1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ennepe-Ruhr-Kreis
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines gebrauchten Hilfelöschgruppenfahrzeugs 10 (HLF 10) für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Beschreibung: Der Ennepe-Ruhr-Kreis beabsichtigt zur Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Aus- und Fortbildung die Beschaffung eines kurzfristig verfügbaren Fahrzeugs, eines sogenannten Vorführfahrzeuges oder neuen Gebrauchtfahrzeugs (ab Baujahr 2024). Die Vergabe von Fahrgestell und Aufbau erfolgt in einem Los, da das Fahrzeug als bereits bestehendes Vorführ-/Gebrauchtfahrzeug beschafft werden soll. Die Lieferzeit des Fahrzeugs beträgt max. 8 Monate nach Zuschlagserteilung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Kennung des Verfahrens: 67492582-7c25-41af-8707-efc2105098f4
Interne Kennung: 10.ZV.26.035 L
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Der Ausbildungsbetrieb auf Kreisebene ist von wesentlicher Bedeutung, da die kreisangehörigen Gemeinden gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) verpflichtet sind, den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten. Hierzu gehört insbesondere ein angemessener Ausbildungsstand der Feuerwehrangehörigen über die Grundausbildung hinaus. Die weitergehende Aus- und Fortbildung gemäß § 4 Abs. 1 sowie § 32 BHKG den Kreisen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist verpflichtet, die entsprechenden Ausbildung vorzuhalten und durchzuführen, um die Leistungsfähigkeit des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes im Kreisgebiet sicherzustellen. Sollten Lehrgänge auf Kreisebene nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden können, führt dies umittelbar zu einem Engpass in der Ausbildung mit negativen Folgen für die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Feuerwehren im gesamten Kreisgebiet auswirkt. Zur Durchführung der Aus- und Fortbildung ist die Verfügbarkeit geeigneter Einsatzfahrzeuge zwingend erforderlich. In der Vergangenheit wurden hierfür Fahrzeuge der kreisangehörigen Kommunen genutzt. Diese stehen jedoch aktuell nicht mehr zur Verfügung, da sie nunmehr vollständig in die operative Gefahrenabwehr eingebunden und für Ausbildungszwecke außerhalb der Kommune nicht abkömmlich sind. Der Lehrgangsbetrieb ist dadurch konkret gefährdet. Vor diesem Hintergrund besteht ein kurzfristiger und zwingender Bedarf an einem eigenen Ausbildungsfahrzeug. Ohne ein geeignetes Fahrzeug können wesentliche Ausbildungsinhalte nicht vermittelt werden. Eine Neubeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs ist aufgrund der derzeitigen Marktsituation mit Lieferzeiten von ca. zwei bis drei Jahren verbunden und kommt daher zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs nicht in Betracht. Aus diesem Grund kann aktuell lediglich die Beschaffung eines bereits vorhandenen Vorführ- bzw. Gebrauchtfahrzeugs erfolgen. Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Ausbildungsbetriebs sowie zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichtauf-gabe ist die zeitnahe Beschaffung eines geeigneten Fahrzeugs daher erforderlich. Verzögerungen in der Beschaffung würden unmittelbar zu starken Einschränkungen im Ausbildungsbetrieb führen. Soweit entsprechende Fahrzeuge auf dem Markt verfügbar sind, hat jeder Bieter auch bei einer verkürzten Frist die Möglichkeit, sein Fahrzeug anzubieten, ohne gleichzeitig eine sehr lange Bindung einzugehen und sein Fahrzeug dem Markt längerfristig zu entziehen, so dass der Markt durch die Verkürzung nicht eingeschränkt wird.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular E6) ist dem Angebot beizufügen. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten drei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise. (Selbiges gilt für jeden Eignungsleiher (Datei E4 534 EU-EN); bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss). Weiterhin gelten die Ausschlussregelungen der VgV (vgl. § 57 VgV, § 60 VGV).
