5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadtgebiet Bonn
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Option der dreimaligen Verlängerung bis längstens 30.11.2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 05_T05_Erklärung Handelsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung bzgl. Eintrag in ein Handelsregister Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register (Formblatt T05). Alternativ: Gültige Präqualifikation. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe auch vom eignungsverleihenden Unternehmen einzureichen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 06_T06_Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung einschl. der Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine den Mindestanforderungen entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (Formblatt T06). Mindestanforderung: Deckungssumme für Personen- und Sachschäden jeweils mindestens 3 Mio. Euro und für Vermögensschäden 2 Mio. Euro.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 07_T07_Erklärung Gesamtumsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (auftragsspezifischer Umsatz) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt T07). Als vergleichbare Leistungen gelten Leistungen, die im ähnlichen Umfang Betreuungs- und Versorgungsleistungen in vergleichbaren Einrichtungen zum Gegenstand hatten. Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss je Geschäftsjahr mindestens 5 Millionen Euro netto betragen haben.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 08_T08_Eigenerklärung Qualitätsmanagementsystem (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über das Bestehen eines gültigen Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001-2015 oder vergleichbar Verpflichtungserklärung die Zertifizierung bis zum Abschluss der Auftragsdurchführung aufrecht zu erhalten (Formblatt T08).
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 09_T09_Eigenerklärung_Beschäftigte (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der beim Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten (inkl. Führungskräfte) Die Angaben verstehen sich ohne Anteile eines ggf. beabsichtigt einzusetzenden Nachunternehmers und ohne Praktikanten und Hilfskräfte jedoch einschließlich Büroinhaber/in. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied einzureichen. (Formblatt T09)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 10_T10_Eigenerklärung vergleichbare Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen (Formblatt T10), die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind(Referenzen), wobei der Bewerber/Bewerbergem. die Erfüllung folgender Referenzanford. für nachweisen muss(kumulativ). Mindestanforderungen für Referenzen: 1. Es ist mindestens 1 Referenz zu benennen, die Durchführung von auftragsgegenständlichen sozial. Betreuungsleistungen einschließlich medizinischer Registrierungs- sowie Betreuungsleistungen für öffentlichen Auftraggeber zum Gegenstand gehabt hat, der Auftragsgegenstand mindestens eine Belegungszahl im Umfang von 100 Aufgenommenen aufweist und gleichzeitig Leistungen der auftragsbezogenen örtlichen Vernetzung mit der sozialer Infrastruktur, konkret mit den Trägern der Wohlfahrtspflege, mit den örtlichen Migrationsberatungsstellen und zu den ortsgebundenen ehrenamtlichen Strukturen der Flüchtlingshilfe beinhaltet hat. Es ist konkret zu beschreiben, welche Vernetzungsstrukturen in vorgenannten Bereichen gebildet wurden, wobei min. 2 verschiedene Vernetzungen erfolgt sein müssen. Die Referenz muss ebenfalls durchgehend für 3 Jahre erbracht worden sein. 2. Es ist mindestens 1 Referenz zu benennen, die Erbringung von auftragsgegenständlichen sozialen Betreuungsleistungen einschließlich medizinischer Registrierungs- und Betreuungsleistungen für öffentlichen Auftraggeber in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete mit einer Belegungszahl im Umfang von min. 100 Aufgenommenen zum Gegenstand gehabt hat und gleichzeitig Tätigkeiten der Geflüchtetenhilfe, wie z.B. der Erwachsenenbildung, freier Jugendhilfe oder psychosozialer Notfall-Versorgung beinhaltet haben. Die Referenz muss ebenfalls durchgehend für 3 Jahre erbracht worden sein. 3. Es ist min. 1 Referenz zu benennen, die die Erbringung von Versorgung mit Mahlzeiten in gleichzeitig 3 Einrichtungen, die Erstaufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete sein können und jeweils eine Kapazität von 100 Aufgenommenen aufweisen, zum Gegenstand gehabt hat, die durchgehend für 3 Jahre erbracht worden ist. 4. Sämtliche vorgenannten Referenzprojekte, die zum Nachweis der Mindestanforderungen angegeben worden sind, müssen in den letzten 5 Jahren erbracht worden sein, wobei min. 1 Jahr der Leistungszeit