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Wuppertal
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Zülpich

Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Gutachterliche Projektbegleitung Immobilienerwerb

194490-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Gutachterliche Projektbegleitung Immobilienerwerb
OJ S 56/2026 20/03/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Stabsbereich Einkauf - Abt. 2 Vergabe (VOEK)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Gutachterliche Projektbegleitung Immobilienerwerb
Beschreibung: Durchführung von externen, projektbegleitenden Gutachterleistungen für den Immobilienerwerb eines Bürogebäudes mit Bauleistungen für eine Behörde in Neustadt an der Weinstraße. Der Auftragnehmer überprüft die Fälligkeitsvoraussetzungen der Kaufpreisraten
Kennung des Verfahrens: 1129e959-8657-40ff-8ecc-5b1208b52729
Interne Kennung: VOEK 399-25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71319000 Gutachterische Tätigkeit
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neustadt an der Weinstraße
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt (DEB36)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Kontaktdaten der Vergabestelle dürfen nur in dem hier benannten Vergabeverfahren verwendet werden, soweit eine Kommunikation über die Vergabeplattform aus von der AG zu vertretenen Gründen oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Einer Speicherung oder Verwendung der Daten für Informationen, Newsletter oder Angebote außerhalb dieses Vergabeverfahrens wird ausdrücklich widersprochen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt. 1. Prüfung der Teilnahmeanträge Im Teilnahmewettbewerb werden aufgrund der eingereichten, bewertungsfähigen Teilnahmeanträge diejenigen geeigneten Bewerber losspezifisch ausgewählt, die zur Abgabe eines Erstangebotes für das konkrete Los aufgefordert werden. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Es werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend werden die Teilnahmeanträge, die den formalen Anforderungen genügen, auf die Erfüllung der bekanntgemachten Mindestanforderungen geprüft. Ein Bewerber, der nach dem Ergebnis dieser Prüfung als nicht geeignet angesehen wird oder die Mindestanforderungen bezüglich der Eignung nicht erfüllt, wird ausgeschlossen. Stufe 3: Die Auftraggeberin wählt nach Stufe 2 mindestens drei und höchstens fünf geeignete Bewerber je Los nach deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit aus. Die Auswahl erfolgt nach den in Ziffer 9 gewichteten Punkteverteilung. 2. Bewerberreduzierung Sofern es mehr geeignete Bewerber pro Los geben sollte, als gemäß Ziffer 1 „Prüfung der Teilnahmeanträge“, dort Stufe 3 zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollten, wird ein von der Vergabestelle eingesetztes Gremium anhand des Bewertungssystems die Bewerber festlegen, die nach Auswertung der Bewerbungen jeweils zeitgleich zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden. Die Auftraggeberin wird max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose für das weitere Verfahren auswählen. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben. Reduzierungskriterien: Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als die angegebenen maximalen Bewerber/Bewerbergemeinschaften die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin die ausgewählten und in der unten dargestellten „Bewertungsmatrix“ aufgeführten Eignungskriterien als Reduzierungskriterien bewerten. Die Bewerber mit der höchsten Punktsumme werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auftraggeberin behält sich vor, auch weiter auf diejenigen 4 bzw. 3 Bewerber zu reduzieren, die am besten geeignet sind, wenn ein erheblicher Punktabstand zwischen dem 5.-platzierten Bewerber bzw. den 4.- und 5.-platzierten Bewerbern zu den ersten 3 bzw. 4 Bewerbern nach der Bewertungsmatrix besteht. Bewertungsschlüssel für Reduzierung: Zur Bewertung und Gewichtung der Eignungskriterien wird die Auftraggeberin die Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet wird. Hierbei kann ein Bewerber insgesamt je Los maximal 100 Punkte erreichen, die sich auf die einzelnen Kriterien verteilen. Ergebnis der Bewerberreduzierung: Die Auftraggeberin wird auf Grundlage der dargestellten Bewerberreduzierung die bestplatzierten Bewerber (also diejenigen mit den höchsten Punktzahlen) zur Angebotsabgabe auffordern. Bei Punktgleichheit zwischen zwei oder mehreren Bewerbern entscheidet das Los. Die übrigen Bewerber nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr teil und werden hierüber informiert. Bewertungsmatrix: Im Rahmen der Bewerberreduzierung wird die Auftraggeberin die im Verfahrensleitfaden, dort unter Ziffer 8, dargestellte Bewertungsmatrix anwenden und dabei die bei jedem Eignungskriterium jeweils kommunizierte Bewertungssystematik und Punktvergabe anwenden. Dann wird sie die erreichte Punktzahl gemäß den in der Tabelle kommunizierten Gewichtungsfaktoren multiplizieren. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen auszuschließen, bei denen die eignungsbezogenen Reduzierungskriterien kumulativ nur mit insgesamt 40 Punkten oder weniger bewertet wurden. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Auftraggeberin nicht bereit ist ungenügende Leistungserwartungen zu bezuschlagen. Weitere Informationen, wie zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge sowie zu Bewerberfragen können dem Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - VgV

