5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Carl-Benz-Str. 201
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47057
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Anlage_Mindestanforderungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Ausschlusskriterien sind in der Anlage Mindestanforderungen tabellarisch dargestellt. Bitte fügen Sie diese Anlage ausgefüllt Ihrem Angebot bei..
Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ausschlusskriterien - Die Ausschlusskriterien sind der Anlage Mindestanforderungen zu entnehmen und dort bitte mit ja oder nein zu beantworten. Die Angaben der Leistungsbeschreibung bleiben bindend.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferzeit
Beschreibung: Weniger als 14 Wochen - 10 Punkte 14-16 Wochen - 8 Punkte 16-18 Wochen - 6 Punkte 19-21 Wochen - 4 Punkte 21-23 Wochen - 2 Punkte 24 Wochen oder mehr - 1 Punkt
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,05
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Service
Beschreibung: Vor Ort Service nach Anfrage min.3-5 Tage nach Anfrage (10 Punkte) 6-10-Tage nach Anfrage (5 Punkte) > 10 Tage nach Anfrage (1 Punkt)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,05
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Free support Hotline/desk
Beschreibung: Kostenfreier telefonischer support 10 Punkte bei ja 1 Punkt bei nein
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,05
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. HPLC-Einheit Flussratengenauigkeit
Beschreibung: 10 Punkte bei kleiner als oder gleich ±1% 5 Punkte bei kleiner als oder gleich ±1,5%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,31
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. HPLC-Einheit pH-Bereich
Beschreibung: 10 Punkte bei < pH 2 bis pH > 13 5 Punkte bei < pH 3 bis > pH 9
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,31
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Probengeber Temperaturbereich
Beschreibung: 10 Punkte bei 4 bis kleiner als oder gleich 45 °C 5 Punkte bei 4 bis kleiner als oder gleich 40 °C 2 Punkte bei 4 bis > 35 °C
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,31
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Probengeber Injektionsvolumenpräzision
Beschreibung: 10 Punkte bei kleiner als oder gleich ±1% 5 Punkte bei kleiner als oder gleich ±1,5%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,31
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Probengeber Probengestell für Mikrotiterplatten Kapazität von min. 2 Mikrotiterplatten
Beschreibung: 10 Punkte bei ja 0 Punkte bei nein
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,31
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Probengeber Einstellbare Injektionsgeschwindigkeiten
Beschreibung: "10 Punkte bei ja 0 Punkte bei nein"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,31
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Probengeber Möglichkeiten zum Pretreatment (u. a. Verdünnung von Proben, Zugabe von Reagenzien, Co-Injektionen, überlappende Injektionen und Mehrfach-Injektionen).
Beschreibung: 10 Punkte bei ja 0 Punkte bei nein
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,31
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Säulenofen Maximaltemperatur des Säulenofens
Beschreibung: 10 Punkte bis 85 °C 5 Punkte bei kleiner als oder gleich 50 °C
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,24
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Säulenofen Temperaturpräzision und -stabilität
Beschreibung: 10 Punkte bei kleiner als oder gleich ±0,05°C 5 Punkte bei kleiner als oder gleich ±0,1°C
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,24
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Massenspektrometer für HPLC-Einheit Auflösung ? 45.000 FWHM bei etwa m/z 2.000 (ESI positiv und ESI negativ)
Beschreibung: 10 Punkte bei ? 45.000 FWHM 5 Punkte bei ? 45.000 FWHM
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6,3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Massenspektrometer für HPLC-Einheit Massengenauigkeit MS-Modus: <1 ppm (peak to peak) bei m/z 622 (interne Kalibrierung)
Beschreibung: 10 Punkte bei ja 0 Punkte bei nein
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6,3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Massenspektrometer für HPLC-Einheit Massengenauigkeit MS/MS-Modus: <2 ppm (peak to peak) bei m/z 622 (interne Kalibrierung)
Beschreibung: 10 Punkte bei ja 0 Punkte bei nein
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6,3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Massenspektrometer für HPLC-Einheit Das softwaregesteuertes Schaltventil zur Lenkung des Eluentenstroms ist integraler Bestandteil des Massenspektrometers.
Beschreibung: 10 Punkte bei ja 0 Punkte bei nein
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6,3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Massenspektrometer für HPLC-Einheit Das Massenspektrometer muss so konstruiert sein, dass für Wartungs- und Servicearbeiten eine ausreichende Zugänglichkeit gewährleistet ist, ohne dass bauliche Veränderungen am Aufstellort erforderlich sind
Beschreibung: 10 Punkte bei ja 0 bei nein
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6,3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Elektronische Datenverarbeitung und Software Bereitstellung von kostenfreien Software-Updates für mind. 3 Jahre
Beschreibung: 10 Punkte bei 5-7 Jahre 5 Punkte bei 3-5 Jahre 2 Punkte bei 2-3 Jahre 0 Punkte bei nein
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 7. Liefer- und Dienstleistungsaspekte deutschsprachiger telefonischer und/oder kostenfreier elektronischer First-Level-Support (z. B. via E-Mail oder Kommunikationssoftware)
Beschreibung: 10 Punkte bei ja 0 Punkte bei nein
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,05
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 7. Liefer und Dienstleistungsaspekte dezentrale Servicestruktur mit technischem Service-Stützpunkt im Umkreis von bis zu 100 km entfernt vom Verwendungsort
Beschreibung: 10 Punkte bei ja 0 Punkte bei nein
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,05
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 7. Liefer und Dienstleistungsaspekte Angabe der garantierten Reaktionszeit im Falle einer notwendigen Reparatur durch den Service
Beschreibung: 10 Punkte bei kleiner als oder gleich 1 Werktag 5 Punktebei 1-2 Werktage 0 Punkte bei > 2 Werktage
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,05
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 24 Monate Gewährleistung ab Installation
Beschreibung: 10 Punkte bei ja 0 Punkte bei nein
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,05
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/05/2026 11:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 53 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlen geforderte Unterlagen werden diese vom Auftrageber nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: k.A.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrum für BrennstoffzellenTechnik GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrum für BrennstoffzellenTechnik GmbH