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Zülpich

Deutschland – Gebäudereinigung – Gebäude- und Glasreinigung in den städt. Liegenschaften

224573-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Gebäudereinigung – Gebäude- und Glasreinigung in den städt. Liegenschaften
OJ S 64/2026 01/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sankt Augustin
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Gebäude- und Glasreinigung in den städt. Liegenschaften
Beschreibung: Gebäude- und Glasreinigung in fünf Losen für die Liegenschaften der Stadt Sankt Augustin für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2029, mit der Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr
Kennung des Verfahrens: 19825d7d-c3e5-4c21-beee-466ddeb1784f
Interne Kennung: 2026-9-20-Ma-01
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen, 90919200 Büroreinigung, 90911300 Fensterreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sankt Augustin
Postleitzahl: 53757
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabeportal https://www.vergabe.rib.de zum Download bereitgestellt. Angebote können nur noch elektronisch in Textform abgegeben werden. Die Kommunikation im Vergabeverfahren (insbesondere Bieterfragen, Antworten, Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachforderungen, Aufklärungen sowie Informationsschreiben, Bieterinformation gemäß § 134 GWB ) erfolgt ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform des Auftraggebers https://www.vergabe.rib.de. Sämtliche rechtserhebliche Mitteilungen werden in das dortige Bieterpostfach eingestellt. Mit Einstellung der Mitteilung in das individuelle Bieterpostfach gilt diese als zugegangen; etwaige Fristen beginnen mit diesem Zeitpunkt zu laufen. Die Bieter sind verpflichtet, ihr Bieterpostfach regelmäßig – mindestens einmal werktäglich – zu prüfen. Etwaige zusätzlich versandte E Mail-Benachrichtigungen dienen lediglich der Information und sind nicht maßgeblich für den Zugang oder den Fristbeginn. Bieteranfragen: Bieteranfragen werden nur über das Vergabeportal (https://www.vergabe.rib.de) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Her-unterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen. Auskünfte werden nicht telefonisch erteilt; eine dennoch telefonisch erteilte Auskunft wäre im Übrigen unverbindlich. Allgemeiner Hinweis: Sofern in diesem Text lediglich die männliche Form einer Person verwendet wird (z.B. Projektleiter bzw. Projektmitarbeiter), bezieht sich diese Form auf die dargestellte Funktion der Person. Diese Form wird lediglich aus Gründen einer möglichst komprimierten Darstellung der Anforderungen an die Leistung verwendet und versteht sich immer mit dem Zusatz „(m/w/d)“. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben: a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Mehrfachangebote von Einzelbietern und/oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen. Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Für die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung wird die Verwendung des entsprechenden Formblattes empfohlen. Dieses ist auf dem Vergabeportal eingestellt. Den Bietern wird die Möglichkeit gegeben, die Objekte individuell nach Terminabsprache mit der Fachabteilung zu besichtigen (Einzelheiten siehe Liste der Objekte). Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß der nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den jeweils kalkulierten Räumen geprüft. Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 und in der Glas- und Rahmenreinigung mindestens auf der Lohngruppe 6 des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk (in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe) zuzüglich der dann aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und Gewinn. Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe sowie die Plausibilität des Umfangs und der Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den Vergabeunterlagen (vgl. u.a. Werkvertrag, Merkblatt zur Qualitätssicherung). Die zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden für das jeweilige Reinigungsobjekt werden mit dem vom Bieter hierzu kalkulierten Wert im Stundenverrechnungssatz verprobt. Die Kalkulation der jeweils zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden muss sich unmittelbar und zweifelsfrei aus der Kalkulation des einzelnen Reinigungsobjekts nachvollziehen lassen. Angebote, die eine von diesen Regelungen abweichende Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes enthalten, sind schlüssig zu begründen. Bei Unklarheiten werden im Rahmen der Prüfung des Angebotes ggf. weitere Unterlagen angefordert, sofern sich aus den Angebotsunterlagen für die Plausibilitätsprüfung nicht bereits zwingende Beurteilungen ergeben. Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal zwei Lose je Bieter in den Losen 1 bis 4 limitiert. Zusätzlich kann der Zuschlag auf das Los 5 vergeben werden. Die Auftragserteilung erfolgt derart, dass sich für den Auftraggeber in Summe der Lose 1 bis 4 und 5 der wirtschaftlichste Gesamtauftragswert ergibt. Sollten weniger Angebote in die Wertung kommen, als aufgrund der Zuschlagslimitierung erforderlich wären, findet die Zuschlagslimitierung keine Anwendung. Ggf. gewährte Preisnachlässe ohne Bedingung sind zu begründen. Erfolgt keine Begründung des Nachlasses, bleibt dieser bei der Angebotswertung unberücksichtigt. Preisnachlässe mit Bedingung (z. B. Skonti) bleiben bei der Wertung der Angebote ohne Betrachtung, werden jedoch Vertragsbestandteil.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 36 Objekten
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 36 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 5.003.870 m² und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 45.830 m².
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919200 Büroreinigung, 90919300 Reinigung von Schulen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um 1 Jahr
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sankt Augustin
Postleitzahl: 53757
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Erbringung der Dienstleistung ist dem Berufsstand des Gebäudereiniger-Handwerks gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerbern, die gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind, vorbehalten. Eintragungen im Wettbewerbsregister oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Bieterkreis beschränkt. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung und die gewerbliche Voraussetzung für die Ausführung der angebotenen Leistungen ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) sowie die Formularvordrucke 235 und 236 , 234 VHB liegen den Vergabeunterlagen bei. Nachzuweisen ist ein Eintrag im Handelsregister oder in der Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen oder bei der Industrie- und Handelskammer oder ein Nachweis über die Nichtverpflichtung zur Eintragung in eines der genannten Register. Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung eine Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittel der Eignungsprüfung, bestimmter Umsatz keine Mindestbedingung)

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: a) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft über die Betriebsgröße/Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, b) Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart, Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung), c) Übersicht der für die Auftragsausführung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung, d) Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung des Personaleinsatzes, e) Benennung der technischen Leitung unter Angabe der beruflichen Qualifikationen und der Berufserfahrung

