Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Dahlem
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Issum
Jüchen
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreutzal
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willebadessen
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich

Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Erstellung eines Gutachtens zur Verkehrssicherheit - Durchführung einer Bauwerksuntersuchung mit Erweiterung zur Begutachtung der geologisch-statischen Bodenbeschaffenheit inkl. Gründung und eines Monitorings für die UNESCO Welterbestätte „Schlösser Augustusburg und Falkenlust“ in Brühl - Schloss Augustusburg -

154724-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Erstellung eines Gutachtens zur Verkehrssicherheit - Durchführung einer Bauwerksuntersuchung mit Erweiterung zur Begutachtung der geologisch-statischen Bodenbeschaffenheit inkl. Gründung und eines Monitorings für die UNESCO Welterbestätte „Schlösser Augustusburg und Falkenlust“ in Brühl - Schloss Augustusburg -
OJ S 45/2026 05/03/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Erstellung eines Gutachtens zur Verkehrssicherheit - Durchführung einer Bauwerksuntersuchung mit Erweiterung zur Begutachtung der geologisch-statischen Bodenbeschaffenheit inkl. Gründung und eines Monitorings für die UNESCO Welterbestätte „Schlösser Augustusburg und Falkenlust“ in Brühl - Schloss Augustusburg -
Beschreibung: Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) ist verantwortlich für die Betreuung und Erhaltung von Sonderliegenschaften im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen, wie z.B. die UNESCO-Welterbestätte Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl. Die bedeutende Schlossanlage – Schloss Augustusburg – zeigt lokal Schäden, deren Ursachen und tatsächlicher Umfang das MHKBD bisher nicht eindeutig abklären konnte. Unter anderem wurden am Prunktreppenhaus von Balthasar Neumann, das zu den triumphalsten Raumkunstwerken seiner Art im 18. Jahrhundert zählt, Verformungen (Absenkungen) und Klaffungen, namentlich am oberen Abschluss der äußeren Läufe, beobachtet. Dies lässt vermuten, dass die Gründe hierfür unter anderem in der Bodenbeschaffenheit im Untergrund des Schlosses liegen könnten. Schloss Augustusburg wurde vor 300 Jahren auf den Ruinen einer ehemaligen Wasserburg aus dem 13. Jahrhundert, die sich seinerzeit in einem Sumpfgebiet befand, als sogenannter Pfahlbau errichtet. Pfahlgründungen sind notwendig vulnerabel bei Grundwasserschwankungen. Die Rheinregulierungen des späten 19. Jahrhunderts wie auch der Einfluss nahegelegener Kohlebergbaumaßnahmen dürfte auch im Bereich Brühl zur Veränderung der Stände geführt haben. Das Gründungsfundament besteht anhand der vorliegenden Kenntnisse wenigstens zu Teilen aus Holzpfählen. Die möglichen Auswirkungen von Grundwasserveränderungen, Veränderungen der Bodenbeschaffenheit (beispielsweise Trockenlegung des Feuchtgebiets), Erschütterungen durch Sanierungstätigkeiten, seismische Bewegungen (Erdbebengebiet der Zone 3) und Zerstörungen durch Bombeneinschläge im Zweiten Weltkrieg auf die Gründung des Schlosses wurden nie untersucht. Die Schlösser Brühl gehören zu den wichtigsten kulturellen Schätzen der Menschheit und sind seit 1984 UNESCO-Welterbe. Als Vertragsstaat des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) ist die Bundesrepublik Deutschland zum Erhalt von UNESCO-Weltkulturerbestätten und deren außergewöhnlichem universtellen Wert „Outstanding Universal Value (OUV)“ verpflichtet. Die darauf ausgerichteten Gesetze zum Schutz von Kultur- und Naturerbe sind in Deutschland überwiegend der Kompetenz der Länder zugeordnet. Das Land Nordrhein-Westfalen ist als Eigentümer verpflichtet, gemäß §§ 7 und 37 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) sein baukulturelles Erbe zu schützen und zu unterhalten. Der Denkmalschutz fällt in den Zuständigkeitsbereich des MHKBD. Im Marmor des Prunktreppenhauses von Schloss Augustusburg zeigen sich bereits deutliche Risse, die darauf hindeuten, dass die Standsicherheit des Bauwerks wenigstens in Teilen gefährdet sein könnte. Um ein umfassendes Bild der Verkehrssicherheit sowie der Standfestigkeit zu den Rissen im Prunktreppenhaus und den angrenzenden Räumen des Schlosses Augustusburg zu erhalten, benötigt das MHKBD ein vollständiges und umfassendes Gutachten, welches die genannten Punkte untersucht. Darüber hinaus benötigt das MHKBD die Leistungen eines geologisch-statischen Gutachters, der den Baugrund mitsamt der Gründung des Schlosses Augustusburg untersucht und ein vollständiges Bild über den Zustand der Pfahlgründung der ehemaligen Wasserburg liefert. Ziel dieser weiteren Untersuchungen ist es, ein umfassendes Bild zur Verkehrssicherheit des Schlosses Augustusburg zu erlangen. Zur Erstellung der geologisch-statischen Gutachten und der damit einhergehenden Bodenuntersuchungen muss der Auftragnehmer den Zustand der Gebäudesubstanz mit allen technisch zur Verfügung stehenden Mitteln untersuchen. Schwerpunk der Untersuchungen soll hierbei die Verkehrssicherheit sein. Das Gutachten muss zudem die Besonderheiten der Holzpfahlgründung sowie die Auswirkungen von Bomben und Artillerietreffern aus dem zweiten Weltkrieg berücksichtigen. Das MHKBD beabsichtigt, die Kayser+Böttges Ingenieure und Architekten GmbH (im Folgenden: Kayser+Böttges) mit der Erstellung der Gutachten zur Verkehrssicherheit sowie der Standfestigkeit zu den Rissen im Prunktreppenhaus und den angrenzenden Räumen sowie des geologisch-statischen Gutachtens zu beauftragen.
Kennung des Verfahrens: 6447a12a-5c83-4893-89c9-fdda47158f4c
Interne Kennung: Gutachten Schloss Augustusburg
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71313430 Analyse der Umweltindikatoren im Bau, 71319000 Gutachterische Tätigkeit, 71351200 Geologische und geophysikalische Beratung, 71351500 Bodenuntersuchungen, 71352000 Untergrunduntersuchungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Brühl
Postleitzahl: 50321
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Teil 1/2 der Begründung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb; Teil 2/2 der Begründung steht aus Gründen der Zeichenbegrenzung unter Ziffer 6. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV zulässig. Nach dieser Norm darf ein öffentlicher Auftraggeber Aufträge im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn die Beschaffung nachweisbar objektiv dringlich ist. Der Bedarf muss so eilig sein, dass die Zeit nicht reicht, um Vergabeverfahren mit vorheriger Auftragsbekanntmachung und entsprechenden Mindestfristen durchzuführen. Konnte zudem der Auftraggeber die Gründe für die Dringlichkeit nicht vorhersehen, ist das Verhandlungsverfahren zulässig. Die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dürfen dem öffentlichen Auftraggeber zudem nicht zuzurechnen sein. Im vorliegenden Fall ist der Beschaffungsbedarf so eilig, dass die Zeit nicht reicht, um Vergabeverfahren mit vorheriger Auftragsbekanntmachung und entsprechenden Mindestfristen durchzuführen. Äußerste Dringlichkeit ist regelmäßig bei unaufschiebbaren, nicht durch den Auftraggeber verursachten Ereignissen anzunehmen, bei denen eine gravierende Beeinträchtigung für die Allgemeinheit und die staatliche Aufgabenerfüllung droht, etwa durch einen schweren, nicht wiedergutzumachenden Schaden. Als dringliche und zwingende Gründe kommen deshalb akute Gefahrensituationen und höhere Gewalt in Betracht, die zur Vermeidung von Schäden der Allgemeinheit ein sofortiges, die Einhaltung von Fristen ausschließendes Handeln erfordern. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Das MHKBD benötigte die Leistungen von Kayser+Böttges zu der Begutachtung der Verkehrssicherheit des Schlosses Augustusburg unverzüglich, um zu gewährleisten, dass die Standsicherheit des Gebäudes gewährleistet ist und eventuell notwendige Maßnahmen zur Verkehrssicherung eingeleitet werden können. Dieser Beschaffungsbedarf ist so eilig, dass die Zeit nicht reicht, um Vergabeverfahren mit vorheriger Auftragsbekanntmachung und entsprechenden Mindestfristen durchzuführen. Die Entstehung von Rissen im Schloss Augustusburg deuten auf eine akute Gefährdung der Stand- und Verkehrssicherheit hin. Zudem liegen dem MHKBD Informationen über Artillerie- und Bombentreffern aus dem 2. Weltkrieg vor, dessen Auswirkungen auf die Stabilität und Verkehrssicherheit nicht geklärt sind. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit, umgehend Maßnahmen zur Sicherung des UNESCO-Welterbes einzuleiten, um irreversible Schäden oder gar eine Einsturzgefahr zu verhindern. Die akute Gefährdung der UNESCO-Welterbestätten verlangt ein sofortiges Handeln, um den internationalen und nationalen Verpflichtungen nachzukommen. Ein Zuwarten bis zum Abschluss eines regulären Vergabeverfahrens würde das Risiko einer Schädigung oder eines Verlusts des Welterbestatus erheblich erhöhen. Die Stand- und Verkehrssicherheit betrifft nicht nur den Erhalt des Kulturguts, sondern auch die Sicherheit von Besuchern und Beschäftigten. Die Gefahr von Einsturz oder herabfallenden Bauteilen stellt ein erhebliches Risiko für Leib und Leben dar. In der Abwägung zwischen den vergaberechtlichen Grundsätzen (Wettbewerb, Transparenz) und dem Schutz von Leben, Gesundheit und Kulturgut überwiegt im vorliegenden Fall eindeutig das Schutzinteresse. Rechtsgrundlage für UNESCO-Welterbestätten bildet das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) von 1972. Mit dem Übereinkommen verpflichten sich die bislang 190 Vertragsstaaten dazu, Natur- und Kulturgüter von außergewöhnlichem universellem Wert für die gesamte Menschheit auf ihrem jeweiligen Gebiet selbst zu erfassen, zu schützen und zu erhalten. Ferner sind potenzielle Gefahren, die von der beschädigten Bausubstanz für das Denkmal selbst oder Leib und Leben von Menschen ausgehen nicht einschätzbar, bevor nicht die Ergebnisse der geologisch-statischen Gutachten vorliegen. Zur effektiven Gefahrenabwehr ist es daher erforderlich, schnellstmöglich mit der Erstellung der Gutachten zu beginnen. Auch eine erfolgsversprechende Denkmalpflege gibt dem Auftraggeber besondere Eile auf, da bei weiterem Absacken des Bauwerkes irreparable Schäden an der Bausubstanz des Schlosses nicht auszuschließen sind.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Erstellung eines Gutachtens zur Verkehrssicherheit - Durchführung einer Bauwerksuntersuchung mit Erweiterung zur Begutachtung der geologisch-statischen Bodenbeschaffenheit inkl. Gründung und eines Monitorings für die UNESCO Welterbestätte „Schlösser Augustusburg und Falkenlust“ in Brühl - Schloss Augustusburg -
Beschreibung: Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) ist verantwortlich für die Betreuung und Erhaltung von Sonderliegenschaften im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen, wie z.B. die UNESCO-Welterbestätte Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl. Die bedeutende Schlossanlage – Schloss Augustusburg – zeigt lokal Schäden, deren Ursachen und tatsächlicher Umfang das MHKBD bisher nicht eindeutig abklären konnte. Unter anderem wurden am Prunktreppenhaus von Balthasar Neumann, das zu den triumphalsten Raumkunstwerken seiner Art im 18. Jahrhundert zählt, Verformungen (Absenkungen) und Klaffungen, namentlich am oberen Abschluss der äußeren Läufe, beobachtet. Dies lässt vermuten, dass die Gründe hierfür unter anderem in der Bodenbeschaffenheit im Untergrund des Schlosses liegen könnten. Schloss Augustusburg wurde vor 300 Jahren auf den Ruinen einer ehemaligen Wasserburg aus dem 13. Jahrhundert, die sich seinerzeit in einem Sumpfgebiet befand, als sogenannter Pfahlbau errichtet. Pfahlgründungen sind notwendig vulnerabel bei Grundwasserschwankungen. Die Rheinregulierungen des späten 19. Jahrhunderts wie auch der Einfluss nahegelegener Kohlebergbaumaßnahmen dürfte auch im Bereich Brühl zur Veränderung der Stände geführt haben. Das Gründungsfundament besteht anhand der vorliegenden Kenntnisse wenigstens zu Teilen aus Holzpfählen. Die möglichen Auswirkungen von Grundwasserveränderungen, Veränderungen der Bodenbeschaffenheit (beispielsweise Trockenlegung des Feuchtgebiets), Erschütterungen durch Sanierungstätigkeiten, seismische Bewegungen (Erdbebengebiet der Zone 3) und Zerstörungen durch Bombeneinschläge im Zweiten Weltkrieg auf die Gründung des Schlosses wurden nie untersucht. Die