innerhalb der letzten 5 Jahre durchgehend erbracht worden sein muss. Die 5 Jahre werden ausgehend vom Zeitpunkt der Teilnahmefrist berechnet. Die vorgenannten Referenzanforderungen - mit Ausnahme des Leistungszeitraums - können, müssen jedoch nicht zwingend durch ein einziges Referenzprojekt nachgewiesen werden. Vielmehr kann die Erfüllung der Anforderungen an die 3 genannten Mindestreferenzinhalte auch jeweils durch ein gesondertes Referenzprojekt nachgewiesenen werden. Eine weitergehende Aufteilung der Mindestanforderungen je Mindestreferenz auf weitere Referenzprojekte ist indes ausgeschlossen. Im Fall einer Bietergemeinschaft können diese Referenzanforderungen auch von einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die vorgegebenen Bedingungen zur Auftragszeit müssen durch alle angegebenen Referenzen erfüllt werden! Auswahlkriterien: Der AG fordert 3 geeignete Unternehmen, sofern hinreichende qualifizierte Unternehmen am Teilnahmewettbewerb teilgenommen haben, zur Abgabe eines Angebotes auf. Die Auswahl wird auf der Grundlage der angegebenen Referenzen vorgenommen. Dabei kommt es auf die Qualität der Referenzen und die Anzahl an. Werden alle 3 Mindestreferenzanforderungen durch eine Referenz erfüllt, soll dieser Um-stand positiv bewertet werden. Wobei es auch auf die Anzahl der Referenzen ankommt, die alle Mindestreferenzinhalte in einem Auftrag erfüllen. Jede Referenz, welche die genannten Mindestanforderungen kumulativ (gemeinsam) er-füllt, erhält 3 Punkte, werden nicht alle Teilbereiche abgedeckt, erhält die Referenz 1 Punkt je abgedeckter Mindestreferenz. Es werden maximal 5 Referenzen gewertet. Dabei werden jeweils die bestbewerteten Referenzen berücksichtigt. Insgesamt können so je Referenz bis zu 3 Punkte erreicht werden. Die besten 5 Referenzen werden gewertet, sodass maximal 15 Punkte erreicht werden können. Darüber hinaus können Zusatzpunkte erreicht werden, gemessen an dem Umfang der Vernetzung mit örtlichen sozialen Infrastrukturen und für Tätigkeiten der Geflüchtetenhilfe. Je Vernetzung, die über die mindestens geforderten 2 verschieden. Vernetzungswege hinausgehen, erhält Zusatzpunkt in Höhe von 0,5 Punkte. Desgleichen erhält jede ausgeführte Tätigkeit der Geflüchtetenhilfe Zusatzpunkt in Höhe von 0,5 Punkten. Es wird darauf hingewiesen, dass bloße Behauptungen sozialer Vernetzung oder betreffend die Tätigkeiten der Geflüchtetenhilfe nicht ausreichen. Diese sind nachvollziehbar zu beschreiben, wobei Auftraggeber sich vorbehält, einzelne Angaben im Bedarfsfall zu überprüfen. Die 3 Unternehmen, welche die meisten Punkte erzielen konnten, werden zur Verhandlungsphase eingeladen bzw. zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei Punktgleich-stand auf Platz 3 ist maßgebendes Kriterium, wer mehr Referenzen einreichen konnte, die alle 3 Kriterien insgesamt erfüllen. Sollte der gleiche Rang bestehen bleiben, entscheidet das Los. Im Fall der Eignungsleihe zur technischen Leistungsfähigkeit sind die vorstehenden Angaben im Umfang der Eignungsleihe auch für das eignungsleihende Unternehmen einzureichen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen - Mindestanforderung: - Es ist mindestens 1 Referenz zu benennen, welche die Durchführung von auftragsgegenständlichen sozialen Betreuungsleistungen einschließlich der medizinischen Registrierungs- sowie Betreuungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber zum Gegenstand gehabt hatte, der Auftragsgegenstand mindestens eine Belegungszahl im Umfang von 100 Aufgenommenen auf-weist und die gleichzeitig Leistungen der auftragsbezogenen örtlichen Vernetzung mit der sozialer Infrastruktur - konkret mit den Trägern der Wohlfahrtspflege, mit den örtlichen Migrationsberatungsstellen sowie zu den orts-gebundenen ehrenamtlichen Strukturen der Flüchtlingshilfe beinhaltet hat. Es ist konkret zu beschreiben, welche Vernetzungsstrukturen in den vorgenannten Bereichen gebildet wurden, wobei mindestens 2 verschiedene Vernetzungen erfolgt sein müssen. Die Referenz muss ebenfalls durchgehend für 3 Jahre erbracht worden sein. - Es ist mindestens 1 Referenz zu benennen, die die Erbringung von vergleichbaren Betreuungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete mit einer Belegungszahl im Umfang von mindestens 100 Aufgenommenen zum Gegenstand gehabt hat und die gleichzeitig Tätigkeiten der Geflüchtetenhilfe, wie zum Beispiel der Erwachsenenbildung, der freien Jugendhilfe oder der psychosozialen Notfall-Versorgung beinhaltet haben. Die Referenz muss ebenfalls durchgehend für 3 Jahre erbracht worden sein. - Es ist mindestens 1 Referenz zu benennen, die die Erbringung von Versorgung mit Mahlzeiten in gleichzeitig 3 Einrichtungen, die Erstaufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete sein