1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bochum
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Stadt Bochum: Generalplanungsleistungen Schulprojekt Kubus - Angebotswettbewerb
Beschreibung: Mit dem Auftrag beabsichtigt die Stadt Bochum die Beschaffung von Generalplanungsleistungen für das Schulbauprojekt Kubus.
Kennung des Verfahrens: b19c1e56-114a-4fd8-87c0-4252a2318e40
Interne Kennung: StBo_LUT_2025_00003_VVmTNW_ZD
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: 1. Das vom Auftraggeber (AG) durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist nach § 74 VgV zulässig, da mit dieser Ausschreibung Architekten- und Ingenieurleistungen beschafft werden. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 2. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Informationen über den Beschaffungsbedarf des AG, insbesondere Angaben zu Eignungs- und Zuschlagskriterien. Die Vergabeunterlagen sind von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Internetplattform abrufbar. 3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden. 4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert. - Fortsetzung unter zusätzliche Informationen -
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bochum
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VMFHL# 1. Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, den Auftrag nicht in Lose aufzuteilen, sondern die begehrten Planungsleistungen im Rahmen einer Gesamtvergabe an einen Generalplaner zu vergeben. Vorliegend überwiegen wirtschaftliche Gründe nach § 97 Abs. 4 S. 3 Alt. 1 GWB dem Gebot zur Losaufteilung aus § 97 Abs. 4 S. 2 GWB, sodass diese eine Gesamtvergabe erfordern. Die maßgeblichen Gründe für die Gesamtvergabe sind in einem Vermerk niedergelegt und werden an dieser Stelle verkürzt dargestellt: Die gemeinsame Vergabe der Planungsleistungen geht mit finanziellen Vorteilen für den Auftraggeber einher. Dabei verkennt der Auftraggeber nicht, dass für das Vorliegen von wirtschaftlichen Gründen nicht bereits jedwede mit einer Losbildung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile ausreichen. Erforderlich ist das Überschreiten eines finanziellen Mehraufwands, der üblicherweise und regelmäßig mit einer Losbildung einhergeht. Die Bildung von Losen im Hinblick auf die unterschiedlichen Planungsleistungen - beispielsweise hinsichtlich der unterschiedlichen Leistungsbilder der HOAI - würde jedoch einen finanziellen Mehraufwand bedeuten, der über die üblicherweise und regelmäßig mit einer Losbildung einhergehenden Mehrkosten hinausgeht. Die gemeinsame Vergabe an einen Generalplaner, der das Schulbauprojekt einheitlich plant, führt dazu, dass der Generalplaner Synergieeffekte, welche durch die parallele Planung der unterschiedlichen Leistungsbilder entstehen, effizient nutzen kann. Dies gilt insbesondere für Planungselemente, die mehrere Fachdisziplinen der unterschiedlichen Leistungsbilder betreffen. Ein Generalplaner ist beispielsweise in der Lage, Daten, Unterlagen und Entwürfe, die unterschiedliche Leistungsbilder betreffen, aus einer Hand und insoweit unter Berücksichtigung etwaiger Schnittstellen zu planen. Hierdurch entfällt das Erfordernis von Absprachen und Abstimmungen mit anderen Fachplanern. Zudem ist es möglich, eine Bündelung im Hinblick auf die Abstimmungen mit dem Auftraggeber zu erzielen. Termine, Abstimmungen und Absprachen mit dem Auftraggeber können für alle Leistungsbilder zusammengelegt werden. Dies spart Zeit und Kapazitäten sowohl auf Seiten des Auftragnehmers als auch auf Seiten des Auftraggebers. Hier einher geht ferner eine Verkürzung der Planungszeit um etwa ein halbes Jahr. Dies resultiert in einer Einsparung von Honorar (intern wie extern). Die mit einer Gesamtvergabe einhergehenden, dargestellten finanziellen und zeitlichen Einsparungen wiegen umso schwerer vor dem Hintergrund, dass der Auftraggeber im Rahmen seines Schulbau- und Schulmodernisierungsprogramms dazu angehalten ist, bis zu 27 unterschiedliche Vergabeverfahren zeitlich und finanziell zu koordinieren und durchzuführen. Ferner erfordern technische Gründe die Leistungserbringung durch einen Generalplaner. Für die Planung der Kubus besteht aus Sicht des Auftraggebers - für den Fall der Losbildung - das erwartbare Risiko, dass die unterschiedlichen Planungsleistungen nicht zusammenpassen und daher in ihrer Gesamtheit nicht geeignet sind, den Beschaffungsbedarf ordnungsgemäß umzusetzen. Dies liegt insbesondere an der geringen Baufläche und des kompakten Raumprogramms, die der Generalplaner im Rahmen seiner Planung für die Bauausführung zu beachten hat. Die Planung der Bauausführung durch verschiedene Planer birgt hier das Risiko einer ineffizient geplanten Nutzung der Baufläche und die damit verbundene Beeinträchtigung der Auftragsumsetzung. Ferner zu beachten ist die räumliche Nähe des Kubus zu angrenzenden Schulgebäuden. Der Kubus ist Teil eines Schulzentrums, bestehend aus der 2014 sanierten Hans-Böckler-Realschule und dem 2012 neu errichteten Neues Gymnasium Bochum. Dabei weisen die Bestandsbauten der beiden angrenzenden Schulen eine baulich und technische Verzahnung zur Gebäudesubstanz des Kubus auf. Der Kubus verfügt über ein großflächiges Untergeschoss, das früher als Bunker genutzt worden ist. Ca. 60 % des Untergeschosses weisen keine technische Infrastruktur auf und stehen derzeit leer. Der Rest des Untergeschosses enthält Räumlichkeiten, die derzeit für die betriebliche und technische Versorgung des Schulzentrums genutzt werden. So befinden sich im Untergeschoss beispielsweise Lagerräume für die Hausmeisterei. Zudem liegen dort die "Knotenpunkte" der Technischen Gebäudeausrüstung der angrenzenden Schulen sowie der auf dem Schulgelände liegenden Turn- und Schwimmhalle dergestalt, als dass dort die Versorgungsleitungen der Fernwärme sowie der Stromversorgung zusammenlaufen. Insoweit befindet sich dort der Hausanschlussraum für die technische Gebäudeausrüstung der Hans-Böckler-Realschule, des "Neuen Gymnasiums" sowie der Turn- und Schwimmhalle. Es ist vorgesehen, dass die Nachbargebäude während der gesamten Planungs- und anschließenden Bauzeit in Betrieb bleiben. Daher ist eine interdisziplinäre Planung zur Vermeidung von Planungslücken erforderlich, um etwaige Funktionsausfälle zu vermeiden. 3. Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen beigefügt. 4. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten" zu entnehmen. 5. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Stadt Bochum: Generalplanungsleistungen Schulprojekt Kubus - Angebotswettbewerb