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart, Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Die einzureichenden Unterlagen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung akzeptiert. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit/Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (§ 43 Abs. 2 VgV). Die Nichtbeachtung der oben aufgeführten Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftragnehmer hat in Ausführung seiner Leistungen stets für ausreichende Sicherheits- vorkehrungen zu sorgen. Er haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden aller Art, die in Erfüllung, Nicht- oder Schlechterfüllung oder bei Gelegenheit der vertraglichen Verbind-lichkeiten entstehen. Er ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von - mindestens 500.000 € für Sachschäden, - 1.000.000 € für Personenschäden, - 50.000 € für Abwasserschäden und - 50.000 € für Obhuts- und Bearbeitungsschäden - 25.000 € für Schlüsselrisiko abzuschließen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Die Haftung wird in jedem Fall als unbegrenzt und insoweit unabhängig von den nachgewiesenen Deckungssummen, vereinbart. Die Versicherung ist dem Auftraggeber erstmals mit Deckungszusage des Versicherers innerhalb von vier Wochen nach Vertragsunterzeichnung sowie danach auf gesondertes Verlangen nachzuweisen. (2) Bei Reinigungsarbeiten beschädigte Bausubstanz und/oder Gegenstände sind vom Auftragnehmer zu ersetzen. Er haftet insbesondere auch bei Verlust von ihm, oder seinem Personal anvertrauten Schlüsseln und Einlasskarten. Der vollständige Austausch von zentralen Schließanlagen auf Grund von Schlüsselverlust durch den Auftragnehmer oder dessen Personal liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. (3) Der Auftraggeber haftet nicht für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Maschinen, Geräten oder Materialien des Auftragnehmers und der mitgebrachten Sachen der Arbeitskräfte des Auftragnehmers. (4) Der Auftraggeber ist berechtigt, Schadenersatzforderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers durch einfache Erklärung aufzurechnen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auch von etwaigen Ansprüchen Dritter, die bei oder durch Ausführung der Arbeiten Schäden erleiden, freizuhalten.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweispflichten (1) Vor Aufnahme der Reinigungstätigkeiten, zu Beginn eines jeden Kalenderjahres – spätestens bis zum 31. Januar - bzw. nach Ablauf der jeweiligen Fristen und auf besondere Aufforderung hat der Auftragnehmer auf seine Kosten folgende Bescheinigungen / Erklärungen dem Auftraggeber vorzulegen: . einen Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, . Erklärungen des Personals über die Verschwiegenheitsverpflichtung . das Gefahrstoffkataster und dessen Änderungen . Erklärungen des Personals über die jährliche Unterweisung im Umgang mit Schadstoffen nach den Bestimmungen der Schadstoffverordnung . Nachweis der Prüfung aller eingesetzten Elektrogeräte (DGUV V3) (2) Ferner ist der Auftraggeber berechtigt, Einsicht in die arbeitsvertraglichen Regelungen des Auftragnehmers mit seinen Arbeitnehmern und deren Entlohnung zu nehmen. Die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu führenden Arbeitszeitaufzeichnungen sind in Kopie im Reinigungsobjekt für den Auftraggeber über mindestens ein Jahr jederzeit einsehbar zu hinterlegen. (3) Falsche Angaben berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses; unabhängig hiervon wird der Auftraggeber prüfen, ob Strafanzeige erhoben wird und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Personaleinsatz (1) Für die Reinigungsarbeiten darf der Auftragnehmer nur fachkundige, zuverlässige und gesunde Reinigungskräfte einsetzen. Dem Auftraggeber ist der Personaleinsatz gemäß dem Merkblatt Qualitätssicherung (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) mitzuteilen. Es ist mit dem Personaleinsatz sicherzustellen, dass die eingesetzten Mitarbeiter den ihnen übertragenen Aufgaben physisch gewachsen sind. Etwaig notwendige Gesundheitsuntersuchungen und Schutzimpfungen, insbe-sondere für den Einsatz von Reinigungskräften in hygienisch sensiblen Bereichen (Küchen etc.), sind unaufgefordert einmal jährlich durch den Auftragnehmer zu dessen Lasten nachzuweisen. Aufgrund von gesetzlichen Änderungen bzw. im Zusammenhang mit der Pandemie geforderte Impfungen bzw. Nachweise sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu dokumentieren und nachzuweisen. (2) Werden durch den Auftraggeber im Rahmen von Hygieneprüfungen Verstöße gegen Hygienevorschriften festgestellt, so hat der Auftragnehmer diese unverzüglich zu beseitigen. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm eingesetzten Reinigungskräfte mindestens nach den geltenden tariflichen Bestimmungen zu entlohnen. (4) Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beschäftigt werden; der Auftraggeber kann entsprechende Nachweise verlangen. Die Bestimmungen von Schutzgesetzen, insbesondere die des Jugendarbeitsschutzgesetzes, sind einzuhalten. (5) Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu prüfen und ggf. die Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse auf Kosten des Auftragnehmers zu verlangen. (6) Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen die Reinigung nicht beeinträchtigt wird. (7) Der Auftragnehmer hat das mit der Reinigung beauftragte Personal auf seine Kosten mit einem Ausweis (Angabe des Namens und des Stammreviers der Reinigungskraft) und einheitlicher Arbeitskleidung mit Firmenbezeichnung auszustatten. Der Ausweis gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis bzw. Reisepass und ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzuzeigen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine Arbeitnehmer während der Arbeitszeit den Personalausweis/Reisepass, etwaige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen und den Sozialversicherungsausweis entsprechend den gültigen Bestimmungen mit Lichtbild bei sich führen. (8) Personen, die vom Auftragnehmer nicht mit der Reinigung beauftragt sind, dürfen nicht mit in das Gebäude genommen werden. Dies gilt insbesondere auch für Kinder. Darüber hinaus ist dem Reinigungspersonal die nicht aus Gründen der Reinigung notwendige Nutzung der Einrichtungen und Geräte der Liegenschaft strikt untersagt. Gebäudeverantwortliche und deren Familien-angehörige dürfen vom Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers als Reinigungskräfte in den Gebäuden eingesetzt werden, deren Betreuung sie wahrnehmen. (9) Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat der Auftragnehmer für die Aufsicht eine geeignete Person (Vorarbeiterin, Objektleitung o.ä.) einzusetzen, die mit dem Auftraggeber und dem Gebäudeverantwortlichen eng zusammenzuarbeiten hat. Die angegebenen Zeiten für die freigestellte Aufsicht und Kontrolle sind einzuhalten und im Objektbuch nachzuweisen. Aufgrund der Abstimmungen mit dem Auftraggeber und dem Gebäudeverantwortlichen muss die Aufsichtsperson über gute Deutschkenntnisse verfügen. Die Aufsichtsperson hat den Wünschen und Anweisungen des Auftraggebers bzw. dessen Beauftragten, die sich auf die vertragsgemäße Reinigung beziehen, Folge zu leisten. Die Aufsichtsperson ist insbesondere befugt, für den Auftragnehmer Weisungen entgegenzunehmen und gegenüber dem Reinigungspersonal als Vertreterin des Auftragnehmers weisungsbefugt zu sein. Die Aufsichtsperson ist vor Beginn ihrer Tätigkeit dem Auftraggeber vorzustellen. (10) Es ist sicherzustellen, dass alle eingesetzten Reinigungskräfte über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen, um Hinweise und Warnungen zur Reinigung und den technischen Einrichtungen in der Liegenschaft unzweifelhaft zu verstehen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß der nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den jeweils kalkulierten Räumen geprüft. Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 und in der Glas- und Rahmenreinigung mindestens auf der Lohngruppe 6 des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk (in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe) zuzüglich der dann aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und Gewinn. Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe sowie die Plausibilität des Umfangs und der Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den Vergabeunterlagen (vgl. u.a. Werkvertrag, Merkblatt zur Qualitätssicherung). Die zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden für das jeweilige Reinigungsobjekt werden mit dem vom Bieter hierzu kalkulierten Wert im Stundenverrechnungssatz verprobt. Die Kalkulation der jeweils zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden muss sich unmittelbar und zweifelsfrei aus der Kalkulation des einzelnen Reinigungsobjekts nachvollziehen lassen. Angebote, die eine von diesen Regelungen abweichende Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes enthalten, sind schlüssig zu begründen. Bei Unklarheiten werden im Rahmen der Prüfung des Angebotes ggf. weitere Unterlagen angefordert, sofern sich aus den Angebotsunterlagen für die Plausibilitätsprüfung nicht bereits zwingende Beurteilungen ergeben. Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal zwei Lose je Bieter in den Losen 1 bis 4 limitiert. Zusätzlich kann der Zuschlag auf das Los 5 vergeben werden. Die Auftragserteilung erfolgt derart, dass sich für den Auftraggeber in Summe der Lose 1 bis 4 und 5 der wirtschaftlichste Gesamtauftragswert ergibt. Sollten weniger Angebote in die Wertung kommen, als aufgrund der Zuschlagslimitierung erforderlich wären, findet die Zuschlagslimitierung keine Anwendung. Ggf. gewährte Preisnachlässe ohne Bedingung sind zu begründen. Erfolgt keine Begründung des Nachlasses, bleibt dieser bei der Angebotswertung unberücksichtigt. Preisnachlässe mit Bedingung (z. B. Skonti) bleiben bei der Wertung der Angebote ohne Betrachtung, werden jedoch Vertragsbestandteil.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 8 Objekten
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 8 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 516.080 m² und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 3.230. m².
