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Zülpich

Deutschland – Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) – Schülerspezialverkehr Steinzeugschule

260711-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) – Schülerspezialverkehr Steinzeugschule
OJ S 74/2026 16/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Frechen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Schülerspezialverkehr Steinzeugschule
Beschreibung: Der Schülerspezialverkehr beinhaltet die Transferfahrten von und zur Grundschule Steinzeugschule. Leistungsort: Stadtgebiet Frechen Ausführungsdatum: 02.09.2026 - 16.07.2027
Kennung des Verfahrens: fade8fb0-e364-4f00-be87-390c30e5f182
Interne Kennung: VOL 27-2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Schülerspezialverkehr beinhaltet die Transferfahrten von und zur Grundschule Steinzeugschule
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Johann-Schmitz-Platz 1-3
Stadt: Frechen
Postleitzahl: 50226
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPTYDED32K#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Hücheln/ Innenstadt
Beschreibung: Der Schülerspezialverkehr beinhaltet die Transferfahrten von und zur Grundschule Steinzeugschule. Leistungsort: Stadtgebiet Frechen Ausführungsdatum: 02.09.2026 - 16.07.2027
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Johann-Schmitz-Platz 1-3
Stadt: Frechen
Postleitzahl: 50226
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 16/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Voraussetzungen für die zum Einsatz kommenden Busse (1) Es dürfen nur konzessionierte Busse im Schulverkehr eingesetzt werden, d.h., es dürfen nur Busse eingesetzt werden, die eine gültige Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten nach § 48 Abs. 1 und nach § 49 Personenbeförderungsgesetz besitzen. Der Busunternehmer ist verpflichtet, die Stadt sofort zu unterrichten, wenn die vorgenannte Genehmigung nicht mehr besteht bzw. verlängert wird. (2) Die zur Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen stets im verkehrs- und betriebssicheren Zustand sein. Der Stadt Frechen ist regelmäßig nachzuweisen, dass die Schulbusse einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. (3) Es ist einmal jährlich nachzuweisen, dass die Fahrer der Schulbusse im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Sinne des § 15 Straßenverkehrszulassungsordnung) sind. (4) Auf die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 34a Abs. 2-4 und § 35a Abs.2-5 Straßenverkehrszulassungsordnung in der vom 15.11.1974 geltenden Fassung (Bundesgesetzblatt I S. 3195 bis III 9232 - 1) wird besonders hingewiesen. Ebenso ist der Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden, des Bundesministers für Verkehr; Bau?und Wohnungswesen vom 14.07.2005, AZ.: S 33/S 37/S 02/36.38.02, strikt einzuhalten (siehe Anlage). (5) Der Unternehmer trägt dafür Sorge, dass die Fahrer der Busse durch ihre Fahrweise und ihr gesamtes Verhalten den besonderen Erfordernissen des Transportes von Kindern und der Fürsorge diesen gegenüber Rechnung tragen. Das Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern bei der Beförderung von Schülern des Bundesministers für Verkehr vom 03.05.1996 (StV 13/StV 17/36.38.02) ist besonders zu beachten (siehe Anlage). (6) Die Fahrer der Schulbusse haben das Ein- und Aussteigen zu beaufsichtigen. Sofern Haltestellen festgelegt sind, sind nur diese anzufahren. (7) Die Busse sind weiterhin mit sichtbaren Schildern (an Front - und Fondwand und an beiden Seiten) zu kennzeichnen, welche die in Leuchtfarbe aufgeführte Anschrift "Schulbus" tragen. (8) Bei Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen vom Busunternehmen nachzuweisen: a) Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten nach § 48 Abs. 1 und § 49 Personenbeförderungsgesetz b) Bericht der letzten Hauptuntersuchung des TÜV für jeden eingesetzten Bus c) Führerscheine, Personenbeförderungsscheine d) 3 Nachweise über die Durchführung des Schülerverkehrs in den letzten 4 abgeschlossenen Kalenderjahren; dazu zählen Schulbuslinien (auch im ÖPNV), Transferfahrten zu anderen Unterrichtsorten oder Fahrten im Schülerspezialverkehr

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter muss 3 ausgewählte Referenzleistungen aus den letzten 4 abgeschlossenen Kalenderjahren über vergleichbare Auftragsleistungen benennen. (3 x Vordruck) Es sind zwingend die beiliegenden Vordrucke auszufüllen! Die Wertung erfolgt ausschließlich an Hand der 3 Referenzen auf den Vordrucken! Vergleichbar sind die Leistungen der Referenzprojekte, wenn die beauftragte Leistung Fahrten für den Schülerverkehr betrifft.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/05/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 15 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber wird in seinem Ermessen fehlende und/ oder unvollständige Unterlagen und Nachweise nachfordern, sofern diese Unterlagen und Nachweise einer Nachforderung zugänglich sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 19/05/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus der Stadt Frechen, Johann Schmitz Platz 1-3, Zimmer 219 50226 Frechen
Eröffnungstermin — Beschreibung: Zum Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Voraussetzungen für die zum Einsatz kommenden Busse (1) Es dürfen nur konzessionierte Busse im Schulverkehr eingesetzt werden, d.h., es dürfen nur Busse eingesetzt werden, die eine gültige Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten nach § 48 Abs. 1 und nach § 49 Personenbeförderungsgesetz besitzen. Der Busunternehmer ist verpflichtet, die Stadt sofort zu unterrichten, wenn die vor?genannte Genehmigung nicht mehr besteht bzw. verlängert wird. (2) Die zur Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen stets im verkehrs- und betriebssicheren Zustand sein. Der Stadt Frechen ist regelmäßig nachzuweisen, dass die Schulbusse einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. (3) Es ist einmal jährlich nachzuweisen, dass die Fahrer der Schulbusse im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Sinne des § 15 Straßenverkehrszulassungsordnung) sind. (4) Auf die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 34a Abs. 2-4 und § 35a Abs.2-5 Straßenverkeh
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Frechen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Frechen
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Bachem
Beschreibung: Der Schülerspezialverkehr beinhaltet die Transferfahrten von und zur Grundschule Steinzeugschule. Leistungsort: Stadtgebiet Frechen Ausführungsdatum: 02.09.2026 - 16.07.2027
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Johann-Schmitz-Platz 1-3
Stadt: Frechen
Postleitzahl: 50226
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 16/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Voraussetzungen für die zum Einsatz kommenden Busse (1) Es dürfen nur konzessionierte Busse im Schulverkehr eingesetzt werden, d.h., es dürfen nur Busse eingesetzt werden, die eine gültige Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten nach § 48 Abs. 1 und nach § 49 Personenbeförderungsgesetz besitzen. Der Busunternehmer ist verpflichtet, die Stadt sofort zu unterrichten, wenn die vorgenannte Genehmigung nicht mehr besteht bzw. verlängert wird. (2) Die zur Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen stets im verkehrs- und betriebssicheren Zustand sein. Der Stadt Frechen ist regelmäßig nachzuweisen, dass die Schulbusse einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. (3) Es ist einmal jährlich nachzuweisen, dass die Fahrer der Schulbusse im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Sinne des § 15 Straßenverkehrszulassungsordnung) sind. (4) Auf die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 34a Abs. 2-4 und § 35a Abs.2-5 Straßenverkehrszulassungsordnung in der vom 15.11.1974 geltenden Fassung (Bundesgesetzblatt I S. 3195 bis III 9232 - 1) wird besonders hingewiesen. Ebenso ist der Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden, des Bundesministers für Verkehr; Bau?und Wohnungswesen vom 14.07.2005, AZ.: S 33/S 37/S 02/36.38.02, strikt einzuhalten (siehe Anlage). (5) Der Unternehmer trägt dafür Sorge, dass die Fahrer der Busse durch ihre Fahrweise und ihr gesamtes Verhalten den besonderen Erfordernissen des Transportes von Kindern und der Fürsorge diesen gegenüber Rechnung tragen. Das Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern bei der Beförderung von Schülern des Bundesministers für Verkehr vom 03.05.1996 (StV 13/StV 17/36.38.02) ist besonders zu beachten (siehe Anlage). (6) Die Fahrer der Schulbusse haben das Ein- und Aussteigen zu beaufsichtigen. Sofern Haltestellen festgelegt sind, sind nur diese anzufahren. (7) Die Busse sind weiterhin mit sichtbaren Schildern (an Front - und Fondwand und an beiden Seiten) zu kennzeichnen, welche die in Leuchtfarbe aufgeführte Anschrift "Schulbus" tragen. (8) Bei Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen vom Busunternehmen nachzuweisen: a) Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten nach § 48 Abs. 1 und § 49 Personenbeförderungsgesetz b) Bericht der letzten Hauptuntersuchung des TÜV für jeden eingesetzten Bus c) Führerscheine, Personenbeförderungsscheine d) 3 Nachweise über die Durchführung des Schülerverkehrs in den letzten 4 abgeschlossenen Kalenderjahren; dazu zählen Schulbuslinien (auch im ÖPNV), Transferfahrten zu anderen Unterrichtsorten oder Fahrten im Schülerspezialverkehr

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter muss 3 ausgewählte Referenzleistungen aus den letzten 4 abgeschlossenen Kalenderjahren über vergleichbare Auftragsleistungen benennen. (3 x Vordruck) Es sind zwingend die beiliegenden Vordrucke auszufüllen! Die Wertung erfolgt ausschließlich an Hand der 3 Referenzen auf den Vordrucken! Vergleichbar sind die Leistungen der Referenzprojekte, wenn die beauftragte Leistung Fahrten für den Schülerverkehr betrifft.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/05/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 15 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber wird in seinem Ermessen fehlende und/ oder unvollständige Unterlagen und Nachweise nachfordern, sofern diese Unterlagen und Nachweise einer Nachforderung zugänglich sind.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 19/05/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus der Stadt Frechen, Johann Schmitz Platz 1-3, Zimmer 219 50226 Frechen
Eröffnungstermin — Beschreibung: Zum Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Voraussetzungen für die zum Einsatz kommenden Busse (1) Es dürfen nur konzessionierte Busse im Schulverkehr eingesetzt werden, d.h., es dürfen nur Busse eingesetzt werden, die eine gültige Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten nach § 48 Abs. 1 und nach § 49 Personenbeförderungsgesetz besitzen. Der Busunternehmer ist verpflichtet, die Stadt sofort zu unterrichten, wenn die vor?genannte Genehmigung nicht mehr besteht bzw. verlängert wird. (2) Die zur Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen stets im verkehrs- und betriebssicheren Zustand sein. Der Stadt Frechen ist regelmäßig nachzuweisen, dass die Schulbusse einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. (3) Es ist einmal jährlich nachzuweisen, dass die Fahrer der Schulbusse im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Sinne des § 15 Straßenverkehrszulassungsordnung) sind. (4) Auf die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 34a Abs. 2-4 und § 35a Abs.2-5 Straßenverkeh
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Frechen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Frechen

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Frechen
Registrierungsnummer: 053620024024-31001-52
Postanschrift: Johann-Schmitz-Platz 1-3
Stadt: Frechen
Postleitzahl: 50226
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Servicestelle Vergabemanagement
Telefon: +49 2234501-1391
Fax: +49 2234501-1514
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: DE812110859
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0e97b3cc-388a-48dc-9bc7-5d54051488f3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/04/2026 09:25:37 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 260711-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 74/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/04/2026