Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Dahlem
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Issum
Jüchen
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreutzal
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willebadessen
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich

Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – SAP HCM

229413-2026 - Ergebnis
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – SAP HCM
OJ S 65/2026 02/04/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Bonn AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: SAP HCM
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Bonn AöR (UKB) hat bei der SAP Deutschland SE & Co. KG, Hasso-Plattner-Ring 7, 69190 Walldorf, https://www.sap.com/ (im Folgenden "SAP") HCM-Softwareleistungen - konkret SAP Payroll Processing PCE, SAP Core HCM Cloud (private edition) und SAP AI Units - beauftragt.
Kennung des Verfahrens: 6aa937aa-4409-4e36-bab0-bf190aa04306
Interne Kennung: 2026-10
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Venusberg-Campus 1
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53127
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDVVQ#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: SAP HCM
Beschreibung: Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) VgV zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. SAP HCM / SAP Core HCM Cloud basiert auf einer proprietären Infotypen-Architektur (Infotyp 0000-0999 für Personalstammdaten, Infotyp 1000 ff. für Organisationsmanagement, Infotyp 2001 ff. für Zeitwirtschaft), die ausschließlich auf der SAP-Datenbankplattform lauffähig und nicht vollständig in Drittsysteme exportierbar ist. Kein Drittanbieter kann diese Architektur ohne SAP-Lizenzierung replizieren. Diese systemimmanente Geschlossenheit begründet den Ausschluss jeglichen Wettbewerbs im technischen Sinne. *** Der SAP Payroll Processing PCE extra stack ist die zentrale Entgeltabrechnungskomponente, lizenziert für 10.001 User. Die Payroll Control Center Edition (PCE) ist SAPs Architektur für die cloudbasierte Entgeltabrechnung mit nativer Integration in die SAP-Systemlandschaft des UKB. Kein Drittanbieter bietet eine vollständig kompatible Entgeltabrechnungslösung an. Hinzu tritt die zwingende Zertifizierungsdimension: Der SAP Payroll Processing PCE ist vom GKV-Spitzenverband (DEÜV) und vom Bundeszentralamt für Steuern (ElStAM) als zertifiziertes Meldeverfahren anerkannt - für ein Universitätsklinikum mit mehreren tausend Beschäftigten unverzichtbar. Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal ist die TV-L-Abbildungsfähigkeit: Das SAP-System enthält vor-konfigurierte Abrechnungsbausteine für den Tarifvertrag TV-L, die alle relevanten Entgeltgruppen, Stufensteigerungen, Jahressonderzahlungen und Leistungsentgelte nach § 18 TV-L abbilden. Die private edition ist für das UKB als Universitätsklinikum mit besonders schutzbedürftigen Daten zwingend erforderlich. Kein Alternativanbieter bietet eine vergleichbare private-edition-Architektur für HCM und Payroll im deutschen Markt an. SAP verpflichtet seine Mitarbeiter entsprechend § 203 StGB zur Geheimhaltung fremder Geheimnisse, die ihnen bei der Tätigkeit für das UKB bekannt werden. Die gleiche Verpflichtung gilt für Subunternehmer und sonstige mitwirkende Personen. Das im SAP-System des UKB implementierte Berechtigungskonzept (Rollenmodell auf Basis von SAP Authorization Objects, insbesondere P_ORGIN und P_PERNR zum Schutz sensitiver Personaldaten gemäß DSGVO) ist vollständig auf das SAP-eigene Sicherheitsmodell aufgebaut. Eine Übertragung auf ein Fremdsystem würde eine vollständige Neuentwicklung erfordern, verbunden mit erheblichen Datenschutzrisiken in der Übergangsphase - insbesondere hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit von Krankenhausbeschäftigtendaten. SAP und das UKB vereinbaren die Bestimmungen der "Vereinbarung über die Datenverarbeitung" (DPA) für die Cloud Services. Produktspezifische Ergänzende Bedingungen enthalten für bestimmte Cloud Services über das DPA hinausgehende Verpflichtungen. Diese DPA-Konstellation ist ein weiteres Alleinstellungsmerkmal, da Alternativanbieter keine äquivalenten, auf das SAP-System abgestimmten DPA-Regelungen anbieten können. Die Entgeltabrechnung im Universitätsklinikum