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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsstadt Siegen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Bluebox in Siegen" - Objektplanung Gebäude und Objektplanung Freianlagen
Beschreibung: Die Universitätsstadt Siegen plant den Neubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Bluebox“ in exponierter, innerstädtischer Lage. Unter Beibehaltung der heutigen Nutzung, der offenen Kinder- und Jugendbetreuung, soll eine moderne und zukunftsgerichtete Einrichtung entstehen. Der Neubau soll mit dem Umfeld korrespondieren und sich positionieren. Von großer Bedeutung ist die Verzahnung mit der unmittelbar angrenzenden Grünfläche „Bertramsplatz“. Die Bluebox wurde im April 2004 eröffnet. Ein Gutachten zum Gebäudezustand aus dem Jahr 2022 hat ergeben, dass vor allem die Außenhülle und das statische System mittlerweile erhebliche Mängel aufweisen. Dies hat ein Planungserfordernis für einen Ersatzneubau am derzeitigen Standort ausgelöst. Eine Sanierung des Gebäudes ist nach Ergebnis des Gutachtens nicht sinnvoll und daher ausgeschlossen. Dem Träger (Stadtjugendring Siegen e. V.) und der Bluebox-Leitung sowie der Stadt Siegen ist es wichtig, dass die Wünsche der Nutzenden (Kinder/Jugendliche) bestmöglich in dem Neubau des Jugendzentrums umgesetzt werden. Dafür wurde durch die Mitarbeitenden der Bluebox eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, die die Bluebox heute besuchen. Da es sich um einen Realisierungswettbewerb handelt, muss auch die technische und finanzielle Machbarkeit der Entwürfe berücksichtigt werden. Für die Umsetzung des Projekts ist die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung geplant. Hierfür soll der Entwurf des nach Abschluss des Wettbewerbs beauftragten Büros/Arbeitsgemeinschaft als Grundlage dienen. Die bauliche Umsetzung des Projekts ist – unter Berücksichtigung der beabsichtigten Förderung – ab 2031 vorgesehen. Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich sowohl an Bewerbergemeinschaften aus Büros der Architektur und der Landschaftsarchitektur als auch an Einzelbüros.
Kennung des Verfahrens: 677f9a13-fdcb-4a2a-8b2c-5be4258f66f1
Interne Kennung: 029_26
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71220000 Architekturentwurf, 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden, 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Siegen
Postleitzahl: 57072
Land, Gliederung (NUTS): Siegen-Wittgenstein (DEA5A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Einbindung in die stadträumliche Situation; Architektonische Gestaltqualität; Qualität der Freiraumgestaltung; Funktionale Qualität; Umsetzung Raumprogramm sowie Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Kinder-/Jugendbeteiligung; Realisierbarkeit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz der Konzeption; Wirtschaftlichkeit. Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Die Auftragsvergabe erfolgt im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§14 (4) Nr. 8 VgV), an dem die Preisträger/innen beteiligt werden. Bewerbergemeinschaften Architektur werden als Ganzes beauftragt. Sie sind gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Einzelbietende zu behandeln. Fachplaner/innen Landschaftsarchitektur werden voraussichtlich als Unterauftragnehmer/innen beauftragt. Sie können auch als Nachunternehmen oder im Rahmen der Eignungsleihe an dem Wettbewerb teilnehmen. Im Falle der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin, eine/n Preisträger/in oder eine Preisträgergemeinschaft unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und Hinweisen aus der Vorprüfung mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Das Wettbewerbsergebnis wird dabei in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 50 % gewichtet. Die weiteren konkreten Zuschlagskriterien werden den zur Verhandlung eingeladenen Teilnehmenden nochmals mit der Einladung zur Verhandlung genannt. Die Erwartungshaltung der Ausloberin ist, dass die eingereichten Entwürfe die in der Auslobung genannte Kostenvorgabe i.H.v. 7,85 Mio. EUR (netto) gem. DIN 276 einhalten. Davon entfallen 7,4 Mio. EUR (netto) auf die KG 300+400 und 0,45 Mio. EUR auf die KG 500. Zur Einhaltung der Kostenobergrenze verpflichten sich die Wettbewerbsteilnehmenden, erforderliche Anpassungen oder kostensenkende Korrekturen in allen Planungsstadien vorzunehmen. Die beabsichtigten Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung der geldgebenden Institutionen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, sofern der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Mit der Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des Wettbewerbs an. Für die Vergabe von Planungsleistungen an Sonderfachleute werden in Abhängigkeit vom Auftragswert gegebenenfalls eigene Vergabeverfahren notwendig. Art und Umfang der Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe einen Vertrag/Verträge unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: - Es gelten die gesetzlichen Ausschlussschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. - Bei Verstößen einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen ist, in den letzten zwei Jahren gegen § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz und wenn dies eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro zur Folge hatte. - Es gelten die Teilnahmehindernisse gemäß § 4 Abs. 2 RPW 2013
