5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55510000 Dienstleistungen von Kantinen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste, 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste, 55512000 Betrieb von Kantinen, 55520000 Verpflegungsdienste, 55330000 Dienstleistungen von Cafeterias, 55300000 Restaurant- und Bewirtungsdienste, 55400000 Servieren von Getränken, 55410000 Ausschankdienste, 90910000 Reinigungsdienste, 90920000 Hygienedienste für Gebäude und Anlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrichstr. 1
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48145
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit er nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber bis zum 30. April 2035. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Die NRW.BANK behält sich vor, Bieterpräsentationen durchzuführen. Dies gilt sowohl für Erstangebote als auch für etwaige weitere Angebote. Die Präsentationen dienen ausschließlich der Verifizierung qualitativer Angebotsbestandteile. Eine Bewertung der Präsentationen erfolgt nicht. Die Entscheidung, ob einer Präsentation zur Verifizierung der im Angebot gemachten qualitativen Bestandteile des Beraterkonzepts erforderlich ist, trifft die NRW.BANK nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine gesonderte Einladung mit genauer Uhrzeit und organisatorischen Hinweisen erfolgt rechtzeitig über das Vergabeportal. 2. Die NRW.BANK führt das Vergabeverfahren nach Maßgabe des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie aller weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung durch. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Vergabeunterlagen und den gesetzlichen Regelungen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensvorschriften maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen dienen der Orientierung und enthalten arbeitserleichternde Hinweise sowie ausgestaltende Vorgaben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 3. a) Nur diejenigen Unternehmen, die von der NRW.BANK im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb dazu aufgefordert werden (im Weiteren: Bieter), dürfen ein Erst-Angebot abgeben, welches die Grundlage für die späteren Verhandlungen bildet. b) Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird auch die Frist zur Einreichung des Erstangebots verbindlich festgelegt. Die Bieter können im Vordruck 09: Verhandlungsbedarf über diejenigen Aspekte informieren, zu denen sie eine Verhandlung für erforderlich halten. c) Die NRW.BANK führt mit den Bietern Verhandlungen über die eingereichten Erstangebote sowie ggf. über Folgeangebote. Ziel der Verhandlungen ist es, die Angebote zu präzisieren und inhaltlich zu verbessern. Ausgenommen von den Verhandlungen sind die in den Vergabeunterlagen verbindlich festgelegten Mindestanforderungen sowie die Zuschlagskriterien, über die nicht verhandelt werden darf (§ 17 Abs. 10 VgV). d) Die NRW.BANK kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. e) Die NRW.BANK behält sich vor, das Verhandlungsverfahren in mehreren Phasen durchzuführen. In diesem Fall kann sie die Zahl der Bieter, mit denen verhandelt wird, nach jeder Phase anhand der festgelegten Zuschlagskriterien reduzieren (§ 17 Abs. 12 VgV). Die Zahl der verbleibenden Bieter wird dabei stufenweise verringert, wobei die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz zu beachten sind. f) Beabsichtigt die NRW.BANK, die Verhandlungen abzuschließen, so unterrichtet sie die verbleibenden Bieter und legt sie eine einheitliche Frist für die Einreichung neuer oder überarbeiteter - verbindlicher - Angebote fest. Mit der Aufforderung zur Einreichung neuer oder überarbeiteter - verbindlicher - Angebote bestimmt sie die Frist, innerhalb der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind. 4. B1. Bestandteile dieses Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren, b) Anlage 02: Leistungsbeschreibung c) Anlage 03: Personalliste d) Anlage 04: Einkaufsliste e) Anlage 05: Kassenbuch Tresor f) Anlage 06: Essensmarkenverkauf Tresor g) Anlage 07: Leistungsverzeichnis Reinigungsleistungen h) Anlage 08: Preisblatt (= Vordruck 10a) i) Anlage 09: Kalkulationsblätter der Auftragnehmerin j) Anlage 10: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant - k) Anlage 11: Eigenerklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit ( = Vordrucke 05 und 05a) - soweit relevant - l) Anlage 12: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftrag- nehmer (= Vordrucke 07 und 07a) - soweit relevant - m) Anlage 13: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06) n) Anlage 