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung eines gebrauchten Hilfelöschgruppenfahrzeugs 10 (HLF 10) für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Beschreibung: Der Ennepe-Ruhr-Kreis beabsichtigt zur Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Aus- und Fortbildung die Beschaffung eines kurzfristig verfügbaren Fahrzeugs, eines sogenannten Vorführfahrzeuges oder neuen Gebrauchtfahrzeugs (ab Baujahr 2024). Die Lieferzeit des Fahrzeugs beträgt max. 8 Monate nach Zuschlagserteilung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: LOT-0001 10.ZV.26.035 L
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144213 Feuerlöschfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: ******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1 521 EU-EN) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise. (Mit Angebotsabgabe ist auch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei jeder Eignungsleihe (Datei E4 534 EU-EN) vorzulegen; bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: ******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine Erklärung (Formular E2 531 EU-EN) aller Mitglieder in Textform abzugeben in der alle Mitglieder der Gemeinschaft aufgeführt sind, die gemeinsame Haftung bestätigt wird und ein für die Angebotsabgabe und Vertragsdurchführung sowie die Entgegennahme von Zahlungen rechtsverbindlich bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist sowie die vorgesehenen Teilleistungen benannt werden.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: ******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit möglich und damit zumutbar – die hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmer in seinem Angebot benennen (Formular E3 533 EU-EN). Die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt vom Bieter den Nachweis verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: ******************************************************************************************************************** HINWEIS: Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende Eignungskriterium/die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. ******************************************************************************************************************** Bei Eignungsleihe (nach § 47 VgV): Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten im Angebot benennen und nachweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Formular E4 534 EU-EN bzw. auf Verlangen Verpflichtungserklärung) sowie dass diese Unternehmen geeignet sind. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. In diesem Fall ist die Haftungserklärung bei Angebotsabgabe vom Eignungsleiher unterschrieben einzureichen (siehe Bewerbungsbedingungen).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat im Hinblick auf die noch erforderlichen Auf-/Ausbauarbeiten mind. drei Referenzen über nach Art und Umfang vergleichbare Arbeiten (grundsätzliche Ausbau-/Aufbauarbeiten an einem HLF 10 oder HLF20) aus den letzten 3 Jahren (ab 2023) einzureichen (als Eigenerklärung E5 oder eigene Darstellung unter Aufführung der entsprechenden Angaben). Erforderlich ist die Angabe des Fahrzeugtyps (z.B. HLF10), Kurzangaben zur erbrachten Leistung, des Leistungsjahres (Baujahr des Aufbaus) sowie Name und Kontaktinformationen des Kunden.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 500.000,- EUR bei Sachschäden für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr unter Angabe des Versicherungsunternehmens (Eigenerklärung E5). Die Anforderung eines Versicherungsnachweises vor Zuschlagserteilung bleibt vorbehalten. Die Versicherung ist während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.`
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 65 % Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 65
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Federungsart der Hinterachse: 3% Drehmoment: 2% Federungsart der Mannschaftskabine: 3% Qualität/Material des Hilfsrahmens 4 % Größe des Fahrerhausausschnitts 4 % Einbauort Kompressor Martinanlage 4% Befestigungsart Löschwasserbehälter 5% Entfernung einer anerkannten Vertragswerkstatt zur Kreisgrenze: 3% Kompatibilität von Pumpe und Aufbau 4% Trennung Saugeingang und Zulauf Löschwassertank 5%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/04/2026
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 10:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können gemäß § 54 VgV und den Angaben in der Auftragsbekanntmachung nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 10:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Ennepe-Ruhr-Kreis
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ennepe-Ruhr-Kreis
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 059540024024-31002-04
Postanschrift: Hauptstr. 92
Stadt: Schwelm
Postleitzahl: 58332
Land, Gliederung (NUTS): Ennepe-Ruhr-Kreis (DEA56)
Land: Deutschland
Telefon: 02336 93 2004-2008
Fax: 02336932531
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: 0251 411-1691
Fax: 0251 411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e818abc1-e4e0-4d20-a5af-a6c4d59e323f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/03/2026 16:08:09 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 220375-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 63/2026
Datum der Veröffentlichung: 31/03/2026