1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2.1.
Verfahren
Titel: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg - Vergabe einer Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von öffentlichen Fördermaßnahmen
Beschreibung: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vergibt eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Konzeption und Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden.
Kennung des Verfahrens: 09eb65ab-203d-4e45-8c7c-4592b557f3d1
Interne Kennung: 2026/105
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 30 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMEPN#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg - Vergabe einer Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von öffentlichen Fördermaßnahmen
Beschreibung: Baden-Württemberg ist eine der innovativsten Regionen Europas. Die exportorientierte Wirtschaft des Landes kann nur mit technologisch und qualitativ hochwertigen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen auf den Weltmärkten erfolgreich sein und bleiben. Daher sind erhebliche Anstrengungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Technologietransfer notwendig. Hierbei kommt es entscheidend auf die Fähigkeit der Unternehmen an, neue Technologien selbst zu entwickeln oder marktgerecht zu adaptieren, Forschungsergebnisse möglichst rasch in marktfähige Produkte und Dienstleistungen umzusetzen, um sie dann auch erfolgreich zu vermarkten. Weitere entscheidende Faktoren im internationalen Standortwettbewerb sind eine leistungsfähige Forschungsinfrastruktur, eine enge Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, ein qualifiziertes Fachkräfteangebot und geeignete Finanzierungsmöglichkeiten. In Baden-Württemberg ist die Forschungs- und Innovationsförderung seit vielen Jahren wesentlicher Kernbestandteil der Wirtschafts- und Mittelstandspolitik. Um die Innovationsfähigkeit der baden-württembergischen Wirtschaft und insbesondere des Mittelstands nachhaltig zu stärken, werden verschiedene Fördermaßnahmen zur Stärkung der wirtschaftsnahen Forschung und des Wissens- und Technologietransfers umgesetzt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen für die Wirtschaft durch die zunehmende Digitalisierung und den Strukturwandel im Land soll der Innovations- und Wirtschaftsstandort auch in Zukunft mit verschiedenen anwendungsorientierten Fördermaßnahmen zielgerichtet unterstützt werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung abzuschließen. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Konzeption und Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden. Dies umfasst insbesondere folgende Punkte: - Konzeption neuer Förderformate zur Unterstützung des Technologietransfers und von Innovationsökosystemen sowie zur Förderung von Forschung und Entwicklung in Schlüsseltechnologien. Mitwirkung an der Kommunikation von Aktivitäten und Ergebnissen. - Fachliche und inhaltliche Begleitung sowie Unterstützung bei der Erarbeitung von Förderaufrufen und einzelbetrieblichen Förderprogrammen einschließlich der entsprechenden Förderrichtlinien im Bereich Innovation und Technologie. Der Erlass bzw. die Veröffentlichung der entsprechenden Programme und Aufrufe erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, ggf. in Abstimmung mit weiteren Landesministerien. - Erstellung der für die Programmabwicklung erforderlichen Vordrucke und Formulare einschließlich der Bereitstellung einer für eine rechtssichere elektronische Programmabwicklung erforderlichen technischen Infrastruktur (IT-Verfahren, Datenbanken etc.), digitale, medienbruchfreie und barrierefreie Umsetzung nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Anforderungen (LHO Baden-Württemberg). - Information und Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern. - Rechtssichere Gestaltung und qualitativ hochwertige Durchführung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen in verschiedenen Technologiebereichen. - Administrative Umsetzung der Projektförderung einschließlich abschließender Antragsprüfung und Bewilligung bzw. Ablehnung. - Zuwendungsrechtliche Abwicklung der Förderverfahren nach der Bewilligung einschließlich Mittelbewirtschaftung, Auszahlung der Fördermittel, Überwachung der Verwendung einschließlich Verwendungsnachweisprüfung und Dokumentation der Prüfungsergebnisse, ggf. Durchführung von Widerspruchs-, Rücknahme- und Widerrufs- sowie Rückforderungsverfahren einschließlich Berechnung und Festsetzung von Zinsen, ggf. erstinstanzliche Klageverfahren. - Administrativ-fachliche Betreuung und Begleitung von geförderten Projekten einschließlich Beantwortung von Rückfragen sowie Bearbeitung von Änderungsanträgen. - Laufende Berichterstattung an den Auftraggeber einschließlich Erfassung, Aufbereitung und Auswertung von programmspezifischen Kennzahlen und statistischen Daten (Monitoring). Ggf. Konzeption und Durchführung eines wissenschaftlichen Evaluationsprozesses. Da der Projektträger hoheitlich tätig werden soll, erfolgt eine Beleihung des Projektträgers nach § 44 Abs. 3 LHO. Der Auftragnehmer ist im Rahmen des Auftrags an die Richtlinien und Weisungen des Auftraggebers gebunden, die Fachaufsicht für die Tätigkeit liegt insofern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
Interne Kennung: 2026/105
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von vier Jahren fest abgeschlossen werden. Zugunsten des Auftraggebers werden zwei einseitige Verlängerungsoptionen um jeweils zwei Jahre vertraglich vereinbart.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Rahmenvereinbarung soll dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus die Möglichkeit eröffnen, bei wiederkehrenden bzw. neuen Förderverfahren auf Basis der in der Rahmenvereinbarung geregelten Bedingungen flexibel und kurzfristig Einzelaufträge vergeben zu können, ohne hierzu jeweils separate Ausschreibungsverfahren durchführen zu müssen. Neben der vollständigen Abwicklung von Förderprogrammen sind auch Teilleistungen oder Einzelmaßnahmen für die Umsetzung vorzusehen. Von besonderer Bedeutung ist für den Auftraggeber, dass der Auftragnehmer flexibel und mit möglichst kurzer Reaktionszeit in der Lage ist, nach Vergabe eines Einzelauftrags das jeweilige Förderverfahren abzuwickeln. Der Auftraggeber wird nur mit einem einzigen Unternehmen eine Rahmenvereinbarung abschließen. Unmittelbar auf Grundlage der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber im Bedarfsfall beim Auftragnehmer als Projektträger Leistungen zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung abrufen. Die Einzelaufträge werden ohne Durchführung weiterer Vergabeverfahren unmittelbar auf Grundlage der Rahmenvereinbarung erteilt (vgl. § 21 Abs. 3 VgV). Die Bedingungen für die Erbringung der Leistungen sind abschließend in der Rahmenvereinbarung geregelt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abgerufenen Leistungen zu erbringen. Umfang und Fördervolumen der auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abzurufenden Einzelaufträge zur Abwicklung von Fördermaßnahmen kann vom Auftraggeber nicht vorhergesehen werden. Es steht daher nicht fest, in welchem Umfang der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer Einzelverträge schließen wird. Die Höchstmenge der zu vergebenden Leistungen wird auf ein Honorarvolumen von 30,00 Mio. EUR netto für die Verwaltungskosten während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich der optionalen Verlängerungszeiträume festgelegt. Auch zu Umfang und Projektvolumen der Einzelaufträge können keine verbindlichen Angaben gemacht werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Erteilung von Einzelaufträgen oder ein bestimmtes Auftragsvolumen besteht nicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 250.000,00 EUR für Vermögensschäden je Schadensfall oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (VZÄ), die Zahl der Mitarbeitenden im Bereich "Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen" und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Zertifizierung des Unternehmens entsprechend DIN EN ISO 9001 oder eine inhaltlich gleichwertigen Zertifizierung - Qualitätsmanagementsystem
Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Zertifizierung des Unternehmens entsprechend DIN EN 27001 oder eine inhaltlich gleichwertige Zertifizierung - Informationssicherheitsmanagementsystem
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Zertifizierung des Unternehmens entsprechend DIN EN 14001 Umweltmanagement oder eine inhaltlich gleichwertige Zertifizierung - Umweltmanagement
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist folgende Mindestreferenz nachzuweisen: - Angabe eines Referenzprojekts über die Abwicklung einer öffentlichen Fördermaßnahme als Projektträger für die öffentliche Hand. Der Projektträger muss beliehen worden sein. Er muss im Rahmen des Referenzprojekts zuwendungs- und verwaltungsrechtliche Leistungen erbracht haben. Hierzu gehören insbesondere die Durchführung von Antragsprüfverfahren einschließlich der Gestaltung von Bewertungs- und Auswahlprozessen, der Erlass von Zuwendungsbescheiden, die projektbegleitende Fördermittelverwaltung sowie die abschließende Verwendungsnachweisprüfung ein-schließlich Erfolgskontrolle. Die Abwicklung der Fördermaßnahme muss zumindest teilweise nach dem 1. Januar 2021 erbracht worden sein. Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten: - Projektbezeichnung - Auftraggeber und Ansprechpartner mit Telefonnummer - Beschreibung der Leistung und Angaben zum erbrachten Leistungsumfang - Fördermittelvolumen - Zeitraum der Leistungserbringung - Kurze Projektbeschreibung - ggf. weitere Beschreibung inkl. Bilder Für die Auswahl der Bieter werden maximal zwei weitere Referenzen in die Wertung einbezogen. Legt der Bewerber weitere Referenzen neben der Mindestreferenz vor, so müssen diese den Anforderungen an die Mindestreferenz genügen. Die geforderten Referenzen (Mindestreferenz und ggf. weitere Referenzen) sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Auswahlkriterium 1: "Fördervolumen der Referenzprojekte" Für die Auswahl wird das "Fördervolumen der Referenzprojekte" bei den maximal drei als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Mindestreferenz und ggf. vorgelegte weitere Referenzen) jeweils entsprechend der nachfolgenden Darstellung bewertet. Legt der Bewerber weitere Referenzen neben der Mindestreferenz vor, so müssen diese den Anforderungen an die Mindestreferenz genügen. Die Bewertung erfolgt für jede der drei wertungsrelevanten Referenzen gesondert. Maximal können somit bei der Bewertung der Referenzen 30 Punkte erzielt werden. Legt ein Bewerber lediglich die geforderte Mindestreferenz vor, so erzielt er in Abhängigkeit vom Fördervolumen des Referenzprojekts maximal 10 Punkte. Fördervolumen bis 10,0 Mio. EUR: 3 Punkte Fördervolumen von 10,0 Mio. EUR bis 50,0 Mio. EUR: 7 Punkte Fördervolumen über 50,0 Mio. EUR: 10 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auswahlkriterium 2: "Anzahl der Mitarbeitenden (VZÄ) im Bereich Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen" Für die Auswahl wird ferner die Anzahl der Mitarbeitenden im Bereich "Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen" zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags bewertet. Maximal können 15 Punkte erzielt werden. Bis zu 50 Mitarbeitende: 5 Punkte 50 bis 250 Mitarbeitende: 10 Punkte Über 250 Mitarbeitende: 15 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auswahlkriterium 3: "Erfahrung und fachliche Expertise" Zuletzt werden für die Auswahl die "Erfahrung und fachliche Expertise" des Bewerbers bewertet. Die wertungsrelevante "Erfahrung und fachliche Expertise" kann in einem der drei wertungsrelevanten Referenzprojekte erworben worden sein. Dies ist jedoch nicht zwingend. Sie kann auch bei sonstigen Beratungsprojekten des Bewerbers erworben worden sein. Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Projektträgerschaft handeln. Die Projekte müssen zumindest teilweise nach dem 1. Januar 2021 erbracht worden sein. Bloße Fortbildungen oder Studienabschlüsse von Mitarbeitern genügen nicht. Die "Erfahrung und Expertise" ist für fünf Themencluster/Bereiche nachzuweisen, wobei je Themencluster maximal 3 Punkte erzielt werden können. Maximal können 15 Punkte erzielt werden. - Projekte in den Bereichen Digitalisierung, Künstliche Intelligenz oder Cybersicherheit (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte - Projekte in den Bereichen Mikroelektronik, Quantentechnologien oder Photonik (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte - Projekte in den Bereichen Gesundheitswirtschaft, Chemieindustrie oder Pharmaindustrie (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte - Projekte in den Bereichen Energietechnologien, Greentech oder Biotechnologien (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte - Projekte in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Mobilität oder Industrie 4.0 (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zu Verfügbarkeit und Einsatz erfahrenen und qualifizierten Personals
Beschreibung: Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur effizienten Umsetzung von Fördermaßnahmen, einschließlich digitaler Abwicklung von Fördermaßnahmen
Beschreibung: Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reaktionszeit nach Abruf von Einzelaufträgen und Bearbeitungszeit
Beschreibung: Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 17/04/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/03/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 5
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A5942-75
Postanschrift: Neues Schloss, Schlossplatz 4
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herrn Andreas Martin
Telefon: +49 711 123 2168
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8fca3765-7c5c-48f9-81a8-3dc94a81ec99 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/02/2026 17:05:23 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 146499-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 43/2026
Datum der Veröffentlichung: 03/03/2026