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Gutachterliche Projektbegleitung Immobilienerwerb
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung von externen, projektbegleitenden Gutachterleistungen für den Immobilienerwerb eines Bürogebäudes mit Bauleistungen für eine Behörde in Neustadt an der Weinstraße. Die Leistungen des Auftragnehmers sollen hierbei einer punktuellen Erhöhung der Wahrscheinlichkeit eines frühzeitigen Entdeckens von etwaigen Unstimmigkeiten in den Prozessabläufen oder potenzieller Mängelzustände dienen. Es soll eine Prüfung der erbrachten Bauleistungen im Hin-blick auf die Vorgaben aus den Vertragsunterlagen des Immobilienerwerbs zu vereinbarten Zielen, An-forderungen, Funktionen, Qualitäten und Quantitäten sowie eine Überwachung der Erfüllung baulicher Standards, des baulichen Zu-stands und der Anforderungen an den Bauablauf gemäß den Vorgaben aus den Vertragsunterlagen und insbesondere hinsichtlich der Feststellung von Bautenständen zur vorbereitenden Freigabe von Zahlungsverpflichtungen des Immobilienerwerbs stattfinden. Die Objektüberwachung beinhaltet die Durchführung und Protokollierung von Baustellenbegehungen nach Bauabschnitten und Bauleistungen angepasst an den Baufortschritt einschließlich der Kontrolle der Gewerke, Feststellung des Leistungsstands, Mängelfeststellung sowie Bewertung und Überwachung der Mängelbeseitigung. Das Projekt soll in folgende drei Phasen unterteilt sein: • Projekteinstieg • Baubegleitung • Abnahmebegleitung Erwartet wird ein erfahrenes auftragnehmerseitiges Sachverständigen-Projektteam der baulichen Immobilienprüfung für Großprojekte, das sich aus Sachverständigen der Fachrichtungen Bau (Architektur, Hoch- und Tiefbau), der Technischen Gebäudeausrüstung mechanisch (TGA-M, Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs- und Klimatechnik) und der Technischen Gebäudeausrüstung elektrisch (TGA-E) zusammen-setzt. Die Vorlage einer Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17065 durch den Bewerber ist zwingend erforderlich.
Interne Kennung: VOEK 399-25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71319000 Gutachterische Tätigkeit
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neustadt an der Weinstraße
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt (DEB36)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 20/02/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist die Eignung wie folgt nachzuweisen: Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung alle in der EU-Bekanntmachung und nachfolgend geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise, mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Hierbei sind die als beigefügte Vordrucke (Anlagen 0 bis 4) zu verwenden. Auf Anforderung der Auftraggeberin hat der Bewerber/Bieter weitergehende Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen sofort, ansonsten spätestens vor Vertragsbeginn vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird akzeptiert. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird der Teilnahmeantrag nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundeskartellamt anzufordern. Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bewerber/Bieter eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunft einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bewerber/Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. Sofern die von der Auftraggeberin geforderten Eignungsnachweise personenbezogene Daten (z.B. von Mitarbeitern eines Referenzauftraggebers) enthalten, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft freiwillig. Eine Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Die personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet und gespeichert.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Das wirtschaftlichste Angebot des Ausschreibungsverfahrens wird losweise durch die Vergabestelle nach folgenden Zuschlagskriterien ermittelt (eine präzise Darlegung der diesbezüglichen Anforderungen und die Auswertung wird den ausgewählten Bewerbern mit der Angebotsaufforderung kommuniziert). Qualität 70 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 560
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Das wirtschaftlichste Angebot des Ausschreibungsverfahrens wird losweise durch die Vergabestelle nach folgenden Zuschlagskriterien ermittelt (eine präzise Darlegung der diesbezüglichen Anforderungen und die Auswertung wird den ausgewählten Bewerbern mit der Angebotsaufforderung kommuniziert). Preis: 30 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 300
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: 134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“ § 160 GWB: (1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3)Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Stabsbereich Einkauf - Abt. 2 Vergabe (VOEK)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Stabsbereich Einkauf - Abt. 2 Vergabe (VOEK)
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Stabsbereich Einkauf - Abt. 2 Vergabe (VOEK)

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 156 856,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DEKRA Automobil GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: A 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 156 856,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 399-25
Datum des Vertragsabschlusses: 20/02/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Stabsbereich Einkauf - Abt. 2 Vergabe (VOEK)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Stabsbereich Einkauf - Abt. 2 Vergabe (VOEK)
Registrierungsnummer: 991-80032-33
Postanschrift: Ellerstr. 56
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stabsbereich Einkauf – Abt. 2 Vergabe (VOEK)
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49(0)228 9499 0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: DEKRA Automobil GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: HRB 21039
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60388
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 94585abf-ec94-48fd-ab7c-9ca8b7af94d8 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/03/2026 13:48:24 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 194490-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 56/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/03/2026