Beschreibung: Die Stadt Bochum (nachfolgend "Auftraggeber") steht als Schulträger vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Dabei ist der Auftraggeber nach dem Schulgesetz verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Zur Erfüllung dieser ihr gesetzlich obliegenden Pflicht plant der Auftraggeber dem wachsenden Raumbedarf im Rahmen eines umfassenden Schulbauprogramms zu begegnen. Dieses beinhaltet erforderliche Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für 27 schulische Einrichtungen. Das Programm umfasst dabei alle Schularten und bezieht sich auf Grund-, Förder- und weiterführende Schulen. Erste Grobkostenschätzungen des Auftraggebers liegen inklusive Nebenkosten jeweils zwischen 4 und 145 Mio. EUR (brutto), gesamt bei rund 660 Mio. EUR (brutto). Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Generalplanerleistungen beschafft werden für das Gebäude an der Querenburger Straße 37, in folgendem "Kubus" genannt. Der Kubus ist Teil eines Schulzentrums, bestehend aus der 2014 sanierten "Hans-Böckler-Realschule" und dem 2012 neu errichteten "Neues Gymnasium Bochum". Der Kubus wurde in den 1970er Jahre erbaut und ist seit dem Jahr 2016 leerstehend. 2024/25 wurde das Gebäude vollständig entkernt, hierbei wurden sämtliche Schadstoffe entfernt. Der Kubus ist westlich an der Querenburger Straße liegend, südlich liegt das Gymnasium und östlich liegt die Realschule. Auf dem gesamten Schulzentrum werden derzeit ungefähr 1700 Schüler durch etwa 140 Lehrkräfte unterrichtet. Die Generalplanung umfasst: (i) die Objektplanung Gebäude, (ii) die Planung der technischen Gebäudeausrüstung, (iii) die Tragwerksplanung, (iv) die Planung Außenanlagen, (v) die Thermische Bauphysik, (vi) den Brandschutz, (vii) die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, (viii) die Geotechnik für die Gründungsbewertung eventueller Anbauten und (ix) die Berechnung der Lebenszykluskosten auf Basis der Kostenschätzung und Fortschreibung auf der Basis der Kostenberechnung des Planungsentwurfs. Ebenfalls muss die Planung die Klassenraummöbilierung berücksichtigt werden, welche jedoch separat vergeben wird. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im März 2026 zu rechnen. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Fertigstellung der Bauausführung und Übergabe an die Nutzer muss spätestens im Juli 2029 erfolgen. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: StBo_LUT_2025_00003_VVmTNW_ZD
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Abschluss eines Stufenvertrages ist beabsichtigt. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden in folgende Leistungsstufen unterteilt. 1. Stufe 1: Leistungsphasen 1-4 2. Stufe 2: Leistungsphasen 5-7 3. Stufe 3: Leistungsphase 8 Mit Zuschlagserteilung beauftragt der Auftraggeber zunächst nur die Grundleistungen und die besonderen Leistungen der Stufe 1 für alle Leistungsbilder. Näheres regelt der Generalplanervertrag.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bochum
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 01/10/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftrag ist durchzuführen, bis sämtliche geschuldete Leistungen durch den Auftragnehmer erbracht und abgenommen wurden. Daher ist die Angabe der "Maximalen Verlängerung" hypothetisch. Maßgeblich ist die Laufzeit in dem Vertrag, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Honorar
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept zur Projektumsetzung
Beschreibung: Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Referenzen (Qualifikation und Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Personals)
Beschreibung: Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bochum
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: SSP AG
Angebot:
Kennung des Angebots: SSP_AG(CX2549E549E) vom 5.3.2026
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 713360-2025
Datum der Auswahl des Gewinners: 13/03/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 24/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bochum
Registrierungsnummer: 05911-31001-89
Postanschrift: Hans-Böckler-Str. 19
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44777
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 201 5299 24904
Fax: +49 201 5299 110
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111604
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: SSP AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 124086544
Postanschrift: Lise-Meitner-Allee 30
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Telefon: 0234-30709-1077
Fax: 0234-30709-1011
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 96596693-c78d-4b8f-9044-a90a562f4a24 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/04/2026 14:51:14 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 237502-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 68/2026
Datum der Veröffentlichung: 08/04/2026