1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Kultur, Bildung und Sport
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr zur Stulz-von-Ortenbergschule
Beschreibung: Die Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt: Los 1: Großraum Baden-Baden Los 2: Großraum Rheinmünster, Hügelsheim, Sinzheim, Bühl, Achern Los 3: Großraum Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt Los 4: Großraum Gernsbach, Gaggenau, Bischweier, Marxzell
Kennung des Verfahrens: 9d0156aa-6aaf-44eb-9c19-c3b70212b69c
Interne Kennung: 2026/035
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1: betrifft den Großraum Baden-Baden (Stadtkreis Baden-Baden) Los 2: betrifft den Großraum Rheinmünster, Hügelsheim, Sinzheim, Bühl, Achern (Stadtkreis Baden-Baden, Landkreis Rastatt und Ortenaukreis) Los 3: betrifft den Großraum Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt (Stadtkreis Baden-Baden, Landkreis Rastatt und Karlsruhe) Los 4: betrifft den Großraum Gernsbach, Gaggenau, Bischweier, Marxzell (Stadtkreis Baden-Baden, Landkreis Rastatt und Karlsruhe)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Datenschutzhinweise: 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: Stadt Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden, E-Mail: vergabe@baden-baden.de. 2. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Stadt Baden-Baden, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Briegelackerstraße 8, 76532 Baden-Baden, E-Mail: datenschutz@baden-baden.de. 3. Übermittlung in ein Drittland: Eine Übermittlung in ein Drittland ist nicht beabsichtigt. 4. Dauer der Datenspeicherung: Soweit erforderlich verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Vergabeverfahrens und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. 5. Ihre Rechte: Sie – als betroffene Person – können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Art. 15 DSGVO). Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder die Löschung (Art. 17 DSGVO) Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO) sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten (Art. 20 DSGVO) in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit. Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI BW), Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel. 0711/ 615541 -0 https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ 6. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, - insbesondere zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- und Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken. Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. B und lit. C DSGVO erhoben. 7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit dies erforderlich ist – weitergegeben an - das Bundeskartellamt wegen der Einsicht in das Wettbewerbsregister; - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen; - beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.); - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen; - die Fachämter zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags; - an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Grundlage des Vergabeverfahrens sind die Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der jeweils geltenden Fassung.
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Betrug: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Zahlungsunfähigkeit: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§123 und 124 GWB und den Regelungen der §§53 und 57 VgV.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Großraum Baden-Baden - Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr
Beschreibung: Die Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt. Los 1 betrifft den Großraum Baden-Baden. Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort, (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum Zielort (Schule); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Interne Kennung: LOT-0001 2026/035
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Beförderungsvertrag beginnt am 14.09.2026 (erster Schultag 2026/2027) bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg vrsl. am 25.07.2030). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1: Großraum Baden-Baden (Stadtkreis Baden-Baden)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Jahre verlängert werden. Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer schriftlich über die Vertragsverlängerung bis zum 26.01.2030. Der Vertrag endet dann mit Ablauf des letzten Schultags vor den Sommerferien in Baden-Württemberg im Jahr 2032.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit Angebotsabgabe vorzulegen ist der Nachweis von mindestens 2 Referenzen innerhalb der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über durchgeführte vergleichbare Leistungen (Beförderung von Schülern im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung) Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angebotsabgabe ist der in den letzten drei Jahren erzielte Gesamtumsatz des Bieters für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist die Erklärung vorzulegen, dass im Auftragsfall die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, wird auf Verlangen des Auftraggebers die Zahl der in den letzten Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angegeben. Die für die Leistung vorgesehenen Personen werden auf Verlangen ebenfalls benannt. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist zu erklären, dass weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist ein aktueller Auszug (nicht älter als der 1. Oktober 2025) über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei einer GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist ein Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen oder eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer abzuschließen. Die Mindestdeckungssummen betragen: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall: mindestens 5 Mio. €. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt höchstens 10 Mio. €. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Abgabe des Angebots ist eine Erklärung darüber einzureichen, ob Teile der ausgeschriebenen Leistung an Nachunternehmen vergeben werden sollen und ob diese zur Eignungsleihe herangezogen werden. Ebenfalls anzugeben ist, ob eine Bietergemeinschaft gebildet wird. Bei einer vorgesehenen Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung mit Angabe der Mitglieder und des geschäftsführenden Mitglieds, welches die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, einzureichen. Außerdem ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Zudem ist eine Erläuterung beizufügen, dass das Eingehen der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkende Abrede darstellt. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Abgabe des Angebots ist eine Eigenerklärung darüber einzureichen, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie seiner Beitragspflicht zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt.
