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Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willebadessen
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich

Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Bodenmanagement für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

170385-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Bodenmanagement für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
OJ S 49/2026 11/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Bodenmanagement für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Beschreibung: Bodenmanagement für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Kennung des Verfahrens: 29779780-b3f4-4170-9612-f55c9636968a
Interne Kennung: 2026-03-09
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen, 45232470 Abfallumschlagstelle, 79723000 Abfallanalyse, 90522200 Beseitigung von verseuchtem Boden, 90732300 Behandlung oder Sanierung von verschmutztem Boden, 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPTYRMD3KF# 1. Die Auftraggeberin verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) und nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie allen weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung. Im Falle von Abweichungen/ Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen dienen der Orientierung und enthalten arbeitserleichternde Hinweise sowie ausgestaltende Vorgaben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 3. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 34 SektVO zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der Auftraggeberin zu werden. Jeder Bieter hat bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. Die Auftraggeberin kann von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. Beruft sich ein Bewerber oder Bieter gemäß § 47 SektVO auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Teilnahmeantrag/ Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der Auftraggeberin. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Die Auftraggeberin überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Auftraggeberin kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 4. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen: a) Vordruck 01 Teilnahmeantrag b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz & Referenzen & Unternehmenszertifizierung nach § 56 Abs. 3 KrWG i. V. m. 24 ff. EfbV) (bei Bewerbergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied, zusammenfassende Auswertung) d) Vordruck 03a Beschreibung der Referenzen zwecks Bewerberauswahl (bei Bewerbergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied, zusammenfassende Auswertung) e) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 134 GWB (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) f) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) g) Vordruck 04b Eigenerklärung Sanktionen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit j) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner k) Nachweis der Unternehmenszertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb l) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung 5. Mit dem Erstangebot sind folgende Unterlagen einzureichen: a) Vordruck 07 Angebotsvordruck b) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit noch nicht vorgelegt und kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07a Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe c) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07b Nachweis Unterauftragnehmer d) Vordruck 08: Preisblatt e) Vordruck 09: Umsetzungskonzept f) Vordruck 10: Organisationskonzept
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Bodenmanagement für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Annahme, Lagerung, Beprobung, Verwertung sowie Beseitigung von Bodenaushubmaterial der Klassen BM-0, BM-0*, BM-F0*, BM-F1, BM-F2, BM-F3 sowie der Deponieklassen DK 0, DK 1, DK 2, DK 3. Der Beschaffungsgegenstand umfasst auch die Annahme, Verwertung oder Beseitigung von bituminösem Straßenaufbruch. Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Leistungen beinhalten jeweils insbesondere die Annahme des Materials, das Ein- und Auswiegen mittels geeichter Waage einschließlich der Dokumentation der Wiegeergebnisse, die Separation von BM-0-Boden sowie das Ab- und Verladen mittels geeigneter Ladegeräte. Darüber hinaus sind die ordnungsgemäße Lagerung auf flüssigkeitsdichtem Untergrund, der Schutz des Materials vor Witterungseinflüssen sowie die Entnahme von Bodenproben nach PN 98 Bestandteil der Leistung. Die erforderlichen Bodenanalysen sind durch ein akkreditiertes Labor durchzuführen. Die Annahmestelle/n für das Bodenaushubmaterial und den bituminösen Straßenaufbruch muss/ müssen im Gebiet der Stadt Leverkusen liegen. Dies ist erstens aus wirtschaftlichen Gründen sachlich gerechtfertigt. Die das Bodenaushubmaterial anliefernden Tiefbauunternehmen fahren bislang ausschließlich Annahmestellen im Stadtgebiet Leverkusen an. Eine Verpflichtung zur Anlieferung bei weiter entfernt gelegenen Annahmestellen wäre ihnen nicht oder jedenfalls nicht ohne Weiteres zumutbar, da hierdurch erhebliche zusätzliche Transportkosten entstünden. Hintergrund ist, dass die Tiefbauunternehmen eine pauschale Vergütung erhalten, die ausschließlich auf Anlieferungen zu Deponien im Gebiet der Stadt Leverkusen kalkuliert ist. Zweitens ist die örtliche Beschränkung aus ökologischen Gründen geboten. Durch kurze Transportwege werden Transportemissionen reduziert, was zu einer Verringerung der Umweltbelastung beiträgt. Die Berücksichtigung solcher umweltbezogenen Aspekte ist vergaberechtlich zulässig und geboten (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 29.03.2018, 11 Verg 16/17). Die Auftraggeberin sagt die folgenden Mindestabnahmemengen pro Jahr aus der Rahmenvereinbarung verbindlich zu: - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0 5.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0* 5.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F0* 5.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F1 3.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F2 1.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F3 5.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 0 250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 1 250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 2 250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 3 50 Tonnen (t) - Separation von BM-0 Bodenaushubmaterial 5.000 Tonnen (t) - Zwischenlagerung 8.000 Tonnen (t) - Umschlagslagerung 20.000 Tonnen (t) - Verwertung/Beseitigung bituminöser Straßenaufbruch 4.000 Tonnen (t) - Container An-& Abfahrt 75 Touren - Umlagerung Sammelmiete 1.200 Tonnen (t) Im Weiteren begründet die Rahmenvereinbarung keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen pro Jahr lautet wie folgt: - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0 6.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0* 6.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F0* 6.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F1 3.750 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F2 1.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F3 6.250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 0 750 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 1 2.500 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 2 1.250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 3 500 Tonnen (t) - Separation von BM-0 Bodenaushubmaterial 6.250 Tonnen (t) - Zwischenlagerung 10.500 Tonnen (t) - Umschlagslagerung 24.500 Tonnen (t) - Verwertung/Beseitigung bituminöser Straßenaufbruch 5.000 Tonnen (t) - Container An-& Abfahrt 96 Touren - Umlagerung Sammelmiete 25 Tonnen (t) Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden folgende verbindlichen Höchstabnahmegrenzen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten): - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0 60.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0* 60.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F0* 60.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F1 36.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F2 12.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F3 60.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 0 7.200 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 1 24.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 2 12.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 3 4.800 Tonnen (t) - Separation von BM-0 Bodenaushubmaterial 60.000 Tonnen (t) - Zwischenlagerung 100.000 Tonnen (t) - Umschlagslagerung 235.000 Tonnen (t) - Verwertung/Beseitigung bituminöser Straßenaufbruch 48.000 Tonnen (t) - Container An-& Abfahrt 950 Touren - Umlagerung Sammelmiete 11.500 Tonnen (t) Es ist mit Schadstoffbelastungen und Bandbreiten zu rechnen, wie diese in innerstädtischen Böden und Auffüllungsböden üblicherweise vorkommen. Hinweise auf aktuelle, konkrete Schadenereignisse der betroffenen Böden liegen derzeit nicht vor, können sich aber jederzeit während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Versorgungsgebiet ausgewiesene Altlastengebiete befinden. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft.
Interne Kennung: 2026-03-09
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen, 45232470 Abfallumschlagstelle, 79723000 Abfallanalyse, 90522200 Beseitigung von verseuchtem Boden, 90732300 Behandlung oder Sanierung von verschmutztem Boden, 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 7
Weitere Informationen zur Verlängerung: Leistungsbeginn ist der 29. Juni 2026. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit bis zum 28. Juni 2027. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt acht Jahren (Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird. Die Beförderung von bituminösem Straßenaufbruch zu der/ den Annahmestelle/n ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber a) Die von der Auftraggeberin vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber (§ 45 Abs. 3 SektVO) lauten: Referenzen. b) Jede auf dem Vordruck 03 angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03a nach ihrer Vergleichbarkeit mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag einzeln bewertet. Auch Ihre Angaben auf dem Vordruck 03a bedürfen zu diesem Zweck einer ausführlichen Erläuterung; sie haben jeweils referenzbezogen zu sein. Soweit ein Bewerber mehr Referenzen erläutern will als der Vordruck 03a hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03a vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). Die Vergleichbarkeit bemisst sich anhand der angegebenen Referenzen im Hinblick auf die folgenden zwei Unterkriterien (Angabe jeweils mit Gewichtung): - Technischer Schwierigkeitsgrad (50%) - Organisatorischer Schwierigkeitsgrad (50%) Die insoweit bestehenden Anforderungen werden für jedes Unterkriterium jeweils wie folgt präzisiert: - Technischer Schwierigkeitsgrad: Die Referenz weist eine besondere Komplexität im Hinblick auf die technische Durchführung der Leistungen des Bodenmanagements und des bituminösen Straßenaufbruchs auf, insbesondere aufgrund der hohen Anforderungen an die fachgerechte und gesetzeskonforme Annahme, Lagerung, Beprobung, Klassifizierung, Verwertung und Beseitigung von Bodenaushubmaterial unterschiedlicher Boden- und Deponieklassen sowie von bituminösem Straßenaufbruch unterschiedlicher Ausbauarten und stofflicher Zusammensetzung, einschließlich schadstoffbelasteter oder teerhaltiger Materialien, unter Beachtung erhöhter Anforderungen an Einstufung, Verwertungs- und Entsorgungswege, Qualitätssicherung und Nachweisführung. - Organisatorischer Schwierigkeitsgrad: Die Referenz ist von besonderer Komplexität im Hinblick auf die organisatorische Durchführung der Leistungen des Bodenmanagements und des bituminösen Straßenaufbruchs, insbesondere aufgrund der hohen Anforderungen an die ganzheitliche Organisation, Steuerung und Koordination sämtlicher Leistungsbestandteile innerhalb eines laufenden Betriebs. Alle angegebenen Referenzen werden für jedes Unterkriterium jeweils einzeln anhand der folgenden Methode bewertet, wobei die Bewertung als solche und in Relation zu den Referenzangaben der Mitbewerber erfolgt: 4 Punkte: Sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen 3 Punkte: Gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen 2 Punkte: Befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen 1 Punkt: Ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen 0 Punkte: Nicht ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen Die pro Unterkriterium erreichten Punkte werden für jede Referenz unter Berücksichtigung der vorgegebenen Gewichtung addiert; die Summe wird entsprechend der vorgegebenen Gewichtung gewichtet. Bei der Bewerberauswahl berücksichtigt wird jeweils nur diejenige Referenz mit der in Summe jeweils höchsten erreichten Punktzahl. Anhand der berücksichtigten Referenzen wird eine Bewerberrangfolge gebildet. Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 5 werden zur Erstangebotsabgabe aufgefordert, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Sind die Bewerber auf den Rängen 5 und 6 punktgleich, erhält auch der Bewerber auf Rang 6 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Rang 7. Sind auch die Ränge 8 usw. punktgleich mit Rang 5, werden ebenfalls (nur) die Bewerber auf den ersten 5 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle entscheidet unter den betroffenen punktgleichen Bewerbern das Los. 2. Verhandlungsverfahren a) Nur diejenigen Unternehmen, die von der Auftraggeberin dazu aufgefordert werden (Bieter), können ein Angebot übermitteln, welches die Grundlage für die späteren Verhandlungen bildet. Die Angebotsfrist für das Erstangebot wird mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebotes festgesetzt. b) Die Auftraggeberin kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO). c) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. d) Soweit die Auftraggeberin den Auftrag nicht auf Grundlage der Erstangebote vergeben wird, verhandelt die Auftraggeberin mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der von der Auftraggeberin in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien. e) Beabsichtigt die Auftraggeberin, die Verhandlungen abzuschließen, so unterrichtet sie die verbleibenden Bieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung neuer oder überarbeiteter Angebote fest. Mit der Aufforderung zur Einreichung neuer oder überarbeiteter Angebote bestimmt sie die Frist, innerhalb der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind. f) Die Auftraggeberin geht davon aus, dass Angebote auch noch nach Ablauf der vorgesehenen Bindefrist fortgelten, soweit sich nicht aus dem Angebot oder den Umständen ein anderer Wille ergibt. Nachträgliche Bindefristverlängerungen bleiben vorbehalten. 