5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50111110 Unterstützungsdienste für Fahrzeugparks
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71630000 Technische Kontrolle und Tests
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Durch den bundesweiten Einsatz der Fahrzeuge muss die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer bundesweit mobil sichergestellt werden. Der Auftragnehmer muss in der gesamten Bunderepublik Deutschland die Leistungserbringung wahrnehmen können.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/03/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.04.2026 und endet am 31.03.2028. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.03.2030 endet.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Prüfung von 2 kg Pulver-Feuerlöscher
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Prüfung von 2 kg Pulver-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 15 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (niedrigster Preis/Ihr Preis) x 15 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Prüfung von 6 kg Pulver-Feuerlöscher
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Prüfung von 6 kg Pulver-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 25 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (niedrigster Preis/Ihr Preis) x 25 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Prüfung von 9 kg Schaum-Feuerlöscher
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Prüfung von 9 kg Schaum-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 10 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (niedrigster Preis / Ihr Preis) x 10 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Austausch / Ersatz 2 kg Pulver-Feuerlöscher (Falls Prüfung unwirtschaftlich oder Bauartbedingt nicht möglich ist)
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Austausch 2 kg Pulver-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 10 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (niedrigster Preis/ Ihr Preis) x 10 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Austausch / Ersatz 6 kg Pulver-Feuerlöscher (Falls Prüfung unwirtschaftlich oder Bauartbedingt nicht möglich ist)
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Austausch 6 kg Pulver-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 15 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (niedrigster Preis/Ihr Preis) x 15 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Austausch / Ersatz 9 kg Schaum-Feuerlöscher (Falls Prüfung unwirtschaftlich oder Bauartbedingt nicht möglich ist)
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Austausch 9 kg Schaum-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 5 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (niedrigster Preis/Ihr Preis) x 5 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis für An- und Abfahrtskosten
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für An- und Abfahrtskosten in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 15 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (niedrigster Preis/Ihr Preis) x 15 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis für Stornokosten bei Terminabsagen < 24h
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis Stornokosten bei Terminabsagen < 24 h aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 5 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (niedrigster Preis/Ihr Preis) x 5 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BwFuhrparkService GmbH