1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bochum
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Totalübernehmer- / Totalunternehmerleistungen für den Erweiterungsneubau der Gertrudis-Schule - Angebotswettbewerb
Beschreibung: Der Auftrag umfasst Totalübernehmer- / Totalunternehmerleistungen zur Planung und Ausführung des Neubaus zur Erweiterung der Gertrudis-Schule in der Stadt Bochum.
Kennung des Verfahrens: f92c7441-432d-4787-b9db-6af2d99a7a84
Interne Kennung: Stadt Bochum
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: 1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VOB/A 2. Abschnitt (EU). Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist gemäß § 3a Abs. 2 Nr. 1 lit. a und lit. c VOB/A EU zulässig, da es sich um ein komplexes Vorhaben auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung handelt. Für eine erfolgreiche Leistungserbringung ist der Auftraggeber auf die Expertise des Marktes angewiesen. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 2. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Informationen über den Beschaffungsbedarf des öffentlichen Auftraggebers, insbesondere Angaben zu Eignungs- und Zuschlagskriterien. Die Vergabeunterlagen sind von Beginn des Verfahrens an über die angegebene Vergabeplattform abrufbar. 3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden. 4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert. 5. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. ---- Fortsetzung unter zusätzliche Informationen ----
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45214210 Bau von Grundschulen, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Vorstadtstraße 14
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44866
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VMFR7# ---- Fortsetzung der Angaben unter Zentrale Elemente des Verfahrens ---- 6. Erfolgt keine Zuschlagserteilung auf das Erstangebot, behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen und nicht zu einem Bietergespräch eingeladen werden, werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern "on hold" gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag - gleich aus welchem Grund - nicht erteilt werden kann. 7. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information DSGVO" zu entnehmen. Die Bieter des Verfahrens haben darüber hinaus mit dem Angebot die den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit einzureichen. 8. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. -------------------------------------------------------------------------------------- Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, den Auftrag nicht in Lose aufzuteilen, sondern die begehrten Leistungen im Rahmen einer Gesamtvergabe an einen Totalübernehmer / Totalunternehmer zu vergeben. Vorliegend überwiegen technische Gründe nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 S. 3 VOB/A EU dem Gebot zur Losaufteilung aus § 97 Abs. 3 S. 2 GWB. Die Gründe für die Gesamtvergabe sind in einem Vermerk niedergelegt, auf die maßgeblichen technischen Gründe werden an dieser Stelle verkürzt dargestellt: Der Auftraggeber ist vorliegend angehalten, etwaige Bauverzögerung, die aus einer Losbildung erwartbar resultieren würden, aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsraums zu vermeiden. Dies begründet sich durch das bauliche Umfeld des Baufelds. Die Gertrudis-Schule liegt in einer besonders komplexen Nachbarschaft, die überwiegend aus Wohnbebauung besteht. Die Baustelle ist aufgrund enger Logistikbedingungen und eines eingeschränkten Zugangs zur Baustelleneinrichtung (BE) nur schwer erreichbar. Aufgrund der engen räumlichen Straßenverhältnisse ist während der Bauzeit daher mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Verkehrsflusses angrenzender Straßen zu rechnen. Dies wiegt umso schwerer, als dass es sich beim Schulgelände - insbesondere in den Morgen- und Nachmittagsstunden - um einen stark frequentierten Verkehrsknotenpunkt handelt. Anderweite Umleitungsmöglichkeiten bestehen nicht. Die mit einer Losvergabe verbundene Bauverzögerung verbietet sich auch vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler der Gertrudis-Schule. Eine Behinderung des Verkehrsflusses führt auch ferner zu einer eingeschränkten Zufahrtmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Feuerwehr. Dementsprechend besteht während der Auftragsdurchführung der Bauleistungen ein erhebliches Risiko dahingehend, dass Rettungskräfte Unfallorte im Umfeld zur Baustelle nur eingeschränkt oder verzögert erreichen können. Dieses Risiko wiegt umso schwerer, als dass es sich bei dem Baugelände um ein Schulgelände mit zugehöriger Sporthalle und mithin um Orte handelt bei denen - ihrer Natur nach - ein erhöhtes Verletzungspotential besteht. Insoweit ist der Auftraggeber gehalten, die mit einer Losbildung einhergehenden Bauzeitverzögerungen und Beeinträchtigungen des Rettungsweges auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Zusätzlich ergibt sich ein Erfordernis zur Reduzierung von Bauverzögerung aus Gründen des Lärmschutzes. Das bauliche Umfeld des Schuldgeländes ist überwiegend durch Wohnhäuser geprägt. Mithin ist die mit der Auftragsdurchführung verbundene Lärmbelästigung in zeitlicher Hinsicht bestmöglich zu beschränken, um insbesondere die angrenzende Nachbarschaft sowie den laufenden Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen an einen Totalübernehmer / Totalunternehmer gewährleistet durch eine integrierte Planung und Bauausführung eine effiziente Umsetzung, bei der alle logistischen und verkehrstechnischen Herausforderungen berücksichtigt werden können. Hierdurch minimiert sich die Beeinträchtigung der Verkehrs- und Wohnumgebung und sorgt für einen sicheren Schulbetrieb während der Ausführung der Bauleistungen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Totalübernehmer- / Totalunternehmerleistungen für den Erweiterungsneubau der Gertrudis-Schule - Angebotswettbewerb