unterliegt einem dichten Geflecht öffentlich-rechtlicher Anforderungen. SAP Payroll Processing PCE verfügt über die DEÜV-Zertifizierung (§ 28a SGB IV), die ElStAM-Zertifizierung (§§ 39-42 EStG), die vollständige TV-L-Abbildung einschließlich TVÄrzte-TdL, Ausbildungsvergütungen nach TVA-L BBIG, integrierte GRV-Meldeverfahren (SGB VI), automatisierte Lohnzettelgenerierung (§ 108 GewO), Datenschutzfunktionen (DSGVO/BDSG), Arbeitszeitregelungen (ArbZG) sowie die vertragliche Absicherung des Berufsgeheimnisschutzes (§ 203 StGB). Kein konkurrierendes System bildet diesen Anforderungskanon in vergleichbarer Tiefe und Zertifiziertheit ab. Während der Laufzeit erhält das UKB SAP AI Units zur Aktivierung von KI-Funktionen. Die Aktivierung setzt eine aktuelle Subskription für den jeweiligen Cloud Service voraus. Die SAP AI Units sind technisch untrennbar mit den lizenzierten HCM Cloud Services verbunden und können ausschließlich über SAP bezogen werden. Alle erworbenen Kapazitätseinheiten werden mit den KI-Kapazitätseinheiten gepoolt, die das UKB von SAP SE oder verbundenen Unternehmen erhält. Diese proprietäre Architektur ist durch Drittanbieter nicht replizierbar (Fortsetzung unten unter "Begründung der Direktvergabe - Sonstige Begründung").
Interne Kennung: 2026-10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Venusberg-Campus 1
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53127
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Der Gesamtwert der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrages werden zur Wahrung der Betriebs- u. Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben (Platzhalter 0,01 Euro aus technischen Gründen).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis TCO
Beschreibung: Preis TCO
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Bonn AöR

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,01 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: (Fortsetzung Begründung Direktvergabe von oben) Das rechtliche Alleinstellungsmerkmal ergibt sich aus § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV. Die SAP Deutschland SE & Co. KG hält umfassende Ausschließlichkeitsrechte: Urheberrechte an Softwarekomponenten, Infotypenstrukturen und ABAP-Programmbibliotheken (§§ 69a ff. UrhG), Datenbankschutzrechte (§ 87a UrhG), Markenschutzrechte sowie den Schutz von Geschäftsgeheimnissen (technische Schnittstellenspezifikationen, PCE-Architektur) nach dem GeschGehG. Die Lizenzrechte werden ausschließlich von SAP und ihren Verbundenen Unternehmen vergeben. Drittunternehmen können ohne entsprechende SAP-Lizenzierung keine vollständig kompatible HCM-Lösung entwickeln oder anbieten. Das UKB führte eine europäische Marktrecherche gemäß den EuGH-Anforderungen (Rs. C-275/08) durch und prüfte Alternativszenarien eingehend. Gemäß § 14 Abs. 6 VgV dürfen keine vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen vorhanden sein; der mangelnde Wettbewerb darf nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Vergabeparameter sein. Beide Voraussetzungen sind erfüllt. Die Prüfung von Alternativsystemen ergibt ein deutlich höheres Gesamtkostenvolumen, insbesondere durch vollständige Datenmigration, Neuentwicklung aller Schnittstellen, Neuimplementierung des Berechtigungskonzepts, Schulungsaufwand sowie Parallelbetrieb über 18 bis 24 Monate. Die umfassenden Ergebnisse sind im Vergabevermerk dokumentiert. Das Risiko von Meldepflichtverletzungen im Bereich DEÜV und ElStAM ist bei einem Systemwechsel als hoch einzustufen. Ein Alternativsystem müsste zunächst die vollständige Zertifizierung durch den GKV-Spitzenverband und das Bundeszentralamt für Steuern nachweisen - ein erfahrungsgemäß mehrere Monate dauernder Prozess mit ungesichertem Ausgang. Das Risiko einer Verletzung von Berufsgeheimnissen nach § 203 StGB ist für ein Universitätsklinikum von besonderer Bedeutung. Bei einer Datenmigration müssten sämtliche Personaldatensätze - einschließlich solcher mit Rückschlüssen auf den Gesundheitszustand von Beschäftigten (z. B. Fehlzeiten, Wiedereingliederungsmaßnahmen, betriebsärztliche Untersuchungen) - an einen neuen Anbieter übermittelt werden. Ohne äquivalente vertragliche Absicherung der Geheimhaltungspflichten besteht das Risiko einer unbefugten Offenbarung von Berufsgeheimnissen. Das Risiko einer