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen, 90919200 Büroreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um 1 Jahr
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sankt Augustin
Postleitzahl: 53757
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Erbringung der Dienstleistung ist dem Berufsstand des Gebäudereiniger-Handwerks gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerbern, die gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind, vorbehalten. Eintragungen im Wettbewerbsregister oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Bieterkreis beschränkt. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung und die gewerbliche Voraussetzung für die Ausführung der angebotenen Leistungen ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) sowie die Formularvordrucke 235 und 236 , 234 VHB liegen den Vergabeunterlagen bei. Nachzuweisen ist ein Eintrag im Handelsregister oder in der Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen oder bei der Industrie- und Handelskammer oder ein Nachweis über die Nichtverpflichtung zur Eintragung in eines der genannten Register. Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung eine Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittel der Eignungsprüfung, bestimmter Umsatz keine Mindestbedingung)

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: a) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft über die Betriebsgröße/Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, b) Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart, Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung), c) Übersicht der für die Auftragsausführung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung, d) Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung des Personaleinsatzes, e) Benennung der technischen Leitung unter Angabe der beruflichen Qualifikationen und der Berufserfahrung

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart, Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Die einzureichenden Unterlagen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung akzeptiert. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit/Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (§ 43 Abs. 2 VgV). Die Nichtbeachtung der oben aufgeführten Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftragnehmer hat in Ausführung seiner Leistungen stets für ausreichende Sicherheits- vorkehrungen zu sorgen. Er haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden aller Art, die in Erfüllung, Nicht- oder Schlechterfüllung oder bei Gelegenheit der vertraglichen Verbind-lichkeiten entstehen. Er ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von - mindestens 500.000 € für Sachschäden, - 1.000.000 € für Personenschäden, - 50.000 € für Abwasserschäden und - 50.000 € für Obhuts- und Bearbeitungsschäden - 25.000 € für Schlüsselrisiko abzuschließen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Die Haftung wird in jedem Fall als unbegrenzt und insoweit unabhängig von den nachgewiesenen Deckungssummen, vereinbart. Die Versicherung ist dem Auftraggeber erstmals mit Deckungszusage des Versicherers innerhalb von vier Wochen nach Vertragsunterzeichnung sowie danach auf gesondertes Verlangen nachzuweisen. (2) Bei Reinigungsarbeiten beschädigte Bausubstanz und/oder Gegenstände sind vom Auftragnehmer zu ersetzen. Er haftet insbesondere auch bei Verlust von ihm, oder seinem Personal anvertrauten Schlüsseln und Einlasskarten. Der vollständige Austausch von zentralen Schließanlagen auf Grund von Schlüsselverlust durch den Auftragnehmer oder dessen Personal liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. (3) Der Auftraggeber haftet nicht für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Maschinen, Geräten oder Materialien des Auftragnehmers und der mitgebrachten Sachen der Arbeitskräfte des Auftragnehmers. (4) Der Auftraggeber ist berechtigt, Schadenersatzforderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers durch einfache Erklärung aufzurechnen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auch von etwaigen Ansprüchen Dritter, die bei oder durch Ausführung der Arbeiten Schäden erleiden, freizuhalten.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweispflichten (1) Vor Aufnahme der Reinigungstätigkeiten, zu Beginn eines jeden Kalenderjahres – spätestens bis zum 31. Januar - bzw. nach Ablauf der jeweiligen Fristen und auf besondere Aufforderung hat der Auftragnehmer auf seine Kosten folgende Bescheinigungen / Erklärungen dem Auftraggeber vorzulegen: . einen Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, . Erklärungen des Personals über die Verschwiegenheitsverpflichtung . das Gefahrstoffkataster und dessen Änderungen . Erklärungen des Personals über die jährliche Unterweisung im Umgang mit Schadstoffen nach den Bestimmungen der Schadstoffverordnung . Nachweis der Prüfung aller eingesetzten Elektrogeräte (DGUV V3) (2) Ferner ist der Auftraggeber berechtigt, Einsicht in die arbeitsvertraglichen Regelungen des Auftragnehmers mit seinen Arbeitnehmern und deren Entlohnung zu nehmen. Die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu führenden Arbeitszeitaufzeichnungen sind in Kopie im Reinigungsobjekt für den Auftraggeber über mindestens ein Jahr jederzeit einsehbar zu hinterlegen. (3) Falsche Angaben berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses; unabhängig hiervon wird der Auftraggeber prüfen, ob Strafanzeige erhoben wird und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Personaleinsatz (1) Für die Reinigungsarbeiten darf der Auftragnehmer nur fachkundige, zuverlässige und gesunde Reinigungskräfte einsetzen. Dem Auftraggeber ist der Personaleinsatz gemäß dem Merkblatt Qualitätssicherung (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) mitzuteilen. Es ist mit dem Personaleinsatz sicherzustellen, dass die eingesetzten Mitarbeiter den ihnen übertragenen Aufgaben physisch gewachsen sind. Etwaig notwendige Gesundheitsuntersuchungen und Schutzimpfungen, insbe-sondere für den Einsatz von Reinigungskräften in hygienisch sensiblen Bereichen (Küchen etc.), sind unaufgefordert einmal jährlich durch den Auftragnehmer zu dessen Lasten nachzuweisen. Aufgrund von gesetzlichen Änderungen bzw. im Zusammenhang mit der Pandemie geforderte Impfungen bzw. Nachweise sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu dokumentieren und nachzuweisen. (2) Werden durch den Auftraggeber im Rahmen von Hygieneprüfungen Verstöße gegen Hygienevorschriften festgestellt, so hat der Auftragnehmer diese unverzüglich zu beseitigen. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm eingesetzten Reinigungskräfte mindestens nach den geltenden tariflichen Bestimmungen zu entlohnen. (4) Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beschäftigt werden; der Auftraggeber kann entsprechende Nachweise verlangen. Die Bestimmungen von Schutzgesetzen, insbesondere die des Jugendarbeitsschutzgesetzes, sind einzuhalten. (5) Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu prüfen und ggf. die Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse auf Kosten des Auftragnehmers zu verlangen. (6) Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen die Reinigung nicht beeinträchtigt wird. (7) Der Auftragnehmer hat das mit der Reinigung beauftragte Personal auf seine Kosten mit einem Ausweis (Angabe des Namens und des Stammreviers der Reinigungskraft) und einheitlicher Arbeitskleidung mit Firmenbezeichnung auszustatten. Der Ausweis gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis bzw. Reisepass und ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzuzeigen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine Arbeitnehmer während der Arbeitszeit den Personalausweis/Reisepass, etwaige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen und den Sozialversicherungsausweis entsprechend den gültigen Bestimmungen mit Lichtbild bei sich führen. (8) Personen, die vom Auftragnehmer nicht mit der Reinigung beauftragt sind, dürfen nicht mit in das Gebäude genommen werden. Dies gilt insbesondere auch für Kinder. Darüber hinaus ist dem Reinigungspersonal die nicht aus Gründen der Reinigung notwendige Nutzung der Einrichtungen und Geräte der Liegenschaft strikt untersagt. Gebäudeverantwortliche und deren Familien-angehörige dürfen vom Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers als Reinigungskräfte in den Gebäuden eingesetzt werden, deren Betreuung sie wahrnehmen. (9) Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat der Auftragnehmer für die Aufsicht eine geeignete Person (Vorarbeiterin, Objektleitung o.ä.) einzusetzen, die mit dem Auftraggeber und dem Gebäudeverantwortlichen eng zusammenzuarbeiten hat. Die angegebenen Zeiten für die freigestellte Aufsicht und Kontrolle sind einzuhalten und im Objektbuch nachzuweisen. Aufgrund der Abstimmungen mit dem Auftraggeber und dem Gebäudeverantwortlichen muss die Aufsichtsperson über gute Deutschkenntnisse verfügen. Die Aufsichtsperson hat den Wünschen und Anweisungen des Auftraggebers bzw. dessen Beauftragten, die sich auf die vertragsgemäße Reinigung beziehen, Folge zu leisten. Die Aufsichtsperson ist insbesondere befugt, für den Auftragnehmer Weisungen entgegenzunehmen und gegenüber dem Reinigungspersonal als Vertreterin des Auftragnehmers weisungsbefugt zu sein. Die Aufsichtsperson ist vor Beginn ihrer Tätigkeit dem Auftraggeber vorzustellen. (10) Es ist sicherzustellen, dass alle eingesetzten Reinigungskräfte über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen, um Hinweise und Warnungen zur Reinigung und den technischen Einrichtungen in der Liegenschaft unzweifelhaft zu verstehen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß der nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den jeweils kalkulierten Räumen geprüft. Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 und in der Glas- und Rahmenreinigung mindestens auf der Lohngruppe 6 des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk (in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe) zuzüglich der dann aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und Gewinn. Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe sowie die Plausibilität des Umfangs und der Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den Vergabeunterlagen (vgl. u.a. Werkvertrag, Merkblatt zur Qualitätssicherung). Die zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden für das jeweilige Reinigungsobjekt werden mit dem vom Bieter hierzu kalkulierten Wert im Stundenverrechnungssatz verprobt. Die Kalkulation der jeweils zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden muss sich unmittelbar und zweifelsfrei aus der Kalkulation des einzelnen Reinigungsobjekts nachvollziehen lassen. Angebote, die eine von diesen Regelungen abweichende Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes enthalten, sind schlüssig zu begründen. Bei Unklarheiten werden im Rahmen der Prüfung des Angebotes ggf. weitere Unterlagen angefordert, sofern sich aus den Angebotsunterlagen für die Plausibilitätsprüfung nicht bereits zwingende Beurteilungen ergeben. Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal zwei Lose je Bieter in den Losen 1 bis 4 limitiert. Zusätzlich kann der Zuschlag auf das Los 5 vergeben werden. Die Auftragserteilung erfolgt derart, dass sich für den Auftraggeber in Summe der Lose 1 bis 4 und 5 der wirtschaftlichste Gesamtauftragswert ergibt. Sollten weniger Angebote in die Wertung kommen, als aufgrund der Zuschlagslimitierung erforderlich wären, findet die Zuschlagslimitierung keine Anwendung. Ggf. gewährte Preisnachlässe ohne Bedingung sind zu begründen. Erfolgt keine Begründung des Nachlasses, bleibt dieser bei der Angebotswertung unberücksichtigt. Preisnachlässe mit Bedingung (z. B. Skonti) bleiben bei der Wertung der Angebote ohne Betrachtung, werden jedoch Vertragsbestandteil.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 19 Objekten
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 19 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 4.628.530 m² und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 35.750 m².
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen, 90919200 Büroreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um 1 Jahr
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sankt Augustin
Postleitzahl: 53757
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Erbringung der Dienstleistung ist dem Berufsstand des Gebäudereiniger-Handwerks gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerbern, die gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind, vorbehalten. Eintragungen im Wettbewerbsregister oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Bieterkreis beschränkt. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung und die gewerbliche Voraussetzung für die Ausführung der angebotenen Leistungen ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) sowie die Formularvordrucke 235 und 236 , 234 VHB liegen den Vergabeunterlagen bei. Nachzuweisen ist ein Eintrag im Handelsregister oder in der Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen oder bei der Industrie- und Handelskammer oder ein Nachweis über die Nichtverpflichtung zur Eintragung in eines der genannten Register. Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung eine Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittel der Eignungsprüfung, bestimmter Umsatz keine Mindestbedingung)

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: a) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft über die Betriebsgröße/Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, b) Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart, Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung), c) Übersicht der für die Auftragsausführung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung, d) Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung des Personaleinsatzes, e) Benennung der technischen Leitung unter Angabe der beruflichen Qualifikationen und der Berufserfahrung

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart, Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Die einzureichenden Unterlagen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung akzeptiert. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit/Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (§ 43 Abs. 2 VgV). Die Nichtbeachtung der oben aufgeführten Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftragnehmer hat in Ausführung seiner Leistungen stets für ausreichende Sicherheits- vorkehrungen zu sorgen. Er haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden aller Art, die in Erfüllung, Nicht- oder Schlechterfüllung oder bei Gelegenheit der vertraglichen Verbind-lichkeiten entstehen. Er ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von - mindestens 500.000 € für Sachschäden, - 1.000.000 € für Personenschäden, - 50.000 € für Abwasserschäden und - 50.000 € für Obhuts- und Bearbeitungsschäden - 25.000 € für Schlüsselrisiko abzuschließen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Die Haftung wird in jedem Fall als unbegrenzt und insoweit unabhängig von den nachgewiesenen Deckungssummen, vereinbart. Die Versicherung ist dem Auftraggeber erstmals mit Deckungszusage des Versicherers innerhalb von vier Wochen nach Vertragsunterzeichnung sowie danach auf gesondertes Verlangen nachzuweisen. (2) Bei Reinigungsarbeiten beschädigte Bausubstanz und/oder Gegenstände sind vom Auftragnehmer zu ersetzen. Er haftet insbesondere auch bei Verlust von ihm, oder seinem Personal anvertrauten Schlüsseln und Einlasskarten. Der vollständige Austausch von zentralen Schließanlagen auf Grund von Schlüsselverlust durch den Auftragnehmer oder dessen Personal liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. (3) Der Auftraggeber haftet nicht für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Maschinen, Geräten oder Materialien des Auftragnehmers und der mitgebrachten Sachen der Arbeitskräfte des Auftragnehmers. (4) Der Auftraggeber ist berechtigt, Schadenersatzforderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers durch einfache Erklärung aufzurechnen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auch von etwaigen Ansprüchen Dritter, die bei oder durch Ausführung der Arbeiten Schäden erleiden, freizuhalten.