1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Erschließung- Freiraumplanung
Beschreibung: Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung sanieren und erschließen soll. Die Maßnahme wird zu großen Teilen mit Fördermitteln aus dem 5-StandorteProgramm umgesetzt werden. Die Bewilligung des Förderantrags im Oktober 2025 war der Startpunkt des 5-fährigen Durchführungszeitraums. Mit dieser Ausschreibung sollen rd. 9,5 ha Freianlagenplanung gemäß des Leistungsbilds § 39 HOAI bis einschließlich Leistungsphase 9 vergeben werden. Für rd. 2 ha liegt bereits der Stand der Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor, für die übrigen 7,5 ha der Flächen gibt es lediglich grundsätzliche Gestaltungsaussagen. Projekt- und Aufgabenbeschreibung: Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen ehemaligen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche der DB sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße). Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das auf Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Basis für die mittlerweile rechtskräftigen Bebauungspläne 428.1 (Gelsenkirchen) und 185.1 (Herten). Der Freiraum mit der Allee des Wandels, den Nord-Süd-Grünbändern sowie der Landschaftsskulptur um den ehemaligen Schacht 3 bildet das grüne und funktionale Rückgrat der Neuen Zeche Westerholt. Ergänzt wird dieses System durch quartiersbezogene öffentliche und halböffentliche Freiräume im Hybridquartier, entlang der Egonstraße, in der Stadterweiterung Westerholt sowie durch Erd- und Böschungsarbeiten mit Stützmauern. Die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft werden durch Sicherung, Aufbereitung und Wiederverwendung vorhandener Materialien umgesetzt. Die Allee des Wandels verläuft als Rad- und Wanderweg auf einer ehemaligen Zechenbahntrasse vom Landschaftspark Hoheward bis zur Neuen Zeche Westerholt. Der derzeit fehlende Lückenschluss zwischen Hertener und Gelsenkirchener Stadtgebiet wird im Projektgebiet ergänzt. Die Trasse führt über die Bahnhofstraße, entlang der Fernwärmetrasse, schwenkt im Bereich Schacht 3 auf die Haupterschließungsachse und verläuft räumlich getrennt von der Straße entlang der Bestandsgebäude. Anschließend unterquert sie die Marler Straße und schließt an die bestehende Trasse an. Für diese Bereiche liegt eine Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor. Die Nord-Süd-Freiraumbänder dienen der Grünvernetzung, Quartiersgliederung und Regenwasserbewirtschaftung. Sie werden als offene Mulden mit Magerrasen, Baumbepflanzung und Betonschwellen zur Regenwasserrückhaltung ausgebildet. Ein kleiner Platz im Nordosten bildet den Auftakt zum neuen Zechengelände. Östlich des Hybridquartiers entsteht ein erhöhtes Parkplateau als zentrale Landschaftsskulptur und Naherholungsraum. In diesem Erdbauwerk werden belastete Böden aus der Sanierung gekapselt eingelagert. Die festgelegte Kubatur ist unveränderlich. Oberhalb der Kunststoffdichtungsbahn wird eine 1–2 m starke, vegetationsfähige Schicht aufgebracht, in der die Endgestaltung mit Wegen, Treppen und Bepflanzung erfolgt. Eine Vorentwurfsplanung liegt hierfür nicht vor. Weitere Grünflächen in den Randbereichen werden in einfacherem Standard, jedoch angelehnt an den gestalterischen Duktus der zentralen Freiräume entwickelt. Auch hierfür existiert keine Vorplanung. Platzflächen werden trotz Zuordnung zum Verkehrsbereich federführend vom Freianlagen geplant und erfordern eine enge Abstimmung mit der Verkehrsplanung. Für Teilflächen liegt eine Vorplanung vor. Straßenbegleitgrün wird durch den Verkehr geplant und ausgeschrieben; eine Zuarbeit des Freianlagenplaners ist hier erforderlich, jedoch gesondert (außerhalb dieser Ausschreibung) zu regeln. Kompensationsmaßnahmen aus den Bebauungsplänen sind zwingend zu berücksichtigen. Zudem ist das Thema der blau-grünen Infrastruktur interdisziplinär zu bearbeiten, um Regenwasser sichtbar zu machen und das Mikroklima zu verbessern. Zur Sicherung eines harmonischen Gesamtbildes ist ein Gestaltungshandbuch für private Freiflächen, Fassaden- und Dachbegrünungen zu entwickeln und als besondere Leistung anzubieten.
