nehmen. Hierfür wird ein Musterfahrzeug benötigt. Für die Abstimmungen anhand des Fahrzeugkonzepts und die Produktion des abgestimmten Musterfahrzeugs ist ebenfalls mit einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten zu kalkulieren. Insgesamt ist somit davon auszugehen, dass ca. 24 Monate vergehen, bevor die Bestellfähigkeit hergestellt werden kann. Gemäß § 103 Abs. 5 GWB dienen Rahmenvereinbarungen dazu, die Bedingungen für öffentliche Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis. Faktisch kann vorliegend eine Auftragsvergabe, wie oben dargelegt, nicht in einem absehbaren Zeitraum nach Zuschlag und Vertragsbeginn, sondern erst nach Erlangung der BerGe und somit erst nach einem Zeitraum von über 24 Monaten nach Zuschlag und Vertragsbeginn erfolgen. Die tatsächliche Vertragslaufzeit - also die Zeit, in welcher Beschaffungsbedarfe gedeckt werden können - und somit die Amortisationsdauer würde sich bei einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren somit auf weniger als zwei Jahre verkürzen, in denen sämtliche Bedarfe innerhalb von weniger als zwei Jahren platziert werden. Eine derart kurze Nutzdauer der Rahmenvereinbarung je Los würde sie somit deren grundlegendem Charakter, nämlich der Flexibilität, berauben. Eine wirtschaftliche Leistungserbringung wäre in diesem Zeitraum nicht möglich. Darüber hinaus soll die über die vier Jahre hinausgehende Laufzeit es dem Mittelstand ermöglichen und es diesem attraktiv machen, sich an einem derartig komplexen Vergabeverfahren zu beteiligen.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BwFuhrparkService GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: BwFuhrparkService GmbH
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BwFuhrparkService GmbH
Registrierungsnummer: 992-80005-38
Postanschrift: Am Turm 42
Stadt: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abteilung Vergaben
Telefon: +49 22411650-224
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 161f2953-90e4-4f3d-9ed7-c2d69874d1d5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/05/2026 13:08:18 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 305183-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 86/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/05/2026