Beschreibung: Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt. Der Wertungspreis berechnet sich für alle Lose aus dem bieterseitig angebotenen Wochenvollkostenpreis zzgl. der nachfolgend dargestellten Wertungsaufschläge (WAU): Wertungspreis = Wochenvollkostenpreis + Wertungsaufschläge. Klarstellung: Der Wertungspreis ist ein fiktiver Preis und wird von der ausschreibenden Stelle allein zum Zwecke der Angebotswertung ermittelt. Er ist nicht identisch mit dem Vergütungsanspruch des Bieters für den Fall, dass er den Zuschlag erhält. Alle Wertungsaufschläge werden mit dem in den Preisblättern anzugebenden Umsatzsteuersatz gewichtet berücksichtigt. Der Wochenvollkostenpreis (netto und brutto, d.h. zzgl. bieterseitig angegebene, Umsatzsteuersatz) wird automatisch in den Preisblättern je Los berechnet. Dieser Wert wird zusammen mit den Wertungsaufschlägen bei der Angebotswertung berücksichtigt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/04/2026 16:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Vergabeplattform subreport-ELViS kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden.
Eröffnungstermin — Beschreibung: Eine persönliche Teilnahme der Bieter und Ihrer Bevollmächtigten an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen. Es findet eine 100 % elektronische Angebotsöffnung statt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Finanzielle Vereinbarung: Gem. den Vergabeunterlagen und §17 VOL/B.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe. Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß §135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Entsprechend § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2: Großraum Rheinmünster, Hügelsheim, Sinzheim, Bühl, Achern
Beschreibung: Die Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt. Los 2 betrifft den Großraum Rheinmünster, Hügelsheim, Sinzheim, Bühl, Achern. Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort, (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum Zielort (Schule); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Interne Kennung: LOT-0002 2026/035
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Beförderungsvertrag beginnt am 14.09.2026 (erster Schultag 2026/2027) bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg vrsl. am 25.07.2030). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 2 betrifft den Großraum Rheinmünster, Hügelsheim, Sinzheim, Bühl, Achern.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Jahre verlängert werden. Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer schriftlich über die Vertragsverlängerung bis zum 26.01.2030. Der Vertrag endet dann mit Ablauf des letzten Schultags vor den Sommerferien in Baden-Württemberg im Jahr 2032.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit Angebotsabgabe vorzulegen ist der Nachweis von mindestens 2 Referenzen innerhalb der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über durchgeführte vergleichbare Leistungen (Beförderung von Schülern im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung) Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angebotsabgabe ist der in den letzten drei Jahren erzielte Gesamtumsatz des Bieters für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist die Erklärung vorzulegen, dass im Auftragsfall die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, wird auf Verlangen des Auftraggebers die Zahl der in den letzten Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angegeben. Die für die Leistung vorgesehenen Personen werden auf Verlangen ebenfalls benannt. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist zu erklären, dass weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist ein aktueller Auszug (nicht älter als der 1. Oktober 2025) über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei einer GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist ein Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen oder eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer abzuschließen. Die Mindestdeckungssummen betragen: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall: mindestens 5 Mio. €. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt höchstens 10 Mio. €. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Abgabe des Angebots ist eine Erklärung darüber einzureichen, ob Teile der ausgeschriebenen Leistung an Nachunternehmen vergeben werden sollen und ob diese zur Eignungsleihe herangezogen werden. Ebenfalls anzugeben ist, ob eine Bietergemeinschaft gebildet wird. Bei einer vorgesehenen Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung mit Angabe der Mitglieder und des geschäftsführenden Mitglieds, welches die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, einzureichen. Außerdem ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Zudem ist eine Erläuterung beizufügen, dass das Eingehen der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkende Abrede darstellt. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Abgabe des Angebots ist eine Eigenerklärung darüber einzureichen, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie seiner Beitragspflicht zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt.
Beschreibung: Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt. Der Wertungspreis berechnet sich für alle Lose aus dem bieterseitig angebotenen Wochenvollkostenpreis zzgl. der nachfolgend dargestellten Wertungsaufschläge (WAU): Wertungspreis = Wochenvollkostenpreis + Wertungsaufschläge. Klarstellung: Der Wertungspreis ist ein fiktiver Preis und wird von der ausschreibenden Stelle allein zum Zwecke der Angebotswertung ermittelt. Er ist nicht identisch mit dem Vergütungsanspruch des Bieters für den Fall, dass er den Zuschlag erhält. Alle Wertungsaufschläge werden mit dem in den Preisblättern anzugebenden Umsatzsteuersatz gewichtet berücksichtigt. Der Wochenvollkostenpreis (netto und brutto, d.h. zzgl. bieterseitig angegebene, Umsatzsteuersatz) wird automatisch in den Preisblättern je Los berechnet. Dieser Wert wird zusammen mit den Wertungsaufschlägen bei der Angebotswertung berücksichtigt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/04/2026 16:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Vergabeplattform subreport-ELViS kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden.
Eröffnungstermin — Beschreibung: Eine persönliche Teilnahme der Bieter und Ihrer Bevollmächtigten an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen. Es findet eine 100 % elektronische Angebotsöffnung statt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Finanzielle Vereinbarung: Gem. den Vergabeunterlagen und §17 VOL/B.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe. Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß §135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Entsprechend § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3: Großraum Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt.
Beschreibung: Die Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt. Los 3 betrifft den Großraum Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt. Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort, (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum Zielort (Schule); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Interne Kennung: LOT-0003 2026/035
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Beförderungsvertrag beginnt am 14.09.2026 (erster Schultag 2026/2027) bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg vrsl. am 25.07.2030). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 3 betrifft den Großraum Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Jahre verlängert werden. Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer schriftlich über die Vertragsverlängerung bis zum 26.01.2030. Der Vertrag endet dann mit Ablauf des letzten Schultags vor den Sommerferien in Baden-Württemberg im Jahr 2032.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit Angebotsabgabe vorzulegen ist der Nachweis von mindestens 2 Referenzen innerhalb der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über durchgeführte vergleichbare Leistungen (Beförderung von Schülern im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung) Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angebotsabgabe ist der in den letzten drei Jahren erzielte Gesamtumsatz des Bieters für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist die Erklärung vorzulegen, dass im Auftragsfall die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, wird auf Verlangen des Auftraggebers die Zahl der in den letzten Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angegeben. Die für die Leistung vorgesehenen Personen werden auf Verlangen ebenfalls benannt. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist zu erklären, dass weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist ein aktueller Auszug (nicht älter als der 1. Oktober 2025) über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei einer GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist ein Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen oder eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer abzuschließen. Die Mindestdeckungssummen betragen: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall: mindestens 5 Mio. €. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt höchstens 10 Mio. €. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Abgabe des Angebots ist eine Erklärung darüber einzureichen, ob Teile der ausgeschriebenen Leistung an Nachunternehmen vergeben werden sollen und ob diese zur Eignungsleihe herangezogen werden. Ebenfalls anzugeben ist, ob eine Bietergemeinschaft gebildet wird. Bei einer vorgesehenen Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung mit Angabe der Mitglieder und des geschäftsführenden Mitglieds, welches die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, einzureichen. Außerdem ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Zudem ist eine Erläuterung beizufügen, dass das Eingehen der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkende Abrede darstellt. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Abgabe des Angebots ist eine Eigenerklärung darüber einzureichen, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie seiner Beitragspflicht zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt.
Beschreibung: Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt. Der Wertungspreis berechnet sich für alle Lose aus dem bieterseitig angebotenen Wochenvollkostenpreis zzgl. der nachfolgend dargestellten Wertungsaufschläge (WAU): Wertungspreis = Wochenvollkostenpreis + Wertungsaufschläge. Klarstellung: Der Wertungspreis ist ein fiktiver Preis und wird von der ausschreibenden Stelle allein zum Zwecke der Angebotswertung ermittelt. Er ist nicht identisch mit dem Vergütungsanspruch des Bieters für den Fall, dass er den Zuschlag erhält. Alle Wertungsaufschläge werden mit dem in den Preisblättern anzugebenden Umsatzsteuersatz gewichtet berücksichtigt. Der Wochenvollkostenpreis (netto und brutto, d.h. zzgl. bieterseitig angegebene, Umsatzsteuersatz) wird automatisch in den Preisblättern je Los berechnet. Dieser Wert wird zusammen mit den Wertungsaufschlägen bei der Angebotswertung berücksichtigt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/04/2026 16:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Vergabeplattform subreport-ELViS kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden.
Eröffnungstermin — Beschreibung: Eine persönliche Teilnahme der Bieter und Ihrer Bevollmächtigten an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen. Es findet eine 100 % elektronische Angebotsöffnung statt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Finanzielle Vereinbarung: Gem. den Vergabeunterlagen und §17 VOL/B.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe. Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß §135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Entsprechend § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4: Großraum Gernsbach, Gaggenau, Bischweier und Marxzell.