14: Nachhaltigkeitsvereinbarung o) Anlage 15: Verpflichtungserklärung Datenschutz p) Anlage 16: Verpflichtungserklärung Insidervorschriften q) Anlage 17: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz r) Anlage 18: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG s) Anlage 19: Qualitätskonzept (= Vordruck 11) t) Anlage 20: Übernahmekonzept (= Vordruck 12) u) Anlage 21: Übernahmevereinbarung v) Anlage 22: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragsnehmerin finden keine Anwendung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: (1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. (4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: (1.) Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre jeweils mindestens 10.000.000 Euro betragen haben. (3.) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt. (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. (5.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: (1.) Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Als Tätigkeitsbereich des Auftrages werden in diesem Zusammenhang nur der Betrieb von Kantinen und Cafeterias oder vergleichbar anerkannt. (2.) Mindestanforderung: Der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre jeweils mindestens 5.000.000 Euro betragen haben. (3.) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich ab-gelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt. (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. (5.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: (1.) Bewerber müssen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Betrieb von Kantinen und Cafeterias, Lebensmittelbeschaffung, veranstaltungsbezogene Verpflegungsdienste sowie Reinigungsdienste in Hygienebereichen) verfügen (2.) Mindestanforderung: pauschale Mindestdeckungssumme pro Versicherungsjahr für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden von 5.000.000 Euro. (3.) Der Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages als Scan der Originalurkunde oder Datei des beauftragten Versicherungsunternehmens oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/ -maklers vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. (4.) Sofern der ausgeschriebene Vertrag weitergehende und / oder höhere Versicherungssummen vorsieht, sind diese nicht Gegenstand der Eignungsprüfung.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: (1) Bewerber müssen eine Bankerklärung ihrer unternehmerischen Hausbank über ihre gegenwärtige Finanz- bzw. Liquiditätslage abgeben. (2) Mindestanforderung: Die Bankerklärung darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate nach ihrem Ausstellungsdatum sein. Aus der Bankerklärung muss sich ergeben, dass die Hausbank des Bewerbers die bestehenden finanziellen Beziehungen in der Vergangenheit bis zum Tag der Ausstellung der Bankerklärung als zufriedenstellen bewertet, es keine negativen Feststellungen gibt und aus Sicht der Hausbank keine Bonitätsgründe vorliegen oder ihr bekannt sind, aus denen von einer Geschäftsbeziehung zu dem Bewerber abzuraten wäre. (3) Die jeweiligen Bankerklärungen müssen mit dem Teilnahmeantrag als Scan des Originaldokuments oder Datei vorgelegt werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: (1) Bewerber müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 13.03.2023 bis zum 12.02.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (2) Mindestanforderungen: Mindestens 3 Referenzen, die jeweils die folgenden Anforderungen (kumulativ) erfüllen: - Betrieb eines Betriebsrestaurants, einer Kantine oder einer vergleichbaren Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung (nachfolgend einheitlich "Betriebsrestaurant") - arbeitstäglich wurde folgendes Mindestangebot bereitgestellt: o mindestens drei wechselnde Hauptgerichte, o mindestens eine täglich wechselnde Suppe, o mindestens zwei täglich wechselnde Desserts, o Salatangebot in Buffetform. - Zubereitung der Speisen frisch vor Ort in der Küche des jeweiligen Betriebsrestaurants - durchschnittlich mindestens 650 ausgegebene Mittagessen pro Betriebstag - thekenbasierte Essensausgabe in Selbstbedienung ("Free-Flow-Verfahren") - zusätzlich Veranstaltungs- und Cateringservices, einschließlich der Bereitstellung von Servicepersonal - über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten pro Referenz im Zeit-raum vom 13.03.2023 bis zum 12.03.2026 und mindestens 3 Referenzen, die jeweils die folgenden Anforderungen (kumulativ) erfüllen: - Betrieb eines Bistros, Cafés oder einer funktional vergleichbaren gastronomischen Einrichtung