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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Atemschutzmaske CBRN für den Zivilschutz
Beschreibung: Atemschutzmaske CBRN für den Zivilschutz mit Zubehör und Wartungsschulung für Atemschutzgerätewarte
Kennung des Verfahrens: bfa34099-686d-41d8-9599-4fce7afb5c01
Interne Kennung: B 20.15 - 0215/25/VV : 1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35113200 Schutzausrüstung (nuklear, biologisch, chemisch, radiologisch)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 14 345 382,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland. Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft: fügen Sie die ausgefüllte Anlage 'Bewerber_Bietergemeinschaftserklärung'; im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen (im Rahmen einer Unterauftragsvergabe): die ausgefüllte 'Anlage_Unteraufträge' und im Rahmen einer Eignungsleihe die ausgefüllte 'Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unteraufträge' Ihrem Angebot bei.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: CBRN-Atemschutzmaske M 2000 und Ersatzteile
Beschreibung: Mengenlos 1 für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung der Atemschutzmaske M2000 und deren Ersatzteilen. Das Höchstvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 5.055.191,00 € (netto). Das Mindestauftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 505.519,00 € (netto) Das Höchstvolumen entspricht dem geschätzten Gesamtbedarfsvolumen. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zum genannten Höchstvolumen abgerufen werden.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35113200 Schutzausrüstung (nuklear, biologisch, chemisch, radiologisch)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Lieferung gemäß DAP Incoterms 2020 deutschlandweit gemäß Einzelabruf im Kaufhaus des Bundes
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 055 191,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Aus der Rahmenvereinbarung kann von den folgenden Bestellberechtigten Behörden und Einrichtungen (Besteller) abgerufen werden: Bestellberechtigt gem. § 5 der Rahmenvereinbarung sind: -Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) -Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) -Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) -THW-Bundesvereinigung e.V. -Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen: Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4 LKatSG BW: die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde. Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG: die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG Berlin: die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei. Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, das sind gem. § 2 BbgBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org Bremen: Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven. Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG: Die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG Hessen: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG:die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim. Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, das sind gem. § 2 BHKG NRW: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG: die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das sind gem. § 3 SächsBRKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen. Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2 KatSG-LSA: die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden; das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde. Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein, das sind gem. § 3 LKatSG: die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutz Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Standorte der Analytical Task Force (ATF) ATF - Feuerwehr Dortmund ATF - Feuerwehr Essen ATF - Feuerwehr Hamburg ATF - Feuerwehr Köln ATF - Feuerwehr Leipzig ATF - Feuerwehr Mannheim ATF - Feuerwehr München ATF - LKA KTI 23 - Berlin
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: CBRN-Atemschutzmaske M 2000 und Ersatzteile
Beschreibung: Mengenlos 2 für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung der Atemschutzmaske M2000 und deren Ersatzteilen Das Höchstvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 5.055.191,00 € (netto). Das Mindestauftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 505.519,00 € (netto) Das Höchstvolumen entspricht dem geschätzten Gesamtbedarfsvolumen. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zum genannten Höchstvolumen abgerufen werden.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35113200 Schutzausrüstung (nuklear, biologisch, chemisch, radiologisch)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Lieferung gemäß DAP Incoterms 2020 deutschlandweit gemäß Einzelabruf im Kaufhaus des Bundes
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 055 191,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Aus der Rahmenvereinbarung kann von den folgenden Bestellberechtigten Behörden und Einrichtungen (Besteller) abgerufen werden: Bestellberechtigt gem. § 5 der Rahmenvereinbarung sind: -Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) -Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) -Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) -THW-Bundesvereinigung e.V. -Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen: Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4 LKatSG BW: die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde. Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG: die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG Berlin: die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei. Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, das sind gem. § 2 BbgBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org Bremen: Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven. Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG: Die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG Hessen: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG:die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim. Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, das sind gem. § 2 BHKG NRW: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG: die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das sind gem. § 3 SächsBRKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen. Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2 KatSG-LSA: die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden; das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde. Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein, das sind gem. § 3 LKatSG: die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutz Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Standorte der Analytical Task Force (ATF) ATF - Feuerwehr Dortmund ATF - Feuerwehr Essen ATF - Feuerwehr Hamburg ATF - Feuerwehr Köln ATF - Feuerwehr Leipzig ATF - Feuerwehr Mannheim ATF - Feuerwehr München ATF - LKA KTI 23 - Berlin
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Wartungsschulung für Atemschutzvollmaske M 2000
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Veranstaltung von Wartungsschulungen für Atemschutzgerätewarte bezüglich der Atemschutzmaske M2000 Das Höchstvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 4.235.000,00 € (netto). Das Mindestauftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 423.500,00 € (netto) Das Höchstvolumen entspricht dem geschätzten Gesamtbedarfsvolumen. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zum genannten Höchstvolumen abgerufen werden.
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35113200 Schutzausrüstung (nuklear, biologisch, chemisch, radiologisch)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 80522000 Schulungsseminare, 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 4 235 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Aus der Rahmenvereinbarung kann von den folgenden Bestellberechtigten Behörden und Einrichtungen (Besteller) abgerufen werden: Bestellberechtigt gem. § 5 der Rahmenvereinbarung sind: -Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) -Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) -Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) -THW-Bundesvereinigung e.V. -Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen: Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4 LKatSG BW: die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde. Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG: die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG Berlin: die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei. Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, das sind gem. § 2 BbgBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org Bremen: Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven. Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG: Die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG Hessen: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG:die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim. Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, das sind gem. § 2 BHKG NRW: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG: die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das sind gem. § 3 SächsBRKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen. Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2 KatSG-LSA: die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden; das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde. Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein, das sind gem. § 3 LKatSG: die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutz Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Standorte der Analytical Task Force (ATF) ATF - Feuerwehr Dortmund ATF - Feuerwehr Essen ATF - Feuerwehr Hamburg ATF - Feuerwehr Köln ATF - Feuerwehr Leipzig ATF - Feuerwehr Mannheim ATF - Feuerwehr München ATF - LKA KTI 23 - Berlin
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Dräger Safety AG & Co. KGaA
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 05/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Dräger Safety AG & Co. KGaA
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0002
Datum des Vertragsabschlusses: 05/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Dräger Safety AG & Co. KGaA
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0003
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0003
Datum des Vertragsabschlusses: 05/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: t:0049228996100
Postanschrift: Brühler Straße 3
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22899610-2817
Fax: +49 2289910610-2817
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Dräger Safety AG & Co. KGaA
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE812128834
Postanschrift: Europark Fichtenhain B5
Stadt: Krefeld
Postleitzahl: 47807
Land, Gliederung (NUTS): Krefeld, Kreisfreie Stadt (DEA14)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2151-373525
Fax: 0000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002, LOT-0003
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9d387312-3a2d-417f-a477-27e58573a9d2 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/04/2026 13:35:09 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 252059-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 72/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/04/2026