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Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe von Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Greven als Nachunternehmer der Regionalverkehr Münsterland GmbH

236202-2026 - Ergebnis
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe von Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Greven als Nachunternehmer der Regionalverkehr Münsterland GmbH
OJ S 67/2026 07/04/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Regionalverkehr Münsterland GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Greven als Nachunternehmer der Regionalverkehr Münsterland GmbH
Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen ab dem 02.09.2026 als Nachunternehmer der Regionalverkehr Münsterland GmbH im Stadtverkehr Greven (Linienbündel 7 „Greven“ sowie TaxiBus im Stadtgebiet Greven).
Kennung des Verfahrens: cd35c7ec-0e99-4b9b-b44e-f8c37ebcd47f
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe von Verkehrsleistungen im Stadtverkehr Greven als Nachunternehmer der Regionalverkehr Münsterland GmbH
Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Erbringung von Verkehrsleistungen als Nachunternehmer der Regionalverkehr Münsterland GmbH im Stadtverkehr Greven. Konkret sind die folgenden Stadtbuslinien des Linienbündels 7 sowie der TaxiBus im Stadtgebiet Greven zu erbringen: • Linie 250: Greven – Reckenfeld • Linie 250a: Rathausplatz/ZOB – Reckenfeld Kiefernstraße – Reckenfeld Emsstraße – Reckenfeld Industriestraße • Linie 250b: Rathausplatz – Reckenfeld Kanalstraße – Reckenfeld Emsstraße – Reckenfeld Freilichtbühne • Linie 251: Greven – Reckenfeld – Herbern • Linie 252: Greven – Wentrup – Hüttrup – Pentrup • Linie 253: Greven – Maestrup – Schmedehausen • Linie 255: Greven – Mariensäule – Guntrup – Bockholt – Fuestrup • Linie 256: Greven – Gimbte – Aldrup • Linie 257: Greven – Westerode • Linie 258: Rathausplatz – Montargisstraße – Josefschulzentrum TaxiBus: • TaxiBus-Fahrten innerhalb der Linien 253, 255, 256 und 257 • TaxiBus-Linie "Greven Ost" • TaxiBus-Linie "Links der Ems" • TaxiBus-Linie "Aldrup" Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0001 E19376952
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der RVM steht ein einseitiges außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall zu, dass sie ihrerseits nicht durch die Münsterlandkreise (Steinfurt, Borken, Coesfeld, Warendorf) zum 01.01.2031 erneut mit dem Betrieb der jeweiligen Kreisverkehrsleistungen betraut wird. Darüber hinaus besitzt die RVM für die Leistungen eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere 12 Monate. Bei voller Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption endet der Betrieb des Stadtverkehrs am 31.07.2037.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2035
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das nach Maßgabe der § 127 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO wirtschaftlichste Angebot. Dieses bestimmt sich anhand des niedrigsten Preises/Jahr für die Summe der Leistungspakete 1, 2 und 3. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die RVM auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der RVM, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Des Weiteren weist die Vergabestelle auf § 135 GWB hin. § 135 GWB lautet: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regionalverkehr Münsterland GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regionalverkehr Münsterland GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Regionalverkehr Münsterland GmbH

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 12 550 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Verkehrsleistungen als Nachunternehmer der Regionalverkehr Münsterland GmbH im Stadtverkehr Greven
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 12 550 000,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Verkehrsleistungen als Nachunternehmer der Regionalverkehr Münsterland GmbH im Stadtverkehr Greven
Datum der Auswahl des Gewinners: 20/03/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 31/03/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Regionalverkehr Münsterland GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Fahrzeugkategorie: Bus (M3)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 8
Zahl sauberer Fahrzeuge: 0
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0
Fahrzeugkategorie: M1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 3
Zahl sauberer Fahrzeuge: 0
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge: 0

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regionalverkehr Münsterland GmbH
Registrierungsnummer: HRB: 1489
Postanschrift: Krögerweg 11
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48155
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +4925919390
Internetadresse: https://www.rvm-online.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +492514111691
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB: 1238
Postanschrift: Hansaring 26
Stadt: Greven
Postleitzahl: 48268
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 74f567fa-3947-4838-ba6b-29141936ea0a - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/04/2026 11:49:04 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 236202-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 67/2026
Datum der Veröffentlichung: 07/04/2026