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweispflichten (1) Vor Aufnahme der Reinigungstätigkeiten, zu Beginn eines jeden Kalenderjahres – spätestens bis zum 31. Januar - bzw. nach Ablauf der jeweiligen Fristen und auf besondere Aufforderung hat der Auftragnehmer auf seine Kosten folgende Bescheinigungen / Erklärungen dem Auftraggeber vorzulegen: . einen Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, . Erklärungen des Personals über die Verschwiegenheitsverpflichtung . das Gefahrstoffkataster und dessen Änderungen . Erklärungen des Personals über die jährliche Unterweisung im Umgang mit Schadstoffen nach den Bestimmungen der Schadstoffverordnung . Nachweis der Prüfung aller eingesetzten Elektrogeräte (DGUV V3) (2) Ferner ist der Auftraggeber berechtigt, Einsicht in die arbeitsvertraglichen Regelungen des Auftragnehmers mit seinen Arbeitnehmern und deren Entlohnung zu nehmen. Die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu führenden Arbeitszeitaufzeichnungen sind in Kopie im Reinigungsobjekt für den Auftraggeber über mindestens ein Jahr jederzeit einsehbar zu hinterlegen. (3) Falsche Angaben berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses; unabhängig hiervon wird der Auftraggeber prüfen, ob Strafanzeige erhoben wird und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Personaleinsatz (1) Für die Reinigungsarbeiten darf der Auftragnehmer nur fachkundige, zuverlässige und gesunde Reinigungskräfte einsetzen. Dem Auftraggeber ist der Personaleinsatz gemäß dem Merkblatt Qualitätssicherung (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) mitzuteilen. Es ist mit dem Personaleinsatz sicherzustellen, dass die eingesetzten Mitarbeiter den ihnen übertragenen Aufgaben physisch gewachsen sind. Etwaig notwendige Gesundheitsuntersuchungen und Schutzimpfungen, insbe-sondere für den Einsatz von Reinigungskräften in hygienisch sensiblen Bereichen (Küchen etc.), sind unaufgefordert einmal jährlich durch den Auftragnehmer zu dessen Lasten nachzuweisen. Aufgrund von gesetzlichen Änderungen bzw. im Zusammenhang mit der Pandemie geforderte Impfungen bzw. Nachweise sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu dokumentieren und nachzuweisen. (2) Werden durch den Auftraggeber im Rahmen von Hygieneprüfungen Verstöße gegen Hygienevorschriften festgestellt, so hat der Auftragnehmer diese unverzüglich zu beseitigen. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm eingesetzten Reinigungskräfte mindestens nach den geltenden tariflichen Bestimmungen zu entlohnen. (4) Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beschäftigt werden; der Auftraggeber kann entsprechende Nachweise verlangen. Die Bestimmungen von Schutzgesetzen, insbesondere die des Jugendarbeitsschutzgesetzes, sind einzuhalten. (5) Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu prüfen und ggf. die Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse auf Kosten des Auftragnehmers zu verlangen. (6) Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen die Reinigung nicht beeinträchtigt wird. (7) Der Auftragnehmer hat das mit der Reinigung beauftragte Personal auf seine Kosten mit einem Ausweis (Angabe des Namens und des Stammreviers der Reinigungskraft) und einheitlicher Arbeitskleidung mit Firmenbezeichnung auszustatten. Der Ausweis gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis bzw. Reisepass und ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzuzeigen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine Arbeitnehmer während der Arbeitszeit den Personalausweis/Reisepass, etwaige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen und den Sozialversicherungsausweis entsprechend den gültigen Bestimmungen mit Lichtbild bei sich führen. (8) Personen, die vom Auftragnehmer nicht mit der Reinigung beauftragt sind, dürfen nicht mit in das Gebäude genommen werden. Dies gilt insbesondere auch für Kinder. Darüber hinaus ist dem Reinigungspersonal die nicht aus Gründen der Reinigung notwendige Nutzung der Einrichtungen und Geräte der Liegenschaft strikt untersagt. Gebäudeverantwortliche und deren Familien-angehörige dürfen vom Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers als Reinigungskräfte in den Gebäuden eingesetzt werden, deren Betreuung sie wahrnehmen. (9) Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat der Auftragnehmer für die Aufsicht eine geeignete Person (Vorarbeiterin, Objektleitung o.ä.) einzusetzen, die mit dem Auftraggeber und dem Gebäudeverantwortlichen eng zusammenzuarbeiten hat. Die angegebenen Zeiten für die freigestellte Aufsicht und Kontrolle sind einzuhalten und im Objektbuch nachzuweisen. Aufgrund der Abstimmungen mit dem Auftraggeber und dem Gebäudeverantwortlichen muss die Aufsichtsperson über gute Deutschkenntnisse verfügen. Die Aufsichtsperson hat den Wünschen und Anweisungen des Auftraggebers bzw. dessen Beauftragten, die sich auf die vertragsgemäße Reinigung beziehen, Folge zu leisten. Die Aufsichtsperson ist insbesondere befugt, für den Auftragnehmer Weisungen entgegenzunehmen und gegenüber dem Reinigungspersonal als Vertreterin des Auftragnehmers weisungsbefugt zu sein. Die Aufsichtsperson ist vor Beginn ihrer Tätigkeit dem Auftraggeber vorzustellen. (10) Es ist sicherzustellen, dass alle eingesetzten Reinigungskräfte über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen, um Hinweise und Warnungen zur Reinigung und den technischen Einrichtungen in der Liegenschaft unzweifelhaft zu verstehen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß der nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den jeweils kalkulierten Räumen geprüft. Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 und in der Glas- und Rahmenreinigung mindestens auf der Lohngruppe 6 des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk (in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe) zuzüglich der dann aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und Gewinn. Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe sowie die Plausibilität des Umfangs und der Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den Vergabeunterlagen (vgl. u.a. Werkvertrag, Merkblatt zur Qualitätssicherung). Die zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden für das jeweilige Reinigungsobjekt werden mit dem vom Bieter hierzu kalkulierten Wert im Stundenverrechnungssatz verprobt. Die Kalkulation der jeweils zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden muss sich unmittelbar und zweifelsfrei aus der Kalkulation des einzelnen Reinigungsobjekts nachvollziehen lassen. Angebote, die eine von diesen Regelungen abweichende Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes enthalten, sind schlüssig zu begründen. Bei Unklarheiten werden im Rahmen der Prüfung des Angebotes ggf. weitere Unterlagen angefordert, sofern sich aus den Angebotsunterlagen für die Plausibilitätsprüfung nicht bereits zwingende Beurteilungen ergeben. Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal zwei Lose je Bieter in den Losen 1 bis 4 limitiert. Zusätzlich kann der Zuschlag auf das Los 5 vergeben werden. Die Auftragserteilung erfolgt derart, dass sich für den Auftraggeber in Summe der Lose 1 bis 4 und 5 der wirtschaftlichste Gesamtauftragswert ergibt. Sollten weniger Angebote in die Wertung kommen, als aufgrund der Zuschlagslimitierung erforderlich wären, findet die Zuschlagslimitierung keine Anwendung. Ggf. gewährte Preisnachlässe ohne Bedingung sind zu begründen. Erfolgt keine Begründung des Nachlasses, bleibt dieser bei der Angebotswertung unberücksichtigt. Preisnachlässe mit Bedingung (z. B. Skonti) bleiben bei der Wertung der Angebote ohne Betrachtung, werden jedoch Vertragsbestandteil.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 15 Objekten
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 15 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 4.091.410 m² und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 36.570 m
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen, 90919200 Büroreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um 1 Jahr
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sankt Augustin
Postleitzahl: 53757
