5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45214600 Bauarbeiten für Forschungsgebäude
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Minden-Lübbecke (DEA46)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 31/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bewerber haben Angaben zur Verpflichtung zur Eintragung im Handelsregister zu machen. Bei bestehenden Eintragungspflichten sind Angaben zur erfolgten Eintragung zu machen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124, Anlage B-2) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bewerber, deren Teilnahmeanträge in die engere Wahl kommen, müssen zur Bestätigung der Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vorlegen: Handelsregisterauszug.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bewerber haben Angaben zur Verpflichtung zur Eintragung in der Handwerksrolle und bei der Industrie- und Handelskammer zu machen. Bei bestehenden Eintragungspflichten sind Angaben zur erfolgten Eintragung zu machen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124, Anlage B-2) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf ge-sondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bewerber, deren Teilnahmeanträge in die engere Wahl kommen, müssen zur Bestätigung der Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vorlegen: Gewerbeanmeldung und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bewerber haben Angaben zur etwaigen Beantragung oder (Nicht-)Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahren, zum Nichtvorliegen einer Liquidation sowie zur etwaigen Bestätigung eines Insolvenzplans zu machen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung/Auswahlkriterium 3: Mindestanforderung: Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen Angaben zu ihrem Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren machen. Der durchschnittliche Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens 10.000.000,00 Euro netto betragen. Für die Abgabe der Eigenerklärung zum Umsatz ist - auch von präqualifizierten Unternehmen - das Formular „Bewerberformular Mindestanforderung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit/Auswahlkriterium 3 – Umsätze in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren“ (Anlage B-12) zu nutzen. Auswahlkriterium 3: Höhe des Gesamtumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Mindestumsatz 10 Mio. Euro netto = 5 Punkte ab 15 Mio. Euro netto = 10 Punkte ab 20 Mio. Euro netto = 12 Punkte ab 25 Mio. Euro netto = 15 Punkte Insgesamt max. 15 Punkte Gewichtung: 15%
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung: Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden in Höhe von 10 Mio. Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen durch Eigenerklärung bestätigen, dass ihnen die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bewerber, deren Teilnahmeanträge in die engere Wahl kommen, müssen auf gesonderte Aufforderung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung/Auswahlkriterium 1 (Unterkriterium 1.1): Mindestanforderung: Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mindestens zwei Referenzprojekten aus den letzten fünf Kalenderjahren nachweisen, die jeweils folgende Merkmale aufweisen: • Planung und Realisierung einer integrierten Sondermaschine oder Prüf-/Testanlage, schlittenbasierte Crash Test Technologien • Kombination aus mechanischen, elektrischen und softwarebasierten Komponenten, • sicherheitsrelevante Funktionen oder hochdynamische Bewegungsabläufe, • in mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbarer Größenordnung, • mit CE-Zertifizierung mit integrierten Steuerungs- und Regelungssystemen für hochdynamische und sicherheitsrelevante Anlagen, insbesondere: • synchronisierte Bewegungsabläufe, • Fail-Safe- und Not-Aus-Konzepte, • Sicherheitssteuerungen. Eines der Referenzprojekt muss abgeschlossen sein, ein weiteres Projekt muss sich mindestens in der Realisierungsphase befinden. Bewerber/Bewerbergemeinschaften können die Anforderungen zu den Unterkriterien 1.1 und 1.2 jeweils mit denselben Projekten nachweisen. Für den Referenznachweis ist das Formular „Bewerberformular Mindestanforderung technische und berufliche Leistungsfähigkeit/Auswahlkriterium 1 (Unterkriterium 1.1)– Referenzen integrierte Sondermaschinen / Testanlagen“ (Anlage B-10) zu nutzen. Auswahlkriterium 1, Unterkriterium 1.1: Anzahl der Referenzprojekte bezüglich integrierten Sondermaschinen/Testanlagen, die folgende Anforderungen er-füllen: • Planung und Realisierung einer integrierten Sondermaschine oder Prüf-/Testanlage, schlittenbasierte Crash Test Technologien • Kombination aus mechanischen, elektrischen und softwarebasierten Komponenten, • sicherheitsrelevante Funktionen oder hochdynamische Bewegungsabläufe, • in mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbarer Größenordnung, •mit CE-Zertifizierung mit integrierten Steuerungs- und Regelungssystemen für hochdynamische und sicherheitsrelevante Anlagen, insbesondere: • synchronisierte Bewegungsabläufe, • Fail-Safe- und Not-Aus-Konzepte, • Sicherheitssteuerungen. Projekt muss mind. in Realisierungsphase sein. Zwei Mindestreferenzen Sondermaschine/Testanlage = Insgesamt 7 Punkte (3,5 Punkte pro Mindestreferenz) Für jede weitere Referenz (Kriterium 1.1) je 7 Punkte, es werden max. vier weitere Referenzen gewertet = max. 28 Punkte Insgesamt max. 35 Punkte Gewichtung: 35%
