Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Dahlem
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Issum
Jüchen
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreutzal
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willebadessen
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich

Deutschland – Bauarbeiten – Neubau der Fuß- und Radwegebrücke Horsthausen über den Rhein-Herne-Kanal

229562-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Bauarbeiten – Neubau der Fuß- und Radwegebrücke Horsthausen über den Rhein-Herne-Kanal
OJ S 65/2026 02/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Herne
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Neubau der Fuß- und Radwegebrücke Horsthausen über den Rhein-Herne-Kanal
Beschreibung: Neubau einer stählernen Bogenbrücke als Fuß- und Radwegeverbindung über den Rhein-Herne-Kanal einschließlich der Anbindungsrampen und einer Treppenanlage Material: Stahlüberbau, Widerlager aus Stahlbeton, Treppenanlage in Stahlbeton mit Sitzmöglichkeiten, RHD mit Belagsheizung, Asphalt-Wegebau auf Erdbauwerk
Kennung des Verfahrens: 0417a228-14af-440a-af4a-3aa0b89576bd
Interne Kennung: VOB/EU-2025-0065
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45221110 Bau von Brücken, 45221113 Bau von Fußgängerbrücken
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Herne
Postleitzahl: 44628
Land, Gliederung (NUTS): Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: östlich Hoverskamp 33 / östlich Am Stadthafen 24 Recklinghausen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6DGA5# Auskünften zum Vergabeverfahren: Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform zu stellen. Um eine fristgemäße Beantwortung sicherzustellen, sind Fragen bis spätestens zum 23.04.2026 zu stellen. Es wird an der Kommunikation über die Funktion des Vergabemarktplatzes bis zur Zuschlagerteilung festgehalten. Insofern muss der Bieter auch nach Angebotsabgabe die Nachrichten des Vergabemarktplatzes über den Eingang von Nachrichten auf dem Vergabemarktplatz beachten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetz-buchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen). siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Betrug: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Korruption: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. dass Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. dass Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass sich das Unternehmen zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Zahlungsunfähigkeit: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Bieterin/der Bieter erklärt, in Bezug auf dieses Vergabeverfahren in keinem Interessenskonflikt zu stehen. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Neubau der Fuß- und Radwegebrücke Horsthausen über den Rhein-Herne-Kanal
Beschreibung: Hier plant die Stadt Herne die Errichtung einer neuen Fuß- und Radwegebrücke über den Rhein-Herne-Kanal (RHK) im Stadtteil Horsthausen. Ausgehend vom Kanaluferweg in Verlängerung des "Hoverskamp" im Süden bindet die Trasse der neuen Verkehrsanlage annähernd senkrecht auf diesen Weg ein. Der geradlinige Trassenverlauf entlang des Betriebshofes der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) wird von der südlichen Rampe aus mit der geradlinigen Stahlbogenbrücke über den RHK geführt. Am nördlichen Ufer überspannt die Brücke noch den Betriebsweg des WSV und endet an dem Widerlager Nord. Hier knickt die Trasse in einem Bogen nach Osten ab und bindet ebenfalls mit einer Erdrampe in die bestehende Wegestruktur ein. Die südliche Anbindung der Brücke erfolgt durch einen aufzuschüttenden Erddamm. Nördlich sind überwiegend Einschnitte in die Bestandsböschung erforderlich. Die Brücke ist als Netzwerkbogenbrücke mit luftdicht verschweißtem Hohlkasten in Stahlbauweise geplant. Als Besonderheit ist der Bogen einseitig neben dem Hohlkasten angeordnet und um ca. 15° zur Brückenachse nach außen geneigt. Die Vormontage des Überbaus erfolgt auf einer nahegelegenen städtischen Fläche. Von hier aus soll der Überbau über den Rhein-Herne-Kanal in die endgültige Lage eingeschwommen werden. Durch eine in den RHD-Belag integrierte smarte Belagsheizung soll den Überbau im Winter schnee- und eisfrei gehalten werden. Die Beleuchtung der Brücke erfolgt durch eine in das Geländer integrierte LED-Beleuchtung, welche das Brückendeck ausleuchtet. Mit der Treppenanlage in Stahlbetonbauweise soll eine Aufenthaltsfläche am Kanal geschaffen werden. Die Treppenanlage ist in der Grundgeometrie annähernd viertelkreisförmig und wird über eine Treppe und Sitzstufen gebildet. Die gerade Treppe führt von dem nördlichen Widerlager auf den unteren Betriebsweg der WSV. Das mittig angeordnete Geländer der Treppe wird ebenso wie das Geländer auf der Brücke mit im Handlauf integrierter Beleuchtung ausgebildet. Beide Widerlager und die Treppenanlage werden über Großbohrpfähle tief gegründet. Die Entwässerung der Brücken-, Treppen- und Wegeflächen erfolgt über 20 Schluckbrunnen, mit einem Durchmesser von 120 cm, die das Wasser in tieferen Bodenschichten abführen. Länge der Verkehrsanlage: 294,7 m Länge der Brücke: 98,5 m Brückenbreite zwischen den Handläufen: 4,0 m Brückenfläche: ca. 394 m2 Höhe über Kanal: > 7,875 m Tonnage Stahl: ca. 280 t (S355) Überbau: einfeldriger und gerade verlaufender Stahlhohlkasten (dicht geschweißt) als Netzwerkbogenbrücke mit geneigtem und seitlich dem Überbau einseitig angeordnetem Bogen Widerlager, Treppenanlage ca. 540 m3 Stahlbeton der Festigkeitsklasse C 30/37 und Gründungsbauteile: Gründung: Tiefgründung mit ca. 460 m Bohrpfählen Durchmesser 1,20 m Lager: 6 Stück (4 Kalottenlager, 2 Horizontalfesthaltungen) Übergangskonstruktionen: ca. 13 m Schleppblechkonstruktion Abdichtung, Belag: ca. 450 m2 reaktionsharzgebundener Dünnbelag mit integrierten Elektro-Heizelementen (Belagsdicke 12 mm) Geländer: ca. 270 m Geländer als Sonderkonstruktion (größtenteils mit Handlaufbeleuchtung) Erdbauarbeiten: ca. 3700 m3 Bodenaushub, ca. 3100 m3 Bodeneinbau Wegebau: ca. 815 m2 Wegausbildung in Asphaltbauweise, ca. 100 m2 wassergebundene Decke Sonstiges: Schwingungsdämpfer als Feder-Masse-System, Belag auf den Sitzstufen, 20 Schluckbrunnen zur Versickerung
Interne Kennung: VOB/EU-2025-0065
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45221110 Bau von Brücken, 45221113 Bau von Fußgängerbrücken
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Herne
Postleitzahl: 44628
Land, Gliederung (NUTS): Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: östlich Hoverskamp 33 / östlich Am Stadthafen 24 Recklinghausen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Eigenerklärung Ausschlussgründe - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Sanktionspaket - Eigenerklärung Information zum Bieter - Erklärung des Bieters zu Unteraufträgen/zur Eignungsleihe (Nr. 1) - Verpflichtungserklärung Dritter zur Unterauftragsvergabe/ Eignungs-leihe (Nr. 2) - Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung - Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes - Nachweise über bestehende Betriebs- / Bauhandhaftpflicht-versicherung (aktuelle Bestätigung mit Deckungshöhe) - Eigenerklärung in Steuersachen oder Bescheinigung der zuständigen Stadtkasse der Gemeinde des Firmensitzes - Preisermittlung/Urkalkulation

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Nachweise zur Belegung der Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte bei Abweichungen vom Leistungsverzeichnis - Nachweise zur Belegung der Gleichwertigkeit eines Nebenangebotes - Nachweise der geforderten Produkteigenschaften (lt. Leistungsverzeichnis)

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergeben-den Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unter-nehmen ausgeführten Aufträgen - Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Auftraggeber - Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert aus-gewiesenem technischen Leitungspersonal
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/05/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 62 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die nicht rechtzeitige Vorlage von Erklärungen oder Nachweisen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung innerhalb der Frist keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 04/05/2026 09:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Herne Fachbereich Personal & Zentraler Service (Vergabestelle) Friedrich-Ebert-Platz 2 44623 Herne
Eröffnungstermin — Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, wird die Teilnahme von Bietern und deren Vertretern bei der Öffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" verpflichtet. Insbesondere wird auf das ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Abgabe des Angebots diese Vorgaben an. . Falls ihr Unternehmen präqualifiziert ist, bitten wir um Mitteilung der Registernummer.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Herne
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Herne

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Herne
Registrierungsnummer: DE125416650
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Platz 2
Stadt: Herne
Postleitzahl: 44623
Land, Gliederung (NUTS): Herne, Kreisfreie Stadt (DEA55)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 232316-2139
Fax: +49 232316-12339297
Internetadresse: https://www.herne.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1bb3a83b-8ef8-4fad-aa5f-ea9da2d9c36c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/04/2026 13:10:56 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 229562-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 65/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/04/2026