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Erbringung der Dienstleistung ist dem Berufsstand des Gebäudereiniger-Handwerks gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerbern, die gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind, vorbehalten. Eintragungen im Wettbewerbsregister oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Bieterkreis beschränkt. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung und die gewerbliche Voraussetzung für die Ausführung der angebotenen Leistungen ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) sowie die Formularvordrucke 235 und 236 , 234 VHB liegen den Vergabeunterlagen bei. Nachzuweisen ist ein Eintrag im Handelsregister oder in der Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen oder bei der Industrie- und Handelskammer oder ein Nachweis über die Nichtverpflichtung zur Eintragung in eines der genannten Register. Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung eine Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittel der Eignungsprüfung, bestimmter Umsatz keine Mindestbedingung)

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: a) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft über die Betriebsgröße/Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, b) Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart, Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung), c) Übersicht der für die Auftragsausführung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung, d) Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung des Personaleinsatzes, e) Benennung der technischen Leitung unter Angabe der beruflichen Qualifikationen und der Berufserfahrung

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart, Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Die einzureichenden Unterlagen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung akzeptiert. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit/Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (§ 43 Abs. 2 VgV). Die Nichtbeachtung der oben aufgeführten Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftragnehmer hat in Ausführung seiner Leistungen stets für ausreichende Sicherheits- vorkehrungen zu sorgen. Er haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden aller Art, die in Erfüllung, Nicht- oder Schlechterfüllung oder bei Gelegenheit der vertraglichen Verbind-lichkeiten entstehen. Er ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von - mindestens 500.000 € für Sachschäden, - 1.000.000 € für Personenschäden, - 50.000 € für Abwasserschäden und - 50.000 € für Obhuts- und Bearbeitungsschäden - 25.000 € für Schlüsselrisiko abzuschließen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Die Haftung wird in jedem Fall als unbegrenzt und insoweit unabhängig von den nachgewiesenen Deckungssummen, vereinbart. Die Versicherung ist dem Auftraggeber erstmals mit Deckungszusage des Versicherers innerhalb von vier Wochen nach Vertragsunterzeichnung sowie danach auf gesondertes Verlangen nachzuweisen. (2) Bei Reinigungsarbeiten beschädigte Bausubstanz und/oder Gegenstände sind vom Auftragnehmer zu ersetzen. Er haftet insbesondere auch bei Verlust von ihm, oder seinem Personal anvertrauten Schlüsseln und Einlasskarten. Der vollständige Austausch von zentralen Schließanlagen auf Grund von Schlüsselverlust durch den Auftragnehmer oder dessen Personal liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. (3) Der Auftraggeber haftet nicht für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Maschinen, Geräten oder Materialien des Auftragnehmers und der mitgebrachten Sachen der Arbeitskräfte des Auftragnehmers. (4) Der Auftraggeber ist berechtigt, Schadenersatzforderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers durch einfache Erklärung aufzurechnen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auch von etwaigen Ansprüchen Dritter, die bei oder durch Ausführung der Arbeiten Schäden erleiden, freizuhalten.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweispflichten (1) Vor Aufnahme der Reinigungstätigkeiten, zu Beginn eines jeden Kalenderjahres – spätestens bis zum 31. Januar - bzw. nach Ablauf der jeweiligen Fristen und auf besondere Aufforderung hat der Auftragnehmer auf seine Kosten folgende Bescheinigungen / Erklärungen dem Auftraggeber vorzulegen: . einen Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, . Erklärungen des Personals über die Verschwiegenheitsverpflichtung . das Gefahrstoffkataster und dessen Änderungen . Erklärungen des Personals über die jährliche Unterweisung im Umgang mit Schadstoffen nach den Bestimmungen der Schadstoffverordnung . Nachweis der Prüfung aller eingesetzten Elektrogeräte (DGUV V3) (2) Ferner ist der Auftraggeber berechtigt, Einsicht in die arbeitsvertraglichen Regelungen des Auftragnehmers mit seinen Arbeitnehmern und deren Entlohnung zu nehmen. Die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu führenden Arbeitszeitaufzeichnungen sind in Kopie im Reinigungsobjekt für den Auftraggeber über mindestens ein Jahr jederzeit einsehbar zu hinterlegen. (3) Falsche Angaben berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses; unabhängig hiervon wird der Auftraggeber prüfen, ob Strafanzeige erhoben wird und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Personaleinsatz (1) Für die Reinigungsarbeiten darf der Auftragnehmer nur fachkundige, zuverlässige und gesunde Reinigungskräfte einsetzen. Dem Auftraggeber ist der Personaleinsatz gemäß dem Merkblatt Qualitätssicherung (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) mitzuteilen. Es ist mit dem Personaleinsatz sicherzustellen, dass die eingesetzten Mitarbeiter den ihnen übertragenen Aufgaben physisch gewachsen sind. Etwaig notwendige Gesundheitsuntersuchungen und Schutzimpfungen, insbe-sondere für den Einsatz von Reinigungskräften in hygienisch sensiblen Bereichen (Küchen etc.), sind unaufgefordert einmal jährlich durch den Auftragnehmer zu dessen Lasten nachzuweisen. Aufgrund von gesetzlichen Änderungen bzw. im Zusammenhang mit der Pandemie geforderte Impfungen bzw. Nachweise sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu dokumentieren und nachzuweisen. (2) Werden durch den Auftraggeber im Rahmen von Hygieneprüfungen Verstöße gegen Hygienevorschriften festgestellt, so hat der Auftragnehmer diese unverzüglich zu beseitigen. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm eingesetzten Reinigungskräfte mindestens nach den geltenden tariflichen Bestimmungen zu entlohnen. (4) Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beschäftigt werden; der Auftraggeber kann entsprechende Nachweise verlangen. Die Bestimmungen von Schutzgesetzen, insbesondere die des Jugendarbeitsschutzgesetzes, sind einzuhalten. (5) Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu prüfen und ggf. die Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse auf Kosten des Auftragnehmers zu verlangen. (6) Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen die Reinigung nicht beeinträchtigt wird. (7) Der Auftragnehmer hat das mit der Reinigung beauftragte Personal auf seine Kosten mit einem Ausweis (Angabe des Namens und des Stammreviers der Reinigungskraft) und einheitlicher Arbeitskleidung mit Firmenbezeichnung auszustatten. Der Ausweis gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis bzw. Reisepass und ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzuzeigen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine Arbeitnehmer während der Arbeitszeit den Personalausweis/Reisepass, etwaige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen und den Sozialversicherungsausweis entsprechend den gültigen Bestimmungen mit Lichtbild bei sich führen. (8) Personen, die vom Auftragnehmer nicht mit der Reinigung beauftragt sind, dürfen nicht mit in das Gebäude genommen werden. Dies gilt insbesondere auch für Kinder. Darüber hinaus ist dem Reinigungspersonal die nicht aus Gründen der Reinigung notwendige Nutzung der Einrichtungen und Geräte der Liegenschaft strikt untersagt. Gebäudeverantwortliche und deren Familien-angehörige dürfen vom Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers als Reinigungskräfte in den Gebäuden eingesetzt werden, deren Betreuung sie wahrnehmen. (9) Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat der Auftragnehmer für die Aufsicht eine geeignete Person (Vorarbeiterin, Objektleitung o.