DSGVO-Verletzung bei der Migration von mehr als 10.000 Personaldatensätzen ist als hoch einzustufen. Soweit Personaldaten Gesundheitsdaten umfassen, handelt es sich um besondere Kategorien nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO. Bußgelder nach Art. 83 DSGVO können bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Zusätzlich wäre eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO durchzuführen. Das Risiko fehlerhafter Abbildung tarifvertraglicher Regelungen in einem Alternativsystem ist als hoch einzustufen. TV-L und TVÄrzte-TdL enthalten komplexe Abrechnungsregeln, deren korrekte Implementierung tiefgreifendes Fachwissen erfordert. Erfahrungsgemäß sind mindestens 12 bis 18 Monate intensiver Konfiguration und Testung erforderlich. Die bestehende SAP-Systemlandschaft des UKB wurde auch nicht mit dem Ziel errichtet, zukünftige Vergabeverfahren auf SAP-Produkte zu beschränken. Die ursprüngliche Beschaffungsentscheidung erfolgte auf Grundlage sachlicher IT-strategischer Erwägungen. Die heute bestehende technische Abhängigkeit ist die systemimmanente Folge der Einführung einer integrierten ERP- und HCM-Plattform und stellt keine missbräuchliche Vergabepolitik dar (vgl. VK Bund, Beschl. v. 17.03.2020 - VK 2-10/20; VK Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.05.2019 - 1 VK 15/19). Diesbezügliche Nachweise zur Ursprungsbeschaffung können dem Vermerk entnommen werden. In der Gesamtbewertung ist ein Systemwechsel mit kumulierten, nicht vertretbaren Risiken verbunden: Entgeltabrechnungsrisiken für mehr als 10.000 Beschäftigte, Meldepflichtverletzungsrisiken, strafrechtliche Risiken nach § 203 StGB, datenschutzrechtliche Risiken nach DSGVO, Betriebsunterbrechungsrisiken sowie tarifvertragliche Abrechnungsfehlerrisiken begründen ein Gesamtrisikoprofil, das die Fortführung und Erweiterung der bestehenden SAP-Systemlandschaft als einzig vertretbare Handlungsoption erscheinen lässt. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) VgV i. V. m. § 14 Abs. 6 VgV ist vergaberechtlich zulässig. Der Beschaffungsgegenstand weist technische und rechtliche Alleinstellungsmerkmale auf. Es liegen objektiv schwerwiegende technische und rechtliche Gründe vor, die eine Vergabe ausschließlich an die SAP Deutschland SE & Co. KG rechtfertigen. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung ist nicht vorhanden und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 2026-10
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Gesamtwert der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrages werden zur Wahrung der Betriebs- u. Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Gesamtwert der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrages werden zur Wahrung der Betriebs- u. Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben.
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2026-10
Titel: SAP HCM
Datum der Auswahl des Gewinners: 31/03/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 31/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Gesamtwert der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrages werden zur Wahrung der Betriebs- u. Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben.
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Gesamtwert der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrages werden zur Wahrung der Betriebs- u. Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben.

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Bonn AöR
Registrierungsnummer: DE 811 917 555
Postanschrift: Venusberg-Campus 1
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53127
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
Telefon: +49 22828716914
Internetadresse: http://www.ukbonn.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50606
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473116
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 210157578
Postanschrift: Hasso-Plattner-Ring 7
Stadt: Walldorf
Postleitzahl: 69190
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5e3a512d-95d0-4501-9ba7-55301af94ac3 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/04/2026 08:52:57 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 229413-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 65/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/04/2026