2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Münster
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kreis Steinfurt
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kreis Coesfeld
Land, Gliederung (NUTS): Coesfeld (DEA35)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kreis Warendorf
Land, Gliederung (NUTS): Warendorf (DEA38)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kreis Borken
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Betrug: siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Korruption: siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Zahlungsunfähigkeit: siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: siehe §§ 123 und 124 GWB. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.