1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Hansestadt Herford
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Gigabitausbau in der Hansestadt Herford-"Lückenschluss-Programm" (Nr. 9.1 d. Gigabit-Richtlinie 2.0)
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im „Lückenschluss-Gebiet“ in der Hansestadt Herford. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) zu Spitzenlastzeitbedingungen gewährleisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Der Konzessionsgeber ist bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell").
Kennung des Verfahrens: 8716fd22-7e4b-4e99-b26a-da6e69574425
Interne Kennung: 26-2026
Zentrale Elemente des Verfahrens: Ablauf siehe Beschreibung.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32412000 Kommunikationsnetz, 32561000 Glasfaserverbindungen, 32562000 Glasfaserkabel, 32562100 Glasfaserkabel für die Informationsübertragung, 32562300 Glasfaserkabel für die Datenübertragung, 32571000 Kommunikationsinfrastruktur
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Beschaffungsgegenstand betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird hier unterschritten. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 – 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18) finden danach die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Konzessionsgeber führt jedoch ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze in Anlehnung an ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach §§ 12 Abs. 2 KonzVgV, 17 VgV durch. In dem vorliegenden einstufigen Verhandlungsverfahren haben die Bieter im Rahmen ihrer einzureichenden Angebote auch ihre Eignung nachzuweisen, indem sie die zur Verfügung gestellten Formblätter vollständig ausfüllen und die abverlangten Dokumente mitliefern. Unter den geeigneten Bietern, die ein Angebot abgegeben haben, wird der zukünftige Auftragnehmer ausgewählt. Diese Auswahl erfolgt als dynamischer Prozess im Rahmen von zu führenden Verhandlungen. Da es eine entsprechende Verfahrensart auf dem Portal nicht gibt, wurde hilfsweise als Vergabeart eine offene Ausschreibung gewählt. Es wird jedoch ein einstufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt. Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen stehen ausschließlich zum Download im Vergabeportal Deutsche eVergabe zur Verfügung. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, sich dort kostenfrei zu registrieren und die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. Bieterfragen zu den Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bis zum 26.05.2026 zu stellen. Die Bindefrist beträgt sechs Monate. Die Bieter sind bis zum Ablauf der Bindefrist an ihr Angebot gebunden. Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der jeweils letzten Angebotsfrist. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) sowie Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formblatt: E.2) folgende Eigenerklärungen abzugeben: • Eigenerklärung des Bieters, dass keine der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen; • Eigenerklärung des Bieters darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG), des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) einhält und im Auftragsfall einhalten wird. • Eigenerklärung des Bieters, dass die Firma nicht zu den in der Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formblatt: E.2) genannten Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland i.S.d. Vorschrift aufweisen und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland gehören sowie während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Eigenerklärung Bieterinformationen: Der Bieter hat mit seinem Angebot die „Eigenerklärung Bieterinformationen“ (Formblatt: E.6) ausgefüllt einzureichen. Anzugeben ist dort die nationale Wirtschafts-Identifikationsnummer, die Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie die Nationalität des Eigentümers. Bietergemeinschaften: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot unter Verwendung des Formblatts Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt: E.3) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der • alle Mitglieder aufgeführt sind; • der für die Durchführung des Auswahlverfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Konzessionsgeber verbindlich vertritt; • erklärt wird, dass alle Mitglieder (auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft) als Gesamtschuldner haften; und • erklärt wird, dass der Konzessionsgeber berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften und die nachträgliche Änderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft sind unzulässig. Bei Bietergemeinschaften ist jedes Mitglied verpflichtet, Angaben zum „Firmenprofil des Bieters“ zu machen sowie die Eigenerklärung zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Zusätzlich ist die „Eigenerklärung Bieterinformationen“ (Formblatt: E.6) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Hinsichtlich der übrigen Eignungskriterien genügt es, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft diese erfüllt. Eignungsleihe und Einsatz von Nachunternehmen: Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) i.R.d. Angebotseinreichung anzugeben, welche Kapazitäten er von welchem Nachunternehmer in Anspruch nimmt. Darüber hinaus hat das die Kapazitäten leihende Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Ferner ist das die Kapazitäten leihende Unternehmen verpflichtet, Angaben zum „Firmenprofil des Bieters“ zu machen sowie die Eigenerklärung zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ abzugeben (vgl. Formblatt: E.1) und die Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU gegen Russland (Formblatt: E.2) einzureichen. Der Bieter kann außerdem Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen lassen. In diesem Fall muss er spätestens vor der Zuschlagserteilung unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) Art und Umfang der von Nachunternehmern durchzuführenden Leistungen angeben. Der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer ist verpflichtet, Angaben zum „Firmenprofil des Bieters“ zu machen sowie die Eigenerklärung zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Darüber hinaus hat der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass er die genannten Auftragsanteile tatsächlich erbringt. Sollte die Leistung, die der Nachunternehmer erbringt, wesentliche Leistungsbestandteile betreffen (z.B. die Erbringung von Endkundendienstleistungen), ist mit dem Angebot das Formblatt Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) vollständig ausgefüllt einzureichen und der Nachunternehmer bereits zu benennen. Der mit dem Angebot benannte Nachunternehmer ist verpflichtet, Angaben zum „Firmenprofil des Bieters“ zu machen sowie die Eigenerklärung zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ mit dem Angebot abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Darüber hinaus hat der mit dem Angebot benannte Nachunternehmer das Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Gigabitausbau in der Hansestadt Herford-"Lückenschluss-Programm" (Nr. 9.1 d. Gigabit-Richtlinie 2.0)
