2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26
Stadt: Neukirchen-Vluyn
Postleitzahl: 47506
Land, Gliederung (NUTS): Wesel (DEA1F)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind die in dem Dokument "Checkliste zur Angebotserstellung" aufgelisteten Dokumente und Nachweise einzureichen. Bieterfragen können bis spätestens zehn Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, damit die Beantwortung mindestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden kann. Die Fragen sind ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform zu stellen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Korruption: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Betrug: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Zahlungsunfähigkeit: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB sind zu beachten.