Kennung des Verfahrens: dcdf8101-d2af-4e58-acaf-05bb321bf97f
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Zunächst wird die Eignung der Bewerber auf Grundlage der in der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen geprüft. Auf dieser Grundlage werden die für das Verhandlungsverfahren geeigneten Unternehmen ermittelt. Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber vier , werden die Teilnehmer für das Ver-handlungsverfahren anhand einer qualitativen Bewertung der von den Bewerbern in Formblatt 7a und 7b benannten Referenzprojekte ausgewählt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der folgenden Kriterien: 1. Kriterium 1: Vielfalt und funktionale Integration unterschiedlicher Freiraumnutzungen a) Bewertungsgrundlagen Gegenstand dieses Kriteriums ist die Feststellung der Vielfalt sowie der funktionalen Verknüpfung unterschiedlicher Freiraumnutzungen im Referenzprojekt. Anrechenbar sind ausschließlich funktional eigenständige Freiraumnutzungen. Nicht berücksichtigt werden Unterteilungen derselben Nutzung sowie rein gestalterische Elemente ohne eigenständige Funktion. Als unterschiedliche Freiraumnutzungen gelten ausschließlich Aufenthalts- oder Platzflächen, naturnahe Grünflächen, ökologische Ausgleichsflächen, Retentions- oder Versickerungsflächen, Gehölz- oder Baumstrukturen, Spiel- oder Bewegungsflä-chen sowie Erschließungs- und Wegeverbindungen. Jede Nutzung wird unabhängig von ihrer Flächengröße nur einmal gezählt. Eine funktionale Verknüpfung liegt ausschließlich dann vor, wenn mindestens eines der folgenden objektiven Kriterien erfüllt ist: - direkte räumliche Verbindung (z. B. angrenzend, durchgehende Wegeführung), - Mehrfachfunktion einer Fläche (z. B. Retentionsfläche mit Aufenthaltsnutzung), - planerisch dargestellte Übergangszone zwischen zwei Nutzungen. Rein räumliche Nähe ohne funktionalen Zusammenhang reicht nicht aus. b) Punktevergabe 0–1 anrechenbare Freiraumnutzung vorhanden 0 Punkte 2 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; keine funktionale Verknüpfung nachgewiesen 1 Punkt 3 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; keine funktionale Verknüpfung nachgewiesen 2 Punkte 3 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; mindestens eine funktionale Verknüpfung nachgewiesen. 3 Punkte 4 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; mindestens zwei funktionale Verknüpfungen nachgewiesen. 4 Punkte ≥ 5 anrechenbare Freiraumnutzungen vorhanden; mindestens drei funktionale Verknüpfungen nachgewiesen. 5 Punkte 2. Kriterium 2: Erdarbeiten oder Geländemodellierungen a) Bewertungsgrundlagen Erdarbeiten oder Geländemodellierungen liegen vor, wenn im Referenzprojekt im Rahmen der Freiraumplanung mindestens eine Veränderung der Geländeoberfläche enthalten ist. Als Veränderungen der Geländeoberfläche gelten: - Böschungen oder Geländestufen - Plateaus oder Höhenniveaus - Auf- oder Abtrag von Bodenmaterial - Stützmauern oder Geländesicherungen im Zusammenhang mit Höhenunterschieden. Nicht ausreichend sind: - rein bauvorbereitende Erdarbeiten (z. B. Baugrubenaushub, Leitungsgräben). b) Punktevergabe nicht nachgewiesen 0 Punkte Böschungen / Geländestufen 1 Punkt Plateaus 1 Punkt Auf-/Abtrag von Bodenmaterial zur Modellierung 1 Punkt Stützmauern 1 Punkt Maximal 4 Punkte 3. Kriterium 3: Regenwasserbewirtschaftung a) Bewertungsgrundlagen Regenwasserbewirtschaftung liegt vor, wenn im Referenzprojekt mindestens eine Maßnahme vorgesehen