mit täglichem Speisen- und Getränkeangebot (nachfolgend einheitlich "Bistro") - arbeitstägliches Angebot von kalten und/oder warmen Speisen (z. B. Snacks, kleine Gerichte) sowie Getränken, einschließlich Heißgetränken - über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten pro Referenz im Zeit-raum vom 13.03.2023 bis zum 12.03.2026 (3) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck ein-zutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. (5) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderung erfüllt ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: (1) Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 Alt. 2 VgV) des Unternehmens des Bewerbers. (2) Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Anlage zum Vordruck 03 für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. (3) Mindestbedingungen Bewerber müssen den Nachweis gültiger Zertifikate oder Re-Zertifikate zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der o DIN EN ISO 9001 o DIN EN ISO 37301 o DIN EN ISO 45001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. (4) Die jeweiligen Nachweise der Zertifikate müssen mit dem Teilnahmeantrag als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: (1) Erforderlich ist die Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV), die das Unternehmen des Bewerbers während der Auftragsausführung anwendet. (2) Die Angabe muss im Rahmen des Teilnahmeantrages auf einer Anlage zum Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Anlage zum Vordruck 03 für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. §50 VgV bleibt unberührt. (3) Mindestbedingungen: Bewerber müssen den Nachweis gültiger Zertifikate oder Re-Zertifikate für nachhaltiges Umweltmanagement auf der Grundlage der o DIN EN ISO 14001 o DIN EN ISO 50001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wer-den soll, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. (4) Die jeweiligen Nachweise der Zertifikate müssen mit dem Teilnahmeantrag als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: (1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 10: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. (2.) Einheitliche Kalkulationsgrundlage bilden die von der NRW.BANK im Vordruck 10 angegebenen Mengenangaben. (3.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 10 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (4.) Es sind lediglich die gelb unterlegten Felder zu befüllen. Angebotsvergleichspreis ist der angegebene Brutto-Gesamtpreis. (5.) Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 30 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den bieterseits angebotenen Brutto-Gesamtpreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Speiseplan
Beschreibung: (1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 4 ist von jedem Bieter ein zusammenfassendes (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 11: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 11 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 11 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag erwartet: - Zuschlagskriterium 2: Speiseplan 30 % (= 30 Punkte) o Saisonalität 15 % (= 15 Punkte) o Anteil an Fertigprodukten 15 % (= 15 Punkte) - Zuschlagskriterium 3: Nachhaltigkeit 20 % (= 20 Punkte) o Nachhaltigkeit 10 % (= 10 Punkte) o Weiterverarbeitung von Speiseüberhang 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 4: Inklusion 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 5: Weiterbildung 10 % (= 10 Punkte) Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Saisonalität: Erwartet wird, dass bei der Gestaltung des Speiseplans im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst hohem Umfang saisonale Lebensmittel, insbesondere saisonales Obst und Gemüse, eingesetzt wird. Saisonal im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Obst- und Gemüseerzeugnisse, deren Verwendung dem jeweiligen natürlichen Ernte- und Verfügbarkeitszeitraum in Deutschland entspricht, wie er im Saisonkalender des Bundeszentrums für Ernährung ausgewiesen ist. - Anteil an Fertigprodukten Erwartet wird, dass bei der Zubereitung der Speisen im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst geringem Umfang Fertigprodukte eingesetzt werden. Fertigprodukte im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Lebensmittel, die über eine übliche küchenhandwerkliche Vorverarbeitung hinausgehend industriell vorgefertigt sind und verzehr- oder regenerationsfertig angeliefert werden. Nicht als Fertigprodukte gelten unverarbeitete oder gering verarbeitete Grundzutaten, die einer üblichen handwerklichen Zubereitung unterliegen. - Nachhaltigkeit Erwartet wird, dass die Auftragsausführung in möglichst hohem Umfang nachhaltig erfolgt (abgesehen von der Weiterverarbeitung von Speiseüberhang). Nachhaltigkeit im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen, etwa durch einen bewussten Einsatz von Lebensmitteln, ressourcenschonende Zubereitung oder Abfallvermeidung. - Weiterverarbeitung von Speiseüberhang Erwartet wird, dass im Rahmen der Leistungserbringung anfallender Speiseüberhang in möglichst hohem Umfang weiterverarbeitet oder anderweitig verwertet wird, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Speiseüberhang im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind zubereitete Speisen oder Speisekomponenten, die aus lebensmittelrechtlicher Sicht einwandfrei sind, jedoch nicht ausgegeben wurden. Die Weiterverarbeitung umfasst insbesondere deren erneute Verwendung im Rahmen der Speiseplanung unter Beachtung der geltenden lebensmittelhygienischen und rechtlichen Vorgaben. - Inklusion Erwartet wird, dass im Rahmen der Auftragsausführung inklusive Aspekte in Bezug auf die beim Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeitenden in möglichst hohem Umfang berücksichtigt werden. Inklusion im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe, Förderung und nachhaltigen Einbindung von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen im Rahmen der Leistungserbringung. - Weiterbildung Erwartet wird die Umsetzung von Maßnahmen zur fachlichen Weiterbildung des eingesetzten Personals, um eine qualitativ hochwertige und sichere Leistungserbringung zu gewährleisten. Weiterbildung im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere fachbezogene Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit oder kundenorientiertem Service. (4.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. (5.) Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden. d) Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltigkeit
Beschreibung: (1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 4 ist von jedem Bieter ein zusammenfassendes (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 11: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 11 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 11 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag erwartet: - Zuschlagskriterium 2: Speiseplan 30 % (= 30 Punkte) o Saisonalität 15 % (= 15 Punkte) o Anteil an Fertigprodukten 15 % (= 15 Punkte) - Zuschlagskriterium 3: Nachhaltigkeit 20 % (= 20 Punkte) o Nachhaltigkeit 10 % (= 10 Punkte) o Weiterverarbeitung von Speiseüberhang 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 4: Inklusion 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 5: Weiterbildung 10 % (= 10 Punkte) Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Saisonalität: Erwartet wird, dass bei der Gestaltung des Speiseplans im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst hohem Umfang saisonale Lebensmittel, insbesondere saisonales Obst und Gemüse, eingesetzt wird. Saisonal im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Obst- und Gemüseerzeugnisse, deren Verwendung dem jeweiligen natürlichen Ernte- und Verfügbarkeitszeitraum in Deutschland entspricht, wie er im Saisonkalender des Bundeszentrums für Ernährung ausgewiesen ist. - Anteil an Fertigprodukten Erwartet wird, dass bei der Zubereitung der Speisen im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst geringem Umfang Fertigprodukte eingesetzt werden. Fertigprodukte im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Lebensmittel, die über eine übliche küchenhandwerkliche Vorverarbeitung hinausgehend industriell vorgefertigt sind und verzehr- oder regenerationsfertig angeliefert werden. Nicht als Fertigprodukte gelten unverarbeitete oder gering verarbeitete Grundzutaten, die einer üblichen handwerklichen Zubereitung unterliegen. - Nachhaltigkeit Erwartet wird, dass die Auftragsausführung in möglichst hohem Umfang nachhaltig erfolgt (abgesehen von der Weiterverarbeitung von Speiseüberhang). Nachhaltigkeit im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen, etwa durch einen bewussten Einsatz von Lebensmitteln, ressourcenschonende Zubereitung oder Abfallvermeidung. - Weiterverarbeitung von Speiseüberhang Erwartet wird, dass im Rahmen der Leistungserbringung anfallender Speiseüberhang in möglichst hohem Umfang weiterverarbeitet oder anderweitig verwertet wird, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Speiseüberhang im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind zubereitete Speisen oder Speisekomponenten, die aus lebensmittelrechtlicher Sicht einwandfrei sind, jedoch nicht ausgegeben wurden. Die Weiterverarbeitung umfasst insbesondere deren erneute Verwendung im Rahmen der Speiseplanung unter Beachtung der geltenden lebensmittelhygienischen und rechtlichen Vorgaben. - Inklusion Erwartet wird, dass im Rahmen der Auftragsausführung inklusive Aspekte in Bezug auf die beim Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeitenden in möglichst hohem Umfang berücksichtigt werden. Inklusion im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe, Förderung und nachhaltigen Einbindung von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen im Rahmen der Leistungserbringung. - Weiterbildung Erwartet wird die Umsetzung von Maßnahmen zur fachlichen Weiterbildung des eingesetzten Personals, um eine qualitativ hochwertige und sichere Leistungserbringung zu gewährleisten. Weiterbildung im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere fachbezogene Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit oder kundenorientiertem Service. (4.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. (5.) Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden. d) Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Inklusion
Beschreibung: (1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 4 ist von jedem Bieter ein zusammenfassendes (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 11: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 11 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 11 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag erwartet: - Zuschlagskriterium 2: Speiseplan 30 % (= 30 Punkte) o Saisonalität 15 % (= 15 Punkte) o Anteil an Fertigprodukten 15 % (= 15 Punkte) - Zuschlagskriterium 3: Nachhaltigkeit 20 % (= 20 Punkte) o Nachhaltigkeit 10 % (= 10 Punkte) o Weiterverarbeitung von Speiseüberhang 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 4: Inklusion 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 5: Weiterbildung 10 % (= 10 Punkte) Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Saisonalität: Erwartet wird, dass bei der Gestaltung des Speiseplans im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst hohem Umfang saisonale Lebensmittel, insbesondere saisonales Obst und Gemüse, eingesetzt wird. Saisonal im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Obst- und Gemüseerzeugnisse, deren Verwendung dem jeweiligen natürlichen Ernte- und Verfügbarkeitszeitraum in Deutschland entspricht, wie er im Saisonkalender des Bundeszentrums für Ernährung ausgewiesen ist. - Anteil an Fertigprodukten Erwartet wird, dass bei der Zubereitung der Speisen im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst geringem Umfang Fertigprodukte eingesetzt werden. Fertigprodukte im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Lebensmittel, die über eine übliche küchenhandwerkliche Vorverarbeitung hinausgehend industriell vorgefertigt sind und verzehr- oder regenerationsfertig angeliefert werden. Nicht als Fertigprodukte gelten unverarbeitete oder gering verarbeitete Grundzutaten, die einer üblichen handwerklichen Zubereitung unterliegen. - Nachhaltigkeit Erwartet wird, dass die Auftragsausführung in möglichst hohem Umfang nachhaltig erfolgt (abgesehen von der Weiterverarbeitung von Speiseüberhang). Nachhaltigkeit im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen, etwa durch einen bewussten Einsatz von Lebensmitteln, ressourcenschonende Zubereitung oder Abfallvermeidung. - Weiterverarbeitung von Speiseüberhang Erwartet wird, dass im Rahmen der Leistungserbringung anfallender Speiseüberhang in möglichst hohem Umfang weiterverarbeitet oder anderweitig verwertet wird, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Speiseüberhang im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind zubereitete Speisen oder Speisekomponenten, die aus lebensmittelrechtlicher Sicht einwandfrei sind, jedoch nicht ausgegeben wurden. Die Weiterverarbeitung umfasst insbesondere deren erneute Verwendung im Rahmen der Speiseplanung unter Beachtung der geltenden lebensmittelhygienischen und rechtlichen Vorgaben. - Inklusion Erwartet wird, dass im Rahmen der Auftragsausführung inklusive Aspekte in Bezug auf die beim Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeitenden in möglichst hohem Umfang berücksichtigt werden. Inklusion im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe, Förderung und nachhaltigen Einbindung von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen im Rahmen der Leistungserbringung. - Weiterbildung Erwartet wird die Umsetzung von Maßnahmen zur fachlichen Weiterbildung des eingesetzten Personals, um eine qualitativ hochwertige und sichere Leistungserbringung zu gewährleisten. Weiterbildung im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere fachbezogene Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit oder kundenorientiertem Service. (4.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. (5.) Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden. d) Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Weiterbildung
