5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71220000 Architekturentwurf, 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden, 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Siegen
Postleitzahl: 57072
Land, Gliederung (NUTS): Siegen-Wittgenstein (DEA5A)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Aus allen Bewerbungen werden 15 Teilnehmende und 15 Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer/innen werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Das Team muss die Fachdisziplinen Architektur (Federführung) und Landschaftsarchitektur abdecken. Das Bewerbungsverfahren wird einstufig durchgeführt. Das federführende Planungsbüro benennt bereits zum Teilnahmewettbewerb die weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben die o.g. Nachweise gemeinschaftlich zu erfüllen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und/oder Landschaftsarchitekt/z.B. Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in, Innenarchitekt*in, Stadtplaner*in) befugt sind. Innenarchitekt/innen sind bei Vorlage einer uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung nach § 67 Abs. 3 Nr. 3 BauO NRW ebenso teilnahmeberechtigt. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in oder Landschaftsarchitekt/in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigte/r Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten fest angestellt oder Inhaber/in. Mindestanforderung: letzte 3 abgeschl. Geschäftsjahre und aktuell mind. 3 Berufsträger/innen (Architekt/innen / Landschaftsarchitekt/innen o. Ingenieure, Bachelor/Master of Science/Engineering Studienschwerpunkt Architektur/Landschaftsarchitektur)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass das Büro im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB und Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Das Unternehmen hat eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden i.H.v. min. 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden i.H.v. min. 3 Mio. EUR abgeschlossen oder erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssumme pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Wenn die Bewerbung durch eine Bietergemeinschaft erfolgt oder die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), ist eine entsprechende Versicherung von jedem Unternehmen vorzuweisen bzw. eine Erklärung abzugeben, dass eine Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 15
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 15
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Wettbewerbsergebnis (50%): Insgesamt werden 100 Punkte vergeben. Die Preisträger/innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 50 Punkte; 2. Preis: 30 Punkte; 3. Preis: 20 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der/die Preisträger/in jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Projektabwicklung (30%): Projektorganisation zur Qualitätssicherung
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Mitarbeitende (10%): Qualität, Kompetenzen und Erfahrungen des Projektteams
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Honorarangebot (10%)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen:
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend: ja
Mitglieder der Jury: Henrik Schumann, Stadtbaurat und Geschäftsbereichsleiter 4; Thomas Knüvener, Architekt und Landschaftsarchitekt, Köln; Prof. Dr. Michael Koch, Architekt und Stadtplaner, Basel/Berlin; Thomas Sternagel, Architekt, Stuttgart; Dagmar Grote, Architektin, Ahaus; Hiltrud Lintel, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf; Ulrike Platz, Landschaftsarchitektin, Bonn; Tristan Vitt, Bürgermeister Stadt Siegen; Ingm
Preis:
Wert des Preises: 100 000,00 EUR
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Zusätzliche Informationen: Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 100.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 40.000 Euro (brutto); 2. Preis: 24.000 Euro (brutto); 3. Preis: 16.000 Euro (brutto); für Anerkennungen stehen insgesamt 20.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise, Anerkennungen) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/05/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster