5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Herford (DEA43)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis (netto) ohne optionale Leistungen in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte interpoliert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des Projektteams
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Die allgemeinen Referenzen des Bieters sind an dieser Stelle nicht zu berücksichtigen. Diese wurden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft und berücksichtigt. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten, wobei • ein/ eine Projektleiter/-in und eine stellvertretende Projektleitung benannt werden muss, • der/ die Projektleiter/-in eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als ein/ eine solche nachweisen muss und • ein Mitglied des Projektteams eine mind. dreijährige Berufserfahrung als (Land-schafts-) Architekten/ -innen (mind. mit Bachelorabschluss) nachweisen muss. Die Angaben sind durch geeignete Nachweise (Lebenslauf, Urkunden, etc.) hinreichend zu belegen. Hierfür ist ein mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendetes Formblatt „Personalqualifikation“ zu verwenden. In diesem sind auch Angaben hinsichtlich der in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestkompetenzen zu machen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenz bei den Mitgliedern des Projektteams kumulativ vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Dies gilt auch, wenn sich die Erfahrungen/Kompetenzen in nur einer Person des Projektteams bündeln. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei pro Hauptunterkriterium nur jeweils ein Unterkriterium einschlägig sein kann. - Erfahrung als Projektleiter/-in (bis zu 30 Punkte) - 10 Jahre: 30 Punkte - 5 Jahre: 20 Punkte - 3 Jahre: 10 Punkte - Erfahrung in der Planung und im Bau von Objekten nach Anlage 11 zu § 39 - Leistungsbild für Freianlagen (bis zu 30 Punkte) - 3 oder mehr Projekte: 30 Punkte - 2 Projekte: 20 Punkte - 1 Projekt: 10 Punkte - Besonderheiten des spezifischen Leistungsgegenstandes (bis zu 40 Punkte): - Erfahrungen in der Erbringung von Planungsleistungen der Freianlagenplanung für Objekte in Stadt- und Ortslage: 20 Punkte - Erfahrungen in der Erbringung von Pla-nungsleistungen der Freianlagen in der Leis-tungsphase 8: 10 Punkte - Erfahrung in der Erbringung von Planungsleistungen in Zusammenarbeit mit einer Bürgerbeteiligungen (z. B. Erstellung von Dokumenten für Bürger, Beantwortung von Bürgerfragen, etc.): 10 Punkte Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleichbleibt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schriftliches Konzept
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums werden die Inhalte des schriftlichen Konzeptes bewertet. Es werden sowohl fachlich-inhaltliche als auch organisatorische Inhalte gefordert. Folgendes Thema soll behandelt werden: Darstellung der Herangehensweise an ein Projekt unter Erläuterung fachlich-inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze Vom Bieter werden Aussagen zu den in der folgenden Tabelle aufgeführten Inhalte erwartet: - Darstellung von Verantwortlichkeiten und Benennung von Ansprechpartnern - Vertretungsregelungen - Kommunikation mit der Auftraggeberin - Maßnahmen zur Einbeziehung von Anliegern (z. B. Geschäftsinhaber, Kirche, Schule) - Maßnahmen zur Einhaltung von Terminen - Maßnahmen zur Einhaltung von Kosten - Allgemeine Zusammenarbeit mit einer Bürgerbeteiligung - Allgemeiner Umgang mit verschiedenen Bauabschnitten, z. B. was ist bei unterschiedlichen Bauabschnitten zu beachten, wo können sich Probleme ergeben und wie werden diese Probleme gelöst Die Inhalte des vom Bieter einzureichenden Konzeptes werden von einer Jury der Auftragge-berin bewertet. Die Jury für die Konzeptbewertung setzt sich aus Vertretern der Politik und des Fachbereichs Planen, Bauen, Techn. Dienste zusammen. Die Jury bewertet die o. g. Inhalte anhand folgender Unterkriterien: - Qualität der Darstellung und Struktur 20 Punkte - Nachvollziehbarkeit der Gedankengänge 20 Punkte - Projektspezifische Lösungen 20 Punkte - Fachliche Qualität 20 Punkte - Realistische Einschätzung der Aufgaben 20 Punkte Jedes Mitglied der Jury kann für jedes o. g. Unterkriterium bis zu 20 Punkte vergeben. Ein Muster des Bewertungsbogens, welches Unterkriterien enthält, liegt den Vergabeunterla-gen bei („14 Musterbewertungsbogen Schriftliches Konzept L2.pdf“). Für jedes Unterkriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Das Schriftliche Konzept soll maximal 5 Seiten (Arial 12, 1,5-facher Zeilenabstand) umfassen. Bitte reichen Sie das Schriftliche Konzept in dem Dateiformat PDF ein. Bei einem Über-schreiten der Seitenanzahl behält sich der Auftraggeber vor, die überschreitenden Seiten nicht zu bewerten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: Im Rahmen dieses Kriteriums werden die Inhalte der Präsentation bewertet. Thema der Präsentation wird die Vorstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Refe-renzprojekte sein. Die Präsentation wird ca. 45 Minuten (30 Minuten Vortrag und 15 Minuten Diskussion) dauern. An der Präsentation müssen der/die Projektleiter/-in und der für die örtli-che Bauüberwachung vorgesehene Mitarbeiter teilnehmen. Im Rahmen dieses Kriteriums werden nachfolgende Aspekte der Präsentation von einer Jury der Auftraggeberin bewertet: Inhaltliche Unterkriterien (60 Punkte): - Herangehensweise an das vorliegende Projekt 10 Punkte - Abgrenzung und Ähnlichkeiten mit dem/den Referenzprojekten 10 Punkte - Methode zur Entwicklung der angebotenen planerischen Lösung anhand einer Beispiel-Referenz 10 Punkte - Kommunikation mit dem öffentlichen Auftraggeber 10 Punkte - Dokumentation 10 Punkte - Maßnahmen zur Einhaltung des Zeit- und Kostenrahmens 10 Punkte Formelle Unterkriterien (40 Punkte): - Qualität der Darstellung und der Visualisierung 8 Punkte - Rhetorik und Kommunikation 8 Punkte - Struktur 8 Punkte - Qualität des medialen Einsatzes 8 Punkte - Diskussion mit den Gremienmitgliedern 8 Punkte Es können maximal 100 Punkte erzielt werden. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei („15 Musterbewertungsbogen Präsentation L2.pdf“). Diesem ist auch eine genaue Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die Jury für die Präsentationsbewertung setzt sich aus Vertretern der Politik und des Fachbe-reichs Planen, Bauen, Techn. Dienste zusammen. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 10 bzw. 8 Punkte vergeben, Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der ab-gegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wie-derum miteinander addiert und bilden die Punktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Präsentation“.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.