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Mettmann
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Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
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Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
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Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
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Rheurdt
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Rüthen
Saerbeck
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Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
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Südlohn
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Swisttal
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Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – 2026-0120 Architektenleistung Objektplanung, Familienzentrum, Julius-Birck-Straße 47169, Duisburg

164406-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – 2026-0120 Architektenleistung Objektplanung, Familienzentrum, Julius-Birck-Straße 47169, Duisburg
OJ S 48/2026 10/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: 2026-0120 Architektenleistung Objektplanung, Familienzentrum, Julius-Birck-Straße 47169, Duisburg
Beschreibung: Neubau eines Familienzentrums an der Julius-Birck-Straße in Duisburg Marxloh. Architektenleistung Lph 1 bis 9 "Objektplanung Gebäude und Innenräume ( §§ 34 ff. HOAI )
Kennung des Verfahrens: 67d7c569-da9b-47bc-b20b-6c57385d4818
Interne Kennung: 2026-0120
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Julius-Birck-Str. 27
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47169
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTQRPLNHM# Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen einzureichen. Das entsprechende Formular ("Erklärung des Bieters") ist in Teil 3 - Vordrucke - der Vergabeunterlagen enthalten.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Betrug: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Korruption: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 2026-0120 Architektenleistung Objektplanung, Familienzentrum, Julius-Birck-Straße 47169, Duisburg
Beschreibung: In der bestehenden Kindertagestätte bietet das zugehörige Familienzentrum neben Betreuung auch Beratungskurse und offene Sprechstunden an. Die bestehenden Räumlichkeiten der Kita reichen hierfür nicht aus, da die Angebote bislang nur in einem Gemeinschaftsraum stattfinden können und den Bedarfen des Stadtteils nicht gerecht werden. Der Auftrag umfasst sämtliche Leistungen für die Errichtung eines schlüsselfertigen Neubaus einschließlich Außenanlagen, Medienerschließung sowie technischer Anlagen.
Interne Kennung: 2026-0120
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Julius-Birck-Str. 27
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47169
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Eine präqualifizierte der Bieterin/Bietergemeinschaft führt den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 48 Abs. 8 VgV durch den Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis, das den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind. Eine präqualifizierte der Bieterin/Bietergemeinschaft kann den Nachweis ihrer Eignung gem. § 50 VgV auch durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen, die von der EEE nicht umfasst sind, erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen. Eine nicht präqualifizierte der Bieterin/Bietergemeinschaft hat als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder anhand der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke und Formblätter, jeweils (Eigen-)Erklärungen für die einzelnen Eignungskriterien, - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen vorzulegen. Die der Bieterin/Bietergemeinschaft darf sich in Teil IV der EEE nicht darauf beschränken nur Abschnitt ? auszufüllen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für das von der Eignungsleihe betroffene Eignungskriterium abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV). Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (Bescheinigung und Erklärung über die Berufsausübung, Gewerbeanmeldung o.ä.) zu ersetzen. Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Durchschnittlicher Jahresumsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat nachzuweisen, dass sie in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Gebäude u. Innenräume, §§ 34 ff. HOAI), bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 300.000,- Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV): Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen zu ersetzen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem die Bieterin ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 45 Abs. 4 VgV).

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV ) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 2,5 Mio. EUR gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bieterin/Bietergemeinschaft mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden. Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 4). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.

Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der Bieterin/Bietergemeingemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte der Bieterin/Bietergemeingemeinschaft ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Mindestanforderung ist, dass die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft - inklusive Inhaber/Geschäftsführer - in den letzten 3 Jahren abgeschlossenen Geschäftsjahren fachlich qualifizierte Fachkräfte (Architekten / Ingenieure oder vergleichbar) mit einer Kapazität von 2 Vollzeitkräften beschäftigt hat (VZÄ/FTE = 2,0). Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat alle technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.

Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat die Führungskräfte zu benennen und Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte der Bieterin/Bietergemeingemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderung ist hierbei, dass die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft durch Vorlag von Bescheinigungen (z.B. Nachweis über Studienabschluss, über Mitgliedschaft in Architektenkammer, Lebenslauf etc.) nachweist, dass folgende Führungskräfte (1.) Ingenieure/innen der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Architektur oder eines verwandten Fachgebiets sind, (2.) jeweils über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen und mindestens einer dieser Führungskräfte über eine Bauvorlageberechtigung gemäß § 67 BauO NRW verfügt (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 1, 2 VgV): - Projektleiter - stellvertretender Projektleiter Mindestanforderung ist ferner, dass mindestens eine der folgenden Führungskräfte über eine Bauvorlageberechtigung gemäß § 67 BauO NRW verfügt - Büroinhaber / Partner /Geschäftsführer - Projektleiter - stellvertretener Projektleiter Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter i.V.m. entsprechenden Studien-/Ausbildungsnachweisen bzw. Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes, sowie des Empfängers der Leistung (inkl. Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung) aufzulisten. Mindestanforderung ist hierbei, dass mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre vorgelegt werden, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistungen vergleichbar sind, also diesem nach Art und Umfang / Größe nachkommen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV). Die Leistungen sind jedenfalls vergleichbar, wenn - es um Objektplanungsleitungen "Gebäude und Innenräume" (§§ 34 ff. HOAI) handelt, - mindestens die Leistungsphasen 1-8 umfasst waren, - und Gegenstand der referenzgegenständlichen Leistung Bauvorhaben mit Baukosten (KG 300 - 400, DIN 276) über 1.400.000,- EUR (netto) waren. Hinweis: Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden auch Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 außerhalb der § 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 1 VgV genannten 3 Jahre berücksichtigt (§ 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 2 VgV). - Nachweis: Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter inkl. Anlagen [Projektdarstellung (Bild, Text) von max. 3 DIN A4-Seiten je Projekt (mindestens folgender Inhalt: Projektname, Ort der Ausführung, Auftraggeber, Durchführungszeitraum, kurze inhaltliche Beschreibung)] zu verwenden.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat darzulegen, dass er/sie mindestens über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügt, um folgende Anforderungen einhalten zu können (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV): - Sämtliche Unterlagen sind in digitaler Form an den AG zu übergeben. Zeichnungen sind im DWG sowie im PDF-Format bereitzustellen, Leistungsverzeichnisse in PDF- und GAEB-Format. Die Vorgaben des CAD-Pflichtenhefts sind dabei zwingend einzuhalten. Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 (SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 (AEntG) oder § 19 Abs. 1 MiLoG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass die Bieterin/Bietergemeinschaft nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus einem einschlägigen Register (§ 48 Abs. 4 VgV) bzw. - falls eine solche nicht ausgestellt wird bzw. darin nicht alle Ausschlussgründe erwähnt werden - durch eine Versicherung an Eides (§ 48 Abs. 5 VgV) statt zu ersetzen. Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wett- bewerbsregister Eintragungen zu derjenigen Bieterin/Bietergemeinschaft gespeichert sind, an die sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Nachweis: Formblatt "3007 Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Kapazitäten anderer Unternehmen/Bietergemeinschaften (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Erklärung der Bieterin zur Bildung einer Bietergemeinschaft Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden. - Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, d.h. die Bieterin/Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen möchte (Eignungsleihe), Benennung der hierfür vorgesehenen Leistungen und Nachweis, dass die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen werden, beispielsweise durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (§ 47 Abs. 1 Satz 1, 2 VgV). Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit, wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) oder die einschlägigen beruflichen Erfahrungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen, so muss die Nachweisführung entsprechend § 48 VgV auch für diese Unternehmen erfolgen. Diese Unternehmen müssen ebenso die entsprechenden Anforderungen an die Eignung gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 122 GWB, 44 ff. VgV erfüllen und es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 f. GWB vorliegen (§ 47 Abs. 2 S. 1 VgV). Die der Bieterin/Bietergemeinschaft hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, innerhalb einer von der AG gesetzten Frist zu ersetzen (§ 47 Abs. 2 Satz 3 bis 5 VgV). Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, haften die Bieterin/Bietergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung (§ 47 Abs. 3 VgV).

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV): Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. Abs. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus einem einschlägigen Register (§ 48 Abs. 4 VgV) und ggf. durch die Bescheinigung einer zuständigen Behörde (§ 48 Abs. 5 VgV) oder - falls Auskünfte/Bescheinigungen im Herkunftsland/Niederlassungsstaat der Bieterin/Bietergemeingemeinschaft nicht erteilt/ausgestellt werden - durch eine Versicherung an Eides statt oder - falls es im Herkunftsland/Niederlassungsstaat der Bieterin/Bietergemeingemeinschaft keine Versicherung an Eides gibt - durch eine vor einer zuständigen Stelle abgegebenen förmlichen Erklärung (§ 48 Abs. 6 VgV) zu ersetzen. Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu derjenigen Bieterin/Bietergemeinschaft gespeichert sind, an die sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von der Bieterin/Bietergemeinschaft, auf deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB). (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, eine Freistel- lungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger und ggf. eine Unbedenklichkeitsbeschei- nigung der zuständigen tariflichen Sozialkassen bzw. durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Behörden des Herkunftslandes/Niederlas- sungsstaats der Bieterin/Bietergemeinschaft (§ 48 Abs. 5 u. 8 S. 4 VgV) oder - falls vorstehende Bescheinigungen im Herkunftsland/Niederlassungsstaat der Bieterin/Bietergemeinschaft nicht ausgestellt werden - durch eine Versicherung an Eides statt oder - falls es im Herkunftsland/Niederlassungsstaat der Bieterin/Bietergemeinschaft keine Versicherung an Eides gibt - durch eine vor einer zuständigen Stelle abgegebenen förmlichen Erklärung (§ 48 Abs. 6 VgV) zu ersetzen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von der Bieterin/Bietergemeinschaft, auf deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden Unterlagen nachgefordert soweit dies nach §56 VgV zulässig ist.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Angaben der Bewerber zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen oder weitere Unterlagen der Bewerber zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Insbesondere wird der Auftraggeber gemäß § 6 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der Auftraggeberin zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei der Auftraggeberin zu rügen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Telefon: +492032836044
Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Westfalen
Telefon: +49 2514110
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
Telefon: +49 203283986469
Internetadresse: https://www.duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3ced1b4f-bf63-4621-939f-b47b049cf0d1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/03/2026 08:54:32 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 164406-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 48/2026
Datum der Veröffentlichung: 10/03/2026