5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79410000 Unternehmens- und Managementberatung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der AG ist berechtigt, den AN während der Laufzeit dieses Vertrages optional mit weiteren Beratungsleistungen für die Umsetzung und Implementierung von innovativen Einkaufsprozessen von bis zu 300 Personentagen zu beauftragen (einseitige Option des AG).
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Maximale Verlängerung um 2 mal 6 Monate.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Abschnitten "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: 1. Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden; 2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung kann durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" erbracht werden; 3. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht nebst Angaben zu vertretungsberechtigten Personen. 4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden. 5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023" zu verwenden.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Allgemein Die unter diesem Abschnitt "Berufliche Risikohaftpflichtversicherung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 6. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (2-fach maximiert), und 2,5 Mio. EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular V "Eigenerklärung zu der Berufshaftpflichtversicherung" zu verwenden.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu den Umsätzen Die unter diesem Abschnitt "Durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 7. Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierfür ist das Formular VI "Eigenerklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen. Mindestanforderung: Es sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen / einzuhalten: Ein Gesamtumsatz von mindestens 2,4 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10,00
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu den Umsätzen Die unter diesem Abschnitt "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 8. Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich Beratungsleistungen im Bereich Energiewirtschaft in EUR (netto), im Mittel, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierfür ist das Formular VI "Eigenerklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen. Mindestanforderung: Es sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen / einzuhalten: Ein Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich Beratungsleistungen im Bereich Energiewirtschaft von mindestens 2,0 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10,00
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu den Umsätzen: Die unter diesem Abschnitt "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 9. Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich Beratungsleistungen im Bereich Einkauf Energiewirtschaft in EUR (netto), im Mittel, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierfür ist das Formular VI "Eigenerklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen. Mindestanforderung: Es sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen / einzuhalten: Ein Gesamtumsatz Tätigkeitsbereich Beratungsleistungen im Bereich Einkauf Energiewirtschaft von mindestens 1,2 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20,00
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Unternehmen: Die unter diesem Abschnitt "Durchschnittliche jährliche Belegschaft" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: 10. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu (i) Hauptsitz des Unternehmens, (ii) Gründungsjahr, (iii) Gesellschafter und Konzernzugehörigkeit, (iv) Standorten, von denen aus der Auftrag umgesetzt werden würde, (v) Erreichbarkeit im Notfall (vi) Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter (FTE) insgesamt. Hierzu ist das Formular VII "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden. Soweit erforderlich, sind die darin genannten Erklärungen in separaten Nachweisen zu erstellen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Change-Prozesse Die unter diesem Abschnitt "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 11. Es muss eine Eigenerklärung über mindestens zwei Unternehmens-Referenzen eingereicht werden. Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen: a) Die Erbringung von Beratungsleistungen im Hinblick auf die Implementierung strategi-scher Beschaffungsansätze und den Aufbau von Governance-Strukturen, b) über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten, c) innerhalb der letzten drei Jahre seit dem Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung, d) Die Leistungen wurden im Bereich der Energiewirtschaft erbracht. Außerdem ist anzugeben, ob die Referenz die weitere Anforderung e) erfüllt: e) Die Leistung wurde im Bereich der kommunalen Energiewirtschaft erbracht. Dabei ist jeweils eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. In der Referenz sind folgende Informationen vollständig und eindeutig darzustellen: Name des Auftraggebers, Projektbezeichnung, Ausführungszeitraum Beginn und Ende (Angabe jeweils Monat/Jahr), Name und Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzprojekts (Telefon, Mail). Hierzu ist das Formular VIII.1 "Unternehmens-Referenzen Change-Prozesse" zu verwenden und ggf. zu vervielfältigen. Mindestanforderungen: Die unter den Ziff. a) - d) genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss. Außerdem ist anzugeben, ob die Referenz die weitere Anforderung e) erfüllt (keine Mindestanforderung, sondern im Rahmen der Reduzierungsentscheidung maßgeblich). Die Anzahl der über die Mindestanforderung hinaus eingereichten Unternehmens-Referenzen "Unternehmens-Referenzen Change-Prozesse" ist im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 15,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Digitalisierung strategischer Beschaffungsprozesse Beschreibung (6000 Zeichen) Die unter diesem Abschnitt "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 12. Es muss eine Eigenerklärung über mindestens zwei Unternehmens-Referenzen eingereicht werden. Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen: a) Die Erbringung von Beratungsleistungen im Hinblick auf die Digitalisierung von strategischen Beschaffungsprozessen, b) über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten, c) innerhalb der letzten drei Jahre seit dem Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung, d) Die Leistungen wurden im Bereich der Energiewirtschaft erbracht. Außerdem ist anzugeben, ob die Referenz die weitere Anforderung e) erfüllt: e) Die Leistung wurde im Bereich der kommunalen Energiewirtschaft erbracht. Dabei ist jeweils eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. In der Referenz sind folgende Informationen vollständig und eindeutig darzustellen: Name des Auftraggebers, Projektbezeichnung, Ausführungszeitraum Beginn und Ende (Angabe jeweils Monat/Jahr), Name und Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzprojekts (Telefon, Mail). Hierzu ist das Formular VIII.2 "Unternehmensreferenzen Digitalisierung strategischer Beschaffungsprozesse" zu verwenden und ggf. zu vervielfältigen. Mindestanforderungen: Die unter den Ziff. a) - d) genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss. Außerdem ist anzugeben, ob die Referenz die weitere Anforderung e) erfüllt (keine Mindestanforderung, sondern im Rahmen der Reduzierungsentscheidung maßgeblich). Die Anzahl der über die Mindestanforderung hinaus eingereichten Unternehmens-Referenzen "Digitalisierung strategischer Beschaffungsprozesse" ist im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant. Hinweis: Für die Unternehmens-Referenzen "Change-Prozesse (Formular VIII.1) und "Digitalisierung strategischer Beschaffungsprozesse" (Formular VIII.2) kann jeweils dasselbe Referenzprojekt eingereicht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, Mittelwert): 15,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Einkaufsanalyse Beschreibung (6000 Zeichen) Die unter diesem Abschnitt "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 13. Es muss eine Eigenerklärung über mindestens zwei Unternehmens-Referenzen eingereicht werden. Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen: a) Die Erbringung von Beratungsleistungen im Hinblick auf Spend-Analysen, Warengruppenmanagement/ Warengruppenstrategie oder Markt- und Lieferantenanalysen, b) über einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen, c) innerhalb der letzten drei Jahre seit dem Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung, d) Die Leistungen wurden im Bereich der Energiewirtschaft erbracht. Außerdem ist anzugeben, ob die Referenz die weitere Anforderung e) erfüllt: e) Die Leistung wurde im Bereich der kommunalen Energiewirtschaft erbracht. Dabei ist jeweils eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. In der Referenz sind folgende Informationen vollständig und eindeutig darzustellen: Name des Auftraggebers, Projektbezeichnung, Ausführungszeitraum Beginn und Ende (Angabe jeweils Monat/Jahr), Name und Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzprojekts (Telefon, Mail). Hierzu ist das Formular VIII.3 "Unternehmens-Referenzen Einkaufsanalyse" zu verwenden und ggf. zu vervielfältigen. Mindestanforderungen: Die unter den Ziff. a) - d) genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss. Außerdem ist anzugeben, ob die Referenz die weitere Anforderung e) erfüllt (keine Mindestanforderung, sondern im Rahmen der Reduzierungsentscheidung maßgeblich). Die Anzahl der über die Mindestanforderung hinaus eingereichten Unternehmens-Referenzen "Einkaufsanalyse" ist im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant. Hinweis: Für die Unternehmens-Referenzen "Change-Prozesse (Formular VIII.1) und "Digitalisierung strategischer Beschaffungsprozesse" (Formular VIII.2) und "Einkaufsanalyse" (Formular VIII.3) kann jeweils dasselbe Referenzprojekt eingereicht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 15,00
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Anforderungen Unterauftragnehmer Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister Eignung" (Nrn. 1 bis 5) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV. Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Durchschnittliche Jährliche Belegschaft" (Nr. 10) der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien" dort unter "Referenzen zu bestimmten Lieferleistungen" (Nrn. 11, 12 und/oder 13) sowie (iii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien" Unterabschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" (Nrn. 1 bis 5) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iv) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X. Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden. Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Durchschnittlicher Jahresumsatz" und "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz (Nr. 7, 8 und 9), (ii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" (Nrn. 1 bis 5) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI. Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bezeichnung Reduzierungskriterien Reduzierungskriterien: Sofern unter der "Art der Gewichtung" auf die "Gewichtung (Punkte, genau)" verwiesen wird, wird klargestellt, dass es sich dabei um die Höchstpunktzahl handelt, die ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft in diesem Eignungskriterium erhalten kann. Daraus ergeben sich folgende Reduzierungskriterien: 1. Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel (insgesamt können maximal 10 Punkte erreicht werden) 2. Umsatz des Bewerbers innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel, bezogen auf den Umsatz im Tätigkeitsbereich Beratungsleistung im Bereich Energiewirtschaft (insgesamt können maximal 10 Punkte erreicht werden). 3. Umsatz des Bewerbers innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel, bezogen auf den Umsatz im Tätigkeitsbereich Beratungsleistung im Bereich Einkauf Energiewirtschaft (insgesamt können maximal 20 Punkte erreicht werden). 4. Anzahl der über die Mindestanforderungen hinaus eingereichten Unternehmens-Referenzen im Formular Unternehmens-Referenzen VIII.1 Change-Prozesse (insgesamt können maximal 15 Punkte erreicht werden). 5. Anzahl der über die Mindestanforderungen hinaus eingereichten Unternehmens-Referenzen im Formular VIII.2 Unternehmens-Referenzen Digitalisierung strategischer Beschaffungsprozesse (insgesamt können maximal 15 Punkte erreicht werden). 6. Anzahl der über die Mindestanforderungen hinaus eingereichten Unternehmens-Referenzen im Formular VIII.3 Unternehmens-Referenzen Einkaufsanalyse (insgesamt können maximal 15 Punkte erreicht werden). 7. Anzahl der mit dem Formular VIII.1 (Change-Prozesse) eingereichten Unternehmens-Referenzen, die die weitere Anforderung e) erfüllen (insgesamt können maximal 5 Punkte erreicht werden) 8. Anzahl der mit dem Formular VIII.2 (Digitalisierung strategischer Beschaffungsprozesse) eingereichten Unternehmens-Referenzen, die die weitere Anforderung e) erfüllen (insgesamt können maximal 5 Punkte erreicht werden) 9. Anzahl der mit dem Formular VIII.3 (Einkaufsanalyse) eingereichten Unternehmens-Referenzen, die die weitere Anforderung e) erfüllen (insgesamt können max. 5 Punkte erreicht werden) Die jeweiligen Wertungspunkte werden zu einer Gesamtpunktanzahl (maximal 100 Punkte) addiert. Näheres ist der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen. Diese ist unten o.g. Link abrufbar
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umsetzungskonzept
Beschreibung: Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Strategiekonzept
Beschreibung: Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Referenzen des Projektteams (Benennung und Erfahrung des Projektteams)
Beschreibung: Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Klarstellung: Mit dem vorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 S. 2 SektVO).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dortmunder Netz GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Dortmunder Netz GmbH