Beschreibung: Die Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt. Los 4 betrifft den Großraum Gernsbach, Gaggenau, Bischweier und Marxzell. Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort, (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum Zielort (Schule); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Interne Kennung: LOT-0004 2026/035
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Beförderungsvertrag beginnt am 14.09.2026 (erster Schultag 2026/2027) bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg vrsl. am 25.07.2030). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 4 betrifft den Großraum Gernsbach, Gaggenau, Bischweier und Marxzell.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 25/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Jahre verlängert werden. Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer schriftlich über die Vertragsverlängerung bis zum 26.01.2030. Der Vertrag endet dann mit Ablauf des letzten Schultags vor den Sommerferien in Baden-Württemberg im Jahr 2032.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit Angebotsabgabe vorzulegen ist der Nachweis von mindestens 2 Referenzen innerhalb der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über durchgeführte vergleichbare Leistungen (Beförderung von Schülern im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung) Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Angebotsabgabe ist der in den letzten drei Jahren erzielte Gesamtumsatz des Bieters für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist die Erklärung vorzulegen, dass im Auftragsfall die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, wird auf Verlangen des Auftraggebers die Zahl der in den letzten Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angegeben. Die für die Leistung vorgesehenen Personen werden auf Verlangen ebenfalls benannt. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist zu erklären, dass weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist ein aktueller Auszug (nicht älter als der 1. Oktober 2025) über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei einer GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit der Angebotsabgabe ist ein Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen oder eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer abzuschließen. Die Mindestdeckungssummen betragen: - Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall: mindestens 5 Mio. €. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt höchstens 10 Mio. €. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Abgabe des Angebots ist eine Erklärung darüber einzureichen, ob Teile der ausgeschriebenen Leistung an Nachunternehmen vergeben werden sollen und ob diese zur Eignungsleihe herangezogen werden. Ebenfalls anzugeben ist, ob eine Bietergemeinschaft gebildet wird. Bei einer vorgesehenen Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung mit Angabe der Mitglieder und des geschäftsführenden Mitglieds, welches die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, einzureichen. Außerdem ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Zudem ist eine Erläuterung beizufügen, dass das Eingehen der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkende Abrede darstellt. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bei Abgabe des Angebots ist eine Eigenerklärung darüber einzureichen, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie seiner Beitragspflicht zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Abschließende Liste EU“.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt.
Beschreibung: Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt. Der Wertungspreis berechnet sich für alle Lose aus dem bieterseitig angebotenen Wochenvollkostenpreis zzgl. der nachfolgend dargestellten Wertungsaufschläge (WAU): Wertungspreis = Wochenvollkostenpreis + Wertungsaufschläge. Klarstellung: Der Wertungspreis ist ein fiktiver Preis und wird von der ausschreibenden Stelle allein zum Zwecke der Angebotswertung ermittelt. Er ist nicht identisch mit dem Vergütungsanspruch des Bieters für den Fall, dass er den Zuschlag erhält. Alle Wertungsaufschläge werden mit dem in den Preisblättern anzugebenden Umsatzsteuersatz gewichtet berücksichtigt. Der Wochenvollkostenpreis (netto und brutto, d.h. zzgl. bieterseitig angegebene, Umsatzsteuersatz) wird automatisch in den Preisblättern je Los berechnet. Dieser Wert wird zusammen mit den Wertungsaufschlägen bei der Angebotswertung berücksichtigt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/04/2026 16:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Vergabeplattform subreport-ELViS kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden.
Eröffnungstermin — Beschreibung: Eine persönliche Teilnahme der Bieter und Ihrer Bevollmächtigten an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen. Es findet eine 100 % elektronische Angebotsöffnung statt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Finanzielle Vereinbarung: Gem. den Vergabeunterlagen und §17 VOL/B.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe. Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß §135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Entsprechend § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Kultur, Bildung und Sport
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000780
Abteilung: Abt. Schule und Sport
Postanschrift: Marktplatz 2
Stadt: Baden-Baden
Postleitzahl: 76530
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Telefon: +4972219328770
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Baden-Württemberg
Telefon: +497219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000780
Abteilung: Abteilung Vergabe
Postanschrift: Marktplatz 2
Stadt: Baden-Baden
Postleitzahl: 76530
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abteilung Vergabe
Telefon: +4972219328770
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0addb69b-530b-4669-9080-7c06249b2076 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/03/2026 16:03:25 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 209824-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 60/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/03/2026