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung/Auswahlkriterium 1 (Unterkriterium 1.2): Mindestanforderung: Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten fünf Kalenderjahren nachweisen, welches mindestens folgende Merkmale aufweist: Erfahrung im Projektmanagement technischer Groß- oder Sonderanlagen mit: • verbindlichen Projektlaufzeiten, • Koordination mehrerer Gewerke, • Planung und Durchführung von Inbetriebnahmen. Erfahrung in der Gesamtintegration komplexer technischer Systeme, insbesondere: • Definition und Management technischer Schnittstellen, • Integration mechanischer, elektrischer und softwarebasierter Subsysteme, • Einbindung in bestehende bauliche oder infrastrukturelle Umgebungen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten fünf Kalenderjahren nachweisen, welches mindestens folgende Merkmale aufweist: Erfahrung im Projektmanagement technischer Groß- oder Sonderanlagen mit: • verbindlichen Projektlaufzeiten, • Koordination mehrerer Gewerke, • Planung und Durchführung von Inbetriebnahmen. Erfahrung in der Gesamtintegration komplexer technischer Systeme, insbesondere: • Definition und Management technischer Schnittstellen, • Integration mechanischer, elektrischer und softwarebasierter Subsysteme, • Einbindung in bestehende bauliche oder infrastrukturelle Umgebungen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften können die Anforderungen zu den Unterkriterien 1.1 und 1.2 jeweils mit denselben Projekten nachweisen. Für den Referenznachweis ist das Formular „Bewerberformular Mindestanforderung technische und berufliche Leistungsfähigkeit/Auswahlkriterium 1 (Unterkriterium 1.2)– Referenz Projektmanagement, Systemintegration, Schnittstellenmanagement und Terminsteuerung“ (Anlage B-11) zu nutzen. Auswahlkriterium 1, Unterkriterium 1.2: Anzahl der Referenzprojekte bezügliche Projektmanagement (Systemintegration, Schnittstellenmanagement und Terminsteuerung), die folgende Anforderungen erfüllen: Erfahrung im Projektmanagement technischer Groß- oder Sonderanlagen mit: • verbindlichen Projektlaufzeiten, • Koordination mehrerer Gewerke, • Planung und Durchführung von Inbetriebnahmen. Erfahrung in der Gesamtintegration komplexer technischer Systeme, insbesondere: • Definition und Management technischer Schnittstellen, • Integration mechanischer, elektrischer und softwarebasierter Subsysteme, • Einbindung in bestehende bauliche oder infrastrukturelle Umgebungen. Projekt muss mind. in Realisierungsphase sein. Mindestreferenz Projektmanagement = 7 Punkte Für jede weitere Referenz (Kriterium 1.2) je 7 Punkte, es werden max. vier weitere Referenzen gewertet = max. 28 Punkte Insgesamt max. 35 Punkte Gewichtung: 35%
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auswahlkriterium 2: Komplexität der integrierten Systeme der Referenzprojekte gemäß Auswahlkriterium 1 (Unterkriterium 1.1 und/oder 1.2): Besondere Komplexität der integrierten Systeme der genannten Referenzen im Hinblick auf Sicherheits-, Steuerungs-, Integrationsgrad Pro Referenz gemäß Kriterium 1.1 oder 1.2 die besondere Komplexität aufweist = 3 Zusatzpunkte Es werden max. 5 Referenzen gewertet = Insgesamt max. 15 Punkte Gewichtung: 15%
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Qualifikation und Einsatzkonzept des Projektteams
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Technisches und organisatorisches Umsatzkonzept
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Höhe des Vergütungsangebotes
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/04/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Die Nachforderung ist nicht ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" nur dann nachfordert, wenn dies vergaberechtlich zulässig ist. Der Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. § 16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die nicht die geforderten Preisangaben i.S.d. § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A enthalten, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der Auftraggeber fordert den Bieter in diesem Fall auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen (vgl. § 16a EU Abs. 2 S. 1-5 VOB/A). Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Bewerber und alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen die Anforderungen zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022 erfüllen („Russland-Sanktionspaket“) und die entsprechenden Eigenerklärungen abgeben (Formblatt 523 EU, Anlage B-7). 2. Für das vorliegende Vergabeverfahren gilt das TVgG NRW. Die den Vergabeunterlagen für die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes beiliegenden Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW werden Vertragsbestandteil. Dies ist nicht verhandelbar.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe