1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2.1.
Verfahren
Titel: LZPD NRW / Beschaffung eines Systems zur Datenbankübergreifenden Analyse und Recherche (DAR II)
Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Beschaffung zur Lieferung und Einrichtung einer Software zur datenbankübergreifenden Analyse und Recherche (DAR II) für den Einsatz durch die Polizei des Landes NRW.
Kennung des Verfahrens: 54bfddb5-0032-48ed-b6c9-99f1a3f74138
Interne Kennung: ZA 4.2/1001940850/Lut.
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: 1. Das vom Auftraggeber (AG) durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Vorschriften des VSVgV. Es wird darauf hingewiesen, dass weite Teile der den Bietern im weiteren Verlauf zur Verfügung gestellten Informationen Verschlusssachen darstellen und mindestens der Geheimklassifizierung VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) unterfallen. Die Bewerber werden ihre Bereitschaft dahingehend erklären müssen, sich den hiermit verbundenen Sicherheitsanforderungen zu unterwerfen. Andernfalls kann keine Teilnahme an dem Vergabeverfahren erfolgen. 2. Die wesentlichen vertrags- und leistungsbezogenen Unterlagen werden nur an die Unternehmen herausgegeben, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben. Die Zurverfügungstellung bedingt die Zustimmung zu einer gesonderten Verpflichtungserklärung. 3. Der AG hat eine Unterlage zum Teilnahmewettbewerb erstellt, welche unter der genannten Online-Plattform abrufbar ist. Diese Unterlage zum Teilnahmewettbewerb enthält Formulare, die der Bewerber zu nutzen verpflichtet ist, um einen vollständigen und wertbaren Teilnahmeantrag einreichen zu können. 4. Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache. Auch die Projektsprache ist deutsch. Durch den AG erfolgt keine Übersetzungen. Soweit durch den Bewerber / Bieter englische Ausführungen gemacht werden, hat dieser eine Übersetzung ins Deutsche im Falle des Abrufs durch den AG auf eigene Kosten vorzunehmen. Andere Sprachen dürfen nicht verwendet werden. Fortsetzung unter zusätzliche Informationen -
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DV2Y# Fortsetzung "Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens" - 5. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. 6. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert. 7. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen und nicht zu einem Bietergespräch eingeladen werden, werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern "on hold" gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag - gleich aus welchem Grund - nicht erteilt werden kann.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: LZPD NRW / Beschaffung eines Systems zur Datenbankübergreifenden Analyse und Recherche (DAR II)
Beschreibung: Der Auftraggeber betreibt das IT-Verfahren DAR (Datenbankübergreifende Analyse- und Recherche), mit welchem in unterschiedlichen Datenbeständen der Polizei NRW gesucht, recherchiert und analysiert werden kann. Es besteht die Absicht der Neubeschaffung des Systems auf dem neusten technischen Stand (DAR II). Die zu beschaffende Analysesoftware muss auf performante Weise in der Lage sein, in unterschiedlichen Daten bereits vorhandener strukturierter und unstrukturierter Datenquellen zu suchen, zu recherchieren und Analysen durchzuführen. Das DAR II soll insoweit den aktuellen und zukünftig absehbaren kriminalfachlichen Anforderungen gerecht werden und neueste technologische und ermittlungstaktische Möglichkeiten abbilden. Es muss die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die nationalen und internationalen Bestimmungen sowie die Bestimmungen zu Löschungspflichten, den Regeln der hypothetischen Datenneuerhebung und dem Kernbereichsschutz vollumfänglich erfüllen und regelmäßig angepasst werden. Es muss die Belange des Datenschutzes erfüllen und zukünftige Änderungen rechtsverbindlich umsetzen können. Ziel ist es, ein ausreichend dimensioniertes, skalierbares Analysesystem für eine nicht beschränkte Anzahl von Anwendern zu erhalten, welches ständig wachsende Datenvolumina performant verarbeiten kann. Mit der 8. Novelle des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalens entfällt das Verbot des Einsatzes künstlicher Intelligenz und Möglichkeiten des Dataminings werden eröffnet. Die zu beschaffende Lösung soll das entstehende Potenzial bedienen und die Möglichkeiten des Einsatzes künstlicher Intelligenz, insbesondere in Form der Nutzerunterstützung, der Effizienzsteigerung und bei der Erstellung von nicht personenbezogenen Analysen für die Polizei NRW eröffnen. Die Beschaffung umfasst im Wesentlichen die folgenden Leistungen: - Erwerb einer Analysesoftware für die datenbankübergreifende Analyse und Recherche, welche grundsätzlich in einer bestehenden IT-Umgebung installiert werden kann. Dies beinhaltet ein Produktiv-, Entwicklungs- und Testsystem, welche in die bestehende IT-Infrastruktur der Polizei NRW eingebunden werden soll. - Optional: Die Bereitstellung einer zentralen Datenintegrationsplattform zur Integration der bestehenden Datenquellen. - Optional: Die Bereitstellung von Auswertungs- und Analysefunktionalitäten basierend auf dem Einsatz künstlicher Intelligenz. - Unterstützung des zentralen Fortbildungsträgers des Landes bei der Vorbereitung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen. Im Rahmen des Verfahrens behält sich der Auftraggeber vor, eine Teststellung des Systems durchzuführen. In jedem Fall erfolgt eine Systemdemonstration der Bieter im Rahmen der Bietergespräche. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im Oktober 2026 zu rechnen.
Interne Kennung: ZA 4.2/1001940850/Lut.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Der Auftraggeber behält sich vertraglich vor, die Laufzeit des Vertrags jährlich um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Maximal kann der Vertrag bis zu drei Mal, sprich um maximal drei Jahre verlängert werden. 2. Der Auftraggeber behält sich vertraglich vor, die Bereitstellung einer zentralen Datenintegrationsplattform zur Integration von bestehenden Datenquellen zu beauftragen. 3. Der Auftraggeber behält sich vertraglich vor, die Bereitstellung von Auswertungs- und Analysefunktionalitäten, basierend auf dem Einsatz künstlicher Intelligenz zu beauftragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertragsschluss erfolgt mit Zuschlagserteilung; die Dauer der Lizenznutzung beginnt mit Wirkbetrieb und dauert 36 Monate. Der Auftraggeber behält sich vertraglich vor, die Laufzeit des Vertrags jährlich um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Maximal kann der Vertrag bis zu drei Mal, sprich um maximal drei Jahre verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Abschnitten "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" aufgeführten Unterlagen können für eine Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: 1. Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden; 2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung kann durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" erbracht werden; 3. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht nebst Angaben zu vertretungsberechtigten Personen. 4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formulars III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden. 5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023" zu verwenden.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die unter diesem Abschnitt "Berufliche Risikohaftpflichtversicherung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 6. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden (2-fach maximiert) und 2,5 Mio. EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, das ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular V "Eigenerklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die unter diesem Abschnitt "Durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 7. Erklärung zum durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierfür ist das Formular VI "Eigenerklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen. Mindestanforderungen: Es ist folgende Mindestanforderung nachzuweisen / einzuhalten: Ein Gesamtumsatz von mindestens 5 Mio. EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10,00
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die unter diesem Abschnitt "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 8. Erklärung zum spezifischen, durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens in EUR (netto) im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Lieferung eines Daten-Analysesystems) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierfür ist das Formular VI "Eigenerklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die Höhe des spezifischen, durchschnittlichen Jahresumsatzes des Unternehmens im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Lieferung eines Daten-Analysesystems) wird nur im Rahmen der Reduzierungskriterien berücksichtigt. Eine Mindestanforderung bezüglich der Höhe ist nicht zwingend nachzuweisen / einzuhalten.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 15,00
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Durchschnittliche jährliche Belegschaft" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: 9. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu (i) Hauptsitz des Unternehmens, (ii) Gründungsjahr, (iii) Gesellschafter und Konzernzugehörigkeit, (iv) Standorten, von denen aus das Programm betreut werden soll, (v) Erreichbarkeit im Notfall, (vi) Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter insgesamt, davon (a) Anzahl Mitarbeiter in der Forschung und Produktentwicklung, (b) Anzahl Mitarbeiter in der Beratung und Unterstützung von Kunden vor Ort, (c) Anzahl der Mitarbeiter in der Softwarewartung/-service (Incident/Problem Management). Hierzu ist das Formular VII "Eigenerklärung zum Unternehmen" sowie ein eigens zu erstellendes Organigramm zu verwenden. Soweit erforderlich, sind die darin genannten Erklärungen in separaten Nachweisen zu erstellen. Mindestanforderung: Die Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter insgesamt muss mindestens 90 Mitarbeitende betragen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: 10. Eigenerklärung zur Benennung eines Projektleiters als Hauptansprechpartner für den Auftraggeber unter Angabe zur (i) Ausbildung, (ii) Berufserfahrung im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme oder Key Account Management für Daten-Analysesysteme in Jahren, (iii) Qualifikation im Bereich Projektmanagement, (iv) Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (v) Beherrschung der Grundlagekenntnisse der SCRUM-Methodik oder einer vergleichbaren agilen Projekt-Management Methodik. Hierzu ist das Formular VIII "Eigenerklärung zum Projektleiter" zu verwenden, welches der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist. Mindestanforderungen: Der genannte Projektleiter muss mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme oder Key Account Management für Daten-Analysesysteme verfügen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Referenzen zu bestimmten Lieferungen" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: 11. Es müssen Eigenerklärungen über mindestens zwei unterschiedliche Unternehmensreferenzen eingereicht werden. Jede Referenz muss dabei die folgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllen: a) Lieferung eines Daten-Analysesystems, welches mindestens drei Datenquellen einbindet, b) die Quelldaten des gelieferten Daten-Analysesystems umfassen mindestens 5 Terabyte, c) das gelieferte Daten-Analysesystem muss seit mindestens zwei Jahren produktiv genutzt werden, d) der Zeitraum der zwei Jahre Produktivnutzung (Mindestanforderung Ziff. (c)) muss innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung erfolgt sein. Zusätzlich ist anzugeben, ob folgende Anforderung von der jeweiligen Referenz erfüllt sind: e) Das gelieferte Daten-Analysesystem enthält zusätzlich Datenintegrations-, Auswertungs- oder Analysefunktionalitäten, die KI-unterstützt oder KI-basiert sind. Dabei ist jeweils eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. In der Referenz sind folgende Informationen vollständig und eindeutig darzustellen: Name des Auftraggebers (ggf. anonymisiert), Projektbezeichnung, Ausführungszeitraum Beginn und Ende (Angabe jeweils Monat/Jahr). Mit der Einreichung der Referenz wird gebeten, eine Kontaktaufnahmemöglichkeit bei dem Referenzkunden abzufragen. Hierzu ist das Formular IX "Unternehmens-Referenzen" zu verwenden. Mindestanforderungen: Die genannten Anforderungen der Ziff. (a) bis (d) sind kumulativ zwingend von mindestens zwei unterschiedlichen Referenzen einzuhalten. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss. Die genannte Anforderung der Ziff. (e) ist lediglich im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 30,00
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung (6000 Zeichen) 12. Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular X zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV. Zudem sind die Formulare Verpflichtung VS-NfD gemäß § 7 Abs. 4 iVm Abs. 2 Nr. 2 und 3 VSVgV und Eigenerklärung zum Geheimschutz und zur Sicherheitsüberprüfung für jeden Unterauftragnehmer einzureichen. Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien), dort unter "Durchschnittliche jährliche Belegschaft" bezeichnete Unterlage (Formular VII "Eigenerklärung zum Unternehmen") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation" bezeichnete Unterlage (Formular VIII "Eigenerklärung zum Projektleiter") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (iii) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Referenzen zu bestimmten Lieferungen" bezeichnete Unterlage (Formular IX "Unternehmens-Referenzen") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (iv) die in Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV auch von diesem benannten Dritten, (v) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI, (vi) die Formulare Verpflichtung VS-NfD gemäß § 7 Abs. 4 iVm Abs. 2 Nr. 2 und 3 VSVgV und Eigenerklärung zum Geheimschutz und zur Sicherheitsüberprüfung von diesem benannten Dritten. Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden. Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Durchschnittlicher Jahresumsatz" sowie "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz" bezeichnete Unterlage (Formular VI "Eigenerklärung zu den Umsätzen") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die in Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV auch von diesem benannten Dritten, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XII, (iv) die Formulare Verpflichtung VS-NfD gemäß § 7 Abs. 4 iVm Abs. 2 Nr. 2 und 3 VSVgV und Eigenerklärung zum Geheimschutz und zur Sicherheitsüberprüfung von diesem benannten Dritten. Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Reduzierungskriterien: Sofern unter der "Art der Gewichtung" auf die "Gewichtung (Punkte, genau)" verwiesen wird, wird klargestellt, dass es sich dabei um die Höchstpunktzahl handelt, die ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft in diesem Eignungskriterium erhalten kann. Nach der Eignungsprüfung aller Teilnahmeanträge durch den Auftraggeber werden höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Kriterien: 1. Umsatz des Bewerbers innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, bezogen auf den Gesamtumsatz im Mittel (insgesamt können maximal 10 Punkte erreicht werden). 2. Umsatz des Bewerbers innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, bezogen auf den spezifischen Jahresumsatz im Mittel im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Lieferung von Daten-Analysesystemen) (insgesamt können maximal 15 Punkte erreicht werden). 3. Berufserfahrung des genannten Projektleiters im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme oder Key Account Management für Daten-Analysesysteme (insgesamt können maximal 10 Punkte erreicht werden). 4. Anzahl der im Rahmen des Formulars IX "Unternehmens-Referenzen" eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen der Ziff. (a) bis (d) erfüllen, sowie Inhalt dieser eingereichten Referenzen hinsichtlich der Anforderung der Ziff. (e) (insgesamt können maximal 30 Punkte erreicht werden). Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auf Rang 5 die gleiche Punktzahl erhalten, ist die Anzahl der mit Formular IX "Unternehmens-Referenzen" eingereichten Unternehmensreferenzen maßgeblich, die die in dieser Bekanntmachung festgelegten Mindestanforderungen (a) - d) erfüllen. Sofern die gleiche Anzahl an Referenzen eingereicht wurden, ist die Länge der Berufserfahrung des im Formular VIII "Eigenerklärung zum Projektleiter" benannten Projektleiters im Bereich Projektleitung für Daten-Analysesysteme oder Key Account Management für Daten-Analysesysteme maßgeblich. Besteht sodann weiterhin Punktgleichheit, entscheidet das Los. Weitere Informationen sind der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags zu entnehmen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15/05/2026
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: 1. Auftraggeber, Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie etwaige Unterauftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit von den Bewerbern, Bietern oder Auftragnehmern sowie etwaigen Unterauftragnehmern zu verlangen. Insbesondere behält sich der Auftraggeber vor, Sicherheitsüberprüfungen gemäß den Bestimmungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen und/oder eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (OsiP-Verfahren) von dem zur Auftragsausführung vorgesehenen Personal zu verlangen bzw. durchzuführen. Bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens müssen die Bieter zur Angebotserstellung Einblick in Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) nehmen. Daher ist es erforderlich, dass sie ihrem Teilnahmeantrag das Formular "Verpflichtung VS-NfD gemäß § 7 Abs. 4 iVm Abs. 2 Nr. 2 und 3 VSVgV", das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist, gegengezeichnet einreichen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Vergabeverfahren. Mit diesem erklärt der Bewerber, dass - ihm bewusst ist, dass ihm während des Laufs des Vergabeverfahrens und der etwaigen Vertragsausführung Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) zur Kenntnis gelangen werden; - er das beigefügte Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) zur Kenntnis genommen hat und er sowie seine Mitarbeiter zur Einhaltung verpflichtet. Die strafrechtlichen und vertraglichen Konsequenzen bei Zuwiderhandlung sind bewusst; - er während der Dauer des Vergabeverfahrens und darüber hinaus, insbesondere während der Dauer des Vertrages, aber auch nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrages, den Schutz aller in seinem Besitz kommenden und befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften gewährleistet; - er von Unterauftragnehmern, denen im Zuge des Vergabeverfahrens oder der Vertragsausführung Verschlusssachen durch ihm zur Kenntnis gelangen, eine Erklärung gleichen Inhalts einholen und diese dem Auftraggeber vorlegen wird und erst dann eine Weitergabe von Verschlusssachen erfolgt. 2. Dem Teilnahmeantrag ist von jedem beteiligten Unternehmen (unabhängig von der Bewerberkonstellation) zudem das Formular "Eigenerklärung zum Geheimschutz und zur Sicherheitsüberprüfung", das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist, beizufügen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Vergabeverfahren. In diesem erklärt der Bewerber, dass - er sich in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie befinden oder dass er - im Anforderungsfalle - jedenfalls bereit wäre, sich in die Geheim-/ Sabotageschutzbetreuung des Landesministeriums für Wirtschat, Industrie, Klima und Energie (MWIKE NRW) oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aufnehmen zu lassen und alles dazu beitragen wird, dass das Aufnahmeverfahren erfolgreich und ohne Zeitverzögerung verläuft, - er - im Anforderungsfall - das Einverständnis der im Rahmen des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter zu einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gemäß § 11 SÜG NRW auf Basis der beigefügten Sicherheitserklärung einholen und ausschließlich Personal bei der Auftragsausführung einsetzen wird, das die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) erfolgreich durchlaufen hat; - er das Einverständnis der im Rahmen des Auftrags vor Ort eingesetzten Mitarbeiter einholen wird, dass ihre personenbezogenen Daten für die Erteilung einer Zutrittsberechtigung zum Dienstgebäude des Auftraggebers in den polizeilichen Auskunftssystemen abgefragt und zeitweise gespeichert werden; - er spätestens nach Auftragserteilung einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach den Anforderungen des § 38 Abs. 1 S. 1 BDSG Bundesdatenschutzgesetz bestellen wird; - er das Einverständnis aller von ihm im Dienstgebäude des Auftraggebers eingesetzten Mitarbeiter zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis § 41 Landesdatenschutzgesetz NRW einholen wird; - er nur Personal einsetzen wird, das die beigefügte Erklärung "Verpflichtung der Auftragnehmerseite nach dem Verpflichtungsgesetz" im Falle des Zuschlags ausfüllt und unterzeichnet; - er von jeglichen Unterauftragnehmer eine Erklärung gleichen Inhalts wie vorstehend einholen und vor der Vergabe eines Unterauftrags dem Auftraggeber vorlegen wird. - er für die Einhaltung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der VS-NfD eine verantwortliche Person benennen wird; diese Person wird insbesondere für folgende Maßnahmen verantwortlich sein: Nachweisliche Bekanntgabe des VS-NfD-Merkblatts an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens; Besondere Maßnahmen bei der Nutzung von Informationstechnik, z.B. Einsatz von Kryptier-Software, Firewall, Applikations-Gateway und Anti-Viren-Software; Einholung der Genehmigung des Auftraggebers zur Weitergabe von VS-NfD, z.B. bei Unteraufträgen, Kontrolle der Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von VS-NfD im Unternehmen.
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Klarstellung: Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen." ist Folgendes gemeint: Erklärungen und sonstige Unterlagen, die als Nachweis im Teilnahmewettbewerb oder mit dem Angebot einzureichen sind und auf Anforderung der Auftraggeber nicht bis zum Ablauf der maßgeblichen Frist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Werden die Nachweise und sonstigen Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, ist der Bewerber oder Bieter auszuschließen (vgl. § 22 Abs. 6 VSVgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Abschnitte "Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens" und "Zusätzliche Informationen".
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Vergabe von Unteraufträgen:
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem AG zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber grundsätzlich die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Der Auftraggeber behält sich hier vor, den anderen Bietern den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, nicht mitzuteilen. Nach § 134 Abs. 3 S. 2 GWB können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung nicht mitzuteilen, sofern die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen zuwiderläuft. Ein solcher Fall liegt hier vor, da die gegenständliche Beschaffung den Bereich hoheitlicher Polizeibefugnisse betrifft und damit Sicherheitsinteressen dient.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Registrierungsnummer: DE119355962
Postanschrift: Schifferstraße 10
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Telefon: +49 201 9220 24014
Fax: +49 201 9220 110
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 411 1604
Fax: +49 251 411 2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 02c63f76-9368-4ddd-af78-6cbd56bc86bb - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 18
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/03/2026 16:45:30 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 224250-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 64/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/04/2026