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Objektplanung Gebäude und Objektplanung Freianlagen
Beschreibung: Folgende Leistungen werden vergeben: Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI (Honorarzone IV): LPH 1-8; Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Honorarzone IV): LPH 1-8. Ein Abruf der LPH ist in folgenden Stufen vorgesehen: 1. Stufe: LPH 1-4, 2. Stufe: LPH 5-6, 3. Stufe: LPH 7-8
Interne Kennung: 029_26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71220000 Architekturentwurf, 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden, 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Siegen
Postleitzahl: 57072
Land, Gliederung (NUTS): Siegen-Wittgenstein (DEA5A)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Aus allen Bewerbungen werden 15 Teilnehmende und 15 Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer/innen werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Das Team muss die Fachdisziplinen Architektur (Federführung) und Landschaftsarchitektur abdecken. Das Bewerbungsverfahren wird einstufig durchgeführt. Das federführende Planungsbüro benennt bereits zum Teilnahmewettbewerb die weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmende und Büros, die im Rahmen der Eignungsleihe an dem Wettbewerb teilnehmen. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben die o.g. Nachweise gemeinschaftlich zu erfüllen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und/oder Landschaftsarchitekt/z.B. Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in, Innenarchitekt*in, Stadtplaner*in) befugt sind. Innenarchitekt/innen sind bei Vorlage einer uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung nach § 67 Abs. 3 Nr. 3 BauO NRW ebenso teilnahmeberechtigt. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in oder Landschaftsarchitekt/in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie die nachfolgenden Eignungskriterien erfüllen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten fest angestellt oder Inhaber/in. Mindestanforderung: Die Bewerber/innen müssen drei abgeschlossene Geschäftsjahre vorweisen. Es müssen mindestens 3 Berufsträger/innen der Fachrichtung Architektur beschäftigt gewesen und aktuell beschäftigt sein. Aufgrund der Besonderheit der Aufgabe soll neben der Architektur auch die Landschaftsarchitektur vertreten sein, um eine qualitätvolle Freiraumplanung zu gewährleisten. Sofern ein Büro alle Leistungen im eigenen Haus erbringt, müssen mindestens 3 Berufsträger/innen der Fachrichtung Architektur beschäftigt sein, sowie ein 1 Berufsträger/in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur. Sofern das Büro nicht beide Fachdisziplinen intern abbildet, muss das Landschaftsarchitekturbüro ebenfalls mindestens 3 abgeschlossene Geschäftsjahre vorweisen können, um sich bewerben zu können sowie mindestens 1 Berufsträger/in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur beschäftigt haben und aktuell beschäftigen. Für die Aufgabenstellung werden somit insgesamt mindestens 4 Berufsträger/innen erwartet, davon 1 der Fachrichtung Landschaftsarchitektur.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt. Dies gilt auch für die Konstellation der Unterauftragnahme und der Eignungsleihe. Ein Verstoß hiergegen führt zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass das Büro im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB und Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung darüber, dass das Büro, das die Leistungen Objektplanung Gebäude übernimmt, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden i.H.v. min. 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden i.H.v. min. 3 Mio. EUR abgeschlossen hat oder im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abschließen wird. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssumme pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Wenn die Bewerbung durch eine Bietergemeinschaft von zwei Büros, die Leistungen Objektplanung Gebäude erbringen, erfolgt oder die Kapazitäten anderer Unternehmen, die Leistungen Objektplanung Gebäude erbringen, in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), ist eine entsprechende Versicherung von jedem Unternehmen vorzuweisen bzw. eine Erklärung abzugeben, dass eine Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Eigenerklärung darüber, dass das Büro, das die Leistungen Objektplanung Freianlagen übernimmt, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden i.H.v. min. 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden i.H.v. min. 250.000 EUR abgeschlossen hat oder im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abschließen wird. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssumme pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 15
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 15