können und die jeweils eine Kapazität von 100 Aufgenommenen aufweisen, zum Gegenstand gehabt hat, die durchgehend für 3 Jahre erbracht worden ist. Auswahlkriterien Der AG fordert 3 geeignete Unternehmen, sofern hinreichende qualifizierte Unternehmen am Teilnahmewettbewerb teilgenommen haben, zur Abgabe eines Angebotes auf. Die Auswahl wird auf der Grundlage der angegebenen Referenzen vorgenommen. Dabei kommt es auf die Qualität der Referenzen und die Anzahl an. Werden alle 3 Mindestreferenzanforderungen durch eine Referenz erfüllt, soll dieser Um-stand positiv bewertet werden. Wobei es auch auf die Anzahl der Referenzen ankommt, die alle Mindestreferenzinhalte in einem Auftrag erfüllen. Jede Referenz, welche die genannten Mindestanforderungen kumulativ (gemeinsam) er-füllt, erhält 3 Punkte, werden nicht alle Teilbereiche abgedeckt, erhält die Referenz 1 Punkt je abgedeckter Mindestreferenz. Es werden maximal 5 Referenzen gewertet. Dabei werden jeweils die bestbewerteten Referenzen berücksichtigt. Insgesamt können so je Referenz bis zu 3 Punkte erreicht werden. Die besten 5 Referenzen werden gewertet, sodass maximal 15 Punkte erreicht werden können. Darüber hinaus können Zusatzpunkte erreicht werden, gemessen an dem Umfang der Vernetzung mit örtlichen sozialen Infrastrukturen und für Tätigkeiten der Geflüchtetenhilfe. Je Vernetzung, die über die mindestens geforderten 2 verschiedenen Vernetzungswege hinausgehen, erhält einen Zusatzpunkt in Höhe von 0,5 Punkte. Desgleichen erhält jede ausgeführte Tätigkeit der Geflüchtetenhilfe einen Zusatzpunkt in Höhe von 0,5 Punkten. Es wird darauf hingewiesen, dass bloße Behauptungen der sozialen Vernetzung oder betreffend die Tätigkeiten der Ge-flüchtetenhilfe nicht ausreichen. Diese sind nachvollziehbar zu beschrieben, wobei der Auf-traggeber sich vorbehält, einzelne Angaben im Bedarfsfall zu überprüfen. Die 3 Unternehmen, welche die meisten Punkte erzielen konnten, werden zur Verhandlungsphase eingeladen bzw. zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei Punktgleich-stand auf Platz 3 ist maßgebendes Kriterium, wer mehr Referenzen einreichen konnte, die alle 3 Kriterien insgesamt erfüllen. Sollte der gleiche Rang bestehen bleiben, entscheidet das Los. - Sämtliche vorgenannten Referenzprojekte, die zum Nachweis der Mindestanforderungen angegeben worden sind, müssen in den letzten 5 Jahren er-bracht worden sein, wobei mindestens 1 Jahr der Leistungszeit innerhalb der letzten 5 Jahre durchgehend erbracht worden sein muss. Die 5 Jahre werden ausgehend vom Zeitpunkt der Teilnahmefrist berechnet. Die vorgenannten Referenzanforderungen - mit Ausnahme des Leistungszeitraums - können, müssen jedoch nicht zwingend durch ein einziges Referenzprojekt nach-gewiesen werden. Vielmehr kann die Erfüllung der Anforderungen an die 3 genannten Mindestreferenzinhalte auch jeweils durch ein gesondertes Referenzprojekt nachgewiesenen werden. Eine weitergehende Aufteilung der Mindestanforderungen je Mindestreferenz auf weitere Referenzprojekte ist indes ausgeschlossen. Im Fall einer Bietergemeinschaft können diese Referenzanforderungen auch von einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die vorgegebenen Bedingungen zur Auftragszeit müssen durch alle angegebenen Referenzen erfüllt wer-den! Im Fall der Eignungsleihe zur technischen Leistungsfähigkeit sind die vorstehenden Angaben im Umfang der Eignungsleihe auch für das eignungsleihende Unternehmen einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 16/04/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende oder unvollständige Unterlagen im Erstangebot nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 Satz 1 VgV) Macht der AG von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, werden unvollständige Angebote aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Teilnahmeantrag ** Mittels Eigenerklärung: - 00_T00_Teilnahmeantrag: Im Fall der Eignungsleihe zur finanziellen Leistungsfähigkeit sind die vorstehenden Angaben im Umfang der Eignungsleihe auch für das eignungsleihende Unternehmen einzureichen. Bei Leihe der finanziellen Leistungsfähigkeit muss die gesamtschuldnerische Haftung des Bewerbers und des eignungsleihenden Unternehmens (wie beispielsweise im Formblatt T0) erklärt werden. - 01_T01_Erklärung Ausschlussgründe 123 GWB: Eignung zur Berufsausübung Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen (Formblatt T01). Alternativ: Gültige Präqualifikation. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe auch vom eignungsverleihenden Unternehmen einzureichen. Weiter geht es unter "Sonstige Informationen"
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Finanzielle Vereinbarung: siehe spätere Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste