1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis - MIT Maßnahme-Informations-Tool
Beschreibung: Aufgrund einer Vielzahl eingekaufter Maßnahmen wird im Rahmen des Maßnahmemanagements und für die Beratung unserer Integrationsfachkräfte eine Übersicht über freie Maßnahmeplätze in gesamten Jobcenter benötigt, um - auch geschäftsstellenübergreifend - in die Besetzung gehen zu können. Darüber hinaus braucht es für das Management eine Übersicht über den Auslastungsgrad der Maßnahmen.
Kennung des Verfahrens: f7316d91-1040-451e-bf58-004928e72d86
Interne Kennung: AxVr 013-26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YU6MC3Q# Für die Vergabe findet die "Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge" (Vergabeverordnung - VgV) Anwendung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsinhalt werden. Es gelten die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten zusätzlichen Bedingungen. Die Vergabe erfolgt im Wege des Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Der Auftraggeber fordert eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Der Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig. Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, entsprechend § 134 GWB über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informieren. Ein Vertrag darf und wird erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Zusätzliche Informationen: Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Der Auftraggeber fordert grundsätzlich die Vorlage von Eigenerklärungen an. Wenn der Auftraggeber Bescheinigungen und sonstige Nachweise anfordert, verlangt er solche, die vom Online-Dokumentenarchiv e-Certis abgedeckt sind. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen, erkennt der Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen, erkennt der Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an. Werden Urkunden oder Bescheinigungen nach den Absätzen 4 und 5 von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt. Der Auftraggeber kann Bieter auffordern, die erhaltenen Unterlagen zu erläutern. Sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Ein den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis kann auch durch Industrie- und Handelskammern eingerichtet werden. Die Industrie- und Handelskammern bedienen sich bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses einer gemeinsamen verzeichnisführenden Stelle. Der Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen. Unteraufträge Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt. Bei der Vergabe schreibt der Auftraggeber vor, dass der Auftragnehmer spätestens bei Beginn der Auftragsausführung die Namen, die Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter seiner Unterauftragnehmer mitteilt und dass jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Unterauftragnehmer mitzuteilen ist. Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. Eignungsleihe Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der Auftraggeber schreibt vor, dass der Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen. Die vg Ausführungen gelten auch für Bietergemeinschaften.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis - MIT Maßnahme-Informations-Tool
Beschreibung: Aufgrund einer Vielzahl eingekaufter Maßnahmen wird im Rahmen des Maßnahmemanagements und für die Beratung unserer Integrationsfachkräfte eine Übersicht über freie Maßnahmeplätze in gesamten Jobcenter benötigt, um - auch geschäftsstellenübergreifend - in die Besetzung gehen zu können. Darüber hinaus braucht es für das Management eine Übersicht über den Auslastungsgrad der Maßnahmen. Intention der erforderlichen Weiterentwicklung zu einer bisher hauseigenen ?Access-Lösung Im Gegensatz zu der bereits vorhandenen Inhouse-Lösung versprechen wir uns mit der Umsetzung durch ein entsprechend renommiertes Unternehmen, dass folgende Ziele - die sich mit Adjektiven beschreiben lassen - erreicht werden... ...informeller ...cloudbasiert ...verbesserter ...übersichtlicher ...zeitsparender ...anwenderfreundlicher ...mehrwertschaffender Info zur Maßnahme-Auslastung eingekaufter und eingerichteter Maßnahmen bereitstellen: - tagesaktuell und übersichtlich zur Sicherstellung einer schnellen und gezielten Nachbesetzung offener Plätze oder des Abrufs von bewilligten Stundenkontingenten / Terminen für die Integraktionsfachräfte (IFK). Berechnungsgrundlage sind die TN-Zahlen am Ende jeder Woche im Status B/V bzw. der erreichte Verbrauch an Std im Vergleich mit den (variablen) Soll-Werten, die auf der Grundlage der Excel-Export-Tabellen (aus COSACH) berechnet werden sollen. Besetzungsstände (%) und Nachbesetzungserfordernisse in Ampel-Symbolik darstellen: Inverse Logik für Integrationsfachkräfte und Führungskräfte: IFK: AusL 100%: rot; Ausl 75-99%: gelb ; AusL <75% grün FüK: AusL 100%: grün; Ausl 75-99%: gelb ; AusL <75% rot (ggf. variabel in der Abgrenzbarkeit für verschiedene Maßnahmen) Schnellen Zugriff auf Detail-Info der Träger (Flyer), wie auch interner Kategorisierungen und Beschreibungen gewährleisten: Die Träger stellen vor/zum Beginn Flyer zur Verfügung (.pdf-Dok) via E-Mail, die sich primär an die TN richten, aber auch inhaltliche Kurzbeschreibungen und Kontaktdaten enthalten. Das JC kategorisiert darüber hinaus nach Zielgruppen, Zielbereichen und eigenen Inhaltsbeschreibungen. Oft wiederholen sich die Texte für gleiche Maßnahmen verschiedener Geschäftsstellen und/oder in zeitlichen Intervallen und sollten daher auch erneut auswählbar/verwendbar sein. Datenhaltung, Berechnungs- und Zugriffsfunktionen in Cloud, Ersatz Access-Tool Das selbst entwickelte Access-Tool wird durch eine Vielzahl von VBA-Makros, die in SAP-ERP bald nicht mehr ausführbar sind, nicht mehr lange zur Verfügung stehen. Das COSACH-Tool selbst ist hier (noch) nicht ausreichend zielführend. Die derzeitige Mehrbenutzersteuerung funktioniert aber auch nur schwerfällig und (technisch) unzureichend.
Interne Kennung: AxVr 013-26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller (Stand des Unternehmens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Umsatz mit einer Geschäftstätigkeit, die dem Leistungsprofil des Auftragsgegenstands entspricht, muss mindestens das Zweifache des geschätzten Auftragswerts erreichen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1) Nachweis von mind. einem, vorzugsweise drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten drei Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage zum Angebot mit folgendem Aufbau: - Angabe, ob öffentlicher oder privater AG, - Projektbezeichnung, - Leistungszeit von/bis, - Angabe zum Rechnungswert und Lieferumfang, - Ansprechpartner des o. g. Auftraggeber mit Namen, E-Mail und Telefonnummer. Als vergleichbar gelten Referenzprojekte, die ein ähnliches Leistungsprofil des Auftragsgegenstands dieser Ausschreibung aufweisen und einen in etwa vergleichbaren Schwierigkeitsgrad vorweisen. Die Kontaktstelle/der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden
Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, aus der die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung mit IT-Projekten im ÖD (mit eher geringerer Komplexität bei höherer Frequentierung)
Beschreibung: Kenntnisse und Erfahrungen in der Projektarbeit mit Behörden und deren Vorgaben (Haushaltsrecht, Entscheidungs- und Zuständigkeits-Rahmen usw.)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Entwurf Technisches Konzept (Lösungsansatz)
Beschreibung: Grad der Berücksichtigung der Anforderungen, Umfang der Verwendung allgemein anerkannter und zielführender IT- Werkzeuge und Methoden
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Entwurf Organisatorisches Konzept, Preis
Beschreibung: Grad der Nachvollziehbarkeit bei Aufwandsschätzung, Kooperations- und Interaktionsplänen mit dem Auftraggeber in der Projektabwicklung, Grad der Nähe zum Kosten-Ziel.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: zieladäquater Zeit- und Meilensteinplan
Beschreibung: Stimmigkeit, Transparenz, Grad der Nähe zum Termin-Ziel
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Entwurf Dokumentations-Plan
Beschreibung: Rückverfolgbarkeit der Definition/Spezifikation der Anforderungen, sowie erforderlicher Modifikationen im Projektablauf und deren entsprechende Umsetzung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die zum Zeitpunkt des Angebotsschlusstermins fehlenden, nicht als zwingend vorzulegend aufgeführten Erklärungen und Nachweise können, sofern keine gesetzlichen Vorgaben dagegensprechen, bis zum Ablauf einer von der Kontaktstelle zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Ob eine Nachforderung erfolgen wird, entscheidet die Vergabestelle nach Ermessen. Die (Anlage 3_Checkliste) dient rein zur Orientierung. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit der darin aufgeführten einzureichenden Unterlagen übernommen. Die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 31/03/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Vergabeplattform
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis
Registrierungsnummer: 08004555500
Postanschrift: Czernyring 22/10
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Land: Deutschland
Telefon: 08004555500
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ax Vergaberecht
Registrierungsnummer: 06223 8688613
Postanschrift: L7, 7a
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Telefon: 06223 8688613
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: +49 721926-8730
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 391c6355-0342-455f-b604-34042e37feda - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/03/2026 20:52:34 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 147531-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 43/2026
Datum der Veröffentlichung: 03/03/2026