Beschreibung: (1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 4 ist von jedem Bieter ein zusammenfassendes (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 11: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 11 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 11 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag erwartet: - Zuschlagskriterium 2: Speiseplan 30 % (= 30 Punkte) o Saisonalität 15 % (= 15 Punkte) o Anteil an Fertigprodukten 15 % (= 15 Punkte) - Zuschlagskriterium 3: Nachhaltigkeit 20 % (= 20 Punkte) o Nachhaltigkeit 10 % (= 10 Punkte) o Weiterverarbeitung von Speiseüberhang 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 4: Inklusion 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 5: Weiterbildung 10 % (= 10 Punkte) Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Saisonalität: Erwartet wird, dass bei der Gestaltung des Speiseplans im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst hohem Umfang saisonale Lebensmittel, insbesondere saisonales Obst und Gemüse, eingesetzt wird. Saisonal im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Obst- und Gemüseerzeugnisse, deren Verwendung dem jeweiligen natürlichen Ernte- und Verfügbarkeitszeitraum in Deutschland entspricht, wie er im Saisonkalender des Bundeszentrums für Ernährung ausgewiesen ist. - Anteil an Fertigprodukten Erwartet wird, dass bei der Zubereitung der Speisen im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst geringem Umfang Fertigprodukte eingesetzt werden. Fertigprodukte im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Lebensmittel, die über eine übliche küchenhandwerkliche Vorverarbeitung hinausgehend industriell vorgefertigt sind und verzehr- oder regenerationsfertig angeliefert werden. Nicht als Fertigprodukte gelten unverarbeitete oder gering verarbeitete Grundzutaten, die einer üblichen handwerklichen Zubereitung unterliegen. - Nachhaltigkeit Erwartet wird, dass die Auftragsausführung in möglichst hohem Umfang nachhaltig erfolgt (abgesehen von der Weiterverarbeitung von Speiseüberhang). Nachhaltigkeit im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen, etwa durch einen bewussten Einsatz von Lebensmitteln, ressourcenschonende Zubereitung oder Abfallvermeidung. - Weiterverarbeitung von Speiseüberhang Erwartet wird, dass im Rahmen der Leistungserbringung anfallender Speiseüberhang in möglichst hohem Umfang weiterverarbeitet oder anderweitig verwertet wird, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Speiseüberhang im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind zubereitete Speisen oder Speisekomponenten, die aus lebensmittelrechtlicher Sicht einwandfrei sind, jedoch nicht ausgegeben wurden. Die Weiterverarbeitung umfasst insbesondere deren erneute Verwendung im Rahmen der Speiseplanung unter Beachtung der geltenden lebensmittelhygienischen und rechtlichen Vorgaben. - Inklusion Erwartet wird, dass im Rahmen der Auftragsausführung inklusive Aspekte in Bezug auf die beim Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeitenden in möglichst hohem Umfang berücksichtigt werden. Inklusion im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe, Förderung und nachhaltigen Einbindung von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen im Rahmen der Leistungserbringung. - Weiterbildung Erwartet wird die Umsetzung von Maßnahmen zur fachlichen Weiterbildung des eingesetzten Personals, um eine qualitativ hochwertige und sichere Leistungserbringung zu gewährleisten. Weiterbildung im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere fachbezogene Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit oder kundenorientiertem Service. (4.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. (5.) Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden. d) Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 20/05/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Teilnahmeanträgen/ Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: S. Vertragsbedingungen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: NRW.BANK AöR