3. Verifizierende Bieterpräsentationen a) Der Auftraggeberin bleibt vorbehalten, nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Erstangebote Bieterpräsentationen durchzuführen. b) Die Präsentationen dienen ausschließlich der Verifizierung qualitativer Angebotsbestandteile. Eine Bewertung der Präsentationen erfolgt nicht. c) Die Entscheidung, ob eine Präsentation zur Verifizierung qualitativer Angebotsbestandteile erforderlich ist, trifft die Auftraggeberin nach eigenem Ermessen. d) Eine gesonderte Einladung mit genauer Uhrzeit und organisatorischen Hinweisen erfolgt rechtzeitig über das Vergabeportal. 4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). b) Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). c) Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: a) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. b) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. c) Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. d) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Teilnahmeantrages in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: a) Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. b) Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre jeweils mindestens 1.200.000 Euro betragen haben. c) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt. d) Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrages jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. e) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: a) Bewerber müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 10.03.2023 bis zum 09.03.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. b) Mindestanforderungen: Mindestens 1 Referenz mit folgenden Anforderungen (kumulativ): aa) Annahme, Lagerung, Beprobung, Verwertung und Beseitigung von Bodenaushubmaterial und bituminösem Straßenaufbruch bb) mit einer Mindestmenge von 4.000 Tonnen pro Jahr cc) im Zeitraum vom 10.03.2023 bis zum 09.03.2026 c) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. d) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. e) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 100

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: a) Nachzuweisen ist eine Unternehmenszertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 24 f. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV). b) Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Unternehmenszertifizierungen anerkennen, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagene Unternehmenszertifizierung der geforderten Unternehmenszertifizierung entspricht. c) Der Nachweis der Zertifizierung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: (1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (nachfolgend auch: "Preisblatt") zu verwenden. (2.) Die im Preisblatt angegebenen Mengen stellen unverbindliche Kalkulationsvorgaben dar, die eine einheitliche Angebotskalkulation gewährleisten sollen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht ausschließlich in dem unter Ziffer 02 genannten Umfang. Alle Preise sind einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. (3.) Es sind ausschließlich die orangefarbig unterlegten Felder zu befüllen. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (4.) Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der im Tabellenblatt "Angebotspreis" des Preisblattes angegebene Brutto-Gesamtpreis (für den Zeitraum vom 29.06.2026 bis 28.06.2034) maßgeblich. (5.) Der Bildung des Angebotspreises liegt für das Vertragsjahr 2 eine rechnerische Verlängerungswahrscheinlichkeit von 90 % zugrunde; für die Vertragsjahre 3 bis 8 liegt der Bildung des Angebotspreises eine rechnerische Verlängerungswahrscheinlichkeit von jeweils 80 % zugrunde. Entsprechend fließen die im Vordruck 08: Preisblatt für das Vertragsjahr 1 angegebenen Preise zu 100 %, die für das Vertragsjahr 2 angegebenen Preise zu 90 % und die für die Vertragsjahre 3 bis 8 angegebenen Preise jeweils nur zu 80 % in die Bildung des Brutto-Gesamtpreises ein. (6.) Für jedes Vertragsjahr ist im Preisblatt ein gesondertes Tabellenblatt vorgesehen. Für die Vertragsjahre 1 bis 8 sind daher insgesamt acht Tabellenblätter vollständig auszufüllen. In jedem Tabellenblatt ist der jeweilige Gesamtpreis für das betreffende Vertragsjahr zu ermitteln. Der Angebotsvergleichspreis ergibt sich aus der Summe der Gesamtpreise der Vertragsjahre 1 bis 8. Die Zusammenrechnung erfolgt automatisch im zusätzlichen Tabellenblatt "Angebotspreis" auf Grundlage der in den Tabellenblättern für die Vertragsjahre 1 bis 8 eingetragenen Werte. (7.) Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 60 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 60 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten angebotenen Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den angebotenen Brutto-Gesamtpreis des jeweils betrachteten Bieters.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umsetzungskonzept
Beschreibung: (1.) Zur Bewertung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 2: Umsetzungskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Umsetzungskonzept zu verwenden. Der Vordruck 09 darf einschließlich der Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 09 in der Tabelle jeweils direkt unter der Tabellenüberschrift in das dafür vorgesehene Feld einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind. (4.) In dem Umsetzungskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Rechtzeitige Bereitstellung der benötigten Abfallsammelkapazitäten und Sachmittel 15 % (= 15 Punkte) - Rechtzeitige Bereitstellung der Personalmittel 05 % (= 05 Punkte) (5.) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: - Rechtzeitige Bereitstellung der benötigen Abfallsammelkapazitäten und Sachmittel: Das Konzept legt dar, mit welchen Maßnahmen die rechtzeitige Bereitstellung der für die Durchführung der Rahmenvereinbarung benötigten Abfallsammelkapazitäten (einschließlich technischer Ausstattung, Geräte und Genehmigungen) im Gebiet der Stadt Leverkusen sichergestellt wird. - Rechtzeitige Bereitstellung der Personalmittel: Das Konzept legt dar, mit welchen Maßnahmen die vertragsgemäße Bereitstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals und dessen Verfügbarkeit für die Durchführung der Rahmenvereinbarung sichergestellt wird. (6.) Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Umsetzungskonzept wird nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. (7.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das jeweilige Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisationskonzept
Beschreibung: (1.) Zur Bewertung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Organisationskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 10: Organisationskonzept zu verwenden. Der Vordruck 10 darf einschließlich der Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 10 in der Tabelle jeweils direkt unter der Tabellenüberschrift in das dafür vorgesehene Feld einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind. (4.) In dem Organisationskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Ablauforganisation 10 % (= 10 Punkte) - Vermeidung von Wartezeiten 05 % (= 05 Punkte) - Verfügbarkeit 05 % (= 05 Punkte) (5.) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: - Ablauforganisation: Das Konzept legt dar, wie die Auftragnehmerin die vertragsgemäße Durchführung der Rahmenvereinbarung im Hinblick auf die unterschiedlichen Boden- und Deponieklassen sowie den bituminösen Straßenaufbruch organisatorisch sicherstellt. - Vermeidung von Wartezeiten: Das Konzept legt dar, mit welchen Maßnahmen Wartezeiten der Auftraggeberin an Annahme-, Wiege- oder Lagerplätzen vermieden werden. - Verfügbarkeit: Das Konzept legt dar, in welchem Umfang die Auftragnehmerin über die in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestleistungen hinaus einen Ansprechpartner außerhalb der vorgesehenen Regelanlieferungszeiten sowie zusätzliche Annahme-, Wiege- und Lagerplätze oder weitergehende Abfallsammelkapazitäten bereitstellt. (6.) Das Konzept zum Zuschlagskriterium 3: Organisationskonzept wird nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. (7.) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das jeweilige Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. (8.) Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Teilnahmeanträgen / Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vertragsbedingungen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Vertragsbedingungen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE237754359
Postanschrift: Overfeldweg 23
Stadt: Leverkusen
Postleitzahl: 51371
Land, Gliederung (NUTS): Leverkusen, Kreisfreie Stadt (DEA24)
Land: Deutschland
Telefon: 021486610
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3045
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7f62056b-32d9-407a-acc3-bf9f3bbe6d14 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/03/2026 18:28:32 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 170385-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 49/2026
Datum der Veröffentlichung: 11/03/2026