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im „Lückenschluss-Gebiet“ in der Hansestadt Herford. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 504 Adressen in Projektgebiet im Stadtteil Eickum (nachfolgend „Adressen“) unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. I.R.d. Lückenschluss-Programms gem. Ziff. 9.2 der „Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ i.d.F. der 2. Änderung vom 13.01.2025 ist das Hauptgebiet der betroffenen Kommune von besonderer Bedeutung, da die Antragstellung nur möglich ist, wenn ein gigabitfähiger Ausbau verbindliche zugesichert oder bereits erfolgt ist. Das Hauptgebiet der Kommune wird/wurde von einem Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich erschlossen. Ein Telekommunikationsunternehmen hat durch eine Verbindlichkeitserklärung die Errichtung und den Betrieb eines Breitbandnetzes zugesagt, welches Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s zu Spitzenlastzeitbedingungen für jeden Anschluss in dem „Lückenschluss-Gebiet“ gewährleistet. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein – sofern vorhanden – eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Diesbezüglich wird insbesondere auf den Infrastrukturatlas des Bundes verwiesen. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i.S.d. Rn. 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms Gigabitausbau errichtet werden, sind den Teilnehmenden – auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen – ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmenden mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmender – während der Zweckbindungsfrist – zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die „Eigen-Mitverlegung“ von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Im Einklang mit § 8 Gigabit-Rahmenregelung ist unabhängig von Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen, der Verwaltung oder dem Betrieb der Infrastruktur ein offener und diskriminierungsfreier Zugang (Open Access) zu der errichteten Infrastruktur zu gewährleisten. Im gesamten Netz müssen dieselben Zugangsbedingungen gelten, auch in den Teilen des Netzes, in denen bestehende Infrastruktur genutzt wurde. Ziel der Maßnahme ist es – durch die Gewährung eines Investitionszuschusses – zu ermöglichen, die in der Hansestadt Herford gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 504 Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes sind alle förderfähigen Adressen der Gemeinde bzw. abgrenzbaren Verwaltungsbezirke/Ortsteile gemäß den Bedingungen des nachfolgend benannten Förderprogramms gigabitfähig zu erschließen (Ortsteilprinzip). Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023 gewährt (nachfolgend „Förderrichtlinie des Bundes“). Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme ausgeschlossen. Die Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen werden auf der Grundlage der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 01.08.2023 gewährt (nachfolgend „Förderrichtlinie des Landes“). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32412000 Kommunikationsnetz, 32561000 Glasfaserverbindungen, 32562000 Glasfaserkabel, 32562100 Glasfaserkabel für die Informationsübertragung, 32562300 Glasfaserkabel für die Datenübertragung, 32571000 Kommunikationsinfrastruktur
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bieter unter Verwendung und Ergänzung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1, Vorlage mit dem Angebot) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben: Firmenprofil des Bieters unter Angabe des Gründungsjahres und der Gesellschaftsform. Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bieter unter Verwendung und Ergänzung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1, Vorlage mit dem Angebot) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben: Auszug aus dem Handelsregister
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bieter unter Verwendung und Ergänzung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1, Vorlage mit dem Angebot) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben: Auszug aus dem Berufsregister Zum Nachweis der technischen Befähigung des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1, Vorlage mit dem Angebot) folgende Angaben abzugeben: Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) bzw. § 6 TKG a.F
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bieter unter Verwendung und Ergänzung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1, Vorlage mit dem Angebot) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben: Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1, Vorlage mit dem Angebot) folgende Eigenerklärungen abzugeben: Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1, Vorlage mit dem Angebot) folgende Eigenerklärungen abzugeben: Eigenerklärung (durch entsprechende Angabe in dem Formblatt E.1) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung bzw. den Abschluss dieser vor Zuschlagserteilung mit einer Mindestdeckungshöhe über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden, die als Jahresversicherung geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird. Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu führen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Deckungssummen müssen je Versicherungsfall zur Verfügung stehen, wobei die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres maximal auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein darf (sogenannte 2-fache Maximierung). Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der technischen Befähigung des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1, Vorlage mit dem Angebot) folgende Angaben abzugeben: Benennung von mindestens zwei Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren über die Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Zeitplan
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Wirtschaftlichkeitslücke
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 80
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2026 10:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: In Anwendung der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 – 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18) sowie vor dem Hintergrund der Schwellenwertunterschreitung finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf das gegenständliche Auswahlverfahren keine Anwendung. Die Vergabekammern sind daher nicht für die Nachprüfung etwaiger Verfahrensverstöße zuständig. Es bleibt den Bietern unbenommen, die Frage nach der Nichtanwendbarkeit des Kartellvergaberechts sowie der Nichtzuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen von der örtlich zuständigen Vergabekammer erneut überprüfen zu lassen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein dennoch eingeleitetes Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist. (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Hansestadt Herford
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Hansestadt Herford
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Hansestadt Herford
Registrierungsnummer: 7778
Postanschrift: Auf der Freiheit 21 / Schillerstraße 17
Stadt: Herford
Postleitzahl: 32052
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5221189571
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: eb54b0f5-babc-4db9-9df7-addd295310ce
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111604
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8716fd22-7e4b-4e99-b26a-da6e69574425 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/04/2026 17:42:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 283405-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 80/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/04/2026