Beschreibung: Die Stadt Bochum (im Folgenden: Auftraggeber) steht als Schulträgerin vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Der Auftraggeber beabsichtigt daher Totalübernehmer- / Totalunternehmerleistungen zur Planung und baulichen Erweiterung der Gertrudis-Schule, Vorstadtstraße 14, 44866 Bochum zu vergeben. Die Gertrudisschule ist im Rahmen der Schulentwicklungsplanung im Bereich der Betreuungsangebote des offenen Ganztages, der Verwaltung und des Unterrichts zu erweitern. Entsprechend ist ein Ausbau der 3-zügigen Grundschule zu einer 4-Zügigkeit geplant. Das bestehende Grundstück der Getrudisschule befindet sich zentral im Stadtteil Wattenscheid und erstreckt sich über die Flurstücke 226 (3.643 m²) und 222 (1.219 m²). Um dem gestiegenen Platzbedarf besser gerecht werden zu können, wurde das Grundstück Hüller Str. 1/Flurstück 23 (1.040 m²), welches unmittelbar an das derzeitige Schulgrundstück angrenzt, erworben. Die Schule besteht derzeit aus einem Bestandsschulgebäude, einer Containeranlage mit zwei Klassenräumen sowie einem OGS-Gebäude mit zwei Betreuungsräumen und einer Einfachturnhalle. Zusätzlich befindet sich auf dem Schulgelände ein Trafogebäude inkl. einer derzeit in Betrieb befindlichen Trafostation sowie auf dem hinzukommenden Grundstück ein mehrgeschossiges Wohnhaus mit angebautem Kiosk. Die Erschließung des Schulgebäudes erfolgt aus nördlicher Richtung über die Vorstadtstraße, fußläufig kann man das Grundstück außerdem von der südlich gelegenen Friedrich-Ebert-Straße (2-spurig je Fahrtrichtung, Straßenbahn) erreichen. Über das Grundstück Hüller Str. 1 besteht außerdem eine Zuwegung in Form einer Durchfahrt des Nachbargebäudes Hüller Str. 3. Über ein Wegerecht ist die Zuwegung der Trafostation geregelt und von Bebauung freizuhalten. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Planung und Errichtung des Erweiterungsneubaus inklusive vorbereitender Arbeiten gemäß der Beschreibung der Schnittstellen der Ausführung in der funktionalen Leistungsbeschreibung. Die vollständige funktionale Leistungsbeschreibung wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Aus dieser werden die planerischen Schnittstellen zwischen den verschiedenen Disziplinen, Gewerken und Fachbereichen zu entnehmen sein. Die Planung (und Realisierung) in Bezug auf die Bestandstechnik (u.a. Schließanlage, Brandschutz und Amok), die im Rahmen des Erweiterungsneubaus zu integrieren ist, liegt im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Da keine Bestandsunterlagen vorliegen, sind notwendige Leistungen zur Bestandsaufnahme einzukalkulieren. Der Schnittstellenliste (wird ebenfalls zum Angebotswettbewerb zur Verfügung gestellt) ist zu entnehmen, dass die Rückbaumaßnahmen inklusive dessen Sicherungsmaßnahmen teilweise dem Auftraggeber und teilweise dem Auftragnehmer zugeordnet sind. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Es wird auf den möglichen Aufwandsersatz in Ziff. 6 der Angebotsbedingungen im Rahmen des Angebotswettbewerbs verwiesen. Die Baumaßnahme wird durch Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln gefördert. Das Vergabeverfahren und die Ausführung des Auftrags erfolgen unter Beachtung der hierfür geltenden förderrechtlichen Bestimmungen.
Interne Kennung: Stadt Bochum
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45214210 Bau von Grundschulen, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Vorstadtstraße 14
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44866
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftrag ist durchzuführen, bis sämtliche geschuldete Leistungen durch den Auftragnehmer erbracht und abgenommen wurden. Daher ist die Angabe der "Maximalen Verlängerung" hypothetisch. Maßgeblich ist die Laufzeit in dem Vertrag, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Honorar
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektlaufzeit und konzeptionelle Erläuterung
Beschreibung: Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Baulogistisches Konzept
Beschreibung: Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Entwurfsskizze und konzeptionelle Erläuterung
Beschreibung: Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bochum
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: GOLDBECK West GmbH, GB Büro RR
Angebot:
Kennung des Angebots: GOLDBECK_West_GmbH__GB_B_ro_RR(CX2F158F158) vom 15.12.2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 483931-2025
Datum der Auswahl des Gewinners: 04/03/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 16/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bochum
Registrierungsnummer: 05911-31001-89
Postanschrift: Wittener Str. 47
Stadt: Bochum
Postleitzahl: 44777
Land, Gliederung (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 201 9220 24014
Fax: +49 201 9220 110
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 411-1604
Fax: +49251 411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: GOLDBECK West GmbH, GB Büro RR
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE266685549
Postanschrift: Rheinpromenade 4
Stadt: Monheim am Rhein
Postleitzahl: 40789
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (2173) 94458-150
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d6f27fc5-96a4-40a5-93bd-0cc400b4b113 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/04/2026 11:54:42 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 239368-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 68/2026
Datum der Veröffentlichung: 08/04/2026