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Wettbewerbsergebnis (50%): Insgesamt werden 100 Punkte vergeben. Die Preisträger/innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 50 Punkte; 2. Preis: 30 Punkte; 3. Preis: 20 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der/die Preisträger/in jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Projektabwicklung (30%): Projektorganisation zur Qualitätssicherung
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Mitarbeitende (10%): Qualität, Kompetenzen und Erfahrungen des Projektteams
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Honorarangebot (10%)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen:
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend: ja
Mitglieder der Jury: Henrik Schumann, Stadtbaurat und Geschäftsbereichsleiter 4; Thomas Knüvener, Architekt und Landschaftsarchitekt, Köln; Prof. Dr. Michael Koch, Architekt und Stadtplaner, Basel/Berlin; Thomas Sternagel, Architekt, Stuttgart; Dagmar Grote, Architektin, Ahaus; Hiltrud Lintel, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf; Ulrike Platz, Landschaftsarchitektin, Bonn; Tristan Vitt, Bürgermeister Stadt Siegen; Ingm
Preis:
Wert des Preises: 100 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Zusätzliche Informationen: Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 100.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 40.000 Euro (brutto); 2. Preis: 24.000 Euro (brutto); 3. Preis: 16.000 Euro (brutto); für Anerkennungen stehen insgesamt 20.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise, Anerkennungen) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/05/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsstadt Siegen
Registrierungsnummer: 05970004004-31001-84
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Universitätsstadt Siegen Zentrale Vergabestelle Lindenplatz 7
Stadt: Siegen
Postleitzahl: 57078
Land, Gliederung (NUTS): Siegen-Wittgenstein (DEA5A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 271-404-0
Fax: +49 271-404-36-3322
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48128
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Telefon: +49251 411-1691
Fax: +49251 411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 409b4458-5feb-4eb5-8ac5-6d0bbcc33fbd-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Es sind die folgenden Anpassungen und Klarstellungen in den Unterlagen notwendig geworden: 1. Kosten Der in der Auslobung genannte Kostenrahmen liegt bei rund 7,85 Millionen Euro (netto) für die Kostengruppen 300 – 500 der DIN 276 und ergibt sich aus einer im Vorfeld durchgeführten Machbarkeitsstudie. Davon entfallen ca. 7,4 Millionen Euro auf die Kos-tengruppen 300+400 der DIN 276 und 0,45 Millionen Euro auf die Kostengruppe 500 der DIN 276. 2. Berufsträger: Die Eignungskriterien wurden einer erneuten Prüfung unterzogen. Diesbezüglich gilt das Folgende: Die Bewerber/innen müssen ihre Leistungsfähigkeit durch ihre Arbeiten in den letzten drei Jahren unter Beweis gestellt haben sowie mindestens 3 Berufsträger/innen der Fachrichtung Architektur beschäftigt haben und aktuell beschäftigen. Aufgrund der Be-sonderheit der Aufgabe soll neben der Architektur auch die Landschaftsarchitektur ver-treten sein, um eine qualitätvolle Freiraumplanung zu gewährleisten. Sofern ein Büro al-le Leistungen im eigenen Haus erbringt, müssen mindestens 3 Berufsträger/innen der Fachrichtung Architektur beschäftigt sein, sowie ein 1 Berufsträger/in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur. Sofern das Büro nicht beide Fachdisziplinen intern abbildet, muss das Landschaftsarchitekturbüro ebenfalls mindestens 3 abgeschlossene Geschäfts-jahre vorweisen können, um sich bewerben zu können sowie mindestens 1 Berufsträ-ger/in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur beschäftigt haben und aktuell beschäfti-gen. Für die Aufgabenstellung werden somit insgesamt mindestens 4 Berufsträger/innen er-wartet, davon 1 der Fachrichtung Landschaftsarchitektur. 3. Form der Teilnahme: Der Wettbewerb richtet sich sowohl an Bewerbergemeinschaften als auch an Einzelbü-ros. Das Architekturbüro kann sich auch einzeln bewerben, wenn min. ein Landschaftsarchi-tekt beschäftigt ist. Die nachträgliche Benennung des Landschaftsplaners ist nicht zuläs-sig. Sämtlich Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmen-de/Eignungsleihende sind bereits mit der Bewerbung im Teilnahmewettbewerb zu be-nennen. Es muss nicht zwingend eine Bewerbergemeinschaft gebildet werden. Der Landschaftsplaner kann auch von Beginn als Nachunternehmer/in eingesetzt werden. Eine Mehrfachbewerbung von Landschaftsplanungsbüros ist in keiner der möglichen Konstellationen erlaubt. 4. Angaben zum Umsatz: Es müssen keine Angaben zum Umsatz gemacht werden. Der Ordner wurde entfernt. 5. Angaben zur Haftpflichtversicherung: Das Büro, das die Leistungen Objektplanung Gebäude übernimmt, muss spätestens im Fall der Auftragsvergabe eine Berufshaftpflichtversicherung mit den folgenden De-ckungssummen abschließen: Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden i.H.v. min. 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden i.H.v. min. 3 Mio. EUR. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssumme pro Jahr betra-gen (2-fach maximiert). Wenn die Bewerbung durch eine Bietergemeinschaft von zwei Büros, die Leistungen Ob-jektplanung Gebäude erbringen, erfolgt oder die Kapazitäten anderer Unternehmen, die Leistungen Objektplanung Gebäude erbringen, in Anspruch genommen werden (Eig-nungsleihe), ist eine entsprechende Versicherung von jedem Unternehmen vorzuweisen bzw. eine Erklärung abzugeben, dass eine Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Das Büro, das die Leistungen Objektplanung Freianlagen übernimmt, muss spätestens im Fall der Auftragsvergabe eine Berufshaftpflichtversicherung mit den folgenden De-ckungssummen abschließen: Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden i.H.v. min. 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden i.H.v. min. 250.000 EUR. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssumme pro Jahr be-tragen (2-fach maximiert). Es ist ausreichend, wenn mittels des Bewerbungsbogens die Eigenerklärung abgegeben wird, ob eine Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe bereits besteht bzw. im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. 6. Ordner „Umsatz“ und „Berufshaftpflichtversicherung“ Im Rahmen der Bieterfragen wurde mitgeteilt, dass die o.g. Ordner entfernt werden. Dies ist technisch leider nicht möglich. Die Bewerbungsunterlagen können gleichwohl eingereicht werden. Es erscheint eine Fehlermeldung, die darauf hinweist, dass Unter-lagen fehlen. Sofern alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen wurden, kann die Fehlermeldung als gegenstandslos betrachtet werden. Es müssen keine Angaben zum Umsatz gemacht werden. Eine Eigenerklärung bzgl. der Berufshaftpflichtversicherung im Rahmen des Bewerberbogens ist ausreichend (s. Ziff. 5). Eine Verschiebung des Öffnungstermins ist nicht notwendig. Sofern Sie bereits einen Teilnah-meantrag eingereicht haben und die bisherigen Anforderungen erfüllt wurden, ist nichts wei-ter zu veranlassen.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Es wurden die Kosten ergänzt: 7,85 Mio. EUR (netto) gem. DIN 276 einhalten. Davon entfallen 7,4 Mio. EUR (netto) auf die KG 300+400 und 0,45 Mio. EUR auf die KG 500.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 30/04/2026
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0000
Beschreibung der Änderungen: 1. Es wurde klargestellt, dass die Bewerber/innen drei abgeschlossene Geschäftsjahre vorweisen müssen. Es müssen mindestens 3 Berufsträger/innen der Fachrichtung Architektur beschäftigt gewesen und aktuell beschäftigt sein. Aufgrund der Besonderheit der Aufgabe soll neben der Architektur auch die Landschaftsarchitektur vertreten sein, um eine qualitätvolle Freiraumplanung zu gewährleisten. Sofern ein Büro alle Leistungen im eigenen Haus erbringt, müssen mindestens 3 Berufsträger/innen der Fachrichtung Architektur beschäftigt sein, sowie ein 1 Berufsträger/in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur. Sofern das Büro nicht beide Fachdisziplinen intern abbildet, muss das Landschaftsarchitekturbüro ebenfalls mindestens 3 abgeschlossene Geschäftsjahre vorweisen können, um sich bewerben zu können sowie mindestens 1 Berufsträger/in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur beschäftigt haben und aktuell beschäftigen. Für die Aufgabenstellung werden somit insgesamt mindestens 4 Berufsträger/innen erwartet, davon 1 der Fachrichtung Landschaftsarchitektur. 2. Es wurde zudem mitgeteilt, dass es ausreichend ist, das eine Eigenerklärung bzgl. einer Berufshaftpflichtversicherung abzugeben. Die Anforderungen stellen sich wie folgt dar: Das Büro, das die Leistungen Objektplanung Gebäude übernimmt, muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden i.H.v. min. 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden i.H.v. min. 3 Mio. EUR abgeschlossen haben oder im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssumme pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Wenn die Bewerbung durch eine Bietergemeinschaft von zwei Büros, die Leistungen Objektplanung Gebäude erbringen, erfolgt oder die Kapazitäten anderer Unternehmen, die Leistungen Objektplanung Gebäude erbringen, in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), ist eine entsprechende Versicherung von jedem Unternehmen vorzuweisen bzw. eine Erklärung abzugeben, dass eine Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Das Büro, das die Leistungen Objektplanung Freianlagen übernimmt, muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden i.H.v. min. 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden i.H.v. min. 250.000 EUR abgeschlossen haben oder im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssumme pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
Änderung der Auftragsunterlagen am: 30/04/2026
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ba6c425d-5bbf-43f9-89b4-611aea242c92 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Wettbewerbsbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 23
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/2026 16:43:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 308027-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 86/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/05/2026