2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXUEYYXYTGETBZ9H# Die den Unterlagen begefügte Verfahrensbeschreibung erläutert des vorgesehene Verfahren. Es werden - sofern genügend geeignete Teilnahmeanträge eingegangen sind - je Los mindestens 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: - Nichterfüllen der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen. - Es liegt ein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor und gegen das Unternehmen wurde eine Geldbuße von mindestens 2.500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde wegen § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129 StGB ggf. i.V.m. 123 Abs. 3 GWB oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt oder es wurde aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OwiG gegen das Unternehmen festgesetzt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde wegen § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i.V.m. §§ 129a oder 129b StGB ggf. i.V.m. 123 Abs. 3 GWB oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt oder es wurde aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OwiG gegen das Unternehmen festgesetzt.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde wegen § 123 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 GWB ggf. i.V.m. 123 Abs. 3 GWB oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt oder es wurde aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OwiG gegen das Unternehmen festgesetzt.
Betrug: Eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde wegen § 123 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 5 GWB ggf. i.V.m. 123 Abs. 3 GWB oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt oder es wurde aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OwiG gegen das Unternehmen festgesetzt.
Korruption: Eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde wegen § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB ggf. i.V.m. 123 Abs. 3 GWB oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt oder es wurde aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OwiG gegen das Unternehmen festgesetzt.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde wegen § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt oder es wurde aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OwiG gegen das Unternehmen festgesetzt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Verstoß gegen die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Beiträgen und Abgaben, der durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde bzw. der öffentliche Auftraggeber konnte auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen, § 123 Abs. 4 Nr. 1, 2 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstoß gegen die Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Gegen die Vertretungsberechtigten wurde eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mindestens 2.500 EUR wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es liegt ein Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge vor.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge.
Zahlungsunfähigkeit: Das Unternehmen befindet sich in Liquidation.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Über das Vermögen wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag wurde mangels Masse abgelehnt. Das Unternehmen befindet sich in Liquidation.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Das Unternehmen hat seine Tätigkeit eingestellt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Über das Vermögen wurde ein mit Insolvenz vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag wurde mangels Masse abgelehnt.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es liegen schwere Verfehlungen vor, durch die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es wurden mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es wurden im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, irreführende Informationen übermittelt.