oder umgesetzt wurde, die der gezielten Sammlung, Ableitung, Rückhaltung, Verdunstung oder Nutzung von Niederschlagswasser dient und Bestandteil der Freiraumplanung ist (Stichwort: blau-grüne Infrastruktur). Als Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung gelten: - Mulden oder Mulden-Rigolen-Systeme, - Rückhalteflächen oder Rückhaltebecken, - offene Entwässerungselemente (z. B. Gräben, Rinnen, offene Gerinne), - sonstige freiraumbezogene Anlagen zur Regenwasserführung oder -rückhaltung. Nicht als Regenwasserbewirtschaftung gelten: - rein unterirdische oder ausschließlich technische Entwässerungseinrichtungen ohne freiraumplanerischen Bezug, - Entwässerungsmaßnahmen, die ausschließlich der Ableitung von Niederschlagswasser dienen und nicht Bestandteil der Freiraumplanung sind. b) Punktevergabe nicht nachgewiesen 0 Punkte nachgewiesen 3 Punkte 4. Kriterium 4: Umgang mit Bestand a) Bewertungsgrundlagen Ein Umgang mit Bestandsflächen –bzw. baulichen Anlagen liegt vor, wenn im Referenzprojekt mindestens eine vorhandene Freifläche bzw. bauliche Anlage in die Freiraumplanung einbezogen, weitergenutzt oder weiterentwickelt wurde. Als Umgang mit Bestandsflächen gilt - Erhalt oder Weiterentwicklung bestehender Grün-, Platz- oder Verkehrsflächen, - Integration vorhandener Wege-, Platz- oder Freiraumstrukturen in die Planung. b) Punktevergabe nicht nachgewiesen 0 Punkte nachgewiesen 2 Punkte 5. Maximal zu erzielende Punkte Maximal zu erzielende Punktzahl pro Referenz 14 Punkte Maximal zu erzielende Punktzahl 28 Punkte 6. Losentscheid Sofern eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber auf 4 durch das vorgenannte Verfahren wegen Punktegleichheit nicht möglich ist, wird die Auswahl per Losentscheid getroffen. Sofern eine Begrenzung der Anzahl der Bewerber auf vier nach vollständiger Anwendung der vorstehenden Auswahlkriterien aufgrund von Punktegleichheit nicht möglich ist, erfolgt die Auswahl unter den punktgleichen Bewerbern durch Losentscheid. Der Losentscheid wird transparent und dokumentiert durchgeführt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71420000 Landschaftsgestaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gefordert ist eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie einem Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarArbG). Außerdem wird eine Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen gefordert. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen abgeben. Im Falle einer Eignungsleihe muss das eignungsleihende Unternehmen zusätzlich zu dem Bieter die Erklärungen abgeben.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Freiraumplanung
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die stufenweise Beauftragung von Leistungen im Bereich der Freiraumplanung bis LPH 1-9 entsprechend § 39 HOAI zuzüglich Bauüberwachung, Abschlussdokumentation und Erstellung eines Gestaltungshandbuchs für private Freiflächen. Für ca. 2 ha liegt eine Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor; die übrigen ca. 7,5 ha sind auf Basis vorhandener Gestaltungsaussagen zu konkretisieren. Die Umsetzung erfolgt in zwei aufeinanderfolgenden Bauphasen und in räumlich ab-gegrenzten Clusterteilflächen zur förderkonformen Steuerung und eindeutig zuordenbaren Abrechnung. Ziel ist die funktionale und technische Abstimmung der vielfältigen öffentlichen und halböffentlichen Freiräume zu einem kohärenten, gestalterisch harmonischen Gesamtbild.