ä.) einzusetzen, die mit dem Auftraggeber und dem Gebäudeverantwortlichen eng zusammenzuarbeiten hat. Die angegebenen Zeiten für die freigestellte Aufsicht und Kontrolle sind einzuhalten und im Objektbuch nachzuweisen. Aufgrund der Abstimmungen mit dem Auftraggeber und dem Gebäudeverantwortlichen muss die Aufsichtsperson über gute Deutschkenntnisse verfügen. Die Aufsichtsperson hat den Wünschen und Anweisungen des Auftraggebers bzw. dessen Beauftragten, die sich auf die vertragsgemäße Reinigung beziehen, Folge zu leisten. Die Aufsichtsperson ist insbesondere befugt, für den Auftragnehmer Weisungen entgegenzunehmen und gegenüber dem Reinigungspersonal als Vertreterin des Auftragnehmers weisungsbefugt zu sein. Die Aufsichtsperson ist vor Beginn ihrer Tätigkeit dem Auftraggeber vorzustellen. (10) Es ist sicherzustellen, dass alle eingesetzten Reinigungskräfte über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen, um Hinweise und Warnungen zur Reinigung und den technischen Einrichtungen in der Liegenschaft unzweifelhaft zu verstehen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß der nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den jeweils kalkulierten Räumen geprüft. Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 und in der Glas- und Rahmenreinigung mindestens auf der Lohngruppe 6 des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk (in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe) zuzüglich der dann aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und Gewinn. Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe sowie die Plausibilität des Umfangs und der Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den Vergabeunterlagen (vgl. u.a. Werkvertrag, Merkblatt zur Qualitätssicherung). Die zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden für das jeweilige Reinigungsobjekt werden mit dem vom Bieter hierzu kalkulierten Wert im Stundenverrechnungssatz verprobt. Die Kalkulation der jeweils zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden muss sich unmittelbar und zweifelsfrei aus der Kalkulation des einzelnen Reinigungsobjekts nachvollziehen lassen. Angebote, die eine von diesen Regelungen abweichende Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes enthalten, sind schlüssig zu begründen. Bei Unklarheiten werden im Rahmen der Prüfung des Angebotes ggf. weitere Unterlagen angefordert, sofern sich aus den Angebotsunterlagen für die Plausibilitätsprüfung nicht bereits zwingende Beurteilungen ergeben. Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal zwei Lose je Bieter in den Losen 1 bis 4 limitiert. Zusätzlich kann der Zuschlag auf das Los 5 vergeben werden. Die Auftragserteilung erfolgt derart, dass sich für den Auftraggeber in Summe der Lose 1 bis 4 und 5 der wirtschaftlichste Gesamtauftragswert ergibt. Sollten weniger Angebote in die Wertung kommen, als aufgrund der Zuschlagslimitierung erforderlich wären, findet die Zuschlagslimitierung keine Anwendung. Ggf. gewährte Preisnachlässe ohne Bedingung sind zu begründen. Erfolgt keine Begründung des Nachlasses, bleibt dieser bei der Angebotswertung unberücksichtigt. Preisnachlässe mit Bedingung (z. B. Skonti) bleiben bei der Wertung der Angebote ohne Betrachtung, werden jedoch Vertragsbestandteil.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Glas- und Rahmenreinigung in den meisten Objekten der Lose 1 bis 4
Beschreibung: Beschreibung: Glas- und Rahmenreinigung in den meisten Liegenschaften der Lose 1 bis 4 mit einer jährlichen Reinigungsfläche von ca. 27.330 m².
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um 1 Jahr
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sankt Augustin
Postleitzahl: 53757
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Erbringung der Dienstleistung ist dem Berufsstand des Gebäudereiniger-Handwerks gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerbern, die gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind, vorbehalten. Eintragungen im Wettbewerbsregister oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Bieterkreis beschränkt. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung und die gewerbliche Voraussetzung für die Ausführung der angebotenen Leistungen ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) sowie die Formularvordrucke 235 und 236 , 234 VHB liegen den Vergabeunterlagen bei. Nachzuweisen ist ein Eintrag im Handelsregister oder in der Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen oder bei der Industrie- und Handelskammer oder ein Nachweis über die Nichtverpflichtung zur Eintragung in eines der genannten Register. Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung eine Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittel der Eignungsprüfung, bestimmter Umsatz keine Mindestbedingung)

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: a) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft über die Betriebsgröße/Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, b) Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart, Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung), c) Übersicht der für die Auftragsausführung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung, d) Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung des Personaleinsatzes, e) Benennung der technischen Leitung unter Angabe der beruflichen Qualifikationen und der Berufserfahrung

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart, Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Die einzureichenden Unterlagen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung akzeptiert. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit/Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (§ 43 Abs. 2 VgV). Die Nichtbeachtung der oben aufgeführten Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftragnehmer hat in Ausführung seiner Leistungen stets für ausreichende Sicherheits- vorkehrungen zu sorgen. Er haftet für die von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden aller Art, die in Erfüllung, Nicht- oder Schlechterfüllung oder bei Gelegenheit der vertraglichen Verbind-lichkeiten entstehen. Er ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von - mindestens 500.000 € für Sachschäden, - 1.000.000 € für Personenschäden, - 50.000 € für Abwasserschäden und - 50.000 € für Obhuts- und Bearbeitungsschäden - 25.000 € für Schlüsselrisiko abzuschließen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Die Haftung wird in jedem Fall als unbegrenzt und insoweit unabhängig von den nachgewiesenen Deckungssummen, vereinbart. Die Versicherung ist dem Auftraggeber erstmals mit Deckungszusage des Versicherers innerhalb von vier Wochen nach Vertragsunterzeichnung sowie danach auf gesondertes Verlangen nachzuweisen. (2) Bei Reinigungsarbeiten beschädigte Bausubstanz und/oder Gegenstände sind vom Auftragnehmer zu ersetzen. Er haftet insbesondere auch bei Verlust von ihm, oder seinem Personal anvertrauten Schlüsseln und Einlasskarten. Der vollständige Austausch von zentralen Schließanlagen auf Grund von Schlüsselverlust durch den Auftragnehmer oder dessen Personal liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. (3) Der Auftraggeber haftet nicht für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Maschinen, Geräten oder Materialien des Auftragnehmers und der mitgebrachten Sachen der Arbeitskräfte des Auftragnehmers. (4) Der Auftraggeber ist berechtigt, Schadenersatzforderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers durch einfache Erklärung aufzurechnen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auch von etwaigen Ansprüchen Dritter, die bei oder durch Ausführung der Arbeiten Schäden erleiden, freizuhalten.