Schlösser Brühl gehören zu den wichtigsten kulturellen Schätzen der Menschheit und sind seit 1984 UNESCO-Welterbe. Als Vertragsstaat des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) ist die Bundesrepublik Deutschland zum Erhalt von UNESCO-Weltkulturerbestätten und deren außergewöhnlichem universtellen Wert „Outstanding Universal Value (OUV)“ verpflichtet. Die darauf ausgerichteten Gesetze zum Schutz von Kultur- und Naturerbe sind in Deutschland überwiegend der Kompetenz der Länder zugeordnet. Das Land Nordrhein-Westfalen ist als Eigentümer verpflichtet, gemäß §§ 7 und 37 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) sein baukulturelles Erbe zu schützen und zu unterhalten. Der Denkmalschutz fällt in den Zuständigkeitsbereich des MHKBD. Im Marmor des Prunktreppenhauses von Schloss Augustusburg zeigen sich bereits deutliche Risse, die darauf hindeuten, dass die Standsicherheit des Bauwerks wenigstens in Teilen gefährdet sein könnte. Um ein umfassendes Bild der Verkehrssicherheit sowie der Standfestigkeit zu den Rissen im Prunktreppenhaus und den angrenzenden Räumen des Schlosses Augustusburg zu erhalten, benötigt das MHKBD ein vollständiges und umfassendes Gutachten, welches die genannten Punkte untersucht. Darüber hinaus benötigt das MHKBD die Leistungen eines geologisch-statischen Gutachters, der den Baugrund mitsamt der Gründung des Schlosses Augustusburg untersucht und ein vollständiges Bild über den Zustand der Pfahlgründung der ehemaligen Wasserburg liefert. Ziel dieser weiteren Untersuchungen ist es, ein umfassendes Bild zur Verkehrssicherheit des Schlosses Augustusburg zu erlangen. Zur Erstellung der geologisch-statischen Gutachten und der damit einhergehenden Bodenuntersuchungen muss der Auftragnehmer den Zustand der Gebäudesubstanz mit allen technisch zur Verfügung stehenden Mitteln untersuchen. Schwerpunk der Untersuchungen soll hierbei die Verkehrssicherheit sein. Das Gutachten muss zudem die Besonderheiten der Holzpfahlgründung sowie die Auswirkungen von Bomben und Artillerietreffern aus dem zweiten Weltkrieg berücksichtigen. Das MHKBD beabsichtigt, die Kayser+Böttges Ingenieure und Architekten GmbH (im Folgenden: Kayser+Böttges) mit der Erstellung der Gutachten zur Verkehrssicherheit sowie der Standfestigkeit zu den Rissen im Prunktreppenhaus und den angrenzenden Räumen sowie des geologisch-statischen Gutachtens zu beauftragen.
Interne Kennung: Gutachten Schloss Augustusburg
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71313430 Analyse der Umweltindikatoren im Bau, 71319000 Gutachterische Tätigkeit, 71351200 Geologische und geophysikalische Beratung, 71351500 Bodenuntersuchungen, 71352000 Untergrunduntersuchungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schloß 1
Stadt: Brühl
Postleitzahl: 50321
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Erft-Kreis (DEA27)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer 8.1 ORG-0002 genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 508 500,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Beschaffer unvorhersehbaren Ereignissen
Sonstige Begründung: Teil 2/2 der Begründung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb; Teil 1/2 der Begründung steht aus Gründen der Zeichenbegrenzung unter Ziffer 2.1.4 Die Dringlichkeit war für das MHKBD als öffentlichem Auftraggeber zudem nicht vorhersehbar und ist diesem auch nicht zuzurechnen. Maßgeblich ist, ob die Ereignisse selbst bei Anwendung eines hohen objektiven Sorgfaltsmaßstabs und einer der Sache angemessenen, vorausschauenden Projektvorbereitung erkenn- und beherrschbar gewesen wären und ob die akute Bedarfslage auf ein vom Auftraggeber zu verantwortendes Verhalten zurückgeht. Das ist hier der Fall. Zum einen fehlte es bis zum Bekanntwerden der jüngsten Schadensbilder an belastbaren Anhaltspunkten für eine akute Gefährdungslage. Das im Jahr 2024 veranlasste baugrundmechanische Gutachten hat – seiner fachlichen Zielrichtung entsprechend – keine Aussage zur Pfahlgründung als solcher und keine verkehrssicherungsbezogene Risikobewertung erbracht. Dass die Untersuchung mangels Erkenntnisgegenstands (keine Pfahlzustandsdiagnostik, keine statisch-konstruktive Gesamtbeurteilung) keine Warnfunktion für eine unmittelbar bevorstehende Gefährdung entfalten konnte, durfte das MHKBD angesichts Aufgabenstellung und fachlicher Reichweite der Untersuchung hinnehmen. Eine weitergehende, in die Substanz der Pfahlgründung eingreifende Exploration ohne konkrete Gefahrensignale musste der Auftraggeber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und denkmalpflegerischen Schonung nicht veranlassen. Zum anderen sind die nunmehr manifesten Gefahrenindikatoren – insbesondere die Verformungen und Klaffungen am Prunktreppenhaus, die sich aktuell verdichtende Verdachtslage hinsichtlich substanzieller Standsicherheitsrisiken sowie die nicht abschließend beurteilbaren Fernwirkungen historischer Artillerie- und Bombentreffer – in ihrer Dynamik und Tragweite nicht vorhersehbar gewesen. Gleiches gilt für die entfeuchtungsbedingten Einflüsse auf die historische Holzpfahlgründung in einem komplexen hydrogeologischen Umfeld. Das Zusammenwirken klimatischer Veränderungen, Grundwasserstandsfluktuationen und geotechnischer Prozesse entzieht sich einer exakten Prognose, zumal Eingriffe in die Pfahlsubstanz aus denkmalrechtlichen Gründen nur in engen Grenzen zulässig sind. Zudem ist die Dringlichkeit nicht durch pflichtwidriges Zuwarten oder eine fehlerhafte Projektsteuerung des MHKBD verursacht worden. Im Gegenteil hat der Auftraggeber nach Auftreten der neuen Schadenshinweise unverzüglich reagiert, zunächst eine Erstuntersuchung zur Verkehrssicherheit veranlasst und – nach deren Ergebnissen – die nun streitgegenständlichen, weitergehenden geologisch-statischen Untersuchungen verfahrensökonomisch vorbereitet. Eine – vergaberechtlich unzulässige – Selbstherbeiführung der Eilbedürftigkeit durch unterlassene oder verzögerte Maßnahmen liegt erkennbar nicht vor. Der Auftraggeber hat vielmehr die ihm obliegenden Sorgfalts- und Dokumentationsanforderungen beachtet, die Markterkundung durchgeführt und den Vergabeumfang auf das zur Gefahrenabwehr Erforderliche begrenzt. Außerdem beschränkt das MHKBD die Dringlichkeitsvergabe auf die erforderlichen Maßnahmen. Direktvergaben wegen besonderer Dringlichkeit müssen sich auf diejenigen Maßnahmen beschränken, die zur vorübergehenden Bedarfsdeckung erforderlich sind. Die Vergabe eines großvolumigen Auftrags, der über die akute Bedarfslage des öffentlichen Auftraggebers in seiner konkreten Interimssituation hinausgeht, kann deshalb nicht mit Dringlichkeitserwägungen gerechtfertigt werden. Diesen Maßstäben wird das MHKBD gerecht. Das bei Kayser+Böttges zu beschaffende Gutachten stellt eine erforderliche Sofortmaßnahme dar, die zur Untersuchung und Gewährleistung der Stand- und Verkehrssicherheit des Schlosses Augustusburg dringend erforderlich ist. Das MHKBD beschränkt die Sofortmaßnahmen gerade auf die zur Abwendung der akuten Gefahrenlage notwendigen Leistungen. Die Beauftragung des geologisch-statischen Gutachtens stellt eine einmalige, auf die aktuelle Bedarfslage zugeschnittene Dienstleistung dar und umfasst keine weitergehenden oder wiederkehrenden Leistungen. Damit wird dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen und sichergestellt, dass die Direktvergabe ausschließlich zur vorübergehenden Bedarfsdeckung erfolgt.

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)
Registrierungsnummer: 05111-08001-06
Postanschrift: Hubertusstraße 9
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40219
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kayser+Böttges Ingenieure und Architekten GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 184127 (Amtsgericht München)
Postanschrift: Infanteriestr. 11a
Stadt: München
Postleitzahl: 80797
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-2165
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5cc5f7eb-f512-41d8-a9f9-683571fb994d - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/03/2026 17:59:14 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 154724-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 45/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/03/2026