Interne Kennung: LOT-0001 E31964154
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71420000 Landschaftsgestaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Auftraggeberin ruft die Leistungen in nachfolgenden Stufen ab: Stufe 1: Restleistungen aus Leistungsphase 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung); Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung); Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung). Stufe 2: Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung); Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe). Stufe 3: Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe); Leistungsphase 8 (Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation); Leistungsphase 9 (Objektbetreuung). Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ruft die Auftraggeberin die Stufe 1 ab.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Berufshaftpflichtversicherung. Mindestanforderung: h)Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungs-summen von mindestens 3.000.000,- Euro pro Schadensfall für Personenschäden und von mindestens 2.000.000,- Euro pro Schadensfall bei Vermögens- und Sachschäden, jeweils mindestens zweifach maximiert. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit entsprechen-den Deckungssummen abgeschlossen wird. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt 3) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 2 Referenzen des Unternehmens zu Planungsleistungen im Bereich der Freiraumplanung (mindestens Honorarzone III), bei denen Leistungen entsprechend der LPH 1 bis LPH 8 nach § 39 HOAI erbracht und abgeschlossen wurden und folgende weitere Mindestanforderungen erfüllt sind: - Bei einer der Referenz müssen die anrechenbaren Kosten KG 500 nach DIN 276 mindestens 2,5 Mio. EUR netto betragen haben; - Bei der anderen Referenz müssen die anrechenbaren Kosten KG 500 nach DIN 276 mindestens 1,0 Mio. EUR netto betragen haben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt 3) beifügen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot
Beschreibung: Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des im Angebotsformblatt anzugebenden Gesamt-Angebotsvergleichspreises brutto. Dieser fließt wie folgt in die Wertung ein: Der Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem 2-fachen oder höheren Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert, wobei auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet wird.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beschreibung der fachspezifischen Herangehensweise
Beschreibung: Verständnis der Rahmenbedingungen, 10 Prozent; Verständnis der Zielsetzung, 10 Prozent; Umgang mit vorhandener Planung (LPH 2) sowie dem Gestaltungsleitfaden, 15 Prozent; Methodik der Projektbearbeitung und interdisziplinäre Zusammenarbeit, 10 Prozent.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 45,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personaleinsatzkonzept
Beschreibung: Zusammensetzung des Teams, 10 Prozent; Aufgabenverteilung und Ressourcenplanung, 5 Prozent.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/03/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin wird Unterlagen entsprechend den Vorgaben des § 56 VgV nachfordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Als Projektleiter darf nur eine Person eingesetzt werden, die seit mindestens vier Jahren berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt zu tragen oder nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Als Bauleiter darf nur eine Person eingesetzt werden, die über mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich der Bauleitung verfügt. Außerdem muss mindestens ein Mitglied des Projektteams über eine Referenz im Bereich der Freiraumplanung verfügen, bei denen es Leistungen entsprechend den Grundleistungen der LPH 5- 7 gem. § 39 HOAI für einen öffentlichen Auftraggeber unter Anwendung öffentlicher Vergabevorschriften verantwortlich erbracht und abgeschlossen hat.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung: § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH
Registrierungsnummer: Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 16 112
Postanschrift: Egonstr. 12
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45896
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Telefon: +49 209 1696958
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1604
Fax: +49251 4112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 208598c7-2f31-4e67-a1ef-04ef986e5653 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/02/2026 17:25:32 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 132989-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 39/2026
Datum der Veröffentlichung: 25/02/2026