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweispflichten (1) Vor Aufnahme der Reinigungstätigkeiten, zu Beginn eines jeden Kalenderjahres – spätestens bis zum 31. Januar - bzw. nach Ablauf der jeweiligen Fristen und auf besondere Aufforderung hat der Auftragnehmer auf seine Kosten folgende Bescheinigungen / Erklärungen dem Auftraggeber vorzulegen: . einen Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, . Erklärungen des Personals über die Verschwiegenheitsverpflichtung . das Gefahrstoffkataster und dessen Änderungen . Erklärungen des Personals über die jährliche Unterweisung im Umgang mit Schadstoffen nach den Bestimmungen der Schadstoffverordnung . Nachweis der Prüfung aller eingesetzten Elektrogeräte (DGUV V3) (2) Ferner ist der Auftraggeber berechtigt, Einsicht in die arbeitsvertraglichen Regelungen des Auftragnehmers mit seinen Arbeitnehmern und deren Entlohnung zu nehmen. Die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu führenden Arbeitszeitaufzeichnungen sind in Kopie im Reinigungsobjekt für den Auftraggeber über mindestens ein Jahr jederzeit einsehbar zu hinterlegen. (3) Falsche Angaben berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses; unabhängig hiervon wird der Auftraggeber prüfen, ob Strafanzeige erhoben wird und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Personaleinsatz (1) Für die Reinigungsarbeiten darf der Auftragnehmer nur fachkundige, zuverlässige und gesunde Reinigungskräfte einsetzen. Dem Auftraggeber ist der Personaleinsatz gemäß dem Merkblatt Qualitätssicherung (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) mitzuteilen. Es ist mit dem Personaleinsatz sicherzustellen, dass die eingesetzten Mitarbeiter den ihnen übertragenen Aufgaben physisch gewachsen sind. Etwaig notwendige Gesundheitsuntersuchungen und Schutzimpfungen, insbe-sondere für den Einsatz von Reinigungskräften in hygienisch sensiblen Bereichen (Küchen etc.), sind unaufgefordert einmal jährlich durch den Auftragnehmer zu dessen Lasten nachzuweisen. Aufgrund von gesetzlichen Änderungen bzw. im Zusammenhang mit der Pandemie geforderte Impfungen bzw. Nachweise sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu dokumentieren und nachzuweisen. (2) Werden durch den Auftraggeber im Rahmen von Hygieneprüfungen Verstöße gegen Hygienevorschriften festgestellt, so hat der Auftragnehmer diese unverzüglich zu beseitigen. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm eingesetzten Reinigungskräfte mindestens nach den geltenden tariflichen Bestimmungen zu entlohnen. (4) Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beschäftigt werden; der Auftraggeber kann entsprechende Nachweise verlangen. Die Bestimmungen von Schutzgesetzen, insbesondere die des Jugendarbeitsschutzgesetzes, sind einzuhalten. (5) Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu prüfen und ggf. die Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse auf Kosten des Auftragnehmers zu verlangen. (6) Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen die Reinigung nicht beeinträchtigt wird. (7) Der Auftragnehmer hat das mit der Reinigung beauftragte Personal auf seine Kosten mit einem Ausweis (Angabe des Namens und des Stammreviers der Reinigungskraft) und einheitlicher Arbeitskleidung mit Firmenbezeichnung auszustatten. Der Ausweis gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis bzw. Reisepass und ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzuzeigen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine Arbeitnehmer während der Arbeitszeit den Personalausweis/Reisepass, etwaige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen und den Sozialversicherungsausweis entsprechend den gültigen Bestimmungen mit Lichtbild bei sich führen. (8) Personen, die vom Auftragnehmer nicht mit der Reinigung beauftragt sind, dürfen nicht mit in das Gebäude genommen werden. Dies gilt insbesondere auch für Kinder. Darüber hinaus ist dem Reinigungspersonal die nicht aus Gründen der Reinigung notwendige Nutzung der Einrichtungen und Geräte der Liegenschaft strikt untersagt. Gebäudeverantwortliche und deren Familien-angehörige dürfen vom Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers als Reinigungskräfte in den Gebäuden eingesetzt werden, deren Betreuung sie wahrnehmen. (9) Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat der Auftragnehmer für die Aufsicht eine geeignete Person (Vorarbeiterin, Objektleitung o.ä.) einzusetzen, die mit dem Auftraggeber und dem Gebäudeverantwortlichen eng zusammenzuarbeiten hat. Die angegebenen Zeiten für die freigestellte Aufsicht und Kontrolle sind einzuhalten und im Objektbuch nachzuweisen. Aufgrund der Abstimmungen mit dem Auftraggeber und dem Gebäudeverantwortlichen muss die Aufsichtsperson über gute Deutschkenntnisse verfügen. Die Aufsichtsperson hat den Wünschen und Anweisungen des Auftraggebers bzw. dessen Beauftragten, die sich auf die vertragsgemäße Reinigung beziehen, Folge zu leisten. Die Aufsichtsperson ist insbesondere befugt, für den Auftragnehmer Weisungen entgegenzunehmen und gegenüber dem Reinigungspersonal als Vertreterin des Auftragnehmers weisungsbefugt zu sein. Die Aufsichtsperson ist vor Beginn ihrer Tätigkeit dem Auftraggeber vorzustellen. (10) Es ist sicherzustellen, dass alle eingesetzten Reinigungskräfte über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen, um Hinweise und Warnungen zur Reinigung und den technischen Einrichtungen in der Liegenschaft unzweifelhaft zu verstehen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß der nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den jeweils kalkulierten Räumen geprüft. Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 und in der Glas- und Rahmenreinigung mindestens auf der Lohngruppe 6 des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk (in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe) zuzüglich der dann aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und Gewinn. Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe sowie die Plausibilität des Umfangs und der Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den Vergabeunterlagen (vgl. u.a. Werkvertrag, Merkblatt zur Qualitätssicherung). Die zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden für das jeweilige Reinigungsobjekt werden mit dem vom Bieter hierzu kalkulierten Wert im Stundenverrechnungssatz verprobt. Die Kalkulation der jeweils zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden muss sich unmittelbar und zweifelsfrei aus der Kalkulation des einzelnen Reinigungsobjekts nachvollziehen lassen. Angebote, die eine von diesen Regelungen abweichende Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes enthalten, sind schlüssig zu begründen. Bei Unklarheiten werden im Rahmen der Prüfung des Angebotes ggf. weitere Unterlagen angefordert, sofern sich aus den Angebotsunterlagen für die Plausibilitätsprüfung nicht bereits zwingende Beurteilungen ergeben. Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal zwei Lose je Bieter in den Losen 1 bis 4 limitiert. Zusätzlich kann der Zuschlag auf das Los 5 vergeben werden. Die Auftragserteilung erfolgt derart, dass sich für den Auftraggeber in Summe der Lose 1 bis 4 und 5 der wirtschaftlichste Gesamtauftragswert ergibt. Sollten weniger Angebote in die Wertung kommen, als aufgrund der Zuschlagslimitierung erforderlich wären, findet die Zuschlagslimitierung keine Anwendung. Ggf. gewährte Preisnachlässe ohne Bedingung sind zu begründen. Erfolgt keine Begründung des Nachlasses, bleibt dieser bei der Angebotswertung unberücksichtigt. Preisnachlässe mit Bedingung (z. B. Skonti) bleiben bei der Wertung der Angebote ohne Betrachtung, werden jedoch Vertragsbestandteil.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sankt Augustin
Registrierungsnummer: 053820056056-31001-36
Postanschrift: Markt 1
Stadt: Sankt Augustin
Postleitzahl: 53757
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabe und Versicherung
Telefon: +49 2241 243-306
Fax: +49 2241 243-77306
Internetadresse: https://www.vergabe.rib.de
Profil des Erwerbers: https://www.vergabe.rib.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: DE 812110859
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221 147-3055
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 64145df0-8679-4a7d-81ad-04a74543ee61 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/03/2026 11:54:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 224573-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 64/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/04/2026